Andreas Storm (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Andreas Storm
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen, Hessen
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(...) Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel kündigte bereits vor einigen Wochen die Aufstockung des Entwicklungshilfeetats für 2008 um 750 Millionen Euro an. Die Etataufstockung ist eine gute Basis dafür, den Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttoinlandsprodukt bis 2010 auf 0,51 Prozent zu steigern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.09.2007
Von:

Hallo Herr Storm,

Sie sind meinen Fragen sehr geschickt ausgewichen. Bei Online Durchsuchungen geht es ihrer Aussage nach um Einzelfälle. Das kann man ja noch ansatzweise nachvollziehen. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es darum, dass die Verbindungsdaten von ALLEN Bürgern gespeichert werden. Meine Frage: Ist jeder Deutsche ein potentieller Terrorist ?

Und: sollten dann nicht auch alle Briefbewegungen die mit der normalen Post gemacht werden protokolliert werden ? Denn darüber können doch auch Terroristen kommunizieren ??

Das führt allerdings zu einem Problem: Dem typischen CDU Wähler (vor allem Ältere die oftmals CDU wählen, weil sie das immer getan haben und nicht aus Überzeugung) könnte man dann sehr gut erklären worum es geht. Die aktuellen Vorhaben können diese nur schwer nachvollziehen - und schon garnicht deren Ausmaß weil diese genau wie Sie Herr Storm keine Ahnung vom Internet haben.

Der Staat hat nicht die Pflicht alles Menschenmögliche zu tun um einen Terroranschlag zu verhindern, und schon garnicht mit Maßnahmen die die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen. Sonst könnten wie ja gleich in jeder Wohnung Kameras aufhängen. Des weiteren hat es doch einen sehr bitteren Beigeschmack wenn die Vorratsdatenspeicherung unter den Gesichtspunkten der Terrorbekämpfung abgenickt wird und die Musikindustrie sich am Ende über Verbindungsdaten freut mit denen sie dann irgendwelche Kiddies runiert die sich ein paar Songs gezogen haben (oder liege ich da falsch)? Oder sind diese auch Terroristen ?

Sie sollten darüber nachdenken, warum wir eine Verfassung haben. Man bräuchte diese nicht, wenn man sie beliebig der Tagspolitik anpassen könnte. Ich persönlich lebe lieber mit dem Risiko von 1:100000000 von einem Anschlag getroffen zu werden als permanent vom Staat überwacht zu werden.

Glauben sie ernsthaft, dass Sie noch irgendeinen Rückhalt in der denkenden Bevölkerung haben? Suchen sie bei google nach Stasi 2.0
... Sie werden sehen: Der CDU glaubt keiner mehr.
Antwort von Andreas Storm
2Empfehlungen
17.10.2007
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr Wiesemann,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zur Vorratsdatenspeicherung auf www.abgeordnetenwatch.de. Vorweg ist zu sagen, dass selbstverständlich kein Bürger unter Generalverdacht gestellt wird. Vielmehr stellt die Speicherung von Telekommunikationsdaten eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und das organisierte Verbrechen dar. Die Daten eines jeden Bürgers werden zwar gespeichert, sind jedoch nicht abrufbar sofern er keines schwerwiegenden Verbrechens oder terroristischer Handlungen verdächtigt wird. Wie bei allen verdeckten Ermittlungsverfahren muss auch dem Abrufen von Verbindungsdaten ein richterlicher Beschluss vorausgehen, der wiederum nur nach ausführlichen Vorfeldermittlungen gewährt wird.

Die derzeitige Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung betrifft die Umsetzung der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Es wurde in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung).

Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung). Er hat sich dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Vorbehalte im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Weiter ist anzumerken, dass bei der Vorratsdatenspeicherung Daten gespeichert werden, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden. Im Falle der Internet-Nutzung wären dies zum Beispiel IP-Adresse, Zeit und Dauer der Verbindung und Ziel der Verbindung – Inhalte hingegen werden nicht gespeichert. Das gilt für E-Mails, Downloads, Gespräche, etc. Ihre Sorgen, dass die Vorratsdatenspeicherung dazu benutzt werden soll, die Downloads der Bürger zu überwachen, sind somit unbegründet.

