Agnes Alpers (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
29.06.1961
Berufliche Qualifikation
Diplom-Pädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bremen
Wahlkreis
Bremen I
Landeslistenplatz
1, Bremen
(...) Vereint sind wir jedoch in den Punkten, dass dies mit friedlichen Mitteln, auf der Grundlage der Menschenrechte und des Völkerrechts erfolgen muss.
4. Fraktionsbeschlüsse werden getroffen, um gemeinsames Handeln nach außen zu gewährleisten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheitsreform
01.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Alpers,

mit dem nachstehenden Auszug aus Wikipedia habe ich ein Problem.

."Das Alimentationsprinzip (geregelt im Art. 33 Abs. 5 GG) bezeichnet in Deutschland die Verpflichtung des Dienstherren, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen (gemessen am letzten oder einem früheren Amt) und gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Dies beinhaltet auch die Beihilfe im Krankheitsfall und die Versorgung von Angehörigen; allerdings nur insoweit als dass die Beihilfe im Einzelfall so ausgestaltet ist, dass der Beamte im Rahmen der Beihilfe einen solch hohen (Eigen)Beitrag zur Krankheitsfürsorge aus der ihm im Rahmen der Alimentation gewährten Dienst-/Versorgungsbezüge aufbringen muss, dass die Alimentation als nicht mehr "angemessen" erscheint. Andernfalls steht nach ständiger Rechtsprechung die Beihilfe in keinem inneren Zusammenhang zum Alimentationsprinzip; vielmehr wird in der Beihilfe der Annex zum Fürsorgeprinzip erblickt."

Meine Frage: Wenn eine Bürgerversicherung für ALLE, d.h. unter Einbeziehung der Beamten eingeführt würde, müsste ja das geltende Beihilferecht abgeschafft werden.

Würde dies letztlich darauf hinauslaufen, dass das Beamtentum, das ja im GG verankert ist, abgeschafft werden müsste?

Bei Wikipedia wird ja ausgeführt, dass die Beihilfe in keinem inneren Zusammenhang zum Alimentationsprinzip stehe. Vielmehr würde in der Beihilfe der Annex zum Fürsorgeprinzip erblickt. Es wird in der derzeitigen Diskussion die Auffassung vertreten, dass auf man bei Einbeziehung der Beamten in eine Bürgerversicherung das Beamtentum nicht abschaffen müsste, weil die Beihilfe in keinem inneren Zusammenhang zum Alimentationsprinzip stehe.

Vielen Dank für Ihre Nachricht im Voraus

mit besten Grüßen

Antwort von Agnes Alpers
bisher keineEmpfehlungen
28.06.2011
Agnes Alpers
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses hat der Dienstherr für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familie zu sorgen (§ 78 BBG Bundesbeamtengesetz). Diese Verpflichtung beruht auf dem Grundgesetz, Artikel 33 Absatz 5. Nach der geltenden Rechtslage erfüllen die Dienstherren in Bund und Ländern ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten in Krankheits- Geburts- und Todesfällen durch die Gewährung von Beihilfen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu einige Feststellungen getroffen. So gehört das Alimentationsprinzip zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Es bedeutet die Verpflichtung, Beamtinnen und Beamten und ihren Familien einen amtsangemessenen Unterhalt zu zahlen und beinhaltet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Das System der Beihilfegewährung hat sich erst in jüngster Zeit herausgebildet und ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht notwendiger Bestandteil des Alimentationsprinzips. Es könnte geändert werden, ohne dass Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz berührt wäre. (BVerfGE 83, 89). Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, Beamtinnen und Beamten im Krankheitsfall Unterstützung durch Beihilfen zu gewähren oder sogar in Form von Beihilfen in einer bestimmten Höhe, besteht nicht.

