Wolfgang Zöller (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Zöller
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Dipl.-Ingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Main-Spessart
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Beschäftigt man sich jedoch intensiver mit der Problematik, so basiert die Ampeleinteilung der Lebensmittel in den Augen vieler Kritiker auf einer zu stark vereinfachten Einteilung der Lebensmittel in "gute" und "schlechte" Lebensmittel. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
09.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Zöller,

die Zentrierung von Facharztleistungen wird von Ihrer Politik propagiert, d.h. Facharztleistungen sollen im Krankenhaus erbracht werden. Alle meine Patienten, insbesondere die nicht mobilen älteren Patienten sind darüber entsetzt, dass sie dann möglicherweise keine wohnortnahe Versorgung mehr haben werden.( Ich bin niedergelassener Pneumologe in Velbert , NRW.) Auch Fachärzte haben bei chronischen Erkrankungen eine partielle hausärztliche Funktion. Auch Fachärzte sprechen mit Patienten und beraten diese.
Glauben Sie, dass angestellte Fachärzte im Krankenhaus billiger arbeiten ?
Glauben Sie wirklich, dass die Kollegen Doppeluntersuchungen ständig absichtlich aus finanziellen Gründen durchführen ?
Bei einem budgetierten System ist jeder der oberhalb des Budgets liegt, dankbar über jede Untersuchung die bereits erbracht ist, da logischerweise jede unnötige Untersuchung im budgetierten System ein Verlust an Resourcen für den Leitungserbringer bedeutet. Ich kenne keinen Kollegen der sein Budget nicht überschreitet. Glauben Sie, dass die Privatleistungen zurückgehen, wenn Kassenleistungen zu mehr als 30 % nicht bezahlt werden ? Wird die nicht zu einer Verstärkung der sogenannten Zweiklassenmedizin führen ? Stimmen Sie dem Gesundheitsreformgesetz zu ?

MFG

Dr.
Antwort von Wolfgang Zöller
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25.04.2007
Wolfgang Zöller
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Dezember 2006, die mir von der Internetplattform "abgeordnetenwatch.de" zugeleitet wurde.

Zunächst bitte ich Sie, die lange Reaktionszeit zu entschuldigen. Durch die Vielzahl von Zuschriften sehe ich mich erst heute in der Lage, Ihre Anfrage zu beantworten.

In Ihrer Frage unterstellen Sie, dass mit der Gesundheitsreform eine Zentrierung der fachärztlichen Versorgung auf den Krankenhausbereich einherginge. Dies ist nicht Gegenstand der Gesundheitsreform.

Bereits in den Eckpunkten der Gesundheitsreform im Oktober 2006 hat die Union deshalb besonderen Wert auf die Festlegungen gelegt: "Die ambulante ärztliche Versorgung stützt sich weiterhin auf freiberuflich tätige Hausärzte und Fachärzte sowie in besonderen Fällen auf die Behandlung am Krankenhaus.... Eine generelle Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Tätigkeit ist nicht vorgesehen."

Im Bereich der Schnittstellen zwischen stationärer und ambulanter Behandlung wurden bereits durch die Gesundheitsreform 2004 die Möglichkeiten der ambulanten Leistungserbringung in den Kliniken durch die integrierte Versorgung verbessert. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wird die Integrierte Versorgung als Instrument zur besseren Verzahnung zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen fortgeführt und ausgebaut. Auch die Pflege kann nunmehr in die Integrierte Versorgung einbezogen werden. Die Vernetzung ist insbesondere für komplexe Behandlungsprozesse geeignet, an denen mehrere medizinische Leistungserbringer beteiligt sind. Denn gerade schwerstkranke Patienten mit seltenen Krankheiten sind auf eine enge Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlung - also auf eine Behandlung "aus einer Hand" - angewiesen.

Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Thema ärztliche Vergütung. Auch hier bringt die Gesundheitsreform Veränderungen. Die Budgetierung wird durch die Gesundheitsreform beendet. Zentrales Ziel der neuen Vertragsgebührenordnung ist die leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen mit festen Euro-Preisen. Die Steigerung von Ausgaben aufgrund erhöhter Krankheitshäufigkeit der Versicherten (Morbiditätsrisiko) wird auf die Kassen verlagert. Konkret bedeutet dies, dass die Kassen künftig mehr Geld zur Vergütung bereitstellen, wenn der Behandlungsbedarf ansteigt oder Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert werden. Die Kassen vergüten auch den Kostenanstieg der Praxen, die nicht durch Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeglichen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Zöller, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
10.12.2006
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Zöller,

Wie kann es die CDU begründen, dass die sowieso schon unterfinanzierten Unikliniken, zumal in den neuen Ländern, durch den "Sanierungsbeitrag" der "Gesundheitsreform" noch weiter ins Defizit gedrängt werden? Einerseits wird Forschung von Ihrer Partei zur Zukunftsaufgabe erklärt, andererseits schädigen Sie völlig willkürlich wichtige Träger der Forschung. Die Folge Ihrer Politik ist doch, dass die Länder aus ihren Forschungshaushalten noch mehr als bisher die Krankenversorgung subventionieren oder ihre Unikliniken an private Konzerne verkaufen müssen.

