Andreas Lämmel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Andreas Lämmel
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dresden I
Landeslistenplatz
keinen, Sachsen
weitere Profile
(...) Auf Bundesebene halte ich Volksbegehren/Volksentscheide bis auf Ausnahmefälle (zB. Abstimmung über EU-Verfassung, Neugliederung des Bundesgebietes) allerdings für kein geeignetes Mittel, um die Politikverdrossenheit, die immer wieder als Argument angeführt wird, zu bekämpfen. (...) Aus diesen Erwägungen werde ich mich daher nicht für die Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene einsetzen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Andreas Lämmel
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Frage zum Thema Wirtschaft
18.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Lämmel,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort vom 07.11.07 auf meine Frage vom 18.09.07 gelesen. Ich entnehme daraus, daß Sie bei Übernahme des Amtes des Aufsichtsratvorsitzenden der WGS Dresden über keinen wohnungswirtschaftlichen Erfahrungshintergrund verfügt haben.

Ohne dass ich nach Ihren Einkommensverhältnissen gefragt hätte, teilen Sie mit, dass Sie alle Nebentätigkeiten ehrenamtlich ausüben würden. Was auf Kreuzchor, Konservatorium und den Landestourismusverband durchaus zutreffen wird, ist beim Aufsichtsratvorsitz der WGS allein schon deshalb nicht gegeben, weil es bei einem auf wirtschaftlichen Gewinn zielenden Unternehmen an der Gemeinnützigkeit als entscheidendem Kriterium für ein Ehrenamt fehlt, selbst wenn Sie diese Tätigkeit unentgeldlich ausüben sollten, wovon ich jedoch nicht ausgehe.

Nach den Maßgaben des Genossenschaftgesetzes können allein Mitglieder des Vorstandes "unbesoldet" arbeiten. Für den Aufsichtsrat gilt dagegen nur die Einschränkung, daß zur Gewährung seiner Unabhängigkeit die Vergütung sich nicht nach dem Geschäftsergebnis bemessen darf ( §36 (3) i.V.m. §24 (3) GenG).

Ich habe nun dazu folgende Fragen an den CDU-Abgeordneten meines Wahlkreises:

1. Als Aufsichtsratvorsitzender einer Genossenschaft müssen Sie Genossenschaftsanteile halten, über die Sie als Genosse am wirtschaftlichem Ergebnis beteiligt sind. Haben Sie solche Anteile in Verbindung mit der Amtsübernahme des Vorsitzes im Aufsichtsrat erworben oder wurden Ihnen solche Anteile zeitnah übertragen?

2. Welche Arten von Zahlungen werden Ihnen von der Genossenschaft erbracht ?

3. Bekommen Sie Leistungen oder Vergünstigungen von der WGS im Sinne geldwerter Vorteile bzw. haben solche erhalten? Wird Ihnen von der WGS Kredit gewährt?

Ich grüße Sie als ebenfalls begeisteter Motorradfahrer (seit 1961) und wünsche Ihnen viele schöne Touren und stets aufmerksame Autofahrer in der kommenden Saison.

Antwort von Andreas Lämmel
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03.12.2007
Andreas Lämmel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage vom 18.11.2007 zu meinem Amt als Aufsichtsratsvorsitzender der WGS "Glückauf" Dresden Süd.

Es ist nicht zutreffend, dass nur die Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft "unbesoldet" arbeiten können. Der relevante § 36 Abs.2 GenG, auf den Sie verweisen, lautet wie folgt: "Die Mitglieder des Aufsichtsrats dürfen keine nach dem Geschäftsergebnis bemessene Vergütung beziehen." Dem steht nicht entgegen, dass Aufsichtsratsmitglieder gar keine Vergütung erhalten. Im Übrigen kann für ehrenamtliche Tätigkeit in manchen Fällen durchaus eine Aufwandsentschädigung (geringer Pauschalbetrag, etwa für Fahrtkosten) gezahlt werden, die von einer Vergütung abzugrenzen ist.

Ich komme nun zur Beantwortung Ihrer einzelnen Fragen:

Zu 1.) Ich habe in Verbindung mit der Amtsübernahme des Aufsichtsratsvorsitzes 2 Genossenschaftsanteile käuflich erworben. Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist gemäß Satzung der WGS vorgeschrieben.

Zu 2.) Außer einer geringfügigen Aufwandsentschädigung (siehe meine Ausführungen dazu im Einleitungsteil), die über die Vertreterversammlung der WGS für alle Aufsichtsratsmitglieder festgelegt ist, erhalte ich von der Genossenschaft keine geldwerten Leistungen, Vergünstigungen oder Kredite.

Zu 3.) Siehe meine Antwort auf Frage 2.