Das Verbreiten von illegalen Raubkopien, durch die ein enormer Schaden für Branchen der Film-, Musik- und Softwareindustrie entsteht, stellt jedoch ein Verbrechen dar, das den Zugriff auf Verbindungsdaten rechtfertigen würde. Hierbei muss allerdings ein Anfangsverdacht vorliegen, dass eine Person oder eine Gruppe im großen Maße Raubkopien zum Download anbietet. Die Verbindungsdaten geben hier, wie oben schon beschrieben, keine Auskunft über Inhalte, sondern dienen als Hilfe für die weiteren Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB
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Frage zum Thema Umwelt
29.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,
es macht mich und meine Familie krank, wenn ich täglich widersprüchliche Zeitungsmeldungen zum Thema "Nachtflugverbot - Frankfurt" lese. Einmal wird ein Nachtflugverbot versprochen, dann sind bis zu 15 Ausnahmen/Nacht "denkbar", dann wiederum fordert die Lufthans mindestens 41 Flüge/Nacht und Herr Koch kann sich in Einzelfällen Ausnahmen vom N.-Flugverbot vorstellen.
Was und wem kann ich glauben und wie ist Ihr Standpnkt zum Thema Nachtflugverbot?
Mitfreundlichen Grüßen
Antwort von Andreas Storm
1Empfehlung
17.10.2007
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Nachtflugverbot bei www.abgeordnetenwatch.de.

Wie unser Ministerpräsident Roland Koch halte auch ich die Beschlüsse des Regionalen Dialogforums zum Nachtflugverbot für wegweisend. Vorstellbar sind demnach nur einige wenige Ausnahmen - und diese müssten einzeln genehmigt werden. Das stellt eine sehr hohe Hürde dar, die das grundsätzliche Nachtflugverbot nicht aushöhlen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
15.10.2007
Von:

Verehrter Herr Storm,

fast zeitgleich mit Ihrer Zustimmung zur Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr wird in der "Zeit" eine UNODC-Statistik über den Auswuchs des dortigen Schlafmohnanbaus berichtet. Danach wuchs der Anbau 2007 um 17% gegenüber 2006, gegenüber 2001um über 400%!
M.W. sind wir gem. internationaler Abkommen verpflichtet, weltweit gegen den Drogenanbau vorzugehen. Verstößt die Bundeswehr da nicht permanent gegen diese Ver- pflichtung ? Ein solches Vorgehen würde den Taliban doch auch den Geldhahn für ihre Waffenkäufe zudrehen. Fördert die Bundeswehr durch ihre Mohnanbau-Duldung nicht auch das eigenen Risiko?
Ich kann mir das nicht erklären. Können Sie dies ?

Freundliche Grüße
Antwort von Andreas Storm
2Empfehlungen
30.10.2007
Andreas Storm
Sehr geehrte Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Oktober 2007 über das Medium www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie den Anbau von Schlafmohn in Afghanistan ansprechen.

Das Konzept der Bundesregierung, welches auf den zwei Mandaten ISAF und OEF beruht, für das Engagement in Afghanistan, sieht einen verstärkten zivilen Wiederaufbau, eine verstärkte Unterstützung für den Aufbau und die Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte und die Fortführung des militärischen Engagements zur Absicherung des Aufbaus vor.

Im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten hat sich Afghanistan mit der Hilfe vom Ausland sehr positiv verändert. Es gibt bereits eine gewählte Regierung und ein Parlament, in dem auch Frauen vertreten sind, und eine Verfassung für Demokratie und Bürgerrechte existiert. Mit unserer Unterstützung entstehen Überlandleitungen und Wasserkraftwerke zur Stromversorgung von 500.000 Menschen im Norden Afghanistans. Unser Ziel ist es alle 29 Millionen Einwohner mit frischem Wasser und Strom zu versorgen.

Der Anbau von Schlafmohn zur Opiumherstellung zählt dennoch zu den größten Problemen in Afghanistan, da er unsere Fortschritte bei der Friedenstabilisierung und beim Wiederaufbau des Landes untergräbt. Die hohen Einkünfte aus der Drogenwirtschaft verfestigen außerstaatliche, mafiöse und terroristische Machtstrukturen sowie die bis in hohe Regierungskreise hineinreichende Korruption. Das Netz von Abhängigkeiten der Bauern und der ganzen Region von Drogenökonomie, von Zwischenhändlern, Drogenbaronen und Warlords ist schwer zu durchbrechen, deshalb ist die Drogenbekämpfung nicht von einem Tag auf den anderen möglich.

Wesentlicher Eckpfeiler für den Erfolg der Drogenbekämpfung in Afghanistan ist daher das Gelingen des Aufbaus einer drogenfreien Wirtschaft, einer korruptionsfreien Verwaltung und Reduzierung der Armut – insbesondere im ländlichen Raum. Das Drogenproblem reicht in alle Bereiche des Staatswesens hinein. Daher kann es keine schnelle Lösung geben. Nur ein langfristiges, entschlossenes und ganzheitliches Vorgehen gegen die Drogenökonomie kann zum Erfolg führen.

