Alexander Bauer (CDU)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
09.06.1972
Berufliche Qualifikation
Lehrer
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Studienrat
Wohnort
-
Wahlkreis
Bergstraße I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
46,0%
Landeslistenplatz
-
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(...) Dem Hessischen Landtag liegt derzeit kein Gesetzentwurf für die von Ihnen angesprochenen Änderungen der Beihilfeverordnung vor. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Soziales
13.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bauer,

ich bin seit 1976 als FH-Ingenieur in der Umweltverwaltung des Landes Hessen beschäftigt und als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert (BEK bzw. TK). Statt die Diskriminierung von Beamten in Hessen, die freiwillig in einer gesetzlichen Kranken-versicherung versichert sind endlich abzuschaffen, soll nunmehr mit der Änderung der Hessi-schen Beihilfevorordnung die Situation der Beamten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung noch weiter verschlechtert werden?
Bereits 1983 hatte das Bundessozialgericht bemängelt, dass der Dienstherr bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamten sowohl die Beihilfe als auch die Beitragszuschuss spart und dadurch einen ungerechtfertigten Vorteil hat. Es bezweifelte, ob diese Regelung sachgerecht ist. Das Bundesverfassungsgericht forderte in seinem Beschluss, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben dürfen.
Offensichtlich ist bei vielen Landtagsabgeordneten die Beihilfe-Regelung bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten Beamten, im Gegensatz von Privat-Krankenversicherten Beamten, nicht wirklich bekannt.
Mit der Änderung der Hessischen Beihilfevorordnung für den hier betroffenen Personenkreis soll nunmehr die Sachleistungsbeihilfe ganz entfallen. Nach dem VO- Entwurf ist im § 19 Abs. 3 lediglich eine Übergangsvorschrift bis 2013 vorgesehen.
Gerade ältere Beamte wie ich, die oftmals auch noch mit Vorerkrankungen betroffen sind oder oftmals erst im Alter auftreten, haben kaum Chancen, um noch in eine Private Krankenversicherung zu wechseln.

Ich bitte Sie daher mir mitzuteilen, ob Sie meine Bedenken zu diesen Punkt der Änderung der Beihilfeverordnung teilen und ob Sie sich bei der Diskussion im Landtag gegen diese Änderun-gen einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Alexander Bauer
bisher keineEmpfehlungen
14.09.2011
Alexander Bauer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de

Dem Hessischen Landtag liegt derzeit kein Gesetzentwurf für die von Ihnen angesprochenen Änderungen der Beihilfeverordnung vor.

Mir ist (bislang) lediglich bekannt, dass es im Rahmen einer internen Anhörung des zuständigen Fachministeriums mit Beteiligung der Fachverbände eine Zusammenstellung möglicher Änderungen bzw. Anpassungen gibt. Was davon tatsächlich angegangen und letztlich umgesetzt wird steht zum heutigen Zeitpunkt nicht fest.

Dies als vorläufige Antwort zu dem von Ihnen angesprochenen Problembereich.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Bauer
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Frage zum Thema Gesundheit
24.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bauer,

wie Sie aus der beigefügten Antwort von Frau Wolff entnehmen können, gibt es sehrwohl eine aktuelle Änderung der Beihilfeverordnung. Ich bitte daher nochmals als direkt Betroffener von der Änderung um Beantwortung meiner Frage, ob Sie diese unsoziale Änderung insbesondere für Familien und ältere Menschen unterstützen werden.

Mit freundlichen Grüßen




Antwort von Karin Wolff vom 14.09.2011

Sehr geehrter Herr ,

ich leite Ihre Anfrage gern an das federführende Innenministerium weiter, weil dort nach der Anhörung zur neuen Beihilfeverordnung jetzt die Auswertung ansteht. Die Frage hat dort ihren Platz und kommt insofern zeitlich genau richtig. Ich begrüße, dass das Ministerium und auch die Koalitionsfraktionen die Anhörung aufmerksam verfolgt haben und den Entwurf noch einmal überprüfen wollen.

Beste Grüße

Karin Wolff MdL
admin.abgeordnetenwatch.de
Antwort von Alexander Bauer
bisher keineEmpfehlungen
26.09.2011
Alexander Bauer
Sehr geehrter Herr ,

Frau Wolff schreibt Ihnen dass wir den bisherigen Entwurf nach der erfolgten Anhörung noch einmal überprüfen wollen. Das ist noch nicht abgeschlossen. Sobald die konkreten Änderungsvorschläge auf dem Tisch liegen kann ich mich zu den Einzelheiten äußern. Ich bitte also noch um ein wenig Geduld.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Bauer
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