Alexander-Martin Sardina (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Alexander-Martin Sardina
Jahrgang
1973
Berufliche Qualifikation
Erziehungswiss./Amerikanistik/Pol.Wiss. (Lehramt)
Ausgeübte Tätigkeit
freiberuflich in der politischen Bildung tätig
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Mitte
Landeslistenplatz
70
(...) Der CDU-Senat hat mit seiner wegweisenden und modernen Schul- und Bildungspolitik dafür gesorgt, dass in Hamburg Kinder aller Eltrernhäuser vielfältige Bildungschancen haben. (...) Seitdem der CDU-Senat die Führung der Bildungspolitik übernommen hat, verwendet keiner ernsthaft pejorative Begriffe wie "Resteschule" für irgend eine Bildungseinrichtung. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Sardina,

da ich mich sehr für den Wahlkampf interessiere habe ich versucht mich über ihre anstehenden Termine in Kenntnis zu setzen, aber ich konnte bedauerlicher Weise nichts finden deswegen wende ich mich jetz direkt an sie.
Ich würde mich freuen wenn sie mich über ihre anstehenden Termine informieren würden!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Alexander-Martin Sardina
6Empfehlungen
22.01.2008
Alexander-Martin Sardina
Sehr geehrte Frau ,

mich ehrt zwar, dass Sie sich für meine Wahlkampftermine interessieren, gleichzeitig wundert mich dies jedoch, denn Sie kommen nach eigenen Angaben aus Bergedorf, also dem Wahlkreis 15, ich jedoch kandidiere im Wahlkreis 2 in Billstedt / Wilhelmsburg / Veddel-Rothenburgsort / Finkenwerder! Zu der etwas ungewöhnlichen Situation, wieso ich im Wahlkreis 1 Hamburg-Mitte jetzt Abgeordneter bin, aber im Wahlkreis 2 kandidiere, lesen Sie bitte meine Ausführungen hier bei "abgeordnetenwatch.de" vom 7. Januar 2008.

Dass Sie angeblich keine Termine finden konnten, wundert mich gleichfalls, denn alle Wahlkampftermine sind seit langem im Internet veröffentlicht. Notfalls hilft Ihnen aber auch meine Wissenschaftliche Mitarbeiterin Frau Hübner in meinem Wahlkreisbüro in Hamburg-Horn weiter, die Sie gern unter der Nummer (040) 278 666 44 anrufen und sprechen können.

Hier einige Links mit Terminen zu Wahlkampf-Veranstaltungen im Wahlkreis 2, bei denen Sie meistens, aber nicht immer, auch mich antreffen:

www.cdubillstedt.de

www.heiko-hecht.de

www.cduhamburg.de

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte.

Einen sonnigen Dienstag,

Ihr AMS
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Sardina,

Am 13.12. 2007 verabschiedete die Hamburger Bürgerschaft das Glücksspielgesetz einstimmig mit allen Stimmen der CDU. Ich war in der Senatsloge als Besucher anwesend und sehr froh darüber, dass nun die damit verbundenen Suchtgefahren eingedämmt würden.

Gesetze regeln ja das Zusammenleben einer Gesellschaft und zeigen auf, wie sich die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft verhalten sollen. Aber bekanntlich nur dann, wenn der Gesetzgeber auch für die Einhaltung derselben Sorge trägt.

Im Wahlbezirk Hamburg Mitte treiben die illegalen Sportwettvermittler weiterhin mit Wissen und Duldung der Behörde für Inneres ihr Unwesen.

Kümmern Sie sich nach der Verabschiedung von Gesetzen nicht mehr um die Durchsetzung? Ist Ihnen das Wohl Ihrer Wähler gleichgültig?

Sollte es nicht so sein, so sagen Sie mir bitte, was können die interessierten Bürger für die Durchsetzung tun, da es der Gesetzgeber wohl nicht realisieren will oder kann?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Alexander-Martin Sardina
2Empfehlungen
25.01.2008
Alexander-Martin Sardina
Guten Tag Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Allerdings darf ich Sie gleich korrigieren, denn am 13. Dezember 2007 haben wir kein "Glücksspielgesetz" beschlossen, sondern es erfolgte ganz konkret die "Ratifizierung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, Erlass des notwendigen Ausführungsgesetzes für Hamburg, zugleich Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens vom 13. Dezember 2006 ´Sportwetten und Lotteriewesen´ (Drucksache 18/5480). Ich erinnere mich gut an die Abstimmung (SPD und GAL haben sich jeweils enthalten) und habe übrigens aus voller Überzeugung meine Hand gehoben, wenn ich mich inhaltlich gleich einmal klar positionieren darf an dieser Stelle.

