Alexandra Thein (FDP)
Kandidatin Europawahl 2009
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Alexandra Thein
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin und Notarin
Ausgeübte Tätigkeit
Selbständige Rechtsanwältin und Notarin, Rechtsanwälte und Notare Quegwer & Thein
Wohnort
Berlin
Bundesland
Berlin
Bundeslistenplatz
11
(...) Das Internet ist nur ein Kommunikationsmedium wie der gute alte Brief. Niemand käme auf die Idee, zum Beispiel die Deutsche Post AG für einen möglicherweise strafbaren Inhalt der von ihr transportierten Briefe verantwortlich zu machen, oder aufgrund eines Generalverdachts gegen alle Briefkastenbesitzer die für sie bestimmten Briefe systematisch zur Kontrolle öffnen zu lassen. (...)
 
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
07.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Thein,

immer wieder sind Beispiele eurokratischer Regelungswut in den Zeitungen zu lesen. Welchen bzw. wie viel Einfluß hat die EU-Gesetzgebung und -Verordnung heute auf einen Bürger in Deutschland? Jemand sagte mir, daß rund 80 Prozent unserer Gesetze eigentlich aus Brüssel stammen. Stimmt das? Natürlich bin ich nicht gegen Gesetze und Regelungen, aber ich weiß auch, je mehr es davon gibt, desto weniger können sie eingehalten bzw. sinnvoll kontrolliert werden. Was wollen Sie als Abgeordnete des EU-Parlaments tun, um diese Gesetzes- und Verordnungflut einzudämmen und wirklich nur Notwendiges zu regeln?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Alexandra Thein
10Empfehlungen
23.05.2009
Alexandra Thein
Liebe Frau ,

die Rechtssetzung auf Europäischer Ebene nimmt mittlerweile einen großen Teil unserer Rechtssetzung insgesamt ein. Das Ausmaß ist dabei je nach Zuweisung von Gesetzgebungskompetenz von Politikfeld zu Politikfeld unterschiedlich - den größten Anteil, von über 90 Prozent aller Rechtsnormen, hat die EU im Umweltbereich. Insgesamt über alle Politikbereiche liegt der Durchschnittswert zwischen 70 und 80 Prozent.

Ausgangspunkt der Rechtssetzung durch die EU ist ganz wesentlich die Vertiefung und Harmonisierung des Europäischen Binnenmarktes. Dabei entsteht allerdings häufig neben dem gewünschten einheitlichen Rechtsrahmen (insbesondere durch Übergangsvorschriften, Ausnahmeregelungen für einzelne Länder oder unterschiedliche Auslegungen von Richtlinien) oft eine für den Bürger schwer zu verstehende und manchmal auch unsinnige Bürokratie. Das Ziel europäischer Zusammenarbeit - das Leben und die wirtschaftliche Entwicklung der Menschen grenzüberschreitend zu erleichtern - wird dabei aus dem Auge verloren. Es ist ein wichtiges Ziel der Liberalen, diese ungewünschten Nebeneffekte der europäischen Zusammenarbeit so gering wie möglich zu halten.

Die FDP hat zu diesem Zweck eine Reihe von konkreten Vorschlägen gemacht, zum Beispiel (a) die Zuständigkeit für Bürokratieabbau zur Chefsache zu machen und direkt beim Präsidenten der Europäischen Kommission anzusiedeln, (b) die im Vertrag von Nizza vorgesehene Verkleinerung der Kommission umzusetzen, (c) Europäische Gesetze, wo sinnvoll, mit einem Verfallsdatum zu versehen, (d) klare Berechnung der mit einem Gesetz verbundenen Kosten vor Beschlussfassung, (e) die Zahl der Mitteilungs- und Berichtspflichten für Unternehmen erheblich zu reduzieren.

Ferner sind wir Liberale überzeugt, dass parlamentarische Mitwirkung auf nationaler wie europäischer Ebene das beste Mittel für eine bürgernähere Rechtsetzung ist. Insbesondere steht das Europäische Parlament in der Verantwortung, Maßnahmen der Kommission und des Rates auf ihre Alltagstauglichkeit und B?rgerfreundlichkeit hin zu überprüfen. Deshalb müssen die Rechte des Europäischen Parlaments weiter gestärkt werden. Die teuren "beratenden" Gremien Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen sind dagegen überflüssig oder bleiben weit hinter ihren Möglichkeiten zurück.

