Alexander Ulrich (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Alexander Ulrich
© Die LINKE
Geburtstag
11.02.1971
Berufliche Qualifikation
Werkzeugmacher
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Reichenbach-Steegen
Wahlkreis
Kaiserslautern
Ergebnis
13,9%
Landeslistenplatz
1, Rheinland-Pfalz
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(...) Offensichtlich beabsichtigen Teile der Bundesregierung einen möglichen Einsatz am Bundestag vorbei zu planen. Ich kann z.Z. nicht erkennen, dass Syrien einen Angriff auf die Türkei planen würde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
06.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Der "Rheinpfalz am Sonntag" vom 6.1.2013 konnte ich entnehmen, daß nach Aussagen des DGB-Landesvorsitzenden Dietmar Muscheid, sich RLP als "Land der Minijobs" entwickelt. So ist insbesondere auch in Ihrem Wahlkreis die Region Kusel überproportional davon betroffen. Worin sehen Sie die Ursachen für diese drastische Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse und welche Abhilfemaßnahmen schlagen Sie vor? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Alexander Ulrich
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09.01.2013
Alexander Ulrich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich folgendermaßen beantworten möchte:
Fast jeder vierte Vollzeitbeschäftigte in Rheinland-Pfalz verdient brutto nur wenig mehr als 1.800 Euro. Bundesweit muss mehr als jeder Fünfte für weniger als 10,36 Euro pro Stunde arbeiten. Die Zahl der Beschäftigten in diesem sogenannten Niedriglohnbereich wächst. Und entgegen anderslautenden Äußerungen sind es mittlerweile auch gut ausgebildete Fachkräfte, die mit jämmerlichen Löhnen abgespeist werden. Rheinland-Pfalz steht bei all diesen Problemen überdies besonders schlecht da: Bundesweit arbeiten knapp 21 Prozent der Beschäftigten für Niedriglöhne, in Rheinland-Pfalz sind es mehr als 23 Prozent. Dabei gibt es starke regionale Unterschiede: In Ludwigshafen müssen 14 Prozent mit Niedriglöhnen für volle Arbeit auskommen, in der West-Pfalz sind es fast 37 Prozent, darunter der Landkreis Kusel. Das hat nicht nur Folgen für die Menschen selber und würgt nicht nur die Binnenkonjunktur ab – es bedeutet auch, dass Millionen Menschen einem Alter in Armut entgegen sehen. Schon die Rente erst ab 67 war ein reines Rentenkürzungsprogramm – schließlich arbeiten schon jetzt nur die allerwenigsten Beschäftigten bis zum 65. Lebensjahr.
Und die darüber hinaus geplante Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens führt geradewegs in die Altersarmut: Millionen Menschen werden, trotz jahrzehntelanger Einzahlung von Rentenbeiträgen, am Ende ohne Leistungen aus der Grundsicherung – also ohne Sozialhilfe - nicht auskommen. Dies ist genauso wenig akzeptabel wie die jahrzehntelange Ausbeutung dieser Menschen während ihres Arbeitslebens. Deswegen müssen sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse, die in den letzten Jahren immer typischer geworden sind, begrenzt und wie die Leiharbeit perspektivisch abgeschafft werden. Fast 400.000 Menschen arbeiten schon jetzt in Minijobs. Immer seltener sind solche Jobs der Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Stattdessen werden reguläre Arbeitsverhältnisse in Mini- und Midijobs umgewandelt. Diese legalisierte Ausbeutung muss schnellstmöglich beendet werden. Und ohne einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn, wird es definitiv nicht gehen: Sogar die Bundesregierung hat auf eine Anfrage meiner Fraktion eingestanden, dass Löhne von weniger als 10 Euro pro Stunde in die Altersbedürftigkeit führen.