Es ist wichtig, die alternative Entwicklung der Auslandswirtschaftlichen Produktionsfelder durch den Anbau von Weizen, Zucker, Safran oder Rosen weiterzufördern. Ebenso von Bedeutung ist die Unterstützung beim Know-How von Anbautechniken bis hin zur Vermarktung und Export, damit in Afghanistan ein Ersatz für den Schlafmohnanbau entsteht und die Afghanen für sich und ihre Familie sorgen können.

Der Kampf gegen den Rauschgifthandel funktioniert nicht nur in Kooperation mit den Drogentransitländern Russland, Ukraine, Pakistan, Türkei und den zentralasiatischen Staaten, denn auch die Zusammenarbeit mit den Verbraucherländern in Europa, welche stärker gegen den Konsum vorgehen müssen, ist von hoher Priorität.

In den vergangenen Jahren wurden seitens der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen unternommen, so etwa beim Aufbau des Ministeriums für Drogenbekämpfung, bei Aufbau und Ausbildung von spezialisierten Polizeieinheiten und einer Anti-Drogeneinheit und bei der der Schaffung alternativer Einkommensmöglichkeiten.

Doch der Kampf gegen Drogenhandel zeigt Wirkung: Durch regionale Initiativen, wirtschaftliche Anreize für die Landbevölkerung und den Aufbau staatlicher Strukturen für mehr Sicherheit, konnte die Zahl drogenfreier Provinzen in diesem Jahr von 6 auf 13 erhöht werden. Die UN Drogenbehörde hat der afghanischen Regierung das Ziel gesetzt, im Jahr 2008 fünf weitere opiumfreie Provinzen zu schaffen – dann wäre ca. die Hälfte des Landes drogenfrei.

Mit Mikrokrediten kann die Abhängigkeit der Bauern von den Drogenbossen verringert werden und Selbstständigkeit erzeugt werden. Für ihre landwirtschaftlichen Produkte benötigen die Bauern Möglichkeiten zur Bewässerung, zur Lagerung und zum Transport. Erst die Nutzungsmöglichkeiten von Wasser, Strom und Straßen befähigt sie zur aktiven Teilnahme am afghanischen Markt. Deshalb ist ein gesicherter Aufbau der Infrastruktur sehr wichtig.

Ein vorzeitiger Abbruch des Afghanistan Engagements würde die afghanische Bevölkerung erneut einem Schicksal überlassen, an dessen Ende Unterentwicklung, Bürgerkrieg und Schreckenherrschaft stehen. Afghanistan darf nicht erneut zu einem Rückzugsraum für den internationalen Terrorismus werden, von daher ist die Bundesregierung entschlossen, ihren zivilen und militärischen Einsatz für die Stabilisierung und den Wiederaufbau Afghanistans fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Storm, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
19.10.2007
Von:

Betreff: Aufteilung des Ausbildungsgehaltes im Sozialen Bereich

Sehr geehrter Herr Strom,

ich bin eine Schülerin der Alice-Eleonoren-Schule in Darmstadt und befinde mich im 2.Ausbildungsjahr zur Sozialassistentin. In diesem 2. Jahr absolvieren wir ein Jahrespraktikum in einer sozialen Einrichtung (sozialpädagogisch- bzw. Sozialpflegerischer Bereich) unserer Wahl um praktische Erfahrungen zu sammeln. In den 3 Tagen, in den wir in unserer Einrichtung arbeiten, arbeiten wir 21 Stunden.

Im Unterricht Politik diskutierten wir die Fragestellung, "wie viel Lohn erhalte ich, für 84 Arbeitsstunden?" Hier wurden uns große Unterschiede deutlich, bei gleicher Tätigkeit erhält eine Schülerin 276 €, eine andere nicht. Jetzt frage ich Sie, wie kann es sein, dass ein unterschied zwischen 276 € und 0 € möglich ist? Wie kann es sein, dass ein ungelernter Lager Arbeiter mehr verdient, als eine Schülerin im 2. Ausbildungsjahr?

Es ist deprimierend, dies zu erleben und von Ihnen stets zu hören, dass Sie Bildung und soziales fördern möchten. Wen dem wirklich so ist, tun Sie das bitte und ändern Sie etwas an diesen unmöglichen umständen. Denn somit werden Sie Ihren Wählern zeigen, dass Sie Ihre gut überdachte vorhaben, die Bildung zu fördern, auch realisieren können.

Mit freundlichen Grüßen
C.
Antwort von Andreas Storm
1Empfehlung
01.11.2007
Andreas Storm
Sehr geehrte Frau ,

danke für Ihre engagierte Anfrage vom 19.10.2007 zur Höhe von Ausbildungsvergütungen.

