Alexandra Thein (FDP)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin und Notarin
Ausgeübte Tätigkeit
Selbständige Rechtsanwältin und Notarin, Rechtsanwälte und Notare Quegwer & Thein
Wohnort
Berlin
Bundesland
Berlin
Bundeslistenplatz
11
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.10.2009
Von:
-

Sehr geehrte Frau Thein,

wie Sie wissen gibt es in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU recht unterschiedliche Bedingungen, um eine Staatsbürgerschaft zu erlangen. Angesichts sinkender Geburtenraten und der Notwendigkeit die Einwanderung zu regeln, halte ich es für sinnvoll, die Schwelle für Migrant(inn)en zur Staatsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte und Pflichten in den Mitgliedsländern aneinander anzugleichen.
Was werden Sie in dieser Legislaturperiode für die Vereinheitlichung des Staatsbürgerschaftsrechts in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unternehmen?

Es soll meiner Meinung nach in allen Mitgliedsstaaten die gleichen Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft geben. Z.B. könnte wie 2006 in Portugal beschlossen, automatisch jedes in der dritten Generation geborenene Kind und möglichst unbürokratisch die Staatsbürgerschaft des Landes erhalten, in dem es aufwächst.

Mit freundlichen Grüßen

-

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Frage zum Thema Internationales
13.05.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Thein,

ich hatte Sie bereits am 15.04.2010 kontaktiert. Die Email Rückmeldung Ihres MA Michael Bollmann, sie würden sich um das Thema kümmern. Herr Lambsdorff hatte bestätigt daß sie hierfür Zuständig sind. Am 4.05.2010 habe ich bei Ihnen nachgefragt. Keine Antwort.

Deshalb die offentliche Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Es gibt internationale Vereinbarungen zur EU weiten Anerkennung von Gerichtsurteilen im Familienrecht. (Brussels II convention von 1998 no: 1347/2000). Für das Kinderrecht desweiteren die Kinderrechtskonvention der UN.

Im Hinblick auf das Vereinigte Königreich gibt es hier leider sehr viele Probleme. Das scheint nicht nur bei der Durchsetzung von Gerichtsurteilen im Familienrecht sondern generell der Fall zu sein. Die Kosten der Rechtsanwälte sind schichtweg nicht bezahlbar. Die Gerichtskostenbeihilfeist eine Farce (es sei denn Sie nagen am Hungertuch).

Konkret:
Ein Rechtsanwalt in London kassiert mindestens 160 Pfund/Stunde. Wenn Sie einen guten Rechtsanwalt wollen müssen Sie inklusive MwSt mindestens 300-400 Euro/Stunde bezahlen. Desweiteren ist vor Gericht zusätzlich ein Barrister notwendig. (ähnlich dem Heizer auf den Britischen Elektroloks vor 30-50 Jahren). Der Rechtsanwalt darf vor Gericht nicht agieren. Auch sind die Gerichte komplett ineffizient. Es dauert minestens 3-4 Monate bevor sie einen konkreten Gerichtstermin bekommen. (On Risk Fälle können sie auch innerhalb 1 Monat bekommen - fällt dieser, was sehr wahrscheinlich ist aus, dann haben sie für die wartenden Rechtsanwälte schnell Kosten von 3000-5000 Euro beisammen). For nothing !

Deshalb möchte ich Sie bitten, eine offizielle Anfrage mit Untersuchung an die EU Kommission zu richten.

Fragen:
Verletzt GB die internationalen Vereinbarungen gemäss Brussels II wg.
1. Unbezahlbarer Kosten für Rechtsanwälte (unter 10.000 Euro geht nichts)
2. Langsamer Gerichtsverfahren (min 3-5 Monate)
3. dem Zwang einen Barrister vor Gericht zu haben

Detail an Ihren Kollegen.

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Frage zum Thema Verbraucherschutz
17.06.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Thein,

mit Verwunderung muss ich zur Kenntnis nehmen das Sie sich zum Thema Verbraucherschutz bei der Abstimmung zur "Ampelkennzeichnung" für Lebensmittel der Stimme enthalten haben.
Ihre Partei stellte und stellt immer noch den Verbraucherschutz als ein wesentliches Thema in ihrer Programmatik besonders heraus.
Die Ampel hätte dem Verbraucher die Möglichkeit an die Hand gegeben sich schnell und umfassend über die gesundheitlichen Aspekten der Inhalte von Fett, Zucker und Salz zu informieren.
Es würde daher nicht nur mich interessieren, weshalb Sie sich bei der Abstimmung enthalten haben.

Mit freundlichen Grüssen

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.06.2010
Von:

Guten Tag.

Mitte Mai machte ein Schreiben der EU-Parlamentarier Tiziano Motti und
Anna Záborská die Runde. Im Rahmen der Aktion "smile29.eu"
(s. smile29.eu ) wurden die Mitglieder des
Europäischen Parlaments gebeten (s. smile29.eu ), einen Aufruf zu unterzeichnen, in dem gefordert wird:

STOP SEXUAL HARASSMENT
STOP PAEDOPHILIA
STOP CHILD PORNOGRAPHY.

Der Aufruf weist unter C. (2) auf die Richtlinie 2006/24/EG hin, wonach der Zugriff auf gesammelte und zu sammelnde Suchmaschinendaten durch staatliche Stellen ermöglicht wird. Das entspricht dem Tatbestand der Vorratsdatenspeicherung.

Da hierauf nicht explizit hingewiesen wird, ist zu vermuten, daß unter
dem löblichen Deckmantel des Kampfes gegen Kindesmissbrauch andere Ziele verborgen werden sollen, wie beispielsweise ein gezieltes Vorgehen gegen Google, das bekanntlich auch von deutschen Unternehmen befürwortet wird.

Überdies darf angenommen werden, daß auf diese Weise die vielfach
propagierte Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür wieder
eingeführt werden soll.

Ich bitte daher um Auskunft, wie Sie zu diesem Aufruf stehen, und ob Sie diesen Aufruf unterzeichnet haben.

Mit freundlichem Gruß

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.03.2011
Von:
-

Eine Frage, die ich an alle alle Parteien stelle betrifft Flüchtlingspolitik:

Im Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen in Libyen und den Flüchtlingsströmen bin ich auf FRONTEX gestoßen. Diese Agentur scheint ein rechtsfreier Raum zu sein, der sich nicht vom EU-Parlament kontrollieren lässt, siehe z.B.
www.swr.de
www.focus.de
www.unitedagainstracism.org

Meine Fragen dazu:

Welche Schritte hat das EU-Parlament unternommen, um diese Vorwürfe aufzuklären?

Was wurde oder wird unternommen, um die abseitige Rechtsauffassung zu korrigieren, ein Ausschluss von Asylverfahren (d.h. zwang zur Umkehr ohne Einzelfallprüfung) in internationalen Gewässern sei zulässig?

Wie schätzen sie die derzeitige Lage ein, was das (un)rechtsstaatliche Verhalten an den Außengrenzen der Festung Europas betrifft?

MFG
-

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