Stärker eingebunden werden müssen auch die nationalen Parlamente, welche die Aufgabe haben, die Arbeit der jeweiligen Regierungen in Brüssel zu kontrollieren und die europäischen Debatten in die jeweilige nationale Öffentlichkeit zu tragen. Der Deutsche Bundestag hat diese Aufgabe bisher nur unzureichend wahrgenommen - insofern setzt sich die FDP auch dafür ein, dass die Mitwirkungs- und Informationsrechte des Bundestages weiter gestärkt werden. Insgesamt wollen wir erreichen, dass die Gesetzgebung auf europäischer Ebene transparenter und für den Bürger nachvollziehbarer wird.

Im Übrigen kann die Europäische Union nach dem Subsidiaritätsprinzip nur rechtsetzend tätig werden, sofern es eine entsprechende Rechtsgrundlage gibt und nachgewiesen werden kann, dass eine Regelung auf europäischer Ebene sinnvoller ist als auf nationaler. Gerade letzteres wurde in den letzten Jahren kaum beachtet. Die nationalen Parlamente stehen hier in der Pflicht, stärker auf die Einhaltung der Subsidiarität zu achten.

Insbesondere in Deutschland werden die Richtlinien auch selten 1:1 in unser nationales Recht umgesetzt. Zum einen werden nationale Regelungen "draufgesattelt"; zum anderen wird mit deutscher Pedanterie bei der Umsetzung unnötige Bürokratie produziert.

Im Sinne all dessen würde ich es im Fall meiner Wahl in das Europäische Parlament als einen persönlichen Arbeitsauftrag ansehen, darauf hinzuwirken und daran mitzuwirken, dass sich die Politik in Europa stets die Lebenswirklichkeit der Menschen in Europa zu ihrem Maßstab macht.

Mit freundlichen liberalen Grüßen,

Ihre Alexandra Thein
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
07.05.2009
Von:

Liebe Frau Thein,

ich habe auf Ihrem Profil bei twitter gesehen, dass Sie sich gegen das von-der-Leyen-Gesetz zu Zugangs-Sperren von kinderpornografischen Internet-Webseiten auf den Domain-Name-Servern einsetzen. Da ich davon ausgehe, dass Sie als Rechtsanwältin und Notarin keine rechtsfreien Räume wollen, warum sind Sie gegen diesen Gesetzentwurf? Was wollen Sie statt dessen tun?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort,
Antwort von Alexandra Thein
17Empfehlungen
26.05.2009
Alexandra Thein
Lieber Herr ,

Kinderpornografie, bei welcher der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein verabscheuungswürdiges Verbrechen, welches unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder hinterlässt. Dieses Verbrechen muss hier und auf der ganzen Welt konsequent und effektiv bekämpft und so weit wie irgend möglich unterbunden werden.

Wir müssen daran arbeiten, internationale Erfolge bei der Bekämpfung von Kinderpornografie weiter auszubauen. Defizite bestehen in Deutschland bei der personellen und sachlichen Ausstattung der Polizeibehörden, insbesondere auch bei der Ausstattung mit Informationstechnologie. Verbesserungen brauchen wir auch im Bereich der Prävention: Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies zur Anzeige zu bringen. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt.

Wichtig ist in unserer Zeit der Globalisierung auch die immer engere internationale Kooperation im Kampf gegen Kinderpornografie. Hier geht es nicht zuletzt um die Verbesserung der internationalen Rechtshilfe mit Ländern, bei denen heute noch Defizite in diesem Bereich bestehen. Wenn heutzutage etwa eine Bank eine so genannte "Phishing"-Webseite, die ihre Bankkunden betrügt, identifiziert und die Bank diese Phishing-Webseite der Polizei meldet, wird die betreffende Phishing-Webseite in der Regel binnen Stunden im Wege internationaler Kooperation der Polizeibehörden abgeschaltet, wo auch immer der betreffende Web-Server in der Welt steht. Und vor allem wird gegen die Täter ermittelt. Was hier möglich ist, das muss auch im Kampf gegen Kinderpornografie möglich sein. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich übrigens die weit überwiegende Zahl der betreffenden Server in den Vereinigten Staaten, in Europa (insbesondere in Deutschland selbst) und in Australien. Rechtshilfe zwischen diesen Ländern ist besonders gut möglich und Erfolg versprechend.

Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des deutschen Telemediengesetzes mit dem irreführenden Namen "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" lehne ich hingegen in der Tat ab.

Dieser Gesetzentwurf sieht nichts anderes vor als eine Pflicht für die deutschen Internet-Zugangs-Provider – also die Telekommunikationsunternehmen, welche Ihnen gegen Bezahlung eine Verbindung Ihres Computers zum Internet ermöglichen –, ihre eigenen jeweiligen Domain-Name-Server – also ihre "Telefonbücher des Internet" –, zu manipulieren. Diese Domain-Name-Server sollen alle Aufrufe von Domain-Namen, die sich auf einer ihnen jeden Tag vom Bundeskriminalamtes (BKA) übermittelten geheimen Liste befinden, nicht auf ihre eigentliche IP-Adresse im Internet weiterleiten, sondern auf eine IP-Adresse des Bundeskriminalamtes umleiten. Dort sieht der Nutzer dann ein Stopp-Schild und seine Daten werden protokolliert.

Dieser Gesetzentwurf wird dem Ziel nicht gerecht, Missbrauch von Kindern und die Darstellung des Missbrauchs zu verhindern. Er legt einen Mantel des Wegschauens über kinderpornografische Inhalte im allgemein zugänglichen Teil des Internet für solche Nutzer, die das "Telefonbuch" eines deutschen Zugangs-Providers benutzen, was sich obendrein ganz leicht umgehen lässt.

Den Hauptverbreitungsweg kinderpornografischen Materials, sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke, erreicht der Gesetzentwurf schon von vornherein nicht.

In jedem Fall lässt er kinderpornografische Inhalte selbst und die Täter unangetastet und wendet sich nur an die Nutzer. Er nimmt im Ergebnis von den Polizeibehörden den Druck, etwas gegen die Täter zu unternehmen, weil letztere eben weniger öffentlich sichtbar sind.

Der deutsche Gesetzentwurf stellt mit seiner Manipulation am internationalen System der Domain-Name-Zuordnung einen gewaltigen nationalen Eingriff Deutschlands in die Freiheit der internationalen Informationsgesellschaft dar, sowie aus verfassungsrechtlicher Sicht in die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit.

Er birgt in sich noch größere Risiken bezüglich künftiger solcher Eingriffe in der Zukunft.

Es fehlen in dem Gesetzentwurf jegliche Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren, um zu überprüfen, welche Web-Inhalte sich überhaupt auf den geheimen Listen des BKA befinden. Von den geplanten Sperrungen wären zweifellos auch legale Internetseiten erfasst. Berichte über "durchgesickerte" derartige Listen in anderen Ländern legen dar, dass dort oft weniger als zehn Prozent der erfassten Seiten tatsächlich strafbare Kinderpornografie überhaupt enthalten haben, die restlichen neunzig Prozent betrafen legale Seiten.

Darüber hinaus gibt es schon jetzt zahlreiche Rufe, auch andere Internetinhalte wie etwa Glücksspiel, Internet-Tauschbörsen oder politischen Radikalismus auf jene geheimen, nicht überprüfbaren BKA-Listen zu setzen. Leitbild dieser Entwicklung ist ein Internet, in dem eine Polizeibehörde ohne jegliche rechtsstaatliche Kontrolle tagesaktuell entscheidet, was die Bürger im Internet sehen dürfen und was nicht. Hier gilt es den Anfängen zu wehren.

Außerdem würde mit dem polizeilichen Speichern der Zugriffsversuche auf "gelistete" Webseiten eine Vorverlagerung der Strafermittlung erfolgen, die hunderttausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde. Allein der Umstand, dass eine Internetadresse angeklickt wird, würde zum Anlass für Ermittlungen – z.B. wegen Kinderpornografie – genommen. Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Internet-Adresse aufruft, da er nicht wissen kann, ob diese Adresse selbst gelistet ist oder ob diese auf eine gelistete Adresse automatisch weiterleitet. Ein polizeiliches Speichern von Webseitenaufrufen wäre nicht nur ein Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet, sondern zugleich ein Überwachungsinstrument, mit dem die Nutzung des Internet allgemein massiv beeinträchtigt würde.

