Alexandra Thein (FDP)

Alexandra Thein
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin und Notarin
Ausgeübte Tätigkeit
Selbständige Rechtsanwältin und Notarin, Rechtsanwälte und Notare Quegwer & Thein
Wohnort
Berlin
Bundesland
Berlin
Bundeslistenplatz
11
(...) Meine Antwort auf Ihre Frage nach einer Änderung des Wahlrechts, welche dem Wähler mehr Gestaltungsmöglichkeiten geben soll, möchte ich in zwei Schritte gliedern. (...)
 
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    11 Fragen / 3 Antworten
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Frage zum Thema Gesundheit
20.05.2009
Von:
-

Werte Frau Thein,

wie wird sich die Europawahl auf die Behinderten auswirken? Werden uns Behinderten gleiche Rechte eingeräumt,oder werden wir benachteiligt. Was kann ich als schwerkranker Mensch so erwarten. Vielleicht können Sie mir die Fragen beantworten. Bin Rollstuhlfahrer und habe noch soviel Hindernisse zu überwinden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute,und viel Glück in Ihren Leben.
Mit freundlichen Grüßen
J.
Antwort von Alexandra Thein
10Empfehlungen
26.05.2009
Alexandra Thein
Lieber Herr ,

zunächst vielen Dank für Ihre guten Wünsche. Ich habe größten Respekt vor allen Menschen, die sich einer Behinderung zum Trotz nicht entmutigen lassen und ihr Leben meistern. Meinen Respekt dafür!
In der Europäischen Union leben über 30 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Ihre Situation und insbesondere ihre Integration in Berufsleben und Gesellschaft zu verbessern, hat sich die Europäische Union und auch parteiübergreifend das Europäische Parlament seit vielen Jahren zum Ziel gesetzt.

Ein wesentlicher Baustein dieser Bemühungen ist die Gemeinschaftsinitiative EQUAL, mit welcher die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt erleichtert werden soll. Diese Initiative zielt auf eine Bekämpfung von Diskriminierung, Ausgrenzung und Ungleichheit jeglicher Form ab. Die Förderpalette reicht dabei über die Entwicklung von geeigneten Ausbildungs- und Orientierungssystemen für Menschen mit Behinderungen bis hin zur Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.

Ein weiteres Beispiel wäre, dass nach einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2006 Passagiere für Dienstleistungen wie beispielsweise die Beförderung von Rollstühlen oder Blindenhunden in der Kabine nicht mehr zur Kasse gebeten werden dürfen.

Vor zwei Jahren hat die Europäische Gemeinschaft mit der UN-Konvention über Rechte für Menschen mit Behinderungen erstmals selbst eine internationale Menschenrechtscharta unterzeichnet.

Grundsätzlich gibt es zwischen den politischen Parteien in dem Ziel der Solidarität mit und der Unterstützung von behinderten Menschen keine Differenzen. Doch ist die Herangehensweise von dem jeweiligen politischen Weltbild geprägt.

Liberale Politik setzt ganz besonders darauf, Menschen mit Behinderung eine größtmögliche Freiheit in der Gestaltung ihres Lebens und eine tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Umfassende Barrierefreiheit in allen Feldern und Bereichen ist dabei unser vordringlichstes Anliegen. Hierbei setzen wir vor allem auf eine Zusammenarbeit mit den Menschen mit Behinderungen selbst, um schnell und effizient individuelle Lösungen herbeizuführen.

Wenngleich Sozialpolitik in der Regelungskompetenz der einzelnen Mitgliedsstaaten und nicht der EU liegt, und deshalb eher bei der Bundestagswahl im September denn bei der Europawahl im Juni zur Abstimmung steht, so möchte ich Ihnen doch kurz mit Blick auf Menschen mit Behinderungen die Position der FDP zu diesem Politikfeld darlegen.

Wir meinen, dass sich die besondere Qualität des liberalen Sozialstaates ganz wesentlich in seinem Umgang mit Menschen mit Behinderungen zeigt. Diese sollen soweit wie möglich in die Gesellschaft integriert werden; das gilt gerade auch beim Besuch von Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung. Die Integration muss mit einer Förderung verbunden werden, die Menschen mit Behinderungen die Chance gibt, ihre Talente frei zu entfalten, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und sie so in die Lage versetzt, ihren ganz speziellen Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten.

