Andreas Storm (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Andreas Storm
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen, Hessen
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(...) Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder die Erstellung eines Surfprofils werden durch die vorgesehene Regelung im Telemediengesetz nicht ermöglicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
08.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,

so wie es zurzeit aussieht, wird es wieder in Deutschland kein einheitliches Gesetz zum Schutz der Nichtraucher geben. Während in anderen EU-Ländern und in den USA der Nichtraucher deutlich besser geschützt wird, tut sich Deutschland schwer.

1. Wie ist Ihre Einstellung zu diesem Thema?
2. Was glauben Sie warum die Tabak-Lobby in Deutschland so stark ist und einen solch deutlichen Einfluss auf die Politik hat, obwohl die Wissenschaft seit Jahren eindeutige Beweise für die gesundheitlichen Schäden von Tabakrauch vorgelegt hat?
3. Warum wird der Tabakanbau in Deutschland subventioniert?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

MfG.,
Antwort von Andreas Storm
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18.12.2006
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre drei Fragen.

zu Frage 1:
In den vergangenen Jahren hat in der Bevölkerung ein deutliches Umdenken im Umgang mit dem Rauchen stattgefunden. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben zu einer Neudefinierung der Altersbegrenzungen geführt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Nichtrauchern, gerade in Bezug auf den Schutz der Gesundheit, bewusst. Aus diesem Grunde wurde versucht ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden sowie der Gastronomie per Bundesgesetz zu veranlassen. Aufgrund des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland liegen die gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Gaststätten jedoch in der Hand der Bundesländer. Aus diesem Grund hat unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel in dieser Woche gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer beraten, wie eine einheitliche Regelung in Deutschland aussehen könnte. Die Inhalte einer solchen Regelung sollen bis Mitte 2007 erarbeitet werden. Für die Bundeskanzlerin steht jedoch fest, dass in allen öffentlichen Bundesgebäuden ein absolutes Rauchverbot eingeführt werden soll. Angemerkt sei noch, dass die hessische Regierung in dieser Frage eine Vorreiterrolle innehat. Die hessische Kultusministerin Karin Wolff hat durch ein absolutes Rauchverbot in hessischen Schulen, dass im übrigen auch für die Lehrkörper gilt, nicht nur dem öffentlichen Ansinnen, sondern auch der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler wie auch der Lehrerinnen und Lehrer Rechnung getragen.

zu Frage 2:
Meiner Meinung nach hängt diese Frage nicht zwingend mit der Stärke der Tabak-Lobby in Deutschland zusammen. Wie in meiner Antwort zur Frage 1 möchte ich darauf verweisen, dass in Bezug hierzu erst in den vergangenen Jahren auf gesellschaftlicher Ebene eine eingehende und intensive Diskussion stattgefunden hat. Die Erkenntnisse dieser Diskussion in Verbindung mit den wissenschaftlichen Untersuchungen haben zu einem vermehrten Wunsch des (gesundheitlichen) Schutzes von Nichtrauchern geführt. Die Anstrengungen der jetzigen Großen Koalition sind Ergebnis dieses veränderten Wahrnehmungsbildes.

zu Frage 3:
Die Zuständigkeiten der Tabaksubventionierung liegen seit geraumer Zeit auf der europäischen Ebene. Im April 2004 haben sich die europäischen Landwirtschaftsminister in Luxemburg darauf geeinigt, die Subventionen für den Tabakanbau in der EU in Höhe von knapp einer Milliarde innerhalb einer Übergangszeit von 6 Jahren (bis 2010) abzubauen.
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Frage zum Thema Arbeit
18.12.2006
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Storm,

haben Sie den Gruppenantrag zum Nichtraucherschutz unterschrieben?
Wenn nein, warum nicht?
Wann werden Sie ihn unterschreiben und unter welchen Vorraussetzungen?
Antwort von Andreas Storm
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21.12.2006
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr Dr. ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum Nichtraucherschutz, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte:
Ich habe den Gruppenantrag nicht unterschrieben und beabsichtige dies auch nicht zu tun. Meine Beweggründe habe ich bereits einem anderen Fragesteller dargelegt und füge diese gerne nochmals hier an.

zu Frage 1, Fragesteller Herr Böhme:

