Wolfgang Neskovic (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Neskovic
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter am Bundesgerichtshof a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Cottbus - Spree-Neiße
Landeslistenplatz
4, Brandenburg
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(...) Im Ergebnis sehe ich keine Notwendigkeit, in die StPO und die ZPO eine neue Rechtsgrundlage einzufügen, die auf Antrag eine Pflicht begründet, in jeder Gerichtsverhandlung Tonbandaufzeichnungen zu machen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
09.01.2007
Von:

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Kernpunkt geht es um die GEZ.

Mein Sohn erhält seit dem 01.07.06 kein ALG II mehr, da er noch zu Hause wohnt und ich aber nicht bereit bin, mein Einkommen zu offenbaren. Mein Sohn ist über 21 Jahre alt, hat bereits eine abgeshlossene Ausbildung, war erwerbstätig und bezog danach ALG I.....Aber das ist ein anderes Kapitel, wo mehr der Bund nicht weiß, was er macht. Nur ein letztes Wort dazu, ich habe drei Kinder und wenn ich Pech habe, soll ich die bis 25 durchfüttern -die Härte der Worte kommt von den gesetzlichen Regelungen-.

Zurück zur GEZ. Die Befreiung lief am 30.09.06 aus. Bei der Weiterbeantragung wurde mit Bescheid jedoch mitgeteilt, dass der Tatbestand -keinerlei Einkommen zu haben- nicht im Gesetz vorgesehen ist; und somit wurde der Antrag abgelehnt. Dagegen ist folgerichtig Widerspruch eingelegt wurden.

Nach ca. 1 Monat kam ein Schreiben, wonach mein Sohn zum August abgemeldet wurde und noch für 2 Monate nachzahlen soll. Wir dachten erst, dass es sich hier um einen Scherz handelte und die Behörde evtl. wegen des fehlenden Tatbestandes -keinerlei Einkommen zu haben- nun meinen Sohn kurzerhand abgemeldet hat und somit das Problem nur augenscheinlich als gelöst zu betrachten ist.

Aufgrund dieses Schreibens (Zahlunsgaufforderung) haben wir per Fax und E-mail nachgefragt, wieso erst im Bescheid das Konto bis zum 30.09. als ausgeglichen galt und dann plötzlich zum August abgemeldet und für Juli und August nachzuzahlen ist.

Heute kam die Antwort, wonach mein Sohn sich selbst abgemeldet hat, und die GEZ kulanterweise anbietet, die offenen Beträge auch abzustottern.

Mir als Vater reicht es langsam, was hier mit der Familienpolitik getrieben wird. M.E. bräuchte mein Sohn hier Hilfe (auch in Form einer Beschwerde). Ich würde dann den ganzen Schriftverkehr eingescannt als pdf-Datei auch zusenden.

Die GEZ vertritt und handelt doch im Namen des Landesrundfunkes ?

Wer ist die richtige Beschwerdestelle?
Antwort von Wolfgang Neskovic
5Empfehlungen
17.01.2007
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Namens des Abgeordneten Wolfgang Neskovic beantworte ich ihre Fragen wie folgt:
Die GEZ ist die gemeinsame Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Sie ist damit Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt.

Da die GEZ die o. g. Aufgaben für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten übernimmt, bleibt sie auch der Ansprech- bzw. Beschwerdepartner.

Offensichtlich liegt in ihrem Fall ein Fehler seitens der GEZ in Köln vor. Da ihr Sohn bis zum 30.09.2006 von Rundfunkgebühren befreit war, ist es auch nicht statthaft für diesen Zeitraum Gebühren zu berechnen.

Für ein konkretes Beschwerdeschreiben können sie bzw. ihr Sohn sich an das Wahlkreisbüro von Wolfgang Neskovic in Cottbus wenden. Bitte melden sie sich vorher telefonisch an, da auch Termine außerhalb wahrgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Loehr
Wahlkreismitarbeiter
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,
ich habe einige Fragen an Sie. Ihre Aussagen im SPIEGEL www.spiegel.de
zur parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste machen mir Angst.

Leben wir tatsächlich in einer Demokratie, wenn der Staat seine Bürger kontrolliert - den gewählten Vertretern des Volkes aber eine wirksame Kontrolle des Staates versagt bleibt?