Vielen Dank für Ihre guten Wünsche von Motorradfahrer zu Motorradfahrer, die ich gern an Sie zurückgebe.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel
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Frage zum Thema Arbeit
28.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Lämmel,

als Mitarbeiterin bei der Deutschen Post AG, GB Vertrieb BRIEF Öffentlicher Sektor Außenstelle Dresden, verfolge ich die Mindestlohndebatte für die Briefdienstbranche seit vielen Wochen. Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass ihre Fraktion, allen voran die Kanzlerin Frau Angela Merkel, die Zusage von Meseberg zurückgezogen hat. Hatte man doch auf der Kabinettsklausur in Meseberg die die Einführung eines Post-Mindestlohns zum 1. Januar 2008 beschlossen.
Mit welcher Begründung hat ihre Fraktion die Entscheidung getroffen, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen?
Mit der Deutschen Post werden täglich ca. 90% aller Briefsendungen bearbeitet, befördert und zugestellt, d. h. das ca. 10% der Wettbewerb (Lizenznehmer) zustellt. Wie kann ihre Fraktion da behaupten, das weniger als 50 % der Mitarbeiter die im Geltungsbereich des mit ver.di und dem Arbeitgeberverband vereinbarten Tarifvertrags zu Grunde zu legen sind?
Sie verhindern als Mitglied ihrer Fraktion, dass Kolleginnen und Kollegen die momentan in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, zumindest in den Genuss eines Mindestlohns kommen können, und nicht noch parallel zur 40 Stundenwoche noch Geld über Harz IV beziehen müssen, was auch unseren Haushalt erheblich entlastet. Nein ´es kann noch weiter reichende Folgen haben, es sind 32.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei der Deutschen Post in Gefahr. Herr Dr. Zumwinkel hat am 19.11.07 in der F.A.Z. gesagt, dass er überdenken muss, den auslaufenden Schutz der betriebsbedingten Beendigungskündigung zum 31.03.08 evtl. nicht zu verlängern, da er das Instrument der Kündigung braucht, um zu erwartende Umsatzeinbußen aufzufangen. Können sie als vom Volk gewählter Abgeordneter, es mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass tarifierte Arbeitsplätze evtl. wegfallen und der Missbrauch des Lohndumpings vorangetrieben wird.

Antwort von Andreas Lämmel
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30.11.2007
Andreas Lämmel
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 28. November 2007 zum Thema Mindestlohn in der Postbranche.

Zuerst möchte ich Ihnen sagen, dass ich Hochachtung vor Ihrer und der Arbeit Ihrer Kollegen habe und selbstverständlich dafür bin, dass jeder ein auskömmliches Einkommen hat. Die "wesentlichen" Arbeitsbedingungen im Postbereich sind in der Sozialklausel der Postgesetzes (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3) festgeschrieben. Missbrauch und Lohndumping, für die ich selbstverständlich nicht bin, würden also schon jetzt zum Verlust der notwendigen Beförderungslizenz führen. Gleichwohl kann aus der Sozialklausel nicht hergeleitet werden, dass alle Wettbewerber Löhne auf dem Niveau der Deutschen Post AG bezahlen müssen.

Die Deutsche Post AG kann aus mehreren Gründen höhere Löhne als ihre Konkurrenten zahlen:

  • Sie erwirtschaftet bis heute einen Monopolgewinn aufgrund von erhöhten Preisen, die ein Monopolist wegen seiner schieren Marktmacht durchsetzen kann.

  • Sie hat aufgrund der größeren Beförderungsmenge geringere Lohnstückkosten.

  • Sie profitiert im Gegensatz zu ihren Konkurrenten von der Mehrwertsteuerbefreiung für flächendeckende Universaldienste, wobei anzumerken ist, dass viele Konkurrenten auch schon eine flächendeckende Zustellung in jeder Ecke Deutschlands garantieren, ohne in den Genuss der Mehrwertsteuerbefreiung zu kommen.

  • Die Wettbewerber müssen erst noch Netz und Kundenstamm aufbauen.

Trotz dieser Vorteile hat die Deutsche Post AG seit 1998 rd. 2000 Filialen geschlossen und fast 35.000 Vollzeitarbeitsstellen abgebaut, während im Gegenzug viele kleine und mittelständische Wettbewerber ein bundesweites Filialnetz mit mehr als 16.500 Stationen aufgebaut und 46.000 neue Arbeitsplätze geschaffen haben. In der Anhörung, die der Deutsche Bundestag am 5. November 2007 durchgeführt hat, wurde vom Verband der Post-Konkurrenten auch noch mal hervorgehoben, dass man durchaus mit einem Branchen-Mindestlohn – etwa in Höhe des von der SPD geforderten gesetzlichen Mindestlohns von 7,- Euro/h – leben könnte. Der vom Arbeitgeberverband Postdienste e.V. (AGP) und ver.di ausgehandelte Tarifvertrag sah demgegenüber Mindestlöhne zwischen 8,- und 9,80 Euro/h (gestaffelt nach Regionen) vor. Nach einer Studie der Bundesnetzagentur liegt der durchschnittliche Stundenlohn bei den Wettbewerbern der Deutschen Post dahingegen bei 8,30 Euro.