In den vergangenen Jahren hat in der Bevölkerung ein deutliches Umdenken im Umgang mit dem Rauchen stattgefunden. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben zu einer Neudefinierung der Altersbegrenzungen geführt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Nichtrauchern, gerade in Bezug auf den Schutz der Gesundheit, bewusst. Aus diesem Grunde wurde versucht ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden sowie der Gastronomie per Bundesgesetz zu veranlassen. Aufgrund des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland liegen die gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Gaststätten jedoch in der Hand der Bundesländer. Aus diesem Grund hat unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer beraten, wie eine einheitliche Regelung in Deutschland aussehen könnte. Die Inhalte einer solchen Regelung sollen bis Mitte 2007 erarbeitet werden. Für mich steht jedoch fest, dass in allen öffentlichen Bundesgebäuden ein absolutes Rauchverbot eingeführt werden soll. Angemerkt sei noch, dass die hessische Regierung in dieser Frage eine Vorreiterrolle innehat. Die hessische Kultusministerin Karin Wolff hat durch ein absolutes Rauchverbot in hessischen Schulen, dass im übrigen auch für die Lehrkörper gilt, nicht nur dem öffentlichen Ansinnen, sondern auch der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler wie auch der Lehrerinnen und Lehrer Rechnung getragen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
29.12.2006
Von:

Grüß Gott Herr Storm,

wenden wir uns endlich einmal den wichtigen Fragen unseres Landes zu.

Wie führen wir die immer noch zu hohe Arbeitslosigkeit zurück, um Deutschland innenpolitisch stabil zu halten?

Wie bewahren wir unsere Demokratie und Freiheit erfogreich vor der Bedrohung durch "Terroristen"?

Ihrer Familie und Ihnen wünsche ich ein gesegnetes und vor allem gesundes Jahr 2007.

M.
Antwort von Andreas Storm
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16.01.2007
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre zwei Fragen.

Frage 1:
Auch wenn im ersten Halbjahr 2007 zu den nationalen Aufgaben die EU-Ratspräsidentschaft sowie deutschen G8-Präsidentschaft hinzukommen, werden wir den Weg für mehr Wachstum und Beschäftigung weiter beschreiten. Dies bedeutet vor allen, den Menschen eine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt zu geben, neue und vor allem sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen hat sich im ersten Jahr der Bundesregierung sehr positiv gestaltet. Es gibt 600.000 Arbeitslose weniger als zu Beginn des vergangenen Jahres. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen ist massiv gestiegen. Die Senkung der Lohnnebenkosten ist hierfür ein elementarer Ansatz, so wird beispielsweise der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 6,5% auf 4,2% gesenkt werden.

Eine gewichtige Rolle hat auch das Thema Bürokratieabbau gespielt. Hier möchte ich nur kurz auf das 1. Mittelstandsentlastungsgesetz (Das 2. Mittelstandsentlastungsgesetz wird Mitte 2007 in Kraft treten.) sowie den Normenkontrollrat verweisen. Bereits für das Haushaltsjahr 2006 konnten die europäischen Stabilitätskriterien erfüllte werden. Wenn man sich zusätzlich vergegenwärtigt, dass wir beim Haushalt für das Jahr 2007 die niedrigste Neuverschuldung seit der Wiedervereinigung haben, kann man eine positive Zwischenbilanz ziehen. Zur Sicherung von Wohlstand und Wachstum, werden wir diesen Weg auch in Zukunft weitergehen.

Frage 2:
Auch im Bereich der internationalen Terrorismusbekämpfung hat die Bundesregierung einiges bewegt. Am 31.12.2006 ist das Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sind die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung einer zentralen Antiterrordatei und gemeinsamer Projektdateien von Polizeien und Nachrichtendiensten geschaffen worden. Durch diese Formen gemeinsamer Dateien wird die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gezielt unterstützt und der Informationsaustausch verbessert. Dies stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Bekämpfung des Terrorismus im Innern dar. Das Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes trat am 11. Januar 2007 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002, welches auf zunächst fünf Jahre befristet war, um weitere fünf Jahre verlängert. Dieses sieht vor, dass die befristeten Regelungen des bisherigen Gesetzes um 5 Jahre beibehalten werden. Darüber hinaus werden die Auskunftsbefugnisse für die Nachrichtendienste fortentwickelt und auf MAD und BND ausgedehnt. Der Zoll erhält ebenfalls weitere Befugnis. Das Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes ist für das Aufspüren und die Verfolgung terroristischer Straftäter von ganz erheblicher Bedeutung. Für die Arbeit der Behörden, die ihre Arbeit effektiv und rechtsstaatlich erledigen müssen, haben wir vernünftig angepasste Rechtsgrundlagen geschaffen und einige umständliche Verfahren gestrafft, ohne dass wir in den Kernbereich der Lebensführung der Bürgerinnen und Bürger eingreifen werden, deren Sicherheit unser Anliegen ist.
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Frage zum Thema Gesundheit
11.01.2007
Von:

Sehr gehrter Herr Strom!