Das System der Beihilfe ist daher kein notwendiger Bestandteil der Alimentation von Beamtinnen und Beamten. Die amtsangemessene Alimentation muss nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes lediglich die Kosten einer Krankenversicherung decken, die zur Abwendung krankheitsbedingter Belastungen erforderlich ist, soweit sie durch die Fürsorgepflicht nicht abgedeckt sind. Die Beihilfe wird somit nicht durch die Alimentationsverpflichtung erfasst und kann grundsätzlich geändert und durch andere beamtenrechtliche Leistungen ersetzt werden. Rechtlich ist es also möglich, Beamtinnen und Beamte in die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung einzubeziehen. Das kann durchaus sinnvoll sein. Nicht wenige Beamtinnen und Beamte sind unzufrieden, da die Beihilfeleistungen in Bund und Land seit Jahren gekürzt werden. Viele private Beihilfeergänzungsversicherungen erhöhen von Jahr zu Jahr die Prämien.

DIE LINKE möchte die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung auch für Beamtinnen und Beamten einführen. Berechnungen belegen, durch die Einbeziehung aller Einkommensarten bleibt die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung langfristig finanzierbar. Bei Beibehaltung des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung und Abschaffung aller Zuzahlungen kann der Beitragssatz um rund 5 Prozent gesenkt werden.

Alle Menschen, die in Deutschland leben, werden bei unserem Modell Mitglied der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, auch Politikerinnen und Politiker, Beamtinnen und Beamte, Selbständige und andere bisher privat Versicherte. Die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung garantiert für alle Menschen eine umfassende Gesundheitsversorgung. Sämtliche erforderlichen Leistungen werden zur Verfügung gestellt und der medizinische Fortschritt wird einbezogen. Gerade Kapitalerträge und Unternehmergewinne sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Sie werden aber kaum zur Finanzierung des Solidarsystems herangezogen. Die paritätische Finanzierung wird wiederhergestellt, indem die Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten tragen. Wer viel verdient, soll auch entsprechend mehr in das Solidarsystem einzahlen. Dafür wird die Beitragsbemessungsgrenze stufenweise angehoben und perspektivisch abgeschafft. Damit zahlt jeder Mensch prozentual das Gleiche. Wer keine Einkünfte hat, wird beitragsfrei versichert. Praxisgebühr und andere Zuzahlungen unter anderem für Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel, Therapien belasten Geringverdiener überproportional stark und besitzen keine positive Steuerungswirkung. Es besteht die Gefahr, dass notwendige Behandlungen nicht durchgeführt werden, um Zuzahlungen zu sparen. Das ist nicht sinnvoll. Deswegen sollen alle Zuzahlungen abgeschafft werden. Jede und jeder erhält einen eigenen Krankenversicherungsanspruch und ist nicht von anderen abhängig. DIE LINKE bietet mit der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung eine soziale und gerecht finanzierte Alternative. Wir machen das Gesundheitssystem fit für die Zukunft: Eine für alle!

Mit freundlichen Grüßen
Agnes Alpers
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Alpers,

am Mittwoch vergangener Woche veröffentlichte die Bundestagsfraktion der "Linken" einen formal einstimmig gefaßten Beschluß "Entschieden gegen Antisemitismus". Darin erklärten die beteiligten Abgeordneten, sich "weder an Initiativen zum Nahost-Konflikt, die eine Ein-Staaten-Lösung für Palästina und Israel fordern noch an Boykottaufrufen gegen israelische Produkte noch an der diesjährigen Fahrt einer Gaza-Flottille" zu beteiligen. Ausweislich der Berichterstattung Ihres Landesverbandes hatten Sie den Antrag "entschieden" befürwortet.