Zum 1. Januar 2008 läuft das Post-Monopol aus. Die Post hat mit dem AGP eigens einen Verband gegründet, ohne die künftigen Wettbewerber daran zu beteiligen und quasi einen "Vertrag zu Lasten Dritter" geschlossen, von dem übrigens die Beschäftigten der Deutschen Post selbst nicht erreicht werden, da für sie ein eigener Haustarifvertrag gilt. Damit wollte sie auf einem sehr effektiven Umweg Ihre Monopolstellung auch nach Wegfall des Briefmonopols sichern.

Der Arbeitgeberverband der neuen Brief- und Zustelldienste e.V. in dem die Konkurrenten der Deutschen Post AG vereinigt sind, rechnete bei einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung des zwischen Ver.di und AGP ausgehandelten Tarifvertrages AUF ALLE POSTDIENSTE (auch Zeitungsboten, Paket- und Kurierdienste, die nur gelegentlich Briefe zustellen) damit, dass 50.000 Arbeitsplätze bei Brief- und Zustelldiensten sowie 200.000 Jobs im Handel und anderswo verloren gehen würden.

Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages nach Aufnahme einer Branche ins Entsendegesetz sieht als Vorraussetzung vor, dass dieser Tarifvertrag die Mehrheit der Beschäftigten in diesem Bereich (>50 %) erfasst. Zwar liegen Sie richtig, wenn Sie sagen, dass dieses Kriterium bei der Briefzustellung erfüllt ist. Der ausgehandelte Tarifvertrag sollte sich aber nicht nur auf die Briefzusteller sonder auf die gesamte Postbranche erstrecken. Und hier sieht es mit den Mehrheitsverhältnissen anders aus: Die amtlichen Statistiken weisen im Wirtschaftszweig "Postverwaltung und private Post- und Kurierdienste" zum 30. September 2005 rund 414.600 Beschäftigte aus. Der zwischen Post und ver.di ausgehandelte Tarifvertrag erreicht aber nur 119.000 Arbeitnehmer.

Deswegen begrüße ich es, dass das Kabinett auf Drängen der Union am 19. September beschlossen hat, nur die BRIEFDIENSTLEISTUNGEN und nicht alle POSTDIENSTLEISTUNGEN ins Entsendegesetz aufzunehmen. Wie Sie sicherlich heute Morgen in den Nachrichten gehört oder in der Zeitung gelesen haben, liegt mittlerweile auch ein entsprechend modifizierter Tarifvertrag zwischen ver.di und dem AGV vor, in dem der Geltungsbereich auf Betriebe beschränkt wird, die "überwiegend" Briefsendungen befördern. Erst diese neue Vereinbarung gewährleistet, dass über 50 Prozent der Mitarbeiter in der Zustellerbranche vom Tarifvertrag erfasst werden.

Die Koalition will noch bis Jahresende das Entsendegesetz ausweiten, damit der jetzt ausgehandelte Tarifvertrag bis zum Jahreswechsel für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Ich denke dass damit sowohl Ihrem Anliegen als auch dem öffentlichen an fairen Wettbewerbsbedingungen im Briefmarkt genüge getan wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Lämmel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Lämmel,

aus Ihren bisherigen Antworten zur Vorratsspeicherung habe ich entnommen, dass Sie kaum Parallelen zu sogenannten Stasimethoden erkennen können. Sie begründen diese Auuffassung damit, dass die gespeicherten Daten "ausschließlich zur Strafverfolgung eingesetzt [werden], nicht zum Bespitzeln von Bürgern und Bürgerinnen".

Wie Sie vielleicht wissen, haben die Mitarbeiter der Staatssicherheit nicht einfach nur zum Spaß (bzw. weil sie es konnten) ihr Volk bespitzelt. Sie taten es, um die Arbeiter und Bauern vor sich selbst und ´zersetzenden´ Einflüssen zu schützen. Aus dem gleichen Grund gab es Mauertote.

Sie halten es für "abenteuerlich", wenn besorgte Bürger all die kleinen und großen seit 9/11 eingeführten "Freiheitsverkürzungen" (O-Ton W. Schäuble) mit denen vergangener Unrechtsregimen vergleichen.

Ich halte es für abenteuerlich, dass Sie diese Vergleiche mit dem Verweis auf die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands abtun. Auch China, Russland und Italien sind Rechtsstaaten - Regimegegner oder kritischer Journalist will ich dort nicht sein.

Das Deutschland der Zwanziger Jahre war ebenfalls ein Rechtsstaat. Aber wenn Hitler ein Rattenfänger war, muss irgendwer für all die Ratten verantwortlich gewesen sein, die ihn wählten.