Vielleicht interessiert Sie übrigens thematisch in diesem Zusammenhang auch eine Schriftliche Kleine Anfrage von mir an den Senat vom 11. Juli 2006 mit dem Titel "Sportwetten im Internet im Spannungsverhältnis zwischen EU-Gemeinschaftsrecht (´Freizügigkeit von Dienstleistungen´) und dem deutschen Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) als gefährliche Konkurrenz für den Pferdesport-Standort Horner Rennbahn in Hamburg?" (Drucksache 18/4646), die Sie über die Parlamentsdokumentation (auch online) unter www.hamburgische-buergerschaft.de erhalten können.

Zudem muss ich hier auch einmal meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, wie sehr mein Team und ich im CDU-Wahlkreisbüro Hamburg-Horn überrascht sind, dass das ganze Thema "Regelung des Glücksspielwesens" seit Monaten eine derartig kontinuierliche Flut an Anfragen, Pressemeldungen und massiver Lobbyarbeit seitens privater Organisationen ausgelöst hat!

Jetzt konkret zu Ihrem Anliegen, welches ein Wichtiges ist, allerdings bringen Sie Begrifflichkeiten und Zuständigkeiten etwas durcheinander. Sie schreiben (wenn ich Sie zitieren darf): "Gesetze regeln ja das Zusammenleben einer Gesellschaft und zeigen auf, wie sich die Mitglieder einer Rechtsgemeinschaft verhalten sollen. Aber bekanntlich nur dann, wenn der Gesetzgeber auch für die Einhaltung derselben Sorge trägt." - das ist so leider falsch: Die Hamburgische Bürgerschaft als Parlament, also Gesetzgeber, ist die Legislative - die Ausführung bzw. Überwachung der Einhaltung von Gesetzen obliegt jedoch dem Senat als Regierung, also der Exekutive, der ausführenden Gewalt!

Das Wohl der Wählerinnen und Wähler ist meiner Partei, der CDU, und mir selbst natürlich keinesfalls gleichgültig. Allerdings bin ich der falsche Ansprechpartner, wenn Sie meinen, dass Gesetze oder gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden. Als Abgeordneter kann ich gar nichts machen, jedenfalls nicht mehr oder weniger als Sie selbst auch, nämlich mich an die zuständigen Stellen zu wenden. Ich bin nicht ganz sicher, welche staatliche Stelle ganz konkret die Einhaltung der Gesetzesvorgaben kontrolliert, da Sie den "Wahlbezirk Hamburg-Mitte" ansprechen. So etwas gibt es gar nicht. Bei der Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008 gibt es erstmals einen "Wahlkreis Hamburg-Mitte (Wahlkreis 1)". Dieser wiederum ist Teil des (Verwaltungs-) Bezirks Hamburg-Mitte. Insofern würde ich vermuten, dass gar nicht die Behörde für Inneres selbst verantwortlich ist, sondern das Ordnungsamt im Bezirksamt Hamburg-Mitte! Die Zuständigkeiten müssten Sie bitte am besten direkt erfragen; ich bin sicher, dass man Ihnen sowohl in der Behörde für Inneres eine entsprechende Auskunft geben wird wie auch im Bezirksamt Hamburg-Mitte. Die entsprechenden Telefonnummern gebe ich Ihnen hier aber gern:

Behörde für Inneres, Telefon (040) 42839-0 oder E-Mail an
poststelle@bfi-a.hamburg.de
und
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Bezirksamtsleiter Markus Schreiber, Telefon (040)
42854-3301 oder E-Mail an markus.schreiber@hamburg-mitte.hamburg.de

Wenn Sie also der Meinung sind, im Bezirk Hamburg-Mitte läuft etwas nicht gesetzeskonform, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Senatsstellen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort die Strukturen etwas erklären und weiterhelfen konnte. Zudem freue ich mich aber über wachsame und interessierte Bürger wie Sie, nur so kann unser Gemeinwesen funktionieren.