Nun wurden die Aktionen, die diesen Beschluss motivieren und die hier im Zusammenhang mit Antisemitismus erwähnt werden nicht von Ihnen oder Ihren FraktionsmitarbeiterInnen initiiert, die er ebenfalls verpflichten soll. Vielmehr organisierte u.a. ein Redakteur des Webauftritts Ihrer Partei in Bremen Posten vor einem Supermarkt, die mit Bildern von blutenden Jaffa-Orangen und der Parole "rettet das palästinensische Volk" suggerierten, die Juden Israels veranstalteten einen Völkermord. www.dielinke-bremen.de

Der einmütigen Stellungnahme aller übrigen Parteien der bremer Bürgerschaft gegen solche Auftritte verweigerte sich die "Linke". Auch der Beschluss der Bundestagsfraktion wird in Bremen offenkundig abgelehnt und über diverse Gastbeiträge von Gegnern u.a. als "Lachnummer" denunziert. www.dielinke-bremen.de

Ich wüßte gerne von Ihnen, was Sie und Ihre Fraktion mit der "entschiedenen" Resolution gegen Antisemitismus bezwecken, wo doch diejenigen, die sie verabschiedet haben, kaum davon betroffen sind, wohingegen jene, die dadurch in ihrer Politik eingeschränkt würden, nicht an der Abstimmung teilgenommen haben bzw. sich dadurch nicht gebunden fühlen und auch nicht gebunden fühlen müssen. Handelt es sich um eine rein symbolische Aktion? Verfolgt die Linke auf Bundesebene eine andere Politik als in den Ländern?
Antwort von Agnes Alpers
1Empfehlung
28.06.2011
Agnes Alpers
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.06.2011.

Hierzu möchte ich auf folgende Dinge aufmerksam machen:

1. In Bezug auf Aktion des Bremer Friedensforums habe ich eine Stellungnahme verfasst, die auf der Homepage der Partei in Bremen veröffentlicht wurde. MitunterzeichnerInnen waren u.a. der Landesverstand Bremen
2. In Bezug auf die Stellungnahme der übrigen Fraktionen der Bürgerschaft habe ich gemeinsam mehreren GenossInnen eine Stellungnahme verfasst
3. Insgesamt gibt es in der Partei unterschiedliche Positionen über den Weg, wie wir die Friedensprozesse im Nahen Osten unterstützen können. Vereint sind wir jedoch in den Punkten, dass dies mit friedlichen Mitteln, auf der Grundlage der Menschenrechte und des Völkerrechts erfolgen muss.
4. Fraktionsbeschlüsse werden getroffen, um gemeinsames Handeln nach außen zu gewährleisten. Auf Ihre Frage, warum sich einzelne Abgeordnete nicht an der Abstimmung beteiligt haben, bitte ich Sie, die öffentlichen Stellungnahmen einzelner Abgeordnete nachzulesen.

Mit freundlichen Grüßen
Agnes Alpers
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.07.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Alpers,

Ihre Stellungnahme vom 15. März ist uns beiden bekannt. Ich hatte hierzu bereits eine Reihe von konkreten Verständnisfragen formuliert, deren Beantwortung Sie, da diese keine "konstruktive" Auseinandersetzung mit der Politik Ihrer Partei darstellten, mit dem allgemeinen Verweis auf Demokratie und Pazifismus abgelehnt haben.

Diese Stellungnahme enthielt u.a. die Aussage:

"Aufrufe zum Boykott israelischer Waren können von uns auch aus historischen Gründen nicht mitgetragen werden."

Am 10. Mai erschien wiederum am nämlichen Ort eine Verlautbarung von Cornelia Barth und Christoph Spehr, www.dielinke-bremen.de ausgewiesen und offensichtlich in ihrer Funktion als "Landessprecherin" und "Landessprecher" der Partei, die demgegenüber zu dem Schluss kommt:

"Boykottaufrufe gegen Staaten (und um einen solchen geht es hier) sind ein legitimes, friedliches Mittel der internationalen Zivilgesellschaft."

Bitte lösen Sie zumindest diesen Widerspruch auf. Verorten Sie sich damit außerhalb der internationalen Zivilgesellschaft, deren Mittel Sie aus historischen Gründen nicht teilen, wiewohl Sie diese als friedlich und legitim betrachten?