Langer Text, kurzer Sinn - Hier meine Fragen:

1. Was unterscheidet ihrer Meinung nach den Rechtsstaat Deutschland von anderen?

2. Wann ist auch für Sie die Grenze zum Unrechtsstaat überschritten?

3. Wie stehen Sie zur Tatsache, dass die Gesetzgeber geltendes Recht durch immer neue Zusätze und Umformulierungen ´anpassen´ und so u. U. dafür sorgen, dass aus Unrecht Recht wird?

4. Warum sollten Bürger den Herrschenden vertrauen, wenn das Umgekehrte nicht zutrifft?

5. Warum glauben Sie, ist es nötig, Bürgerdaten zu speichern, wenn diesem Land die größten Schäden durch Wirtschaftskriminalität, politische Windmühlenkämpfe sowie Fehlplanungen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene entstehen?

Mit freundlichem Gruß,
.
Antwort von Andreas Lämmel
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30.11.2007
Andreas Lämmel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 28. November 2007 zur "Vorratsdatenspeicherung", die ich gern beantworte, auch wenn ich zugeben muss, dass der hohe Anteil der Fragen dazu den Einruck vermittelt, als sei dies zurzeit das einzig kontrovers diskutierte politische Thema von Bedeutung. Dem ist aber nicht so. Alle Bürgerinnen und Bürger, die mir in Zukunft weitere Fragen zur "Vorratsdatenspeicherung" stellen wollen und dies hier lesen, bitte ich um Verständnis, dass ich aus Zeitgründen darauf nicht mehr individuell antworten kann und stattdessen auf meine zahlreichen Statements zu diesem Thema auf www.abgeordnetenwatch.de verweisen werde. Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis!

Sehr geehrter Herr , gestatten Sie mir vorab folgende Bemerkungen: Sie selbst machen den Unterschied zwischen der jetzt beschlossenen Auswertung von gespeicherten Telekommunikationsdaten für eine wirksame Strafverfolgung und der Bespitzelung von Bürgerinnen und Bürger zu DDR-Zeiten deutlich: Die Aufklärung von Straftaten steht einem Schutz der "Arbeiter und Bauern vor sich selbst und zersetzenden Einflüssen" als Motiv gegenüber. Letztere Rechtfertigung ist so diffus, dass man damit alles rechtfertigen kann, rechtsstaatliche Grenzen existieren nicht. Auf die demgegenüber bei der "Vorratsdatenspeicherung" sehr wohl vorhandenen rechtsstaatlichen Grenzen (u. a. konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht, keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung, Richtervorbehalt, Löschfrist nach 6 Monaten, keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Informationspflicht bei Abruf im Nachgang) bin ich in vergangenen Antworten schon eingegangen.

Lassen Sie mich präzisieren: Nicht der VERGLEICH zwischen den Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung zu "Freiheitsverkürzungen vergangener Unrechtsregime" ist für mich abenteuerlich, sondern die GLEICHSETZUNG zwischen beidem. Auch wenn ich mich in meiner Antwort an Herrn Wappler nicht explizit auf "Gleichsetzung" bezogen habe, so wurde dies, glaube ich, aus dem Zusammenhang heraus deutlich. Selbstverständlich steht es jedem frei, Vergleiche anzustellen. Ich bedaure, wenn hier durch meine Antwort ein anderer Eindruck entstanden sein sollte.

Im Übrigen – weil Sie dieses Beispiel bringen: Haben Sie sich schon mal überlegt, dass die Weimarer Republik auch deswegen zerstört werden konnte, weil die damalige Demokratie nicht wehrhaft genug gegen Extremisten und die erklärten Feinde der Demokratie war? Ein Grundsatz der wehrhaften Demokratie ist die Möglichkeit, Parteien und sonstige Vereinigungen zum Schutz der Verfassung zu verbieten sowie Gegnern der verfassungsmäßigen Ordnung Grundrechte abzuerkennen (!). Dies zeigt, dass Grundrechte unter Vorbehalt stehen können.

Zu Frage 1:

Als "Rechtsstaat" bezeichnet man Staaten, in denen das Handeln der staatlichen Organe gesetztem Recht (d.h. einer Verfassung, in Deutschland dem Grundgesetz) untergeordnet ist, damit den Individuen bestimmte unverbrüchliche Grundrechte zustehen und staatlichem Handeln bestimmte Grenzen gesetzt sind und alles staatliche Handeln dem (Verfassungs-) Recht und der Verwirklichung von Gerechtigkeit dient und zumeist (so in Deutschland) der richterlichen Kontrolle unterliegt (Definition nach Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006).

Formelle Freiheitsgarantien, die weltweit "Rechtsstaaten" charakterisieren, sind: Gesetzmäßigkeit im Sinne von Begründungspflicht staatlichen Handelns, Gewaltenteilung, Verhältnismäßigkeit, Rückwirkungsverbot sowie das Vorhandensein von Grundrechten und Sicherungsmechanismen. Die inhaltliche (materielle) Bestimmung der Staatsziele kann dagegen von Rechtsstaat zu Rechtsstaat unterschiedlich ausfallen und tut es auch.