In diesem Sinne schon heute ein schönes Wochenende,
Ihr AMS
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Frage zum Thema Gesundheit
24.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Sardina,

vielen Dank für Ihre sehr ausführliche, informative Antwort vom 8.1.2008 auf meine Frage zu den Unwegenheiten des Passivraucherschutzgesetzes.

In diesem Zusammenhang möchte ich wenige weitere Fragen an Sie richten:

a) Gibt es ein Info-Blatt, bspw. von der Hamburgischen Bürgerschaft, in dem die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema "Rauchverbot" (zum Gesetz) zusammengefasst sind?

b) Auf die Frage, wie es sich mit der ´Umwandlung´ von Kneipen in Vereine verhält, stellten Sie in Aussicht, dass es noch "erhebliche Diskussionen" geben wird und ggf. "im Gesetz nachgebessert werden muss". Sind hier schon parlamentarische Schritte in die Wege geleitet? Wie ist Ihre ganz persönliche Meinung, unabhängig von der Fristenlösung, die Sie bereits ansprachen?

c) Apropos Fristenlösung: Nicht nur in Hamburg, auch in anderen Bundesländern, in denen das Gesetz in Kraft getreten ist, existiert eine so genannte "Übergangsfrist" für Wirte und Gäste, z. T. bis zu einem halben oder dreiviertel Jahr. Was soll denn damit bezweckt werden? Der Beschluss ist in Hamburg seit gut einem halben Jahr bekannt! (Aus dem Grund ist mir die aktuelle Aufgeregtheit einiger Kneipiers unverständlich.) Bei welchem anderen Gesetz hat es jemals solche Kulanz gegeben? Mir will momentan keines einfallen. Ihnen vielleicht?

d) Weitere Absurditäten finden sich immer wieder beim Durchblättern der Zeitungen. Da muss man lesen, dass Gaststättenbetreiber sich nicht an das Gesetz halten, weil ihnen bisher "nichts zugestellt" worden ist. Schützt diese vorgetäuschte Dummheit tatsächlich?

Und noch etwas, auch, wenn es Ihre Oppositionspartei betrifft: Wie kann es sein, dass auf dem SPD-Parteitag das Rauchverbot konsequent von den Genossen eingehalten wird, für einen aber, nämlich Helmut Schmidt, eine Ausnahme gemacht wird?

Ich bedanke mich einmal mehr für Ihr politisches und, wie mir scheint, persönliches Engagement im Ringen um eine ´"rauchfreie Welt".

Mit freundlichem Gruß,

Maria
Antwort von Alexander-Martin Sardina
30Empfehlungen
26.01.2008
Alexander-Martin Sardina
Guten Tag Frau ,
nochmals Moin Moin aus Hamburg-Horn,

selbstverständlich beantworte ich gern alle Ihre Nachfragen zum Passivraucherschutzgesetz in Hamburg, sofern mir dies denn möglich ist, weise aber - wie schon bei meiner ersten Antwort - klar und explizit darauf hin, dass alle meine Ausführungen hier nur meine persönliche Sicht der Dinge sind und nicht unbedingt die Meinung der gesamten CDU-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg darstellen:

zu Ihrem Punkt a), "Info-Broschüre":
Hier muss ich Sie, wie manch andere Fragestellerinnen hier, leider auf die Gewaltenteilung auch in Hamburg hinweisen, denn wir als Abgeordnete im Parlament, also der Legislative, machen die Gesetze - die Überwachung und Ausführung jedoch obliegt der Exekutive, der Regierung, bei uns in Hamburg also dem Senat! Insofern kann es gar keinen Info-Flyer seitens der Bürgerschaft zum Passivraucherschutzgesetz geben, zumindest wäre das relativ ungewöhnlich, wenn wir so etwas herausgeben würden. Auf der Homepage der Bürgerschaft jedoch finden sich auf einer Extra-Seite alle relevanten Drucksachen; den konkreten Link hatte ich Ihnen bei meiner ersten Antwort Anfang Januar bereits gegeben. Zuständig für einen Flyer wäre in Hamburg die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG), die meines Wissens nach (noch) keinen herausgegeben hat. Ich werde das als gute Anregung aber gern gleich an die dort zuständige Stelle weitergeben. In Berlin hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (so heißt die zuständige Landesbehörde dort) im November 2007 einen praktischen kleinen Flyer herausgegeben, der nicht nur die Vorschriften des Passivraucherschutzgesetzes in Berlin nennt, sondern beispielsweise auch, wo es Hilfe zur Nikotinsucht-Entwöhnung gibt. So etwas wäre eine gute Sache auch für uns in Hamburg. Auch, wenn Hamburg im Dauer-Wettstreit mit Berlin grundsätzlich immer die Nase vorn hat, würde ich Ihnen doch gern noch die wirklich gut gemachte Internetseite www.berlin.de des Berliner Senats ans Herz legen. Dort finden Sie auf vorbildliche Weise alles zum Gesetz in Berlin (auch alle Flyer zum Download), aber auch sehr gute allgemeine Informationen sowie Zahlen und Fakten zum Thema. Zudem hat auch die Europäische Union eine tolle Internetseite, wo es um konkrete Hilfsangebote, Tipps, Ratschläge sowohl an Nicht-Raucher (-innen) wie auch an Raucher (-innen) geht: de.help-eu.com