Vielen schon vorab für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Agnes Alpers
2Empfehlungen
12.07.2011
Agnes Alpers
Lieber Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de vom 07. Juli 2011.

Meine Ihnen bekannte Position zum "Boykottaufruf israelischer Waren" bleibt unveränderlich bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Agnes Alpers
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Alpers,

wenn ich den Nachrichten lausche, stelle ich Halbwahrheiten fest und habe das Gefühl, dass die Ursache von Krisen umgangen werden, obwohl das Führungspersonal einen naturgegebenen Auftrag auszuführen hat.

Kennt das Führungspersonal eigentlich auch die mathematische Hochrechnung der Reformen?
Kennen Sie die Geldformel (G x U) : W = P?
Meinen Sie, dass Geld eine hergestellte Tauschware ist, die aus dem Allgemeingut der Erde geschaffen wurde?
Es ist zeitgemäß, die Natur als höchstes Gesetz zu erkennen und nur ein sehr kleiner Schritt die Irrlehre von "Geld arbeitet" ähnlich wie die Falschaussage "die Erde ist eine Scheibe" zu beenden?

Arbeit und Geld ist im Überfluss vorhanden.

Erklären Sie bitte, warum das Führungspersonal auf die Ware Geld, keine systembekannte naturgegebene Abnutzung von 6 % p.a. als Faulen-, Abschreibung-, Logik-, Natursteuer einführt.

Vielen Dank
Antwort von Agnes Alpers
bisher keineEmpfehlungen
02.08.2011
Agnes Alpers
Sehr geehrte Frau ,

die von Ihnen gestellte Frage betrifft nicht mein Fachwissen, daher bat ich um Mithilfe meiner Kollegen aus dem Bereich Finanzen und Steuern.

Da Sie in Ihren Fragen die Quantitätsgleichung des Geldes, dessen Tauschfunktion sowie die fiskalische Belastung von Geld an sich thematisieren und das Naturgesetzliche betonen, gehe ich davon aus, dass Sie im Kern wissen wollen, warum die Politik sich weitestgehend nicht empfänglich für Überlegungen, vor allem aber für Schlussfolgerungen, der Freigeldtheorie zeigt. In diesem Sinne will ich Ihre Fragen gerne beantworten.

Zunächst möchte ich Ihnen beipflichten, wenn Sie feststellen, dass Geld nicht arbeitet. Der Ursprung allen gesellschaftlichen Wohlstandes ist vielmehr einzig die menschliche Arbeitskraft. Dies sollte andererseits aber nicht dazu verleiten das Geld und den Zins – und mit ihm die gesamte Geld- und Finanzwirtschaft – per se als kontraproduktiv oder parasitär zu begreifen. Vielmehr muss es darum gehen, die gesellschaftlichen Verhältnisse so zu verändern, dass die Kreditwirtschaft auf jene Funktionen zurückgeschnitten werden kann, die den Bedürfnissen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger entsprechen. Nämlich: Die Organisation des Zahlungsverkehrs, das Einlagengeschäft mit einfachen und sicheren Möglichkeiten der Ersparnisbildung und die Finanzierung sinnvoller öffentlicher und privater Investitionen durch Kreditvergabe. Ausdrücklich betonen möchte ich dabei, dass es hierbei auf die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse und nicht einzig auf die Einhegung der Finanzindustrie oder gar auf die Abschaffung des Zinses ankommt. Gerade jene, die behaupten, Geld könne arbeiten, haben oftmals ein Interesse daran, nicht offenbar werden zu lassen, wie die gesellschaftlichen Verhältnisse beschaffen sind, die es möglich machen über fremde Arbeitskraft zu verfügen und sich deren Früchte anzueignen.