Ein zentrales inhaltliches Merkmal ist im deutschen Grundgesetz durch den Bezug auf über-positives Naturrecht gegeben: Der Schutz der "Menschenwürde" findet sich ausdrücklich in der Verfassung wieder. Bei den meisten Rechtsstaaten – aber nicht bei allen – ist dies der Fall. Ich kann hier keine ausführlichen Vergleiche anstellen und möchte nur beispielhaft eine Besonderheit in den Verfassungen der osteuropäischen EU-Beitrittsländer nennen: In zwei Dritteln dieser Staaten ist der Umweltschutz nicht nur als Staatszielbestimmung verankert, sondern auch als Grundpflicht der Bürger normiert.

Zu Frage 2:

Die Grenze zum Unrechtsstaat ist bei wiederholter Übertretung der unter 1. genannten formellen Prinzipien überschritten. Der extreme Gegenpol zum Rechtsstaat ist zum Beispiel ein Polizeistaat oder eine Diktatur. Dort hält sich der Staat an keinerlei Verfassung. Die Grenzen sind in der Realität oft fließend. Das ist z.B. dann der Fall, wenn ein Land formell (gesetzestechnisch) die Anforderungen an einen Rechtsstaat erfüllt, aber in der Praxis diese Prinzipien nicht umgesetzt werden, etwa wenn die verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit der Judikative durch Klüngel, Bestechungen, subtile Drohungen, finanzielle Abhängigkeit o. ä. in der Realität nicht vorhanden ist.

Deutschland ist auch nach Einführung der "Vorratsdatenspeicherung" ganz klar ein Rechtsstaat. In einer Studie zum Demokratie-Index vom "Economist" (22.11.2006) kommt Deutschland von 167 Ländern auf Platz 13 und erreicht einen Index-Wert von 8,82 auf einer Skala von 0 bis 10.

Zu Frage 3:

Diese Frage ist recht unkonkret. Ich gehe davon aus, dass Sie auf den Gesetzgeber in Deutschland abstellen. Die fortwährende Weiterentwicklung und "Anpassung" von Gesetzen an veränderte Bedingungen und Notwendigkeiten, sich verändernde Werte-Systeme und Mehrheitsmeinungen ist normaler Alltag in einer Demokratie. Ihre Formulierung, dass aus "Unrecht" "Recht" werden kann, weist auf das Spannungsverhältnis zwischen positivem (staatlich gesetzen) "Recht" in Form von Gesetzen und einem Rechtsverständnis als "Recht" im Sinne von Naturrecht/Menschenrecht bzw. Gerechtigkeit hin. Im Dritten Reich hat sich gezeigt, dass positives Recht dazu missbraucht werden kann, selbst schwerste Menschenrechtsverletzungen zu legitimieren. (Diskrepanz zwischen Legalität und Legitimität).

Durch die Einführung der "Vorratsdatenspeicherung" werden jedenfalls keine Menschenrechte verletzt. Weiterhin darf ich aus einem Koalitionsantrag "Speicherung mit Augenmaß" (BT-Drs. 16/545 vom 07.02.2006) zitieren, wo es heißt:

"[…] Die Einführung gesetzlicher Speicherungspflichten für Telekommunikationsverkehrsdaten greift (…) in die Grundrechte sowohl der Nutzer als auch der Anbieter von Telekommunikationsdiensten ein; […] Eingriffe in diese Grundrechte […] sind besonders schwerwiegend und bedürfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung.

Die genannten Grundrechte sind jedoch nicht vorbehaltlos gewährleistet. Ihre gesetzliche Einschränkung ist zur Verfolgung vernünftiger Gemeinwohlbelange, wie etwa der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung in bestimmten Kriminalitätsbereichen, zulässig, wenn hierbei insbesondere die Grenzen der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden […]."

Zu Frage 4:

Zuerst einmal: In einer Demokratie gibt es keine "Herrschenden", was Sie meinen ist "Regierung". Die Zeiten von Absolutismus und Untertanentum sind längst vorbei. Jeder kann sich in unserer Gesellschaft und in den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess einbringen, wählen gehen oder sich für ein Mandat bewerben. Es steht Ihnen frei, für Ihre Position zu werben und politische Mehrheiten dafür zu organisieren, auch wenn sie sich von meiner Position unterscheidet.

Es trifft nicht zu, dass die Regierung bzw. die Parlamentarier den Bürgern nicht vertrauen. Wir müssen aber neben den Grundrechten der Straftäter auch die Grundrechte der Opfer von Straftaten berücksichtigen. Ein solches Grundrecht liegt in der Aufklärung von Straftaten. Dafür ist die Speicherung von Telekommunikationsdaten ein notwendiges und angemessenes Mittel.