Ist es richtig- bzw bekannt, daß ein muslimischer Mann seine u.U. mehreren Frauen und Großfamilien-Mitglieder in seiner Krankenkasse unentgeldlich mitbehandeln lassen kann?
Wie werden ggf,solche zusätzlichen Kosten bei der Gesunheitsreform berücksichtigt?

Mit freundlichem Gruß!
Antwort von Andreas Storm
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22.01.2007
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über das Medium www.abgeordnetenwatch.de zum Thema "Regelung zur Krankenversicherung der im Heimatstaat lebenden Familien ausländischer Arbeitnehmer".

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat diese Angelegenheit bereits schon seit geraumer Zeit aufgegriffen und das zuständige Bundesministerium schriftlich sowie in mehreren Ausschuss-Sitzungen mündlich um eine ausführliche Erläuterung des Sachverhaltes gebeten. Danach stellt sich der von Ihnen angesprochene Themenkomplex wie folgt dar:

Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, wird er ebenso behandelt wie ein deutscher Arbeitnehmer; d. h. er und seine ggf. vorhandenen Familienangehörigen haben die gleichen Leistungsansprüche. Wohnen die Familienangehörigen eines Versicherten im Ausland, kommt ein Leistungsanspruch zulasten der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur dann in Betracht, wenn für den ausländischen Staat die europäischen Verordnungen über Soziale Sicherheit gelten oder mit diesem ein bilaterales Abkommen über Soziale Sicherheit geschlossen wurde. Diese Regelungen beruhen auf Gegenseitigkeit.

Auf dieser Grundlage erhalten in der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien (Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro) lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates. Die der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten.

Derartige Regelungen entsprechen der allgemeinen Praxis sowohl des zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts (hier die bilateralen Sozialversicherungsabkommen) als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts (EU-Regelungen über Soziale Sicherheit – VO (EWG) Nr. 1408/71). Sie hat ihren Grund darin, dass die Beiträge der Versicherten in aller Regel nicht nur der Abdeckung des eigenen Krankenversicherungsschutzes dienen, sondern zusätzlich auch der Abdeckung des Schutzes der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen.

Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, erfolgt die Erstattung der Kosten durch die deutsche Krankenversicherung mittels kalenderjährlich zu vereinbarender monatlicher Pauschalbeträge pro Familie. Der vereinbarte Monatspauschalbetrag wird je Familie unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen gezahlt. Allerdings berücksichtigen die Pauschalbeträge die durchschnittliche Zahl der in diesen Staaten wohnenden Familienangehörigen und die von ihnen durchschnittlich verursachten Kosten. Damit ist es trotz des pauschalen Abrechnungsverfahrens indirekt von finanzieller Bedeutung, wer nach dem Recht des Wohnsitzstaates zu den mitversicherten Familienangehörigen zählt.

Die Abkommen regeln nur für den Fall der Kostenabrechnung auf der Grundlage von familienbezogenen Monatspauschalbeträgen, dass sich der Kreis der anspruchsberechtigten Familienangehörigen nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen richtet. Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören im Verhältnis zu den vorgenannten Vertragsstaaten regelmäßig die Ehefrau, sofern sie nicht selbst versichert ist, und die minderjährigen Kinder eines Versicherten. Geschwister eines Versicherten gehören nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis.

Aus der Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion überwiegen bei einer genauen Abwägung des Sachverhaltes die geschilderten Nachteile, die mit einer kurzfristigen einseitigen Kündigung der Sozialversicherungsabkommen durch die Bundesrepublik Deutschland verbunden wären, die negativen Folgen der kritisierten Regelungen. Insbesondere die Ungewissheit über den zukünftigen sozialen Sicherungsschutz im Ausland nach einem ersatzlosen Außerkrafttreten der Abkommen stünde weder unter finanziellen Gesichtspunkten noch unter Gerechtigkeitsaspekten in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen einer solchen Maßnahme. Bei zukünftig abzuschließenden bilateralen Abkommen ist es für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jedoch wichtig, dass die von Ihnen zu Recht kritisierten Umstände in den Sozialversicherungsabkommen zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm
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Frage zum Thema Gesundheit
22.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,