Gerade hier setzt aber meine Kritik an der Freigeldtheorie und vergleichbaren Auffassungen von Geld, Zins und Zinseszins an. Das Geld wird weitgehend nur als Tauschmittel wahrgenommen und der Zins vor allem als Tributzahlung anderer Wirtschaftssubjekte an die Geldbesitzer verstanden. Davon, dass das Halten von Geld unattraktiv gemacht werden soll, versprechen sich die Anhänger der Freigeldlehre die Beseitigung der wesentlichsten kontraproduktiven Auswirkungen des kapitalistischen Systems. Dabei wird ignoriert, dass sich in Geld und Zins zwar die gesellschaftlichen Verhältnisse ausdrücken, die es möglich machen, dass sich einige wenige die Arbeitskraft vieler privat aneignen können, Geld und Zins aber nicht die Ursache dieser Verhältnisse sind!

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Auffassung von der Besteuerung des Geldes hinreichend nachvollziehbar dargelegt habe und bedanke mich für die anspruchsvolle Fragestellung!

Mit herzlichem Gruß
Agnes Alpers
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Frage zum Thema Soziales
10.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Alpers!

Erläuterung und Fragen:
1. Wird ein Beamter straffällig, wurde verurteilt und ihm wurden die Versorgungsbezüge aberkannt, wird er vom Dienstherrn in der GRV nachversichert. Diese Nachversicherung wird vollständig vom Dienstherrn eingezahlt, sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Welche Bezugshöhe (letzte Besoldungsgruppe, Zuschläge) wird angesetzt? Ein "normaler" gesetzlich Rentenversicherter erlebt im Regelfall eine Einkommensentwicklung und zahlt entsprechend (mit den Arbeitgebern) Beiträge in die GRV. Ich finde aber keine entsprechenden Hinweise, wie in dem skizzierten Fall verfahren wird.
Für mich ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum für den verurteilten Straftäter quasi als Strafe eine finanzielle Unterstützung gewährt wird, indem sein Arbeitnehmeranteil auch vom Arbeitgeber (also vom Steuerzahler) getragen wird . Das ist quasi ein Geschenk in Höhe von mehreren 10tausend Euro. Können Sie mir das erläutern? Vielleicht auch mit einem Kommentar, warum es eine "Strafe" ist, statt einer Alimentation eine Rente zu beziehen.
2. Reichen Altersversorgung und die Pflegeversicherung für einen gesetzlich rentenversicherten Bürger nicht aus, muss sein Vermögen bis zum Schonvermögen aufgebraucht werden. Bedarf er dann weiterer Unterstützung, müssen ggf. Kinder für ihn aufkommen. Auch für deren Verpflichtungen gibt es Berechnungsvorgaben. Erhält ein Beamter über seine Pension und die Pflegeversicherung (zahlen Beamte eigentlich in die gesetzliche Pflegeversicherung ein ?) hinaus noch weitere Beihilfen? Muss auch er notfalls sein Vermögen bis zum Schonvermögen
aufbrauchen bevor er diese erhält? Oder gilt das Alimentationsprinzip, das dem Beamten durch seinen Dienstherrn angemessene lebenslange Versorgung zugesteht? Können also Kinder von Beamten überhaupt zur Versorgung ihrer Eltern herangezogen werden ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen bei der Beantwortung dieser beiden Fragenkomplexe!

Freundlichen Gruß
J.
Antwort von Agnes Alpers
bisher keineEmpfehlungen
23.11.2011
Agnes Alpers
Lieber Heer ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Gern beantworte ich Ihre Fragen.

Für BeamtInnen ist die Entfernung aus dem Dienst die schwerste Disziplinarmaßnahme. Diese hat den Verlust aller Ansprüche aus dem Dienstverhältnis einschließlich der Versorgungsansprüche zur Folge. Auch RuhestandsbeamtInnen wird das Ruhegehalt aberkannt, wenn sie als aktive Beamte eine Pflichtverletzung begangen haben, die so schwer wiegt, dass bei einem noch im Dienst befindlichen Beamten die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre.

