Andreas Storm (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Andreas Storm
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen, Hessen
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(...) Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Tat nicht möglich gewesen wäre, wenn Waffe und Munition gemäß den strengen waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften getrennt voneinander in den hierfür vorgesehenen Behältnissen eingeschlossen gewesen wären. Deutschland verfügt bereits über eines der strengsten Waffengesetze in der Welt. Auch die schärfsten waffenrechtlichen Vorschriften können den unbefugten Zugriff auf Schusswaffen nicht verhindern, wenn Waffenbesitzer gegen diese Regelungen fahrlässig oder vorsätzlich verstoßen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
11.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,

ich zitiere Sie: "In Zeiten von terroristischen Anschlägen in verschiedensten Ländern, ist es notwendig, potentielle Terroristen zu überwachen, um diesem vorzubeugen." Dafür lässt sich Herr Dr. Schäuble einiges einfallen; die Speicherung unser aller Fingerabdrücke (Fingerabdruck-Register), Vorratsdatenspeicherung der Telefon- und Internet-Verbindungsdaten, Bundestrojaner, zweckfremde Nutzung der Mautstationen, RFID Reisepässe. Sind wir alle potentielle Terroristen? Wozu sonst werden dermaßen tiefgreifende und umfangreiche Datensammlungen angelegt? Wie stehen Sie zu diesen Maßnahmen?
Antwort von Andreas Storm
1Empfehlung
20.06.2007
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über das Medium www.abgeordnetenwatch.de.

Natürlich ist zu verneinen, dass alle in Deutschland lebenden Menschen als potentielle Terroristen angesehen werden. Jedoch ist es auch nicht von der Hand zu weißen, dass in Deutschland lebende "Schläfer" im Rahmen der Vorbereitungen der Terroranschläge vom 11. September 2001 eine entscheidende Rolle spielten. Die Terrorabwehr stellt daher mehr denn je eine wichtige Aufgabe dar.

Die Bundesregierung hat im Februar letzten Jahres der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung).

Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung). Er hat sich dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb, weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hat in dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Regelungen vorgesehen, mit denen dies geschieht. Dieser Gesetzentwurf derzeit im Bundesrat behandelt. Anschließend ist die Befassung des Deutschen Bundestages vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB
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Frage zum Thema Arbeit
15.06.2007
Von:
Max Dr.

Sehr geehrter Herr Storm,

Ich schreibe auf Empfehlung von Prof. Anke Hassel vom Hertie Institute of Governance. Ich möchte mich zunächst kurz vorstellen: Ich bin Sozialwissenschaftler, arbeite an der Queen´s University Belfast und halte mich im Sommer zu Forschungszwecken in Berlin auf. Ich beschäftige mich zur Zeit mit der sich wandelnden Rolle des Staats bzw. nationaler Regierungen in der Regulation des Beschäftigungssystems nach der Einführung der Europäischen Währungsunion und Europäischen Beschäftigungsinitiative. Dabei vergleiche ich Deutschland, Spanien und Großbritannien.
Neben der Auswertung von Regierungs- und EU-Publikationen plane ich, qualitative Interviews mit Personen durchzuführen, die bei der Formulierung / Implementierung von Beschäftigungsrichtlinien, Nationalen Aktionsplänen und Reformprogrammen beteiligt waren. Dabei bin ich unter an der Position der CDU interessiert. Den Anfang mache ich, wie gesagt, diesen Sommer in Berlin / Deutschland.
Meine Frage wäre, ob Sie mir ein ca. 30minütiges Interview zum Thema geben könnten. Sollte dies nicht möglich sein, vielleicht könnten Sie bei der Vermittlung von Interviewpartnern aus Ihrer Partei behilflich sein. Vielleicht gibt es auch von der CDU relevante Literatur, an die ich nur vor Ort ‘herankomme’. Ich stehe natürlich für Nachfragen zur Verfügung.
Ich werde zwischen dem 28.06 und 20.07 in Berlin sein und bin jeder Zeit per email zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen und besten Dank im voraus,

Max Koch
Antwort von Andreas Storm
bisher keineEmpfehlungen
18.06.2007
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr Dr.

haben Sie Dank für Ihre Frage über das Medium www.abgeordnetenwatch.de.

