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Sehr geehrter Herr Bauer,
ich bin seit 1976 als FH-Ingenieur in der Umweltverwaltung des Landes Hessen beschäftigt und als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert (BEK bzw. TK). Statt die Diskriminierung von Beamten in Hessen, die freiwillig in einer gesetzlichen Kranken-versicherung versichert sind endlich abzuschaffen, soll nunmehr mit der Änderung der Hessi-schen Beihilfevorordnung die Situation der Beamten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung noch weiter verschlechtert werden?
Bereits 1983 hatte das Bundessozialgericht bemängelt, dass der Dienstherr bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamten sowohl die Beihilfe als auch die Beitragszuschuss spart und dadurch einen ungerechtfertigten Vorteil hat. Es bezweifelte, ob diese Regelung sachgerecht ist. Das Bundesverfassungsgericht forderte in seinem Beschluss, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben dürfen.
Offensichtlich ist bei vielen Landtagsabgeordneten die Beihilfe-Regelung bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten Beamten, im Gegensatz von Privat-Krankenversicherten Beamten, nicht wirklich bekannt.
Mit der Änderung der Hessischen Beihilfevorordnung für den hier betroffenen Personenkreis soll nunmehr die Sachleistungsbeihilfe ganz entfallen. Nach dem VO- Entwurf ist im § 19 Abs. 3 lediglich eine Übergangsvorschrift bis 2013 vorgesehen.
Gerade ältere Beamte wie ich, die oftmals auch noch mit Vorerkrankungen betroffen sind oder oftmals erst im Alter auftreten, haben kaum Chancen, um noch in eine Private Krankenversicherung zu wechseln.
Ich bitte Sie daher mir mitzuteilen, ob Sie meine Bedenken zu diesen Punkt der Änderung der Beihilfeverordnung teilen und ob Sie sich bei der Diskussion im Landtag gegen diese Änderun-gen einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