Im Übrigen ist mit Blick auf den föderalen Aufbau Deutschlands auch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornografie mehr als zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Es sprechen gute Gründe für die Annahme, dass der Gesetzentwurf schon aus diesem Grunde unsere Verfassung verletzt.

Auch aus politischer Perspektive lehne ich eine Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ab.

Selbstverständlich müssen Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, konsequent verfolgt werden. Staatliche Maßnahmen zu diesem Zweck müssen aber sinnvoll und zweckmäßig sein und sich an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.

Das Internet ist nur ein Kommunikationsmedium wie der gute alte Brief. Niemand käme auf die Idee, zum Beispiel die Deutsche Post AG für einen möglicherweise strafbaren Inhalt der von ihr transportierten Briefe verantwortlich zu machen, oder aufgrund eines Generalverdachts gegen alle Briefkastenbesitzer die für sie bestimmten Briefe systematisch zur Kontrolle öffnen zu lassen.

Mit freundlichen liberalen Grüßen,

Ihre Alexandra Thein

PS: Empfehlenswert zum Thema sind zum Beispiel aus dem Wochenmagazin "DIE ZEIT" die Analyse "Von der Leyens unseriöse Argumentation" von Lutz Donnerhacke, www.zeit.de , und der Essay "Kampf der Kulturen" von Ralf Bendrath, www.zeit.de
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
10.05.2009
Von:

Liebe Frau Thein,

welche Position vertreten Sie hinsichtlich der Stärkung der Bürgerrechte innerhalb der EU mit Blick auf die Vorratsdatenspeicherung durch Telekommunikationsunternehmen und die Übermittlung von Flugpassagierdaten in die USA und innerhalb der EU.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Alexandra Thein
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03.06.2009
Alexandra Thein
Lieber Herr ,
lieber Parteifreund,

ich danke Ihnen, dass Sie mir die Möglichkeit geben, meine Position in dieser Frage hier darzustellen.

Insbesondere seit dem Jahre 2001 ist das Verhältnis von staatlicher Sicherheits-Politik und dem Respekt vor den Freiheitsrechten der Menschen aus der Balance geraten. Eine Gesellschaft, in welcher jeder Bürger unter Generalverdacht steht und überwacht wird, ist nicht eine Gesellschaft, die ich für wünschenswert halte.

Vor diesem Hintergrund halte ich sowohl die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch Telekommunikationsunternehmen wie auch das deutsche "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" vom 21.12.2007 für falsch und werde mich - wann und wo immer das politisch machbar erscheint - für ihre Rücknahme einsetzen. Diese Regelungen, wonach Telekommunikationsanbieter ausnahmslos alle Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr lang speichern und für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr vorhalten müssen, zeichnen den Weg in einen Überwachungsstaat. Einen nennenswerten Schutz der Bürger vor Gefahren hat diese Totalprotokollierung - an deren Vereinbarkeit mit dem Primärrecht der EU wie auch mit unserem Grundgesetz ich im Übrigen erhebliche Zweifel habe - nicht gebracht und bringt sie auch in der Zukunft nicht.

Die derzeit bestehende Praxis der exzessiven Übermittlung von Flugpassagierdaten in die USA (Passenger Name Records - "PNR") halte ich ebenfalls für falsch. Diese Daten umfassen etwa nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, sondern auch Kreditkarteninformationen und beispielsweise besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Auch Informationen über ethnischen Hintergrund, politische oder religiöse Überzeugungen, oder über das Sexualleben sind nicht ausgeschlossen. Die entsprechende Vereinbarung mit den USA kennt keine Begründung der Amerikaner, wofür die Daten überhaupt verwendet würden, keine Einspruchsrechte und keine Überprüfungs- oder Korrekturmöglichkeit für die Bürger, von einer unabhängigen Datenschutzaufsicht ganz zu schweigen. Hier sollte neu und besser verhandelt und notfalls das Abkommen einseitig außer Kraft gesetzt werden.

Derzeit kann man Flugreisenden in die USA nur empfehlen, zur eigenen Sicherheit im Flugzeug möglichst viel Schweinefleisch zu essen, Alkohol zu trinken und im Übrigen ein möglichst amoralisches Bild der eigenen Person zu vermitteln.

