Wolfgang Neskovic (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Neskovic
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter am Bundesgerichtshof a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Cottbus - Spree-Neiße
Landeslistenplatz
4, Brandenburg
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(...) Wenn sich ein Bürger als Schöffe bewirbt und somit als gleichberechtigter ehrenamtlicher Richter an den Schöffengerichten bzw. Strafkammern mitwirkt, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
18.05.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Nescovic,

zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage zum "P-Konto", welche Ihnen über den Account von G. Gysi zugeleitet worden war.
Meine aktuelle Frage betrifft die Pfändungsfreigrenzen.

Durch das Konjunkturpaket II wird der Grundfreibetrag rückwirkend zum 01.01.2009 um 170 Euro erhöht. Dies müsste zu einer Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2009 führen. Die Erhöhung läge bei rund 2,2 % und liegt damit deutlich unter der Preissteigerung der letzten vier Jahre und sogar unter der Steigerung der Alg II-Regelsätze (Hartz 4) im entsprechenden Zeitraum. Nun wird gegen die Anpassung zum 01.07.2009 eingewandt, dass das steuerfreie Existenzminimum nur rückwirkend erhöht worden sei und dies erst zum 01.07.2011 berücksichtigt werden könnte. Ausgerechnet Schuldner/innen und in Insolvenz befindliche von der Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums abzukoppeln wäre jedoch zutiefst ungerecht und würde dem Sinn der gesetzlichen Regelung zur Anpassung der Pfändungsfreigrenzen und der wirschaftspolitischen Intention der Anhebung des steuerfreien Existenzminimums nicht gerecht.
Ohne Anhebung fließt ein Mehrverdienst für weitere zwei Jahre ausschließlich an Gläubiger, die eine Abtretung vorgelegt oder die eine erstrangige Pfändung veranlasst haben. Dies sind überwiegend Kreditinstitute. Die beabsichtigte Besserstellung von Geringverdienern und dort insbesondere der Familien mit Kindern würde nicht bei diesen ankommen.Und:Selbst die weitere Anhebung des GFB z.1.1.2010 würde erst ca. 1,5 Jahre später Wirkung zeigen.
Eine entspr. schr.Aussage des BMJ liegt mir vor. Sehen Sie eine Möglichkeit,hier etwas parlam. zu ändern? Die Erhöhung des GFB erfolgte ja auch außerhalb der"eigentl.geltenden" gesetzl.Regelung, dann müsste doch diese Folge aufgrund der gegeb.Situation auch "anders", z.B. durch eine gesetzl."Sonderregelung" lösbar sein? Der politische Wille der relev.Parteien wäre natürl. notwendig....
Besten Dank!
MfG H.-
Antwort von Wolfgang Neskovic
5Empfehlungen
23.06.2009
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Nach § 850c Abs. 2a der Zivilprozessordnung (ZPO) ändern sich die Beträge für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags. Jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres erfolgt eine Anpassung entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages nach § 32a Abs.1 Nr.1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Berechnung ist dabei die am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltende Fassung des § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes zugrunde zu legen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die maßgebenden Beträge rechtzeitig im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Mit dem "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" vom 2.3.2009 (sog. Konjunkturpaket II) wurde der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 7834 Euro angehoben. Die Erhöhung gilt dabei für den gesamten Veranlagungszeitraum 2009 und wirkt somit bis zum 1. Januar 2009 zurück.

Sie weisen zutreffend darauf hin, dass eine Erhöhung die Pfändungsfreigrenzen zum Stichtag 1. Juli 2009 dennoch nicht erfolgen wird. Das zuständige Bundesjustizministerium begründet dies wie folgt: " Der Grundfreibetrag in § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zum Stichtag 1. Januar 2009 ist identisch mit dem Freibetrag zum Stichtag 1. Januar 2007 (und 2005). Das bedeutet, dass auch die Pfändungsfreigrenzen nicht zu erhöhen sind und damit unverändert bleiben. Die Erhöhung des Grundfreibetrages durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland hat sich trotz einer steuerrechtlichen Geltung für den gesamten Veranlagungszeitraum 2009 nicht auf die Pfändungsfreigrenzen ausgewirkt, weil dieses Gesetz erst im März 2009 in Kraft getreten ist."