Oder hat der Verfassungsschutz Recht, auf dessen Homepage es heißt: "Alles in allem kann man sagen, dass der Verfassungsschutz eine der bestkontrollierten Institutionen unseres Staates ist."?

www.verfassungsschutz.de

Besteht die Aufgabe von Geheimdiensten lediglich in der passiven Beobachtung der Bürger oder ergreifen Geheimdienste auch darüber hinausgehende aktive Maßnahmen? Wenn ja, welche Maßnahmen?

Der Bremer Murat Kurnaz ist von den USA nach Guantanamo verschleppt worden. Haben deutsche Soldaten Kurnaz nach Ihrer Kenntnis misshandelt? Die Amerikaner stellten fest, dass Kurnaz unschuldig ist und boten im Jahr 2002 seine Freilassung an. Hat Bundesaußenminister Steinmeier verhindert, dass Kurnaz nach Hause konnte?

Wo sind die Soldaten des KSK zur Zeit eingesetzt? Wie viele Todesfälle gab es in den letzten vier Jahren beim KSK? Unterliegt der Einsatz des KSK einer parlamentarischen Kontrolle?

Werden Nachrichtenagenturen von Geheimdiensten beobachtet oder beeinflusst? D.h. gibt es sensible Nachrichten, die nur mit Zustimmung von Geheimdiensten verbreitet werden? Können Geheimdienste eine Nachrichtensperre zu bestimmten Themen verhängen?

Herr Neskovic, können Sie mir ein Buch oder eine Internetseite empfehlen, die mir einen objektiven Einblick in die o.a. Thematik ermöglicht?

Viele Grüße und viel Erfolg bei Ihrem Einsatz für eine bessere Gesellschaft!

Antwort von Wolfgang Neskovic
6Empfehlungen
07.02.2007
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, auf die Ihnen gerne antworte. Allerdings bitte ich zugleich um Verständnis, dass ich nicht auf alle Fragen eingehen kann, da ich teils durch die Geheimhaltungspflichten, denen ich unterliege, daran gehindert bin, teils die Antwort schlicht nicht kenne.

1. Die Selbsteinschätzung des Verfassungsschutzes, er sei eine der bestkontrollierten Institutionen der Bundesrepublik, kann ich nicht teilen. Die Nachrichtendienste des Bundes werden nach meiner Überzeugung gegenwärtig völlig unzulänglich kontrolliert. Das Parlamentarische Kontrollgremium, dem ich angehöre, kann keine wirksame Kontrolle ausüben, da es sich bei seiner Tätigkeit nur auf Unterlagen stützen kann, die ihm von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommt, dass den neun Abgeordneten, die dem Gremium angehören, ein Stab qualifizierter Fachleute fehlt, der sie erst in die Lage versetzen würde, die nachrichtendienstlichen Zusammenhänge in ihrer ganzen Tragweite zu durchschauen.

Ich teile deshalb Ihre Einschätzung, dass dem Volk als Souverän zu seinem Recht verholfen werden muss, indem seinen Abgeordneten uneingeschränkte und effiziente Kontrollmöglichkeiten eingeräumt werden. Zu diesem Zwecke setze ich mich für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Regelungen zur Kontrolle der Geheimdienste ein.

2. Was den Fall Kurnaz betrifft, mit dessen Aufklärung ich als Mitglied der Fraktion DIE LINKE. im 1. Untersuchungsausschuss befasst bin, so bitte ich um Verständnis, dass ich mich noch nicht abschließend äußern kann, da die Untersuchung dieses Komplexes erst im Januar begonnen haben. Schon nach bisherigem Stand hat sich aber gezeigt, dass Herr Kurnaz unschuldig ist. Er selbst und seine Rechtsanwälte haben ausgesagt, dass er in verschiedener Weise schwer misshandelt worden ist. Ich habe keinerlei Veranlassung, daran zu zweifeln. Ob Herr Steinmeier verhindert hat, dass Herr Kurnaz nach Deutschland zurückkehren konnte, bedarf noch weiterer Klärung. Vorläufig lässt sich festhalten, dass es viele Indizien gibt, die dafür sprechen.

3. Bei dem KSK handelt es sich um einen Teil der Bundeswehr. Die Bundeswehr soll nach dem Grundgesetz als so genannte "Parlamentsarmee" uneingeschränkter demokratischer Kontrolle durch den Bundestag unterliegen. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand spricht aber vieles dafür, dass grundgesetzlicher Anspruch und Realität weit auseinander klaffen. Mit der Klärung Ihrer Fragen zu Einsatzorten, Todesfällen etc. befasst sich der als Untersuchungsausschuss fungierende Verteidigungsausschuss. Bevor dieser seine Untersuchungen nicht abgeschlossen hat, kann ich Ihnen zu diesen Fragen keine Antwort geben.