zu Ihrem Punkt b), "Kneipen werden zu Vereinsheimen":
Die Umwandlung einer Kneipe in einen eingetragenen Verein ist derzeit noch legal und legitim, zugleich meiner Meinung nach - wie man es auch dreht und wendet - dennoch eine de-facto-Umgehung des Passivraucherschutzgesetzes, denn so war das meiner Wahrnehmung nach nicht gedacht, dass man in einer de-facto-Kneipe Mitglied oder - sehr kreativ - "Tagesmitglied" werden kann, ohne einen Beitrag zu bezahlen oder gegen einen symbolischen Beitrag, und dort weiterrauchen kann - die Kneipe bleibt dann nämlich, was sie war, nämlich eine Kneipe und nicht ein "echtes" Vereinsheim. Ausgenommen werden sollten "echte" Vereinsheime bestehender Vereine mit wirklich relativ geschlossenen Gesellschaften. Ich bin dafür, dass im Gesetz diese Lücke geschlossen werden sollte indem man festschreibt, dass keine Kneipe nach einem bestimmten Stichtag in ein Vereinsheim umgewandelt werden kann. Ich bin beruflich oft in Berlin und sehr gut im Bilde, wie das dortige Passivraucherschutzgesetz aufgenommen und umgesetzt wird. Gerade zum Stichwort "Kneipen in Clubs umwandeln" äußert sich die Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz im Stadtmagazin "Siegessäule" (1/08, Seite 11, mittig unten), dass in Berlin auch Vereinsgaststätten dem Passivrauchschutzgesetz unterliegen, denn die Mitglieder eines Vereins wechseln auch, eine Vereinsgaststätte ist also de facto doch öffentlich zugänglich, da helfe es auch nichts, wenn der Verein zum Zweck des geselligen Rauchens gegründet werde. Ebenso darf in einem Saal, der von einer geschlossenen Gesellschaft gemietet wird, nicht geraucht werden, sondern nur im Raucherraum der betreffenden Gaststätte. In diesen Punkten ist man in Berlin also weiter als in Hamburg, zumindest aber hat man klarere Regelungen getroffen und auch einen Flyer für Gastwirte herausgegeben (siehe Link oben). Das meinte ich mit meiner Aussage, es werde bei der Kneipen-Club-Frage noch zu Diskussionen kommen. Parlamentarisch konnte in den knapp sechs bis acht Wochen (Anfang Januar bis zur Wahl am 24. Februar 2008) bis zur Bürgerschaftswahl realistischerweise nichts mehr bewegt werden, jetzt haben wir eh nur noch eine Plenar-Doppelsitzung im Februar, dann ist Ende. Dies wird eine Aufgabe für die neue Bürgerschaft in der 19. Legislaturperiode, sich um diese Belange zu kümmern. Das berliner Argument, eine Vereinsgaststätte sei ihrem Wesen nach immer noch eine öffentlich zugängliche Gaststätte, ist nicht von der Hand zu weisen und ja auch völlig richtig. Dieser Diskussion müssen sich die Politiker (und Juristen!) ab März dann stellen.

