Von:


Hallo Herr Storm,
zum Bundestrojaner schreiben Sie: "Eine solche Maßnahme sollte dabei nur aufgrund richterlicher Anordnung und nur bei bestimmten schweren Straftaten erfolgen. Natürlich muss ein Augenmerk darauf gelegt werden, dass unerwünschte Nebeneffekte für nicht betroffene Dritte ausgeschlossen werden können."
Ich habe kürzlich folgende erschreckenden Zahlen zur Zunahme der Telefonabhöraktionen in den letzten 5 Jahren gelesen, was wie ich meine beispielhaft dafür stehen könnten, wie sich der mögliche Einsatz des Bundestrojaners (o.ä.) entwickeln könnte:
Im Jahre 2002 wurden in Deutschland mehr als 20 Millionen Telefongespräche in etwa 21.974 Abhörmaßnahmen überwacht. Im Jahre 2006 waren es bereits 42.508 richterlich genehmigte Abhöraktionen.
Es wird damit gerechnet das im Jahr 2002 bereits 1,5 - 4 Millionen Bürger zufällig belauscht wurden, nur weil sie überwachte Anschlüsse angerufen haben oder von dort aus kontaktiert wurden.
Bis heute hat sich die Zahl der Abhörmaßnahmen, wie oben geschrieben, verdoppelt!
[Quelle:
www.heise.de , der Autor bezieht sich auf Ergebnisse der Bundesnetzagentur, des Max-Planck-Institits, der Uni Bielefeld und des kriminologischen Instituts der Uni Münster]
Wie wollen Sie verhindern das sich genau diese ´Nebeneffekte´ nicht auch beim Bundestrojaner ergeben?
In all den Jahren wurde ähnlich wie von Ihnen beschwichtigend argumentiert, man würde eingrenzende Regelungen finden, damit entsprechend ausweitende Befugnisse für den erweiterten Einsatz erlassen werden konnten.
Dennoch muss man feststellen: die Telefonüberwachung nimmt stetig zu, trotz richterlicher Überwachung und anfänglichen Einschränkungen.
Ohne Kenntniss des Überwachten und ohne großen Personalaufwand, mit der Möglichkeit einer umfasseneden Informationsgewinnung stellen beide Formen der Überwachung eine Verlockung für Ermittler dar.
Vielen Dank,
D.