Um einen Termin mit Ihnen abstimmen zu können, bitte ich Sie, sich direkt mit meinem Berliner Abgeordnetenbüro in Verbindung zu setzen. Die Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage www.andreasstorm.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Storm
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.06.2007
Von:

Hallo Herr Storm,

zum Bundestrojaner schreiben Sie: "Eine solche Maßnahme sollte dabei nur aufgrund richterlicher Anordnung und nur bei bestimmten schweren Straftaten erfolgen. Natürlich muss ein Augenmerk darauf gelegt werden, dass unerwünschte Nebeneffekte für nicht betroffene Dritte ausgeschlossen werden können."


Ich habe kürzlich folgende erschreckenden Zahlen zur Zunahme der Telefonabhöraktionen in den letzten 5 Jahren gelesen, was wie ich meine beispielhaft dafür stehen könnten, wie sich der mögliche Einsatz des Bundestrojaners (o.ä.) entwickeln könnte:

Im Jahre 2002 wurden in Deutschland mehr als 20 Millionen Telefongespräche in etwa 21.974 Abhörmaßnahmen überwacht. Im Jahre 2006 waren es bereits 42.508 richterlich genehmigte Abhöraktionen.

Es wird damit gerechnet das im Jahr 2002 bereits 1,5 - 4 Millionen Bürger zufällig belauscht wurden, nur weil sie überwachte Anschlüsse angerufen haben oder von dort aus kontaktiert wurden.

Bis heute hat sich die Zahl der Abhörmaßnahmen, wie oben geschrieben, verdoppelt!

[Quelle: www.heise.de , der Autor bezieht sich auf Ergebnisse der Bundesnetzagentur, des Max-Planck-Institits, der Uni Bielefeld und des kriminologischen Instituts der Uni Münster]

Wie wollen Sie verhindern das sich genau diese ´Nebeneffekte´ nicht auch beim Bundestrojaner ergeben?

In all den Jahren wurde ähnlich wie von Ihnen beschwichtigend argumentiert, man würde eingrenzende Regelungen finden, damit entsprechend ausweitende Befugnisse für den erweiterten Einsatz erlassen werden konnten.

Dennoch muss man feststellen: die Telefonüberwachung nimmt stetig zu, trotz richterlicher Überwachung und anfänglichen Einschränkungen.

Ohne Kenntniss des Überwachten und ohne großen Personalaufwand, mit der Möglichkeit einer umfasseneden Informationsgewinnung stellen beide Formen der Überwachung eine Verlockung für Ermittler dar.

Vielen Dank,
D.
Antwort von Andreas Storm
bisher keineEmpfehlungen
05.07.2007
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich auf das Thema Demokratie und Bürgerrechte bezogen.

Ich kann mich in Bezug auf Ihre Frage nur noch einmal auf die Antwort auf die Frage von Herrn Bernhardt beziehen.

Wir sind momentan dabei, die EU-Richtlinie Nr. 2006/24/EG in nationales Recht umzusetzen, was bis zum 15. September dieses Jahres geschehen muss. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird natürlich bei den Beratungen zur Umsetzung und beim Umsetzungsakt selbst darauf achten, dass es nicht zu einer Einschränkung von Bürgerrechten kommt. Entscheidend ist allerdings, dass man, um sich vor den Gefahren des internationalen Terrorismus zu schützen, Instrumente schaffen muss. Klar ist, dass man den Kampf schon verloren hat, wenn man keine Möglichkeit hat, die Kommunikation der Terroristen untereinander zu überwachen. Zu einer massiven Beeinträchtigung von Grundrechten nicht betroffener Bürger, so wie Sie es darstellen, wird es hierbei allerdings nicht kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB
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Frage zum Thema Arbeit
28.06.2007
Von:

Sehr geerter Herr Storm

ich bin überzeugz das sie es nicht für gut heißen wenn in Weiterstadt die Politik es erschwert in unserem Schuhgeschäft eine Post Filliale zu eröffnen?
Hier entstehen schließlich neue Arbeitsplätze, denn wenn in Weiterstadt das neue Einkaufscentrum entsteht müßten wir unser Geschäft schließen. Wir können nur mit der Post zusammen überleben.
Auch die zukunft für Post und Geschäft ist dann gesichert da unsere Tochter wenn wir in Rente gehen alles übernimmt.
Aus der Bevölkerung haben wir bisher nur Positives gehört,
die Einwohner Weiterstadts sowie die Geschäftswelt findet es sehr gut.
Können sie uns helfen??
Wir hoffen auf ihre Hilfe !!