Diese Rechtsauffassung ist jedoch keineswegs zwingend. Eine solche Auslegung lässt sich meines Erachtens mit Sinn und Zweck der Dynamisierung in § 850c Abs.2a ZPO auch nur schwer vereinbaren.

Mit den zwangsvollstreckungsrechtlichen Regelungen der Pfändungsfreigrenzen soll staatlicherseits sichergestellt werden, dass dem Schuldner auch im Fall der Vollstreckung in sein Arbeitseinkommen, "von seinem Erworbenen zumindest so viel verbleibt, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und - unter Berücksichtigung von Artikel 6 Abs. 1GG - desjenigen seiner Familie bedarf (Existenzminimum)" (vgl. BVerfGE 87, 153 f., 169). Dieser Rahmen, den der Gesetzgeber aus Gründen der auch im Gläubigerinteresse liegenden Erhaltung der Arbeits- und Leistungsbereitschaft des Schuldners durch die in § 850c Abs. 1 Satz 1 ZPO festgelegten Beträge um einen angemessenen Selbstbehalt ergänzt hat, ist mit der in Absatz 2a vorgesehenen Regelung dynamisiert worden. Der Vollstreckungsschuldner soll auf diese Weise davor geschützt werden, hinsichtlich des ihm verbleibenden Teils seines Arbeitseinkommens bis unter das Sozialhilfeniveau abzusinken.

Der Gesetzentwurf zur Einfügung des § 850c Abs. 2a ZPO sah dabei zunächst eine jährliche Anpassung vor. Jede Änderung des steuerlichen Grundfreibetrags sollte zu einer entsprechenden Änderung der Pfändungsgrenzen führen. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde in Abänderung von diesem Entwurf eine Anpassung alle zwei Jahre jeweils zum 1. Juli bestimmt. Diese Änderung des Anpassungszeitpunktes sollte der Vereinfachung des organisatorischen Ablaufs dienen. Nach Auffassung des Rechtsausschusses sollten die Pfändungsfreibeträge nur alle zwei Jahre verändert werden, weil der relativ geringe Mehrbetrag bei einer jährlichen Anpassung in keinem angemessenen Verhältnis zu dem jährlichen Aufwand stünde.

Diese für den Schuldner negative Abwägungsentscheidung zwischen seinem Interesse an einer kontinuierlichen und zeitnahen Anpassung der Pfändungsfreigrenzen an geänderte Lebensverhältnisse und dem notwenigen Verwaltungsaufwand ließ sich zum damaligen Zeitpunkt vielleicht noch rechtfertigen. Durch die Gesetzesauslegung des Bundesministeriums der Justiz werden die Betroffenen jedoch weiter benachteiligt, indem die angestrebte Anpassung um Jahre verzögert wird. Ob und ggf. in welcher Form unsere Fraktion das Thema parlamentarisch aufgreifen wird, ist derzeit noch nicht entschieden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,
Ihre sachlichen, fundierten und gut formulierten Antworten lassen mich immer wieder gerne auf Ihre Seite hier zurückkehren, um mich von den geballten Worthülsen zu erholen, die mir bei den Antworten anderer Abgeordneten begegnen.
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme zu der geplanten Änderung des Telemediengesetzes, Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt sperren zu lassen.
Was mich beunruhigt ist, mit welcher Unbekümmertheit deutsche Politiker bei ihren Gesetzesvorlagen Grundrechte nicht einmal mehr in Betracht ziehen - wie hier, das BKA ohne richterliche Kontrolle geheime Sperrlisten erstellen zu lassen - ich las in einem Kommentar eines grünen Abgeordneten dazu sinngemäß, die Regierung könne das ja alles gerne machen, das Verfassungsgericht würde dann schon dem Treiben Einhalt gebieten - so, als ob die Regierung selbst gar keine Verpflichtung mehr hätte, sich nach Verfassung und Gesetzen zu richten, frei nach dem Motto: wir probieren mal, wie weit wir gehen können und obs einer merkt...
Die Unprofessionalität und Beratungsresistenz der meisten Minister ist erschütternd. Ich frage mich langsam, ob das wirklich nur bodenlose Ignoranz ist, oder ob da nicht mehr dahinter steckt, nämlich eine systematische Aushöhlung der Grundrechte.