ich möchte mich der Frage von Dietlind Möller v. 11.01.2007 gern anschließen. Die Frage ist kurz und präzise - für jeden verständlich -.
Mit Ihrer viel zu ausschweifenden Antwort kann leider kaum jemand etwas anfangen.
Meine Frage:
Ist es richtig- bzw bekannt, daß ein muslimischer Mann seine u.U. mehreren Frauen und Großfamilien-Mitglieder in seiner Krankenkasse unentgeldlich mitbehandeln lassen kann?
Wie werden ggf,solche zusätzlichen Kosten bei der Gesunheitsreform berücksichtigt?
Ich bitte Sie um eine kurze, für mich als Normalbürgerin verständliche Antwort.
Außerdem würde ich von Ihnen gern erfahren, ob Sie der Gesundheitsreform zustimmen werden? 80 % der Bundesbürger wollen diese Reform nicht! Werden Sie sich gegen das Volk entscheiden?
Ihrer Antwort mit Spannung entgegensehend verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
G.
Antwort von Andreas Storm
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01.02.2007
Andreas Storm
Sehr geehrte Frau ,

sehr gerne beantworte ich Ihre weitergehenden Fragen zum von Herrn Möller angesprochenen Thema.

Auf Ihre Frage nach der Berücksichtigung der Kostenübernahme durch Krankenkassen für "Großfamilienmitglieder" in Bezug auf die zu verabschiedende Gesundheitsreform ist festzuhalten, dass diese Kosten zwischenstaatliches Recht berühren und somit Gegenstand der aktuellen Gesundheitsreform sind.

Die Rechtsgrundlage für die Behandlung von Familienmitgliedern lässt sich wie folgt aufschlüsseln:

  • Für in Deutschland lebende inländische sowie ausländische Arbeitnehmer und deren in Deutschland lebende Angehörige ist das Sozialgesetzbuch (SGB V) die gültige Rechtsgrundlage. Hier wird der deutsche Rechtsbegriff des Angehörigen zu Grunde gelegt, was bedeutet, das die Eltern und Geschwister nicht mitversichert sind, wohl aber mehrere Ehefrauen und die Kinder von ausländischen Arbeitnehmern, da die Bundesrepublik Deutschland das Personenstandsrecht anderer Staaten anerkennt. Somit haben mehrere im Ausland rechtmäßig geschlossene Ehen für die Familienversicherung Gültigkeit und führen zur Mitversicherung.

  • Anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn nur der ausländische Arbeitnehmer in Deutschland wohnt und seine Angehörigen im Ausland. Hier wird nach dem jeweiligen bilateralen Sozialversicherungsabkommen die "ausländische Angehörigendefinition" zu Grunde gelegt und somit kann es zu einer Mitversicherung von z.B. Eltern und Geschwistern kommen. Hierzu ist aber Voraussetzung, dass keinerlei Krankenversicherungsschutz für die betroffenen Personen im Ausland besteht. Hier ist nicht das SGB V sondern ausschließlich das mit dem anderen Staat geschlossene bilaterale Abkommen die Rechtsgrundlage. Eine Kostenerstattung erfolgt dann pauschalisiert nach dem im Ausland gültigen Abrechnungssätzen bzw. entsprechenden vertraglichen Regelungen.

Nach Rücksprache mit Leistungserbringern wurde mir versichert, dass das für die o.g. genannten Fälle aufzuwendende Geldvolumen weder für das deutsche Gesundheitswesen noch für die Höhe der Beitragssätze der Krankenkassen eine relevante Größe darstellt.

Zu Ihrer Frage, ob ich der Gesundheitsreform zustimmen werde, möchte ich einige Bemerkungen voraus schicken: Nach meiner Überzeugung sollte eine Zustimmung oder Ablehnung eines Gesetzentwurfes sich an der Sache orientieren und nicht ausschließlich an dem neuesten Stand der Meinungsumfragen.

In Anbetracht der Abwägung der Sachargumente werde ich der Gesundheitsreform zustimmen, auch wenn ich mir eine weitgehendere Lösung gewünscht hätte. Aber die nach der letzten Bundestagswahl durch die Wählerinnen und Wähler festgelegten Mehrheiten machen es notwendig, einen tragbaren Kompromiss in der großen Koalition zu finden.

Freundliche Grüße
Andreas Storm MdB
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