Zu Frage 5:

Die Speicherung von Telekommunikationsdaten ist notwendig zur Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten wie z. B. Terrorismus und organisierter Kriminalität.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position verständlich machen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Lämmel
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
30.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Lämmel,

in den letzten Tagen wird nach den Erfolgsmeldungen aus Japan und USA, wo eine Reprogrammierung menschlicher Hautzellen zu Stammzellen in Deutschland die Frage einer Notwendigkeit von Forschung an embryonalen Stammzellen und einer Änderung der Stichtag-Regelung verstärkt diskutiert. Diese sollte auch Thema des Bundesparteitages werden, seit heute jedoch wohl nicht mehr. Die Fraktion in Bundestag soll sich damit beschäftigen, war zu lesen. Daher meine Frage an Sie:
Wie stehen Sie zur Stammzell-Forschung? Setzen Sie sich für eine verstärkte Förderung der Forschung an adulten oder an embryonalen Stammzellen ein und warum?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Andreas Lämmel
3Empfehlungen
03.12.2007
Andreas Lämmel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 30. November 2007 zur Diskussion um eine mögliche Novelle des Stammzellgesetzes. Lassen Sie mich eingangs für die Leserinnen und Leser, die in dem Thema nicht so drin stehen, wie Sie es sicherlich tun, noch einmal kurz die momentane Rechtslage schildern:

Das Erzeugen menschlicher embryonaler Stammzellen unter Verwendung von Embryonen sowie die Herstellung von Forschungsembryonen sind durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Die Einfuhr und Erforschung embryonaler Stammzellen ist grundsätzlich nach dem Stammzellgesetz verboten. Es ist jedoch eine Genehmigung zur Einfuhr zur Forschungsarbeit zu erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen sowie eine Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung vorliegen. Danach darf der Import nur stattfinden, wenn die embryonalen Stammzellen im Herkunftsland vor dem 1. Januar 2002 (Stichtagsregelung) in Übereinstimmung mit der dortigen Rechtslage gewonnen wurden. Mit der Stichtagsregelung sollte bei Inkrafttreten des Stammzellgesetzes am 1. Juli 2002 sichergestellt werden, dass von Deutschland kein Anreiz zur Zerstörung von Embryonen ausgeht – denn die embryonalen Stammzellen vor dem Stichtag existierten bei Inkrafttreten des Gesetzes schon. Mit diesem Kompromiss sollten Lebensschutz von Anfang an und hochrangige Grundlagenforschung im Sinne einer "Ethik des Heilens" in Einklang gebracht werden.

Am 10. November 2006 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine ausführliche Stellungnahme zur Stammzellforschung vorgelegt, mit der sie die Entwicklungen der letzten Jahre sowohl auf dem Gebiet der adulten wie der embryonalen Stammzellen beschreibt und die Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz von 2002 darlegt. Damit hat sie eine neuerliche Diskussion ausgelöst. Die DFG konstatiert, dass deutsche Forscher heute durch die ausschließliche Möglichkeit ältere Zelllinien zu verwenden und durch Rechtsunsicherheiten bei Auslandkooperationen zunehmend von internationalen Entwicklungen abgeschnitten werden, etwa weil sie befürchten müssen, sich nach deutschem Stammzellgesetz eventuell strafbar zu machen. Die Stammzellen, die vor 2002 hergestellt wurden, seien mit tierischen Zellen verunreinigt, würden international kaum noch verwendet und seien für medizinische Zwecke ungeeignet. Die DFG und andere Wissenschaftsorganisationen fordern daher eine Novelle des Stammzellgesetzes. Die Vorschläge reichen von einer einmaligen Verschiebung des Stichtages über einen permanent gleitenden Stichtag bis zur gänzlichen Abschaffung des Stichtages.

Sehr geehrter Herr , ungeachtet der ethischen Debatte, ob dem Embryo vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle der gleiche unbedingte Würde- und Lebensschutz wie einer bereits geborenen Person eingeräumt werden muss, ob dieser Schutz erst später einsetzt (z.B. mit der Nidation oder der Gehirnbildung) oder ob dieser Schutz nur ein bedingter ist, bleibt für mich Folgendes entscheidend: Aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse, auf die Sie verweisen, können zur Gewinnung von pluripotenten Stammzellen auch adulte Stammzellen und neunatale Stammzellen aus dem Nabelschnurblut verwendet werden. Es bedarf also für die Forschung nicht unbedingt embryonaler Stammzellen aus in vitro-Fertilisation. Ich vertrete die Ansicht, dass dieser Weg weiterverfolgt werden muss und dass das darin liegende Potential insoweit ausgeschöpft werden muss, dass auch aus Forschungsgesichtspunkten keine verstärkte Forschung an embryonalen Stammzellen nötig ist.