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert und
Antwort von Andreas Storm
1Empfehlung
09.07.2007
Andreas Storm
Sehr geehrte Frau , sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über www.abgeordnetenwatch.de.

Da mir die Belange der in meinem Wahlkreis lebenden Bürger sehr am Herzen liegen, werde ich mich in Bezug auf Ihre Frage direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Storm MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.07.2007
Von:

Sie schreiben bei Abgeordnetenwatch zum Bundes-Spionage-Trojaner: Zitat
Wir sind momentan dabei, die EU-Richtlinie Nr. 2006/24/EG in nationales Recht umzusetzen, was bis zum 15. September dieses Jahres geschehen muss. Zitat Ende.

Warum wird bei der EU Richtlinge bezüglich Wettbewerb mit dem exklusiven Telekom VDSL Netz nicht ebenso rigoros gehandelt das man sogar eine Klage beim Europäischen Gerichtshof in kauf nimmt?

Viele in meiner Freiheit einschneidende Aktivitäten der Terror-Regierung wie der Bundestrojaner zwingen mich z.B. dazu, einen zweiten Computer anzuschaffen der nicht am Internet angeschlossen ist, weil ich mir zukunftig nicht sicher sein kann, das der Staat zufällig oder gezielt in meinen Daten herumschnüffelt. Die Überwachungsstaatgesetze werden immer fadenscheinig mit dem angeblich so bedrohlichen Terror hier in Deutschland begründet. Warum kann ich von der Politik nicht ähnlichen Aktionismus beim rigorosen Verbot von Alkohol und Zigaretten sehen, wo nachweislich mehr Menschen mittelbar und unmittelbar dadurch das Leben verlieren und der Wirtschaftlche Schaden in die Milliarden geht? Wenn dem Staat wie bei den Terrorfritzen soviel wohl am Bürger liegt, warum nicht das Herstellen, Verkaufen, Importieren von Zigaretten und Alkohol verbieten? Dadürch würde man der Bevölkerung zigmillionenfach mehr schützen als vor Terroristen.

Das was damals am 11.Sep in Amerika vorgefallen war ist schlimm, jedoch glaube ich, das am selben Tag in den 3.Welt Ländern mehr Menschen durch Hunger und Krieg ums leben gekommen sind als bei diesem Terroranschlag. Es ist natürlich nicht richtig Menschenleben gegeneinander aufzuwiegen, aber die Frage sei mir erlaubt, warum nicht ähnlich fanatisch gegen das Elend in der 3.Welt angekämpft wird?
Antwort von Andreas Storm
2Empfehlungen
20.07.2007
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich auf das Thema Demokratie und Bürgerrechte beziehen.

Zunächst fragten Sie, weshalb man eine Klage wegen des Telekommunikationsgesetzes in Kauf nehme. Die Bundesregierung ist der Meinung, dass das Telekommunikationsgesetz entgegen anderen Auffassungen europarechtskonform ist. Das Gesetz steht für eine moderne Telekommunikationspolitik und das von der Europäischen Kommission eingeleitete Verfahren ist nicht nötig.

Außerdem wollten Sie wissen, weshalb "die Politik nicht ähnlichen Aktionismus beim rigorosen Verbot von Alkohol und Zigaretten" an den Tag bringe. Wie in den vergangenen Wochen und Monaten auch in der Presse berichtet wurde, ist es keineswegs so, dass nichts getan wird. Es wurden weitreichende Verbote und Einschränkungen im Hinblick auf den Jugendschutz erlassen. Ebenfalls wurde zum Schutz von Nichtrauchern ein Rauchverbot durchgesetzt. Allerdings muss ich Sie nachdrücklich darauf hinweisen, dass man die dramatischen Gefahren, die der Terrorismus birgt, nun wirklich nicht mit den Gefahren vergleichen kann, die mit dem Konsum von Alkohol und Zigaretten einhergehen.

Zuletzt beziehen Sie sich auf das Elend in der Dritten Welt und weshalb hiergegen nicht fanatisch angekämpft werde. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel kündigte bereits vor einigen Wochen die Aufstockung des Entwicklungshilfeetats für 2008 um 750 Millionen Euro an. Die Etataufstockung ist eine gute Basis dafür, den Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttoinlandsprodukt bis 2010 auf 0,51 Prozent zu steigern. Ich bin der Meinung, dass wir damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Entwicklungshilfe geleistet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB
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