Wir haben durchgerechnete Vorschläge gemacht, die eine solidarische, gesetzliche Rentenversicherung für alle langfristig finanzierbar machen. Dazu gehört neben dem Mindestlohn von mindestens 10 Euro die Versicherungspflicht für alle und der Abschied von dem seit Jahren andauernden Wettlauf um immer geringere Rentenbeiträge: Wer jetzt die Rentenbeitragssätze senkt, nimmt sehenden Auges künftige Rentenkürzungen in Kauf. Das ist aber schon deshalb auch ökonomischer Unsinn, weil Armutsrenten aus Steuermitteln aufgestockt werden müssen. Mit Niedrigrenten wird der gleiche unmenschliche und ökonomisch unsinnige Weg beschritten, der bei den Niedriglöhnen schon in die Sackgasse geführt hat. Das wollen wir, gemeinsam mit den Gewerkschaften, den Sozialverbänden und Betroffenenorganisationen verhindern. Millionen Menschen müssen trotz Vollzeitarbeit staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen, weil ihr Lohn nicht das Existenzminimum absichert. Das ist neben der willkürlichen Festlegung der Hartz-IV-Leistungen ein weiterer Skandal. Deswegen kann es in der jetzigen Debatte nur darum gehen, diese Leistungen anzuheben und gleichzeitig den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Nach einem aktuellen Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat die Arbeitslosigkeit in Europa einen neuen Höchststand erreicht. Zurzeit sind in Europa schon mehr als 45 Millionen Menschen ohne Arbeit. Der Ausblick in die Zukunft ist nach wie vor düster.
Angesichts dieses traurigen Sachverhalts muss nach einem Bericht der Weltarbeitsorganisation (ILO) die Schaffung von Arbeit oberste Priorität der Wirtschaftspolitik sein. Der alarmierende europäische Trend gilt natürlich auch für Deutschland und Österreich, die aufgrund der verfälschenden Wirkung der amtlichen Statistiken im Vergleich mit dem übrigen Europa nur scheinbar besser dastehen. Tatsächlich ist gerade hier die dauerhafte Vernichtung unbefristeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze besonders eklatant. Wir brauchen deshalb auch eine aktive Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsförderungsmaßnahmen, die diesen Namen verdienen.
Während das internationale Finanzkapital Volkswirtschaften und ganz Europa erpresst, sollen sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht mit dem einzigen wirkungsvollen Mittel – der politisch begründeten Arbeitsniederlegung, dem politischen Generalstreik – wehren dürfen. Während die Beschäftigten und Rentner die Krise bezahlen sollen, soll ihren Interessenorganisationen nicht erlaubt sein, zur politisch begründeten Arbeitsniederlegung aufzurufen. Die ungleiche Machtverteilung zwischen Banken, Versicherungen und Großinvestoren auf der einen und den Menschen auf der anderen Seite führt dazu, dass die Diebe im Nadelstreifen weiter gegen die Interessen der großen Mehrheit der Europäerinnen und Europäer und auch der Menschen in Deutschland agieren können. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis die Arbeitgeber das Streikrecht zur Durchsetzung von Lohnforderungen akzeptiert haben. Wir müssen dafür kämpfen, dass das Streikrecht nun zu einem allgemeinpolitischen Instrument ausgebaut wird und damit – neben parlamentarischen Wahlen und Volksabstimmungen – ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung gegangen wird.