zu Ihrem Punkt c), "Übergangsfrist":
Sie sprechen einen wirklich ärgerlichen Punkt an, bei dem ich Ihnen nur zustimmen kann: Bei dem Passivraucherschutzgesetz handelt es sich um ein Gesetz, keine nachrangige Verordnung oder gar unverbindliche Empfehlung. Dieses hätte meinem Wunsch nach sofort und mit allen Konsequenzen zumindest ab dem 2. Januar 2008 gelten sollen (dass es in der Neujahrsnacht nicht klappt, war allen vorher klar). Die "bußgeldfreie Übergangszeit" - in Hamburg bis März 2008, in Berlin sogar bis Juli 2008 - führt lediglich dazu, dass sich in vielen Kneipen und Discos in der Realität gar nichts geändert hat und manche jetzt sogar hoffen, die Kleinstpartei FDP würde mit ihrer gruseligen Haltung gegen das Passivraucherschutzgesetzes sogar den Einzug in die Bürgerschaft schaffen. Denen sage ich hier ganz klar: Selbst wenn die FDP es in die nächste Bürgerschaft schaffen sollte, wird sie rein gar nichts ausrichten können, denn beide potenziellen Koalitionspartner (CDU wie auch SPD) wollen gottlob keine grundsätzliche Rücknahme des Gesetzes! Zudem beruhigen mich aber die aktuellen Umfragen, die belegen, dass die FDP in Hamburg bleibt, wo sie ist - nämlich draußen vor der Tür vom Rathaus, wo sie allein schmollen und weiterrauchen darf. Nochmals: Eine Partei, die sich nicht mit auf die Seite des Passivraucherschutzes stellt, ist völlig unwählbar in meinen Augen. Das sage ich jetzt vor und auch weiterhin nach der Wahl. Dabei eignet sich dieses Thema wirklich nicht für grundsätzliche parteipolitische Auseinandersetzungen, denn es gab einen breiten Konsenz zwischen den aufrechten Kolleginnen und Kollegen in der CDU, der SPD und der GAL, dass wir dieses Gesetz jetzt in Hamburg dringend brauchen, zudem ist die Grundlage ein Bundesgesetz (siehe Links aus Berlin oben!). Beschlossen wurde das Gesetz in Hamburg am 4. Juli 2007, alle Betroffenen hatten in der Tat bereits ein halbes Jahr Zeit, sich darauf einzustellen. Eine Übergangsfrist ist deswegen völlig überflüssig. Und um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Nein, mir fällt kein Gesetz ein, zu dem es eine vergleichbare Übergangsfrist gegeben hätte!

zu Ihrem Punkt d), "keine amtliche Zustellung":
Ich bitte Sie, Frau , eine derartige Haltung von Wirten ist wirklich nur noch dümmlich: Das Passivraucherschutzgesetz gilt bekanntermaßen flächendeckend in Hamburg (inklusive der Insel Neuwerk!), nicht nur in einzelnen Gaststätten oder Kneipen, und ist zudem in den Medien vielfältig diskutiert worden. Selbstverständlich muss einem Wirt nichts amtlich zugestellt werden. Im Gegenteil, ein Wirt hat sich aktiv zu informieren und dann gesetzteskonform zu verhalten. Es gilt der bekannte Grundstz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Es mag sein, dass manche Kneipen jetzt tatsächlich Umsatzeinbußen erleben, aber in Staaten wie Irland oder Italien, in denen es traditionell bisher viele Nikotin-Süchtige gab / gibt, hat die Umsetzung nach ca. einem halben Jahr gut geklappt, wie ich selbst vor Ort jeweils erlebt habe. Geraucht wird eben draußen oder im Raucherraum, dafür kommen jetzt neue Gäste in diese Lokale, etliche Nichtraucher, anteilig übrigens mehr Frauen als Männer. Mein Verständnis für Kneipenwirte in Hamburg hält sich sehr in Grenzen. Ein gutes halbes Jahr hatten alle Zeit, sich auf die neue Situation hier einzustellen. Und wenn wirklich mehr als die Hälfte aller bisherigen Gäste wegbleibt, zeigt mir das nur, wie wichtig ein Umdenkprozess ist, denn dann stimmt mit unserer Gesellschaft etwas nicht - und das Passivraucherschutzgesetz wird doppelt legitimiert dadurch!