Und noch nebenbei bemerkt: Für mich, als mißbrauchtes Kind, ist es einfach widerlich, wie sich eine Frau von der Leyen als Kinderschützerin geriert, obwohl ihre Maßnahmen nur kontraproduktiv sind und mit diesem emotional hochaufgeladenem Thema Wahlkampfgetöse betreibt. Ich fühle mich verhöhnt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Neskovic
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24.06.2009
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich freue mich, dass Sie mit meiner Arbeit zufrieden sind.

Zur Sache:

Das sog. Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" ist mittlerweile beschlossen. Die Regierungsfraktionen haben sich weder durch die breiten gesellschaftlichen Proteste (mit mehr als 130.000 Unterstützerinnen und Unterstützer ist die Petition "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" die größte Online-Eingabe aller Zeiten) noch durch die äußerst kritischen Stellungnahmen von Sachverständigen von dem Gesetzesvorhaben abbringen lassen. Am 18.06.2009 wurde das Gesetz gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Kindesmissbrauch und seine Darstellung sind schwere Straftaten. Kinder, die zur Herstellung von Kinderpornographie benutzt werden, erleiden grausame körperliche und seelische Verletzungen. Kindesmissbrauch und Kinderpornographie gilt es zu bekämpfen, auf allen Ebenen und mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln. Das nunmehr verabschiedete Gesetz ist aber lediglich ein Placebo. Es entfaltet in diesem Kampf keine Wirkung, greift aber in Bürger- und Freiheitsrechte ein. Es schafft die Struktur für Internetzensur.

Nähere Einzelheiten zu der Position unserer Fraktion können Sie aus dem anliegenden Entschließungsantrag entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.06.2009
Von:

Lieber Wolfgang,

sicherlich sind Dir meine Grüsse übermittelt worden. Deine Referentin hat mir sehr schnell und ausführlich Antwort gegeben - Kompliment für solche Mitarbeiter. Nun zu dem aktuellen Problem, den Du als ehem. Richter beim AG Lübeck und BGH am besten beurteilen kannst. In Lübeck werden derzeit über 550 Personen von den Stadtwerken Lübeck belangt, weil sie sich geweigert haben, den geforderten Gaspreis zu zahlen. Die Sw ist trotz mehrfacher Aufforderung nicht bereit, die Kalkulationen zu veröffentlichen. Ich habe deshalb seit 2005 nur einen Teilbetrag entrichtet - mit Hinweis § 315 BGB.
Da ich Mitglied im Bund der Energieverbraucher bin, haben wir gegenüber dem AG Lübeck geltend gemacht, dass ausschließlich die Handelskammern der Landgerichte zuständig sind, weil die Richter der AG weder die Zeit noch das notwendige Fachwissen haben - siehe dazu das Verfahren gegen E.on Hanse vor dem LG Hamburg, das sich schon über 20 Monate hinzieht.
Und in der Tat. Mein Schwager hatte bereits seinen Termin beim AG. Über die Zuständigkeit meinte er nur: Man kann es so oder so sehen! Lächelt freundlich und gab zu verstehen, dass er von der verhandelten Materie keine Ahnung hat. Die Zuhörer waren über den Verlauf der mündlichen Verhandlung mehr als empört (Güteverhandlung/ mündl. Verhandlung).
Den Vorgang am wir am letzten Donnerstag Deiner Kollegin des Bundestages, Frau Hiller-Ohm, die an der Sitzung teilgenommen hat präsentiert. Sie war sehr erstaunt. Am 24.6. habe ich meinen Termin beim AG. Ich bin der Meinung, dass diese Verfahrensweise den Glauben an Recht und Gesetz nicht fördert! Die Konzerne verdienen mit Gas und Strom jedes Jahr immer mehr Millionen und Milliarden - und der Normalbürger soll die Zeche bezahlen.
Was kannst Du dem Kreis Energieverbraucher und mir aus Deiner Tätigkeit als Richter raten?