Werden Sie unter diesen Maßgaben für die verunglückte Gesundheitsreform stimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. P.
Antwort von Wolfgang Zöller
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07.05.2007
Wolfgang Zöller
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 10. Dezember 2006, die mir von der Internetplattform "abgeordnetenwatch.de" zugeleitet wurde.

Zunächst bitte ich Sie, die lange Reaktionszeit zu entschuldigen. Durch die Vielzahl von Zuschriften sehe ich mich erst heute in der Lage, Ihre Anfrage zu beantworten.

Gerne nehme ich zu Ihrer Frage nach dem Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform Stellung.

Der im ursprünglichen Gesetzentwurf vom Oktober 2006 vorgesehene Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser wurde im nunmehr verabschiedeten GKV-WSG verringert. Der Rechnungsabschlag, der bei gesetzlich krankenversicherten Patienten, die nach dem 31. Dezember 2006 entlassen werden, vorzunehmen ist, ist von 0,7 Prozent auf 0,5 Prozent des Rechnungsbetrags verringert worden. Dieser Abschlag ist zudem zeitlich begrenzt. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft verringert sich dadurch die Belastung der Krankenhäuser von insgesamt 500 Mio. € auf 380 Mio. €, also um 120 Mio. €.

Die Gesundheitsreform bietet den Krankenhäusern zudem auch die Möglichkeit, im ambulanten Bereich zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Das GKV-WSG eröffnet durch die Verbesserungen im Bereich der Schnittstellen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung den Krankenhäusern Möglichkeiten bei den hoch spezialisierten Leistungen. § 116 b SGB V öffnet die Krankenhäuser in besonderen Fällen für die ambulante Versorgung. Im Zuge der Gesundheitsreform werden diese Möglichkeiten erweitert und die Krankenhäuser berechtigt, mit hoch spezialisierten Leistungen zur Behandlung seltener Erkrankungen und bei Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen an der ambulanten Versorgung teilzunehmen – "wenn und soweit das Krankenhaus im Rahmen der Krankenhausplanung des Landes auf Antrag des Krankenhausträgers dazu bestimmt worden ist". Bislang durften Ärzte in Krankenhäusern ambulante Leistungen nur dann erbringen, wenn sie dazu vom Zulassungsausschuss ermächtigt worden waren. Dies bedeutet, dass die Krankenhausträger nunmehr im engen Zusammenspiel mit den für die Krankenhausplanung des Landes Verantwortlichen eine entsprechende Teilnahme an der ambulanten Versorgung vereinbaren können.

Nur der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass die Krankenhäuser darüber hinaus durch die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf Seiten der Personalkosten entlastet werden. Auch die Vergütung der Ausbildungsleistungen der Kliniken ist durch die Neuregelung des § 17 a KHG durch die Gesundheitsreform besser abgesichert.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Zöller, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
16.12.2006
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Zöller

was halten Sie davon die GKV schon bei geringer Verschuldung unter Zwangsverwaltung zu stellen um deren Erfindungsreichtum für immer neue "Belastungen" einzustellen. Der Bürger fühlt sich langsam "auf den Arm" genommen.
mit freundlichen Grüße
Antwort von Wolfgang Zöller
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25.04.2007
Wolfgang Zöller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 16. Dezember 2006, die mir von der Internetplattform "abgeordnetenwatch.de" zugeleitet wurde.

Zunächst bitte ich Sie, die lange Reaktionszeit zu entschuldigen. Durch die Vielzahl von Zuschriften sehe ich mich erst heute in der Lage, Ihre Anfrage zu beantworten.

Ich habe Ihren Vorschlag mit großem Interesse gelesen, Gestatten Sie mir dazu einige Anmerkungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die von der Selbstverwaltung geprägt sind. Das bedeutet, dass die Krankenkassen die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich erledigen. Natürlich müssen sie sich dabei an Recht und Gesetz halten. Die Krankenkassen und ihre Verbände unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht, die, je nach Kassenart oder -verband vom Gesundheitsministerium bzw. Bundesversicherungsamt oder den von den Bundesländern ermächtigten Stellen ausgeübt wird. Die staatliche Aufsicht erstreckt sich dabei auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Krankenkassen und ihrer Verbände.