Da Ihre Ausbildung und auch die Frage der Ausbildungs- bzw. Praktikumsvergütung dem Hessischen Landesrecht unterliegen, konnte seitens des Bundesbildungsministeriums eine nähere Prüfung der Gegebenheiten vor Ort, die Sie ansprechen, nicht erfolgen. Unabhängig davon ist die Höhe von Praktikumsvergütungen aber auch bei vergleichbaren schulischen Ausbildungswegen nach Bundesrecht häufig das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen den Schülern und den Anbietern von Praktikumsplätzen. Sie können auch dort in Abhängigkeit von der wechselseitigen Interessenlage merklich schwanken, bis zum Fehlen jeglicher Vergütung. Dabei ist zu bedenken, dass die Bereitschaft, überhaupt einen Praktikumsplatz anzubieten und die erforderliche Betreuung während des Praktikums zu gewährleisten, erfahrungsgemäß unter anderem von der Höhe der vereinbarten Praktikumsvergütung abhängt.

Etwas anders liegt es bei den nach dem Berufsbildungsgesetz strukturierten Ausbildungsberufen, bei denen die vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung sowohl für die berufsschulischen Zeiten als auch für die Phasen in den Ausbildungsbetrieben gilt. Allerdings variieren die Vergütungen auch bei Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz des Bundes beträchtlich, nach Branchen ebenso wie nach Regionen. Solche Unterschiede sind aber auch hier nicht willkürlich, sondern in der Regel Ergebnis der Verhandlungen der Tarifparteien.

Eine unterschiedliche Vergütungshöhe mag im Einzelfall zufällig oder ungerecht erscheinen, in der Ausbildung ebenso wie in der Berufstätigkeit. Es wäre jedoch keine Lösung, durch den Staat einheitliche Sätze festlegen zu wollen, denn dies würde nach aller Erfahrung die notwendige Bereitschaft von Einrichtungen und Unternehmen schmälern, die so wichtigen Ausbildungsmöglichkeiten überhaupt anzubieten.

Gerne biete ich Ihnen ein persönliches Gespräch an oder besuche Ihre Klasse in der Alice-Eleonoren-Schule in Darmstadt, um das Thema zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
10.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,

bitte helfen Sie mir und erklären, warum das Gesetz nicht gegen das Grundgesetz und das Recht auf infomationelle Selbstbestimmung verstößt.

Dazu wäre es hilfreich, wenn ich nicht die allseits bekannten Textbausteine lesen müsste. Sondern ich bin an Ihrer persönlichen Meinung und an Ihrer Begründung interessiert, warum Sie zugestimmt haben.

Mir persönlich graut vor dem Gedanken, dass in zehn Jahren alles total vernetzt ist und der Bürger vollständig gläsern geworden ist. Aus meiner Sicht ist die Vorratsdatenspeicherung ein erster Schritt dorthin. Zuerst der kleine Finger, dann die ganze Hand, dann der ganze Mensch.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Andreas Storm
2Empfehlungen
14.11.2007
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Vorratsdatenspeicherung" über das Medium www.abgeordnetenwatch.de.

Zunächst möchte ich auf meine hier eingestellten Antworten zu den in der Vergangenheit gestellten Fragen zum Thema Vorratsdatenspeicherung verweisen. Zudem baten Sie mich konkret zu erklären, weshalb das am Freitag im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht gegen die verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte verstößt.

Ich bin mir bewusst, dass im Rahmen von Vorratsdatenspeicherungen ein Eingriff in Grundrechte des im Einzelfall Betroffenen gegeben ist. Allerdings werden die Grundrechte nicht vorbehaltlos gewährleistet, was bedeutet, dass der Schutzbereich, den die Grundrechte garantieren, einge-schränkt werden kann. Das heißt, dass in den jeweiligen Schutzbereich eingreifen darf, wenn dies zur Verfolgung wichtiger Allgemeinwohlbelange erforderlich und angemessen, also verhältnismäßig, ist. Solche Allgemeinwohlbelange sind zum Beispiel der Schutz der Bevölkerung vor Terrorismus und damit einhergehend die Möglichkeit, effektiv bestimmte Kriminalitätsbereiche mit Strafen zu sanktionieren. Das durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Sie auch ansprechen, ist ein solches Grundrecht, das nicht vorbehaltlos gewährt wird.

Meiner Meinung nach ist die Vorratsdatenspeicherung eine weitaus wirksamere Möglichkeit als eine verdeckte Ermittlung, um die sich gegen die dem Terrorismus innewohnenden Gefahren zu behaupten. Zu beachten ist dabei auch, dass die Speicherungszeit der Daten auf ein halbes Jahr beschränkt ist und dass diese Daten ausschließlich bei dem Verdacht auf erhebliche Straftaten abgerufen werden dürfen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm
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