zu Ihrem Punkt e), "Helmut Schmidt":
Ich finde es bemerkenswert, dass Sie mich mit Ihrer Frage hier vorgestern auf Helmut Schmidt ansprechen: Heute stand im Hamburger Abendblatt, dass eine Aktionsgemeinschaft ihn und seine Frau verklagt hat wegen Körperverletzung und vertoßens gegen das Passivraucherschutzgesetz. Zudem war ein Bericht in den Abendnachrichten zu Herrn Schmidt; "dpa" meldete um 19:30 vorhin, die Staatsanwaltschaft werde das Verfahren gegen ihn einstellen. Nun hat "der Fall Helmut Schmidt", wie alles, eine juristische und eine politisch-moralische Seite: Juristisch ist es wohl so, wenn ich das als gottseidank Nicht-Jurist sagen darf, dass die Kläger aus Hessen nicht unmittelbar betroffene sind und deswegen auch keine Körperverletzung vorliegt. Zudem gibt es ja die bedauerliche Übergangsfrist bis März, so dass zwar ein Verstoß gegen das Passivraucherschutzgesetz vorliegt, dieses aber ja jetzt im Januar keine Konsequenzen weiter hat. Insofern verstehe ich die geplante Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft. Dennoch, und das sage ich völlig frei und offen heraus, finde ich, dass sich auch Helmut Schmidt an Gesetze halten sollte; dass er überall weiterraucht, wo es ihm passt, und alle das auch noch toll finden ("er ist ja so alt", "der Helmut darf das!"), ist völlig inakzeptabel. Basta! Helmut Schmidt ist ein Hanseat, ein auch bei CDU-Politikern geachteter Ex-Innensenator und Altbundeskanzler und zudem Ehrenbürger dieser unserer schönen Stadt Hamburg - und gerade deswegen sollte er ein Vorbild für alle abgeben, das Passivraucherschutzgesetz beachten oder zumindest das fällige Bußgeld auf den Tisch legen für jede einzelne Zigarette! Ich an seiner Stelle würde mich schämen zu rauchen, obwohl ich weiß, dass alle anderen um mich herum das nicht dürfen. Aber das ist offenbar eine Frage des persönlichen Stils.

Soweit zu Ihren fünf Nachfragen an mich, die ich hoffentlich zufriedenstellend beantwortet habe. Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, persönlich doch noch einige grundsätzliche Aspekte zu dem Thema anzumerken:

Meine Eltern waren jahrzehntelang beide starke Raucher; mich persönlich hat Tabakrauch - weil ich angeborene chronische Probleme mit den oberen Luftwegen habe - immer massiv gestört, vielleicht sogar geschädigt. Tabakrauch ist erwiesenermaßen gesundheitsgefährdend, und Raucherinnen bzw. Raucher, die nicht nur hin und wieder rauchen, sondern schachtelweise Zigaretten am Tag verqualmen, sind nichts weiter als Süchtige und kranke Menschen, denen man helfen muss. Leider reagieren sie auch wie Süchtige: Sie wollen in den meisten Fällen ihre Sucht nicht wahrhaben (propagieren einen völligen Blödsinn wie eine angebliche "Rauchkultur"), negieren die Fakten (Zigaretten enthalten nämlich tatsächlich hochgiftiges Polonium!), sind häufig extrem rücksichtslos und werden neuerdings sogar gewalttätig, wenn die Entzugserscheinungen einsetzen (vgl. Artikel in der "taz" vom 2. Januar 2008, Seite 21: Wirt wurde von Gast mit Bierflasche angegriffen worden, weil er auf das Passivrauchschutzgesetz hinwies).