Die jüngsten Zahlen zeigen, dass die gesetzlichen Krankenkassen dem Ziel, ihre Verschuldung wie gesetzlich vorgesehen bis zum Ende des Jahres 2007 vollständig abzubauen, erheblich näher gekommen sind. Nach aktuellen Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (Stand 1.3.2007) waren bis Ende 2006 von 250 Kassen (derzeit noch 242 Kassen) bereits 189 Kassen rechnerisch schuldenfrei und verfügen somit wieder über positive Finanzreserven, während lediglich 61 Kassen noch negative Finanzreserven ausweisen. Insgesamt hat sich die Ende 2005 noch vorhandene Netto-Verschuldung der GKV von rund 0,4 Milliarden Euro wieder in einen positiven Vermögensbestand von rund 1, 3 Milliarden Euro umgewandelt.
Aktuelle Zahlen können Sie unter
www.die-gesundheitsreform.de
abrufen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Zöller, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
20.12.2006
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Zöller,
seit über 40 Jahren befasse ich mich mit Gesundheitspolitik, war auch lange Jahre stellvertretender Bezirksvorsitzender des GPA Mittelfranken, habe allerdings meine aktive Mitarbeit dort eingestellt, da ich durch die von der CSU mitgetragene Gesundheitspolitik allgemein eine massive Beeinträchtigung für die Patienten sowie eine jetzt noch weiter zunehmende Therapiefreiheit der Ärzte, letztlich auch zu Lasten der Patienten sehe. Außerdem bin ich persönlich massiv betroffen, da ich auf Grund der von Herrn Seehofer mitgetragenen Entscheidungen nach 36 Jahren meine ambulante und stationäre Tätigkeit als internist aufgeben mußte, obwohl die Begründung "Ärztemangel" des Gesetzgebers als auch "Geistig und körperlich nicht in der Lage" des Bundesverfassungsgerichts sahclich nicht zutreffend sind, die Patienten auch bei mir die Wahl zu meinem wesentlich jüngerem Partner hatten. Der jetzige Gesetzesentwurf stellt Alles in den Schatten: Für 90% der Bevölkerung soll durch ein unabhängiges (???) Institut und den ebenso unabhängigen (???) G-BA festgelegt werden, welche therapeutische und diagnostische Maßnahmen erlaubt werden. Ist dies demokratische Selbstbestimmung? Warum lehnen Sie und die CSU diesen unbrauchbaren Entwurf nicht in toto ab?? Lassen Sie sich von der aggitatorisch geschulten Minsterim über den Tisch zeiehn? Wo bleibt das Motto: "Mehr Freiheit wagen!"
Antwort von Wolfgang Zöller
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07.05.2007
Wolfgang Zöller
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 20. Dezember 2006, die mir von der Internetplattform "abgeordnetenwatch.de" zugeleitet wurde.

Zunächst bitte ich Sie, die lange Reaktionszeit zu entschuldigen. Durch die Vielzahl von Zuschriften sehe ich mich erst heute in der Lage, Ihre Anfrage zu beantworten.

Gestatten Sie mir zunächst einige grundlegende Anmerkungen zur Gesundheitsreform.

Ausgangspunkt der Überlegungen war, dass die Finanzierung unseres Gesundheitswesens in den zurückliegenden Jahren zunehmend in eine Schieflage geraten ist. Ursachen hierfür sind im Wesentlichen:

* immer mehr Menschen werden immer älter und nehmen immer länger immer teurere Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch;
* Beitragszahler für die gesetzliche Krankenversicherung wachsen nicht in ausreichendem Maße nach (Geburtenrückrang) oder scheiden unfreiwillig aus dem Erwerbsleben aus (hohe Arbeitslosigkeit);
* sprunghafte Fortschritte insbesondere in der Spitzenmedizin verteuern Behandlung und Medikamente.
Erzielt wurde ein tragfähiger Kompromiss, der die Handschrift der Union deutlich erkennen lässt.