Ich verfolge die Debatte um das Stammzellgesetz aufmerksam und kann Ihnen zusichern, dass ich bei einer Abstimmung über eine mögliche Novelle des Stammzellgesetzes keine leichtfertige Entscheidung treffen werde. Der Embryonenschutz und der Lebensschutz von Anfang an sind hochrangige Güter und mir sehr wichtig. Gern pflege ich Kontakte und den Meinungsaustausch zu diesem Thema. Die daraus ablesbaren Meinungsbilder werde ich in die Positionierung zu einer möglichen Abstimmung zum Stammzellgesetz mit einfließen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Lämmel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Lämmel,
ich danke Ihnen für die klärenden Mitteilungen vom 3.12. 07 zu Ihrer Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrates der WGS Dresden.
Beim Lesen Ihrer Antworten blieb ich bei der Anfrage von Herrn Pierre Vlacek hängen. Ich muß ich darauf zurück kommen,wenn Sie postulieren, daß die Weimarer Republik zugrunde gegangen ist, weil sie nicht "wehrhaft" genug gewesen sei. Das ist natürlich ein Rückgriff in die demagogische Mottenkiste, denn Sie wissen sehr wohl, daß die Machtübernahme der Nazis im Ergebnis freier demokratischer und allgemeiner Wahlen und nicht anders erfolgt ist. Der Untergang der Weimarer Republik ist also ursächlich vom rasanten Ansehensverlust der demokratischen Parteien ausgelöst worden. Um eine Wiederholung auszuschließen reicht nun die Vorratsdatenspeicherung nicht, Sie müßten sich frei nach Brecht ein anderes Volk wählen oder die Wahlen ganz abschaffen bzw. nach DDR-Muster modifizieren. Ich habe keinen Zweifel, daß die CDU auch zu letzterem bereit wäre, schließlich haben Sie mit den Blockflöten aus gleich mehreren Blockparteien der DDR genügend Erfahrungsträger in Ihren Reihen, von den Altnazis nach 1945 nicht zu reden.Nun zu meiner Frage:

Welche Gründe haben Sie, das politische System der Bundesperublik Deutschland und ihre Mandatsträger noch für demokratisch legitimiert anzusehen, wo doch etwa die Hälfte des Volkes sich bereits demonstrativ abgewendet hat und seit Jahren den Wahlen fern bleibt, die beiden "großen" Volksparteien also nur erheblich weniger als die Hälfte des Stimmvolkes auf sich vereinigen?
Und:
Worauf soll sich das Vertrauen des Volkes in die Regierung und Volksvertretungen gründen, wenn in Ihrer Regierungsfraktion CDU eine solch laxe Mandatsausübung wie im Falle des Herrn Bundestagsabgeordneten Merz geduldet wird, der mit gleich mehreren Aufsichtsratsposten ein Jahreseinkommen von weit über 100.000,-EUR erzielt, das Mandat also nur noch als willkommenes Zubrot fungiert?

Antwort von Andreas Lämmel
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10.04.2008
Andreas Lämmel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 4. Dezember 2007, mit der Sie auf meine erste Antwort an Sie vom 3. Dezember 2007 reagiert haben. Sie nehmen darin Bezug auf meine Antwort vom 30. November 2007 auf die Anfrage von Herrn Vlcek und meine Bemerkung zur "wehrhaften Demokratie".

Herr Vlcek hatte in seiner Frage vom 28. November 2007 zur "Vorratsdatenspeicherung" unter anderem ausgeführt "Das Deutschland der Zwanziger Jahre war ebenfalls ein Rechtsstaat. Aber wenn Hitler ein Rattenfänger war, muss irgendwer für all die Ratten verantwortlich gewesen sein, die ihn wählten."

Ich hatte in diesem Zusammenhang geantwortet, (…) dass die Weimarer Republik auch deswegen zerstört werden konnte, weil die damalige Demokratie nicht wehrhaft genug gegen Extremisten und die erklärten Feinde der Demokratie war". Meiner Meinung nach verschließt sich die Erklärung des Untergangs der Weimarer Republik monokausalen Erklärungen. Deswegen hatte ich auch formuliert "auch deswegen", um deutlich zu machen, dass dies ein Grund unter vielen und nicht der Einzige war.

In der heutigen Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages "Die Zerstörung der Demokratie in Deutschland vor 75 Jahren" ging es um dieses Thema. Wenn es Sie interessiert, würde ich Ihnen empfehlen, die Reden von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und dem ehemaligen Bundesminister Hans-Jochen Vogel (SPD) auf der Bundestagsinternetseite nachzulesen, ich fand sie sehr hörenswert.

Zweifelsohne war es eine der größten Belastungen der Weimarer Republik, dass sie zu wenig überzeugte und engagierte Demokraten hatte. Ohne es zu merken, blasen Sie in gewisser Weise in ein ähnliches Horn, wenn Sie fragen "Welche Gründe haben Sie, das politische System der Bundesrepublik Deutschland (…) noch für demokratisch legitimiert anzusehen?" Eine Lehre von Weimer sollte doch sein, nicht das demokratische System selbst für die Probleme, die Sie ja teilweise zu Recht beklagen, verantwortlich zu machen, sondern es vielmehr als eine Chance zur Verbesserung der Situation und zur Lösung von Problemen zu sehen.