Herzliche Grüsse
Antwort von Wolfgang Neskovic
bisher keineEmpfehlungen
25.06.2009
Wolfgang Neskovic
Lieber ,

es entspricht nicht der Üblichkeit und dem Selbstverständnis von
abgeordnetenwatch.de, über dieses Portal eine persönliche Korrespondenz zu
führen. Deshalb habe ich Deine Anfrage, welche Du mir vorab auch per Mail
zugeschickt hattest, auf diesem Wege beantwortet.

Viele Grüße

Wolfgang
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

im Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl habe ich drei Fragen an Sie:
1. Halten Sie es nicht für angebracht, dass MdBs zumindest bei Eintritt ins Rentenalter (65) ihr Mandat aufgeben, um anderen Bürgern die Möglichkeit zu geben, gewählt zu werden?
2. Halten Sie eine Begrenzung von zwei max. drei LegPerioden für Abgeordnete nicht für sinnvoll, da die Väter unseres Grundgesetzes doch das Ehrenamt postuliert hatten?
3. Kann man angesichts der 50% Listenabgeordneten eigentlich von freien Wahlen sprechen, wenn
a. die meisten Direktkandidaten praktisch und theoretisch nicht abgewählt werden können
b. die Listenkandidaten nicht von den Wähler beeinflusst werden können, somit automatisch gewählt sind (Vorausges, der Platz stimmt)
c. selbst Dauerverlierer im Wahlkreis immer wieder aufgestellt werden .
Antwort von Wolfgang Neskovic
3Empfehlungen
16.07.2009
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrte Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Fragen.

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass der Deutsche Bundestag in seiner Zusammensetzung in etwa auch die Vielfalt der Gesellschaft abbilden sollte, die er vertritt. Ich wünsche mir mehr Arbeiter im Parlament, mehr Menschen mit benachteiligter sozialer Herkunft, mehr Menschen mit Migrationshintergrund und auch mehr Berufsgruppen, die nicht Lehrer, Juristen und Politologen sind. Ich meine auch, dass wir darauf hinwirken sollten, lebenslange Berufspolitikerkarrieren (Kreissaal, Hörsaal, Plenarsaal) zu unterbinden. Sicherlich ist auch eine politische Kultur sinnvoll, in der Menschen, bevor sie in die Politik gehen, zunächst berufliche Erfahrungen sammeln. Die dabei gewonnen Fachkenntnisse und die damit einher gehende Reifung der Persönlichkeit können das Niveau der politischen Auseinandersetzung verbessern. Schließlich sollten den Menschen, um dem Politverdruss entgegenzuwirken, mehr Entscheidungsmöglichkeiten bei den Wahlen eingeräumt werden. Derzeit haben die Parteien mit der Listenaufstellung die Herrschaft über die Kandidaten. Sinnvoll wäre es, den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu geben, die Platzierung der Kandidaten auf der Liste verändern zu können. Deswegen unterstütze ich den Vorschlag von Gregor Gysi zur Einführung einer "dritten Stimme", mit der Kandidaten auf einer Liste nach oben oder nach unten gesetzt werden können. Damit hätten auch Direktkandidaten keinen zusätzlichen "sicheren Listenplatz" mehr, auf denen sie sich bei Verlust des Direktmandates verlassen könnten.