Von einem Wirt einer Kneipe in Barmbek wurde uns allen Abgeordneten letzte Woche ein Hausverbot zugestellt, mit dem er sich gegen das Rauchverbot in seinem Laden wehren wollte. Er schrieb uns (Zitat): "Hausverbot erteile ich hiermit allen Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten, die im Sommer 2007 in der für Politiker üblichen ignoranten Art und Weise bedenkenlos ihre Karriere und Interessen über die Interessen der Gastwirte sowie deren Mitarbeiter und Zulieferer stellten und das ´Nichtraucherschutzgesetz´ beschlossen!" Ich gestehe dem Mann ja zu, als Bürger gegen das Gesetz zu sein, aber warum er uns auch noch beleidigen und verleumden muss (das ist eine Frechheit und eine Straftat zugleich!), versteht keiner der Kolleginnen und Kollegen. Etwas anderes Wichtiges hat der Mann nicht begriffen: Wir haben kein "Nichtraucherschutzgesetz" beschlossen, sondern ein "Passivraucherschutzgesetz"! Der Unterschied ist der, dass beispielsweise auch Angestellte in Gaststätten und Discos vor den Gefahren des Tabakrauches geschützt werden müssen - auch, wenn sie selbst rauchen. Dagegen wehrt sich aktuelle eine Bürgerinitiative "Selbstbestimmung für Gastwirte", parallel werden Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Sehr albern, wenn Sie mich fragen. Natürlich hat der Staat das Recht, Gastwirten vorzuschreiben, wie sie ihren Betrieb zu führen haben; dies geschieht ja auch schon seit Jahrzehnten mit beispielsweise Hygienevorschriften. Ich kann nur hoffen und beten, dass die Allianz der Süchtigen in Hamburg mit ihrer fehlgeleiteten Volksinitiative scheitert. In dem Zusammenhang bin ich so heilfroh, dass die CDU-Fraktion die gesetzlichen Regelungen dazu in der 18. Wahlperiode angepasst hat: Wäre, wie von Rot-Grün gefordert, eine Erleichterung der Volksgesetzgebung in Kraft getreten, hätten wir vermutlich ganz schnell kein Passivraucherschutzgesetz mehr. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht fürchte ich nicht, denn ich bin mir sicher, dass dort zugunsten des Gesundheitsschutzes entschieden werden wird.

Die Nichtraucher haben jahrzehntelang auf die Rücksichtnahme der Raucherinnen und Raucher gehofft, fast immer vergeblich. Das Passivraucherschutzgesetz ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Wenn ab März erste Bußgelder sich bei Süchtigen und Wirten aufsummieren, werden sich unter Zwang Erfolge einstellen. Zudem hoffe ich ganz stark, dass durch diese Zwangsmaßnahmen zugleich ein Umdenken einsetzt, die Süchtigen also erkennen, was sie sich selbst, aber auch anderen, antun, und zumindest mehrheitlich ernsthaft versuchen, das Rauchen aufzugeben. Sehr loben muss ich in dem Zusammenhang die tolle Kolumne von Patrick Sun in der mopo. Herr Sun berichtet dort ungeschönt von seinen Vorsätzen, ersten Erfolgen, den Rückschlägen. Er ist nicht nur ein begabter Pressefotograf und Journalist, sondern auch ein Mensch, der als solcher so ganz natürlich beschreibt, was er jetzt gerade durchmacht. Am Rande der letzten Bürgerschaftsplenarsitzung habe ich kurz mit ihm gesprochen, und er sagte mir, inzwischen würde ihn der Rauch anderer auch schon stören. Super! Weiter so, Herr Sun, sie sind auf dem richtigen Weg, schaffen das ganz sicher, und schreiben Sie Ihre Kolumne bitte dringend weiter!

Ich werde mich - egal, ob ich wiedergewählt werde in die Bürgerschaft oder nicht - künftig verstärkt dafür einsetzen, dass überall dass Passivraucherschutzgesetz eingehalten wird (manche Menschen lernen nur über hohe Geldstrafen!) und dass Angebote an Süchtige, zur Nichtraucherin oder zum Nichtraucher zu werden, unterstützt werden. Schlussendlich befürchte ich, dass aber nur eine Illegalisierung von Tabak wirklich eine grundlegende Veränderung bewirken würde. Mir ist klar, dass das eine drastische Forderung ist (hat in Singapur jedoch de facto geklappt!), aber deswegen habe ich ja auch einleitend gleich darauf hingewiesen, dass dies alles hier nur meine persönliche Meinung darstellt. Wenn Sie diese nicht teilen, wählen Sie mich nicht; wenn Sie sie teilen (was ich hoffe), wählen Sie mich. Dieses ganze Thema hat für mich inzwischen fast den Rang einer Gewissensentscheidung.

Meine Kollegen aus der CDU-Fraktion haben in der Plenarsitzung am letzten Mittwoch gesagt, im Wahlkampf müsse man die Wahrheit sagen. Das sollte man als Politiker eigentlich immer (und tut die CDU natürlich auch), aber besonders im Wahlkampf sollte man sich nicht verbiegen, nur um Wählerstimmen zu erhaschen á la FDP mit der dümmlichen Bauernfänger-Pro-Raucher-Kampagne. Insofern hoffe ich, dass Sie mir meine klaren und unmissverständlichen Äußerungen hier also nicht verübeln.

Ich wünsche Ihnen ein gutes Wochenende
und verbleibe mit besten Grüßen,
Ihr AMS
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