Hier gilt der Grundsatz: Wer sich als Beamter untragbar gemacht hat, kann nicht Beamter bleiben. Dabei geht es um die "Reinigungsfunktion" des Disziplinarrechts und nicht um eine etwaige Besserung des Täters, wie es das Bundesverwaltungsgericht einmal in einem Urteil ausgedrückt hat. Zugleich dient die Maßnahme der Wahrung des Ansehens des Beamtentums, mit der es nicht vereinbar wäre, wenn Beamte, die sich durch schwere Pflichtverletzungen untragbar gemacht haben, gleichwohl durch den Dienstherrn lebenslänglich versorgt würden. Die Aberkennung der Ansprüche verfolgt also insbesondere die Zwecke der Generalprävention und der Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes.

Damit diese BeamtInnen nicht ohne Versorgung bleiben – hier geht es um die materielle Existenz -, findet nach den Vorschriften des SGB VI eine Nachversicherung statt. Dies geschieht auf Grundlage der Beamtenbezüge, in der Höhe begrenzt durch die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Die Nachversicherung führt so in der Regel zur Kürzung der Altersversorgung, zumeist bleibt der gesetzliche Rentenanspruch deutlich hinter dem beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch zurück.

Durch die Nachversicherung erfolgt eine Gleichstellung mit einem vergleichbaren Versicherten, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat. Die durch den Dienstherrn gezahlten Nachversicherungsbeiträge gelten als rechtzeitig gezahlte Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Mit Einführung der Reichsversicherungsordnung und dem Versicherungsgesetz für Angestellte die Sozialversicherung in Deutschland sollte jede Diskriminierung der Versicherten ausgeschlossen werden. Für die Rentenzahlung gilt daher der Grundsatz der Wertneutralität.

Zu Ihrer zweiten Frage hinsichtlich der Unterhaltsverpflichtung von BeamtInnen gegenüber ihren Eltern: Hier ist § 1601 BGB (Unterhaltsverpflichtete) "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." einschlägig. Diese Regelung bzw. Verpflichtung gilt auch für BeamtInnen.

Bei der Pflegeversicherung verhält es sich folgendermaßen: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört der sozialen Pflegeversicherung an. Privat Krankenversicherte mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Auch BeamtInnen sind daher verpflichtet, eine die Beihilfe ergänzende Pflegeversicherung abzuschließen.

Soviel zur offiziellen Sachlage; grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ob es sinnvoll und gerecht ist, dass einem Menschen, der aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, eine Gleichstellung mit vergleichbaren Versicherten zu 100 Prozent vom Staat gestellt wird. Hier muss berücksichtigt werden, dass die Nachversicherung nicht Teil der Strafe ist. Sie dient der Funktion, die Person nicht zum Sozialfall zu machen, da er durch die Straftat (mit der damit verbundenen Aufhebung des Beamtenstatus) seine Ansprüche auf Pension verwirkt hat. Allerdings kann in Hinblick auf ALG-II-Empfänger und viele Beschäftigte, die aufgrund geringer Einkommen auf ihre Ersparnisse und ihre Altersvorsorge zurückgreifen müssen, von Gerechtigkeit keine Rede sein.

Für Menschen, die von ALG-II leben, werden nach den Kürzungen der Bundesregierung keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung eingezahlt. Das bedeutet in vielen Fällen, dass sie von Altersarmut bedroht sind, selbst wenn sie über Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben oder nach einer Phase der Arbeitslosigkeit erneut eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen.

DIE LINKE steht für Gerechtigkeit bei der Rente. Jeder soll an seinem Lebensabend gut versorgt sein. Hierfür hat DIE LINKE ein neues Rentenkonzept erarbeitet: www.linksfraktion.de . Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass auch Beamte in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert werden.

Ich würde mich freuen, wenn Sie die Bundesregierung fragen würden, wie sie die Absicherung von Beiträgen von Beamten, die Streichung der Leistungen zur Altersvorsorge bei Hartz IV-Empfängern und dem Anspruch, dass alle anderen den Lebensabend selbst absichern müssen, unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit bewertet.

Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Agnes Alpers
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