Lassen Sie mich kurz einige der Verbesserungen darzustellen:

* Die Versicherten erhalten mehr Wahlfreiheit. So können sie nun auch Selbstbehalt- und Kostenerstattungstarife wählen und erhalten die Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, deren Erstattung heute nicht von den Kassen übernommen wird, über einen Wahltarif abzusichern.
* Wir leisten mit der Gesundheitsreform einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Wir erhöhen den Druck auf die Krankenkassen, ihr wirtschaftliches Gebaren offenzulegen, ihre Schulden abzubauen und Rückstellungen für künftige Lasten aufzubauen.
* Wir schaffen den Einstieg in die Entkoppelung der Arbeits- von den Gesundheitskosten, indem der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung mit dem Gesundheitsfonds temporär festgeschrieben wird.
* Über den Zusatzbeitrag schaffen wir mehr Transparenz für die Versicherten. Denn damit können sie besser vergleichen, ob ihre Kasse für den Zusatzbeitrag die bessere medizinische Versorgung anbietet.
* Besonders wichtig: Alle Menschen in Deutschland erhalten einen Versicherungsschutz.
* Die PKV bleibt als Vollversicherung erhalten.

Bundesregierung und Koalition wollen, dass auch in Zukunft jeder Patient zu bezahlbaren Preisen (Beiträgen) die notwendige Behandlung auf dem jeweils aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft erhält. Um dies angesichts der beschriebenen Lage erreichen zu können, müssen wir strukturelle Veränderungen sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Leistungsseite einführen.

In diesem Zusammenhang möchte ich gerne auf die von Ihnen angesprochenen Einzelpunkte des Instituts für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingehen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt der Gesetzgeber lediglich die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der medizinischen Versorgung vor. Die Einzelheiten werden von der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen festgelegt. Wichtigstes Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertretern der Vertragsärzteschaft, der Vertragszahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Außerdem nehmen Patientenvertreter an den Sitzungen teil.

Hauptaufgabe des G-BA ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung zu bestimmen, z. B. die Richtlinien über die ärztliche Behandlung, über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, über die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie über die Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus. Die Richtlinien sind für die beteiligten Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser und Versicherten verbindlich.

Als fachlich unabhängige Einrichtung bietet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wissenschaftlich fundierte und objektive Bewertungen. Das IQWiG unterstützt den G-BA durch Empfehlungen bei seiner Arbeit. Insbesondere erstellt das IQWiG Kosten-Nutzen-Bewertungen für Arzneimittel, damit eine angemessene Grundlage für Preisverhandlungen und Erstattungshöhen geschaffen wird. Festzuhalten ist aber in diesem Zusammenhang, dass die Zulassung eines Wirkstoffes nicht von einer Kosten-Nutzen-Bewertung abhängig ist, sowie, dass die Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit weiterhin der Gemeinsame Bundesausschuss und nicht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen trifft.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Zöller, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
21.12.2006
Von:
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Seit Jahren beobachte ich die immer mal wieder aufflammenden Bemühungen unserer Regierung oder einzelner Politiker, gegen die Neigung der Menschen vorzugehen, sich Waren, die im benachbarten Ausland günstiger zu haben sind, auch dort zu besorgen.

So zum Beispiel am Montag Herr Stoiber, der dem sogenannten Tanktourismus begegnen will, indem er die Mineralölsteuer senken und im Gegenzug eine PKW-Vignette einführen möchte. "So werde der Kaufkraftabfluss aus allen deutschen Grenzregionen ins benachbarte
Ausland gestoppt, was Arbeitsplätze vernichte und den deutschen Fiskus sechs bis acht Milliarden im Jahr koste", so Günther Beckstein.

Das höchste EU-Gericht machte sich vor wenigen Wochen Gedanken darüber, wie man verhindern könne, dass sich Leute den Alkohol da kaufen, wo er billiger ist, und damit die heimische Steuer umgehen, und vor einigen Monaten las ich, dass man an Maßnahmen bastle, damit Raucher sich nicht mehr per Internet die günstigen Zigaretten aus Portugal und Spanien bestellen können.

ALS DEUTSCHER APOTHEKER KANN MAN DA NUR BITTER LACHEN!!!

Warum spricht eigentlich niemand von unserem staatlich verordneten Medikamententourismus? Was, kennen Sie nicht? Damit der nicht nur in den Grenzregionen stattfindet, sondern auch die Menschen in Hannover und Hamburg was davon haben, wurden die Apotheken flächendeckend dazu verpflichtet, eine Quote von sieben Prozent der Medikamente aus dem Ausland zu besorgen! Schaffen sie das nicht, müssen die Apotheken
erhebliche "Strafen" berappen; zahlbar an die Krankenkassen.

Seit einiger Zeit kommt auch noch die massive Aufforderung der Kassen an die Versicherten hinzu, direkt im Ausland zu bestellen.

Komisch, noch nie habe ich einen Politiker sich sorgen hören, was das für Betriebe und Arbeitsplätze in Deutschland bedeute, wie viele Steuern uns dadurch verloren gingen!

Mit was für zweierlei Maß wird da gemessen?

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