Fragen und Antworten

Die heutige Regelung des Paragrafen 218 StGB halte ich für angemessen, weil sie den Bedürfnissen der betroffenen Frauen Rechnung trägt.


Überall dort, wo dies noch möglich erscheint, sind wir als Demokraten gefragt, mit guten Argumenten den demokratischen Diskurs zu stärken. Dafür setze ich mich ein.

Allerdings verwies das Bundesinnenministerium auf Nachfrage darauf, dass die Befragung von frei gewählten Landtagsabgeordneten ihrerseits nicht vorgesehen war.