In diesem Zusammenhang gibt es auch eine Reihe anderer Sachverhalte, aus welchen ein Transfer umfangreicher Datenbestände aus Europa an die USA durch Firmen und Behörden stattfindet, die ich für politisch und/oder rechtlich bedenklich halte. Beispielhaft genannt seien hier die Übermittlung von Transaktionsdaten durch den Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) an US-Behörden, das Übereinkommen der Bundesregierung zum Transfer persönlicher Daten "zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer Kriminalität" mit den USA oder zuletzt die pauschale Vereinbarung der EU mit den USA über den Austausch personenbezogener Daten ihrer jeweiligen Bürger "im Kampf gegen den Terrorismus".

Ein weiteres, in der Öffentlichkeit wenig beachtetes Problem ist die von den USA seit einigen Jahren geforderte detaillierte Information über alle Fracht-Importe. Diese Informationen werden in den USA öffentlich zugänglich gemacht, von privaten Firmen kommerziell ausgewertet und amerikanischen Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Exporteuren aus anderen Ländern - zum Beispiel aus Europa - erlangen.

Hier hat sich ein Überwachungsfanatismus Bahn gebrochen, dem es zu wehren gilt. Wir brauchen einen klaren Rahmen für den Transfer von Daten und strenge und verlässliche Schutzmaßnahmen für unsere Bürger.

Mit freundlichen liberalen Grüßen,

Ihre Alexandra Thein
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
10.05.2009
Von:

Sehr geehrter Frau Thein ,

für meine Wahlentscheidungen wird zunehmend wichtig, für welche Weltanschauungen bzw. Konfessionen sich die KandidatInnen bzw. die zu wählenden Parteien einsetzen. Die größte Gruppe in Deutschland sind seit einigen Jahren Konfessionsfreie (meist Humanisten, Atheisten, Agnostiker), ohne das sich das bei den Parteien widerspiegelt (im jetzigen Bundestag bekennt sich nur eine Abgeordnete zur Konfessionsfreiheit). Mich würde interessieren, wie Sie als Europaabgeordnete bzw. Ihre Partei mit dieser Gruppe umgeht und wie sie die Interessen dieser Gruppe vertreten wollen.
Antwort von Alexandra Thein
27Empfehlungen
11.05.2009
Alexandra Thein
Lieber Herr ,

ich bin der Meinung, dass Weltanschauung und Religion Privatsache eines jeden Menschen sind. Jeder Mensch soll das Recht haben, nach seiner Weltanschauung oder Religion zu leben, und kein Mensch soll das Recht haben, seine Weltanschauung oder Religion anderen Menschen aufzuzwingen. Beide Prinzipien, die "positive Religionsfreiheit" und die "negative Religionsfreiheit", werde ich stets mit großer Überzeugung vertreten.

Mit freundlichen liberalen Grüßen,

Ihre Alexandra Thein
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Frage zum Thema Europas Rolle in der Welt
14.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Thein,

als eine der Kandidaten in meinem Wahlkreis wuerde mich interessieren, was Sie als Europaabgeordnete erreichen moechten? Was sind die Ziele Ihre Arbeit im europaeischen Parlament?

Viele Gruesse,
Antwort von Alexandra Thein
3Empfehlungen
06.06.2009
Alexandra Thein
Lieber Herr ,

zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass ich Ihre wichtige Frage so spät beantworte. Gerade diese Frage wollte ich in Ruhe beantworten, wofür der Wahlkampf leider keine Zeit ließ.

Meine Kandidatur erfolgt vor dem Hintergrund, dass nach meiner Auffassung außer langjährigen Berufspolitikern auch Leute aus der Praxis in das Europäische Parlament gewählt werden sollten. Ich möchte dort meine über 20-jährige Berufserfahrung in die politische Arbeit einbringen.

Meine Themenschwerpunkt sind die Rechts- Innen- und Mittelstandspolitik.

Als Rechtsanwältin und Notarin bin ich durch die Stellungnahmen u.a. der Bundesrechtsanwalts- und Bundesnotarkammer über das Rechtsetzungsgeschehen in Brüssel gut informiert. Weiter erlebe ich seine Auswirkungen in meiner täglichen Berufspraxis. Ich meine, dass es sowohl handwerklich besser geht, wie auch näher an der Lebenswirklichkeit der Menschen.