Außerdem betont liberale Sozialpolitik das Prinzip der individuellen Hilfe. Dabei wollen wir stets erreichen, dass Menschen mit Behinderungen die ihr Leben betreffenden Entscheidungen selbst treffen können. So sollen hilfebedürftige Menschen statt der Sachleistung eine Geldleistung in Anspruch nehmen, Kunden sein und entscheiden, welcher Anbieter oder welche Person die Hilfe erbringen soll – dies stellt das höchstmögliche Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung sicher.

Lieber Herr , ich wünsche Ihnen meinerseits alles Gute, viel Kraft und viel Glück.

Mit freundlichen liberalen Grüßen,

Ihre Alexandra Thein
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
22.05.2009
Von:

Liebe Frau Thein, ich habe mir jetzt alle Berliner Europakandidaten angeguckt und Sie und Herr Bütikofer machen mir den wählenswertesten Eindruck. Wenn ich bei der Wahl konkrete Personen auf den Listen wählen könnte, dann würde ich Ihnen beiden jeweils eine Stimme geben. Leider kann ich das nicht. Also stelle ich Ihnen beiden einfach eine Entscheidungsfrage: Werden Sie und Ihre Partei sich entschieden dafür einsetzen, dass der Wähler die Möglichkeit haben sollte, auf einer Liste konkrete Personen zu wählen und nicht nur den Voraben von Parteilisten folgen muss? Freundliche Grüße aus Schöneberg,
Antwort von Alexandra Thein
9Empfehlungen
01.06.2009
Alexandra Thein
Liebe Frau ,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Einschätzung meiner Person.

Meine Antwort auf Ihre Frage nach einer Änderung des Wahlrechts, welche dem Wähler mehr Gestaltungsmöglichkeiten geben soll, möchte ich in zwei Schritte gliedern.

Ein erster Schritt wäre eine Gestaltung, in welcher der Wähler – wie bislang – grundsätzlich seine Stimme einer und nur einer Partei geben, innerhalb der Kandidatenliste dieser Partei aber entweder mit einer oder mit mehreren Stimmen Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidaten nehmen könnte. Im Kommunalwahlrecht vieler Bundesländer ist dies bereits möglich. Das wichtigste Argument für eine solche Regelung ist der Gedanke von "Mehr Demokratie". Gegen eine solche Regelung wird ins Feld geführt, dass dadurch den Parteien eine Zusammensetzung der Parlamente mit Personen verschiedener Kompetenzen – durchaus auch wenig öffentlichkeitswirksamer – erschwert wird. Ich meine, dass das erstere Argument hier überwiegt und würde eine solche Gestaltung unterstützen. Dies entspricht übrigens auch der Beschlusslage meines FDP-Landesverbandes Berlin.

Ein zweiter Schritt wäre eine Gestaltung, in welcher der Wähler zusätzlich zum ersten Schritt auch Kandidaten aus den Listen verschiedener Parteien auswählen könnte, wobei Stimmen für einen Kandidaten dann zugleich der Liste seiner Partei zugeordnet würden. Auch dies wird im Kommunalwahlrecht verschiedentlich bereits praktiziert. Als Begründung einer solchen Regelung wird man wiederum "Mehr Demokratie" anführen. Die Gegenseite meint insbesondere, dass eine solche Regelung den Grundgedanken unseres Verhältniswahlrechts nach Parteilisten aushöhlen und zu einer "totalen Personalisierung" des Wahlkampfes führen würde. Ich halte diese Bedenken jenseits der kommunalen Ebene für überzeugend, da ich meine, dass Inhalte und nicht Personen im Mittelpunkt des politischen Diskurses stehen sollten. Einen solchen zweiten Schritt würde ich daher nicht unterstützen.

Über Ihre Stimme für die FDP-Liste am 07. Juni würde ich mich sehr freuen. Ich meine, dass die FDP ein überzeugendes Wahlprogramm für ein demokratischeres, bürgernäheres und handlungsfähigeres Europa vorgelegt hat.

Am Rande sei noch erwähnt, dass Herr Bütikofer auf Platz 2 der Bundesliste der Grünen mit Sicherheit in das Europäische Parlament einziehen wird. Hingegen werde ich auf Platz 11 der Bundesliste der FDP nur bei einem guten Wahlergebnis meiner Partei von über 10 Prozent für die Bürgerinnen und Bürger Berlins in Brüssel arbeiten können.

Mit freundlichen liberalen Grüßen,

Ihre Alexandra Thein
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