Andrea Roth (DIE LINKE)
Kandidatin Landtagswahl Sachsen 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Andrea Roth
Zur Person Andrea Roth
Ich bin Jahrgang 1953. Obwohl in Dresden geboren und in Erfurt aufgewachsen, fühle ich mich nach 28 im Vogtland gelebten Jahren gar nicht mehr als "Fremme" (So sagen die Vogtländer zu einer Zugezogenen). Als Diplom-Lehrerin für Deutsch/Russisch setzte ich mich ebenso mit ganzem Herzen für meine Schülerinnen und Schüler ein wie seit 1994 als Abgeordnete im Sächsischen Landtag für die Vogtländerinnen und Vogtländer und für alle in Sachsen lebenden Menschen. Von meiner politischen Tätigkeit habe ich noch längst nicht genug. Nicht zuletzt deshalb, da ich in diesen 15 Jahren enge Verbindungen zu Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen, Institutionen und Unternehmen knüpfte. Diese weiter auszubauen ist mein Ziel. Ich genieße den Ruf einer beharrlichen Streiterin. Und ich bin bodenständig. Deshalb engagiere ich mich auch als Gemeinderätin in Tannenbergsthal und als Vogtland-Kreisrätin. In den Jahren meiner aktiven politischen Arbeit habe ich Vieles bewegt und erreicht. Doch die besten Ergebnisse sehe ich in meiner 33jährigen Ehe, welche drei Söhne und mittlerweile eine Enkeltochter hervorgebracht hat. Ich hoffe, die Enkel mehren sich. Nicht zuletzt deshalb will ich weiter für eine lebendige Demokratie mit hohem bürgerschaftlichen Engagement streiten.
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Frage zum Thema Umweltpolitik
23.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Roth,

als Besitzer eines Hauses werde ich wohl 2015 gezwungen, eine biologische Kläranlage zu bauen, weil dort kein Abwassersystem existiert. Somit würden erhebliche Kosten auf mich zukommen. Ich rechne mit ca. 5000 € für die Kläranlage und Unterhaltungskosten von ca. 170 € im Jahr (Wartung und Energiekosten).

Bis zum Jahr 2015 soll – so die Zielstellungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie – auch in weniger dicht besiedelten Gebieten die Abwasserentsorgung dem "Stand der Technik" angepasst werden. Das heißt konkret, alle vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen sind bis zu diesem Zeitpunkt mit einer biologischen Reinigungsstufe nachzurüsten und jede neu zu errichtende Kleinkläranlage muss mit einer biologischen Reinigungsstufe ausgerüstet sein. Eine Errichtung von Kanalisationen ist dabei nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Was sagen Sie zu der Problematik:

1.) 2015 Zwang zum Bau einer biologischen Kläranlage?
2.) "Trinkwasser-Flatrate” vom ZWAV (Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland)?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Andrea Roth
1Empfehlung
26.08.2009
Andrea Roth
Sehr geehrter Herr ,

die EU schreibt in ihrer Kommunalabwasser - Richtlinie fest, dass bis zum Jahre 2015 das Abwasser mit einer biologischen Reinigungsstufe zu behandeln ist. Aus Gründen des Gewässerschutzes kann ich die Umsetzung dieser Richtlinie nur begrüßen. Eine ganz andere Frage ist, wie in Sachsen viele Aufgabenträger der Abwasserentsorgung (Zweckverbände oder Kommunen) an die Lösung dieser Aufgabe herangehen: Ohne mit den Bürgerinnen und Bürger die verschiedenen Varianten vor Ort zu beraten und Wirtschaftlichkeits- vergleiche vorzulegen, wird den Bürgern mitgeteilt, dass sie zukünftig für die Errichtung einer biologischen Kleinkläranlage bis spätestens 2015 auf ihrem Grundstück zu sorgen haben. Damit stehlen sie sich aus ihrer Planungsverantwortung. So wie bei den Konzepten zur zentralen Entsorgung stehen die Aufgabenträger auch bei der dezentralen Entsorgung in der Pflicht, von Fachplanern Konzepte erarbeiten zu lassen und Wirtschaftlichkeitsvergleiche zu erstellen. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern muss dann die für die Abgabenpflichtigsten günstigste Lösung ausgewählt werden. Und die ist in den seltensten Fällen die grundstücksbezogene Kleinkläranlage; vernünftiger und kostengünstiger - im Bau und im Betrieb - sind häufig Gruppenkläranlagen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie in das Abwasserbeseitigungskonzept ihres Zweckverbandes Einsicht nehmen und sich die Variantenvergleiche für ihre Gemeinde vorlegen lassen. Wenn auch in ihrem Zweckverband keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgenommen wurden, sollte Sie diese unbedingt einfordern.

Zu der Idee des ZWAV, mit einem Festpreis den Trinkwasserverbrauch im Vogtland ankurbeln zu wollen (Trinkwasser-Flatrate), kann ich als Umweltpolitikerin nur den Kopf schütteln. Das Problem des in den Leitungen stehenden Wassers darf zwar nicht unterschätzt werden, da es die Qualität des Trinkwassers erheblich beeinträchtigt. Wenn der ZWAV nach schnellen Lösungen zur Problembehebung sucht, ist das auch zu begrüßen. Die Bevölkerung braucht die Garantie, mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt zu werden. Wenn aber die Idee eines Festpreises, einer "Trinkwasser-Flatrate", in die Öffentlichkeit getragen wird, dann zeugt das von sozialer und ökologischer Gewissenlosigkeit! Der Klimawandel wird besonders auch in Sachsen zu einem dramatischen Rückgang der Niederschlagsmengen und verheerenden Folgen für Landwirtschaft und Forst führen. Während verantwortungsbewusste Wissenschaftlicher und Politiker nach Wegen suchen, die Erwärmung bis zum Ende dieses Jahrhunderts auf 2 Grad zu begrenzen, ruft der vogtländische Wasser-Zweckverband zur Wasserverschwendung auf. Wie kann man nur ökologisch so blind oder dumm sein! Ich lehne auch ab, dass mit einer Erhöhung des Grundpreises der ZWAV wieder in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger greifen will. Schon heute bezahlt doch im Vogtland jeder Haushalt als Grundpreis 123 €, ohne dass auch nur ein Tropfen Wasser geflossen ist. Um das Problem nicht nur kurzfristig zu lösen, muss es an den Wurzeln angepackt werden: am überdimensionierten Leitungsnetz.

Mit umweltbewußten Grüßen

Andrea Roth
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