Neben dem erforderlichen Bürokratieabbau lassen Sie mich Ihnen anhand von 2 Beispielen aus meiner notariellen Praxis erläutern, wo Rechtsetzung auf europäischer Ebene sinnvoll ist und den Unternehmen und Bürgern konkreten Nutzen bringen kann.

Voraussichtlich im Jahre 2010 soll die sogenannte Europa-GmbH eingeführt werden, mit der in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu denselben Bedingungen und Kosten eine GmbH gegründet werden kann. Damit will die EU auf den Wettbewerb um Unternehmensgründungsformen reagieren, der auch hier in Deutschland zur Abwanderung von Unternehmen in das europäische Ausland führt. Hier gilt es auf die vielen noch offenen Fragen die richtige Antwort zu geben, wobei Detailkenntnisse vonnöten sind. Flankierend hierzu müßte nach meiner Auffassung auch ein europäisches Handelsregister geschaffen werden.
Von meiner mittelständischen Mandantschaft und aus meiner eigenen Selbständigkeit weiß ich: Wir brauchen intelligente Rahmenbedingungen für den gesamten Mittelstand in der EU, damit in den Unternehmen die tatsächlich wirtschaftlich effizienten Entscheidungen getroffen werden können.

Im privaten Bereich wird inzwischen mehr als jede 6. Ehe in der EU binational geschlossen; auch ich selbst bin im übrigen binational verheiratet. Hier gilt es die Verfahren zur Scheidung, zur grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Anerkennung von öffentlichen Urkunden zu vereinfachen.

Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt meiner Arbeit wäre die Abwehr von weiteren staatlichen Eingriffen in die Freiheits- und Bürgerrechte und die Rücknahme von falschen Entscheidungen (z.B. der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die Überarbeitung des Fluggastdaten-Abkommens mit den USA, der Verzicht auf eine Fluggastdatensammlung für innereuropäische Flüge). Hier hat in den letzten Jahren ein Sicherheits- und Überwachungwahn um sich gegriffen ohne Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der nötigen Balance. Die freiheitliche Bürgergesellschaft ist in ihren Grundfesten bedroht.

Was möchte ich konkret für Berlin erreichen ?

Vor allem eine Stärkung der Wirtschaft.

Als Deutsche und als Berlinerin will ich mich für eine stärkere Förderung der osteuropäischen Mitgliedsländer mit ihren ungesättigten Absatzmärkten direkt vor unserer Haustür und gegen eine von Frankreich iniierte stärkere Förderung des Mittelmerraumes einsetzen.

Ich bin eine Anhängerin der bürgernahen Idee des Europas der Regionen. Berlin, Brandenburg und ein Teil der angrenzenden Woiwodschaften Polens müssen zu einer europäischen Region zusammenwachsen. Einerseits aus wirtschaftlichen Gründen, auch um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, die es nur bei grenzüberschreitenden Projekten gibt. Andererseits um als kleiner Stadtstaat mit vergleichsweise wenigen Einwohnern, ein stärkeres politisches Gewicht auf europäischer Ebene zu erhalten. Darüberhinaus müssen wir mit Polen zu einer wirklichen Aussöhnung kommen, langfristig zu einem Freundschaftsverhältnis wie mit Frankreich. Die Politik muss hierfür die notwendigen Voraussetzungen schaffen.

Weiter möchte ich mich für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie und Hotellerie einsetzen. Gerade hier in Berlin wirkt sich die Wirtschaftskrise bereits ganz konkret, insbesondere im Gastronomiegewerbe aus. Europa hat den Weg frei gemacht zu einer ohnehin längst fälligen Mehrwertsteuersenkung auf nationaler Ebene.

Soweit in aller Kürze.

Mit freundlichen liberalen Grüßen,

Ihre Alexandra Thein

P.S.: Eine Kandidatin in Ihrem Wahlkreis kann ich genau genommen nicht sein. Alle Kandidaten der bekannten 6 Parteien treten auf sogenannten Bundeslisten an mit Ausnahme der CDU und CSU, die mit Landeslisten antreten. Sie wählen die Partei und keine Person. Möglicherweise lebe ich aber in Ihrem Wahlkreis.
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