Alexander Ulrich, MdB DIE LINKE
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Frage zum Thema Soziales
12.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Ullrich

aus aktuellem Anlaß beschäftigt mich die Frage, was die sog. Optionskommunen eigentlich mit den Geldmitteln machen, die sie aus Leistungskürzungen "erwirtschaften" ?

a) erstatten sie die Gelder zurück oder
b) ziehen sie die selbst ab, um ihren eigenen Etat ein wenig aufzufrischen?

Meine Vermutung geht da stark in Richtung b).

Ich habe nirgendwo Informationen darüber gefunden, wie das mit der Geldversorgung der Optionskommunen eigentlich vor sich geht.

Ich stelle mir das so vor, daß die für jeden durch sie "betreuten Kunden" einen Pauschalbetrag bekommen. Wenn nun meine Vermutung stimmt, liegt der Gedanke nahe, daß die oberste Aufgabe dieser Einrichtungen darin besteht, mittels Leistungskürzungen soviel Geld wie möglich zu generieren.
Zumindest eine rhld.-pfälz. Optionskommune macht nach meiner Kenntnis aber auch wirklich NICHTS anderes, als wie "der Teufel der armen Seele", jedem Cent nachzujagen, den sie irgendwie wegkürzen kann.

Im SGB II, § 6b (5) heißt es " Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann von dem zugelassenen kommunalen Träger die Erstattung von Mitteln verlangen, die er zu Lasten des Bundes ohne Rechtsgrund erlangt hat. Der zu erstattende Betrag ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 3 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.", und weiter im § 44f (3) "Die Bundesagentur hat die Übertragung der Bewirtschaftung zu widerrufen, wenn die gemeinsame Einrichtung bei der Bewirtschaftung wiederholt oder erheblich gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstoßen hat und durch die Bestellung einer oder eines anderen Beauftragten für den Haushalt keine Abhilfe zu erwarten ist."
Wenn die Optionskommunen nun tatsächlich Geldmittel aus Leistungskürzungen für sich selbst verwenden sollten, müßten diese §§ doch eigentlich greifen.

Meine Frage : Welchen Betrag erhalten die Optionskommunen für den einzelnen "Kunden" pro Monat und was passiert mit den Beträgen aus Leistungskürzungen?
Antwort von Alexander Ulrich
bisher keineEmpfehlungen
16.01.2013
Alexander Ulrich
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Januar 2013, die ich wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich bestehen bei der Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) zwischen kommunalen Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) und sogenannten Optionskommunen keine Unterschiede. Die Finanzierung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) bzw. des Sozialgeldes für nicht Erwerbsfähige (insbesondere Kinder) erfolgt durch Bund und Kommunen. Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit sie von der Bundesagentur für Arbeit in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit den Kommunen erbracht werden(§ 46 Abs. 1 SGB II). Der Bund trägt auch die entsprechenden Aufwendungen der Optionskommunen (§ 6b Abs. 2 SGB II). Im Gegenzug erhält der Bund einen Aussteuerungsbetrag von der Bundesagentur für Arbeit für Empfänger/innen von Arbeitslosengeld, die anschließend Arbeitslosengeld II beziehen (§ 46 Abs. 4 SGB II). Die Kommunen hingegen tragen grundsätzlich die übrigen Kosten, insbesondere die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Der Anteil des Bundes an diesen Kosten hat sich im Laufe der Jahre kontinuierlich verringert, was erheblich zur Finanznot der Kommunen beigetragen hat.

Der Unterschied zwischen ARGEN (neuerdings Jobcenter) und Optionskommunen besteht hauptsächlich darin, dass Optionskommunen den Bereich Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung in eigener Regie und ohne Unterstützung der Arbeitsagenturen durchführen.

Der von Ihnen zitierte § 6b (5) des SGB II hat nichts mit Leistungskürzungen oder Sanktionen zu tun. Er stellt vielmehr darauf ab, dass Geldmittel des Bundes, die nicht für die Grundsicherung verausgabt wurden, an den Bund zurück zu führen sind. Dieser Paragraph spielt in der Praxis kaum eine Rolle, denn kaum ein Jobcenter bzw. eine Optionskommune erhält tatsächlich mehr Geld, als sie ausgeben.

Spricht ein Jobcenter oder eine Optionskommune Sanktionen und Kürzungen des Regelsatzes aus, werden die betreffenden Finanzmittel im jeweiligen Haushalt des Jobcenters bzw. der Optionskommune einbehalten. Sie fließen nicht zurück an den Bund, zumal mehr als die Hälfte der verhängten Sanktionen in Schiedsverfahren oder letztlich durch Sozialgerichte als rechtswidrig beurteilt werden und somit nachträglich an die Betroffenen ausgezahlt werden müssen.

Die Linksfraktion im deutschen Bundestag fordert seit langem die Einstellung der verfassungswidrigen und menschenunwürdigen Sanktionspraxis. Bundesweit werden ca. 2,5 Prozent aller ALG II - Beziehenden mit durchschnittlichen Kürzungen von 125,- Euro je Monat sanktioniert. Dies ist eine beachtliche Einbuße ihrer Einkommen und bringt schwerwiegende Probleme mit sich. Am stärksten betroffen sind diejenigen, denen die komplette Geldleistung gestrichen wird. Dies waren 2009 126.946 Personen und 2010 131.441 Personen. Im Jahr 2012 sind die Sanktionen nochmals sprunghaft angestiegen und haben die Millionengrenze überschritten.