Ihrem Vorschlag zur Begrenzung des Mandatsalters kann ich nicht zustimmen. Würde man ihn umsetzen, so wäre der Deutsche Bundestag gleichsam eine Vertretung der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter. Das brächte uns noch weiter weg von dem Anspruch, im Parlament eine ausgewogene Vertretung der Gesamtbevölkerung zu platzieren. Davon abgesehen sind Menschen im Rentenalter eben nicht nur alt, sondern mitunter auch sehr lebenserfahren. Davon kann die Politik profitieren.

Zu der von Ihnen angesprochenen zeitlichen Begrenzung von Mandaten ist grundsätzlich anzumerken, dass eine Begrenzung anzustreben ist. Auf Grund der von mir selbst gewonnen Erfahrungen, sollte diese jedoch erst jenseits der Grenze von drei Legislaturperioden einsetzen.

Abschließend hierzu eine grundsätzliche Überlegung:

Die Einarbeitung in politische Entscheidungsprozesse kostet Zeit. Wenn man also eine höhere Fluktuation im Parlament wollte, so müsste man zunächst dafür sorgen, dass alle Menschen im Land Zeit und Ruhe haben, sich überhaupt mit politischen Fragen tiefgreifend zu beschäftigen. Ohne eine Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich halte ich das nicht für machbar. Sonst hätten Sie eine Situation, in der Menschen, die Einkommen aus Kapitalerwerb haben, sehr viel wahrscheinlicher Zeit für die Politik aufbringen, als Menschen die ihr Leben aus Lohnarbeit bestreiten. Damit würden wir aber nur eine ungute Tendenz verstärken, die schon heute durchaus zu beobachten ist: Ein Parlament der Wohlhabenden, dass Gesetze für die Arbeitnehmer und sozial Benachteiligten macht.

Wolfgang Neškovic, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr MdB Neskovic,

wie ich nun auf einer rechtsstaatlichen Internetseite erfahren konnte, wurde das BMJ aktuell vor dem Verwaltungsgericht Berlin wegen mutmaßlicher Informationsunterdrückung (gem. IFG) verklagt; - s. Links:

www.are-org.de
www.are-org.de

Streitgegenstand sind (u.a.) Stellungnahmen des BMJ, die an den Pet.-Ausschuss des 16. Deutschen Bundestages zu meiner öffentlichen Petition (öP) für die pol. verfolgten SBZ-Opfer/1945-49 abgegeben wurden.

Den Text dieser BMJ-Beschlussempfehlung (an den Pet.-Ausschuss / BT) finden Sie unter dem folgenden Link:

www.bundestag.de

Das Bundesjustizministerium schrieb demnach offenbar tatsächlich, Zitat:

"Soweit es die ehemalige DDR betrifft, dürfte im Scheitern des dortigen wirtschaftlichen und politischen Systems auch eine entsprechende Genugtuung für die zu Unrecht diffamierten Opfer der Bodenreform liegen."

Meine Fragen an Sie:

1. Ersetzt der Untergang der NS- und SED-Diktatur also demnach eine rechtsstaatliche Rehabilitierung aller zu Unrecht pol. verfolgten Opfer beider Diktaturen?

2. Warum hat das Bundesjustizmin. die Stellungnahmen zu meiner öP (völlig sachfremd !) auf "Enteignungs- / Eigentumsfragen" abgestellt? - Meine öP sprach mit keiner einzigen Silbe vermögensrechtliche Fragen an - sondern stellte einzig und alleine auf die moralische Reha (d. h. konkret: Wiederherstellung von EHRE und REPUTATION) der (durch das Justiz-Ministerium anerkannter Maßen) zu Unrecht diffamierten pol. Verfolgungs-Opfer ab (Art. 1 GG / Menschenwürde) - s. Link :

epetitionen.bundestag.de

3. Wie kann ich gegen diese unsäglich sachfremden-, m. E. unrechtsstaatlichen und geschichtsrevisionistischen BMJ-Stellungnahmen als Petent vorgehen?

4. Empfehlen Sie mir eine Klage vor dem VerwG Berlin wegen sachlicher Nichtprüfung (!) meiner öP?

MfG
M.

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