Das Prinzip der Repräsentation und der pluralistischen Entscheidungsfindung zwingt manchmal zu unpopulären Kompromissen, langwierigen Prozessen, gegenseitigen Blockaden usw. Aber was ist denn die Alternative dazu? Über das weit verbreitete Unverständnis für die Notwendigkeit von Kompromissen stürzte 1930 die letzte von einer parlamentarischen Mehrheit getragene Reichsregierung. Insofern war die Ernennung Hitler zum Reichskanzler eben, wie der Bundestagspräsident heute ausgeführt hat, nicht der Anfang vom Ende, sondern der Abschluss einer langen politischen Agonie. Die Weimarer Republik und die Demokraten sollten aus Sicht ihrer Gegner für alles verantwortlich sein: Den verlorenen Krieg, den Vertrag von Versailles, die Hyper-Inflation, die Weltwirtschaftskrise, die Arbeitslosigkeit.

Die Wahlen vom 5. März 1933 als frei, allgemein und demokratisch zu bezeichnen, halte ich nicht für richtig. Infolge des Reichstagsbrands am 27. Februar 1933 wurden die Grundrechte, die nach der Weimarer Reichsverfassung nur nach Maßgabe der Gesetze galten, durch die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat", die am Folgetag erlassen wurde, außerkraftgesetzt, die Opposition wurde brutal zerschlagen, der Straßenterror wurde ausgeweitet. Unter diesen Bedingungen und politischen Behinderungen fanden die Wahlen statt, die der NSDAP 44 Prozent der Stimmen einbrachten.

Für die Loyalität der Mehrheit und besonders der Beamten war es hingegen essentiell, dass die Nationalsozialisten z.B. mit dem "Ermächtigungsgesetz", dass die Diktatur endgültig besiegelte, den Schein der Legalität und damit der Legitimität wahren konnten. Aus Lehre daraus hat das Konzept der "wehrhaften Demokratie" der Bonner und der Berliner Republik an diesem Punkt angesetzt: Nun sind die Grundrechte im Grundgesetz unmittelbar geltendes, gerichtlich durchsetzbares Recht, verfassungsfeindliche Parteien können verboten werden und die politische Ordnung steht unter besonderem irreversiblen Schutz. Kaum ein anderes nationales Parlament hat ähnlich viel Einfluss auf die Bildung und Kontrolle von Regierungen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den fast 60 Jahren ihres Bestehens als robust und vital erwiesen, wie der Bundestagspräsident heute zu Recht bemerkt hat.

Freilich müssen wir jeden Tag aufs Neue für Vertrauen in das demokratische System werben, zu Kritik und Mitwirkung ermuntern. Die Demokratieverdrossenheit vieler Menschen in unserem Land bereitet mir wie Ihnen Sorge. Ich denke aber, auch dafür gibt es keine ganz einfachen Erklärungen.

Immer wieder werden dafür die Art der Mandatsausübung und die Abgeordnetenentschädigung angeführt. Einerseits seien die Diäten zu hoch. Was wäre dazu die Alternative? In vielen Bundesstaaten in den USA bekommen Parlamentarier fast keine oder nur eine sehr geringe Entschädigung. Es wird erwartet, dass sie keine "Berufspolitiker" sind, sondern ihrem normalen Beruf nachgehen und dort ihr Geld verdienen. Die Folge davon ist, dass nur Personen ein Mandat anstreben können, die über ein genügend hohes Einkommen bzw. genügend hohe Ersparnisse und genügend freie Zeit verfügen, um "nebenbei" ein Mandat auszuüben. Wenn wir das nicht wollen, dann brauchen wir eine Abgeordnetenentschädigung, die den Abgeordneten die unabhängige Ausübung ihres Mandats sichert.

Andererseits wollen wir keine weltfremdem "Berufspolitiker" sondern Abgeordnete, die in der Lebenswelt stecken. Viele Nebentätigkeiten von Abgeordneten erklären sich aus diesem Zusammenhang heraus. Die meisten hatten diese Funktionen schon vor ihrem Mandat inne. Und wenn sie in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr gewählt werden sollten, wollen sie z.B. gerne in ihren alten Beruf zurück. Man wird nicht als Abgeordneter geboren und ist es nicht auf Lebenszeit!

Wenn Sie Fragen zu den Nebentätigkeiten meines geschätzten Fraktionskollegen Friedrich Merz haben, so fragen Sie ihn das bitte selber. Zu meinen Nebentätigkeiten, die übrigens alle ehrenamtlich sind, hatte ich Ihnen ja in meiner letzten Antwort schon Auskunft gegeben.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Lämmel
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