Die im SGB-II geregelten Sozialleistungen sind der geldwerte Ausdruck des gesetzlich garantierten Existenzminimums. Das Bundesverfassungsgericht hat den "unverfügbaren Anspruch" dieses Existenzminimums bereits 2010 festgestellt und geurteilt, dass der Staat die gesamte physische Existenz des Menschen, seine zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu sichern hat. Dieses Urteil wurde im Zusammenhang mit der Anhebung der Sätze im Asylbewerberleitungsgesetz am 18. Juli 2012 vom Bundesverfassungsgericht erneut bestätigt (vgl. BVerfGE 125, 175 und BVerfG, AZ: 1 BvL 10/10, Leitsatz 2).

Die Sanktionen gegenüber Hartz-IV-Beziehern verletzen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sie sind verfassungswidrig, weil das Existenzminimum das physische Überleben sichern soll, was eine Grundvoraussetzung für die Wahrnehmung aller freiheitlichen und sozialen Rechte ist. Diese werden zur Farce, wenn das Existenzminimum durch Kürzungen der Sozialleistung unterschritten wird. Die dahin gehende glasklare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird aus politischen Gründen unter den Teppich gekehrt. In einer namentlichen Abstimmung im Bundestag zu diesem Thema ist aus der Hartz-IV-Koalition aus CDU, SPD, Grünen und FDP nur Christian Ströbele seinem Gewissen gefolgt.

Die durchschnittlichen Gesamtaufwendungen des Bundes pro ALG-II-Bezieher lassen sich nur schwer errechnen. Die Gesamtaufwendungen des Bundes setzen sich größtenteils aus den Aufwendungen für die sogenannte Regelleistung – pro ALG II Empfänger 374 Euro – sowie anteiligen Verwaltungskosten zusammen. Gerade die Verwaltungskosten sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen.

Im Bundeshaushalt 2010 sind für die vom Bund zutragenden "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II) insgesamt 4,4 Milliarden Euro veranschlagt. Nicht enthalten sind darin die von den Kommunen zu tragenden Verwaltungskosten für die Erbringung der kommunalen Leistungen. Rechnerisch wurden damit im Haushaltsjahr 2009 vom Bund (bezogen auf den jeweiligen jahresdurchschnittlichen Bestand) 626 Euro pro SGB II-Leistungsempfänger (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) bzw. 858 Euro pro Arbeitslosengeld II-Empfänger bzw. 1.183 Euro pro SGB II-Bedarfsgemeinschaft für SGB II-Verwaltungskosten ausgegeben. Die SGB II- Gesamtverwaltungskosten (Bund und Kommunen) betrugen im Haushaltsjahr 2009 rechnerisch 716 Euro pro SGB II- Leistungsempfänger bzw. 981 Euro pro Arbeitslosengeld II-Empfänger bzw. 1.354 Euro pro SGB II-Bedarfsgemeinschaft.
Die Gesamtausgaben des Bundes für Leistungen des SGB II belaufen sich auf rund 25 Milliarden Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Ulrich, MdB DIE LINKE
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Frage zum Thema Soziales
21.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Ulrich,

Sämtlichen Mitgliedern der DGB Gewerkschaften wird bei einer geplanten Klage gegen die rechtswidrigen Tarifverträge *BZA und *iGZ der Rechtschutz durch die DGB Rechtsschutz GmbH verweigert!!!
Dies wird überwiegend damit begründet, dass dies nicht im Interesse der Gewerkschaften liegt. Außerdem sei bzw. ist der gewerkschaftliche Rechtsschutz gemäß Satzungen eine freiwillige Leistung, welcher die Gewerkschaften jederzeit widersprechen können!

Dies hat zur Folge, dass man jeglichen Anspruch auf Prozesskostenhilfe verliert!!!

Das bedeutet unterm Strich, dass jeder Leiharbeiter der keine private Rechtschutzversicherung hat und Mitglied in einer der DGB Gewerkschaften ist, vollständig, und ohne jegliche Hilfe, für eine Klage selbst aufkommen, muss.

Selbst wenn man versucht die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft vor dem Einreichen der Klage zu kündigen, wird einem aufgrund *des "absichtlichen Herbeiführen einer Notsituation" die Prozesskostenhilfe durch das Gericht verweigert!

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