4. Auch zu Ihrer Frage, ob Nachrichtenagenturen von Geheimdiensten beobachtet werden, kann ich Ihnen nur ganz allgemein antworten. Bekannt ist, dass die Nachrichtendienste ihre Erkenntnisse zum Teil aus allgemein zugänglichen Quellen gewinnen. Hierzu zählen sicherlich auch Nachrichtenagenturen. Dies ist aber nicht gleichzusetzen mit einer gezielten Beobachtung. Ob dies geschieht, kann ich nicht beurteilen. Sollte es so sein, verstieße es meines Erachtens aber gegen die durch Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Pressefreiheit.

5. Eine Buchempfehlung möchte ich Ihnen bewusst nicht geben, um keine Publikation zu bevorzugen. Vielleicht ist Ihnen aber bekannt, dass es in jüngerer Vergangenheit ein Gerichtsverfahren gegen einen Buchautor gegeben hat, der sich in seinem Buch kritisch mit dem BND auseinander gesetzt hat.

Ich hoffe, trotz der eingangs erläuterten Einschränkungen, mit meinen Antworten zur Klärung Ihrer sehr berechtigten Fragen beigetragen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

in Ihrem Abgeordnetenbüro wurden Mikrofone gefunden, die sich, zum Glück, als untauglich zum Abhören herausstellten.

Jedoch wirft dies die Frage auf, ob sie in der Vergangenheit oder womöglich in der Zukunft belauscht wurden oder belauscht werden sollten.

Falls keine der beiden Optionen zutrifft, stellt sich die Frage, wer wollte, dass der Eindruck entsteht, sie würden belauscht? Oder waren die Mikrofone womöglich dem Vorbesitzer des Büros gedacht?

Meine Frage lautet nun: Wird dem Fall weiter nachgegangen und, wenn ja, von wem?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Wolfgang Neskovic
4Empfehlungen
08.02.2007
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Hinsichtlich der gefundenen Mikrofone gibt es eine Mitteilung des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 31. Januar 2007. Darin wird festgestellt, dass die gefundenen Mikrofone ohne weiteres technisches Gerät nicht zum Abhören geeignet waren und dass keine Anhaltspunkte für ein beabsichtigtes Abhören oder eine unbefugte Nachrichtenübermittlung festgestellt worden sind. Zudem haben die Vertreter der Nachrichtendienste erklärt, in keiner Weise involviert gewesen zu sein. Das Gremium hat keinen Anlass, an der Darstellung der Dienste zu zweifeln.

Wie ich bereits am 23. Januar mitgeteilt habe, beteilige ich mich nicht an Spekulationen zu diesem Vorgang. Wer die Mikrofone, die nicht zur Büroausstattung des Deutschen Bundestages gehören, wann und mit welcher Motivation an den Auffundorten verbracht hat, ist bislang ungeklärt. Fest stehen dürfte jedoch, dass Mikrofone üblicherweise nicht auf Lampen abgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

als stv. Vorsitzender und Jurist haben Sie sicher den Ein- und Überblick bei der anstehenden Reform des Unterhaltsrechts. Im vergangenen Jahr erschien die Pressemitteilung am 05.04.2006 mit der Ankündigung :
"vorbehaltlich der parlamentarischen Beratungen ist vorgesehen, dass das neue Unterhaltsrecht am 01.04.2007 in Kraft tritt. (...)"

Welcher Zeitplan ist realistisch ?
Antwort von Wolfgang Neskovic
4Empfehlungen
08.02.2007
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts bereits zum 01.04.2007 halte ich für sehr unwahrscheinlich. In den Anhörungen des Rechtssauschusses im vergangen Jahr wurde an verschiedener Stelle der 01.07.2007 als geeigneter Termin genannt.

Zudem scheint es innerhalb der Regierungskoalition noch eine Reihe von Meinungsverschiedenheiten zu geben. Auch der aktuelle SPIEGEL berichtet davon. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte gegenüber der Presse, auch wenn man sich in der Koalition einig in dem Ziel sei, dass Kinder Vorrang haben sollten, gebe es in Detailfragen derzeit noch Gesprächsbedarf. Insbesondere in Bezug auf das Rangverhältnis früherer und neuer Ehepartner in den so genannten Mangelfällen habe man noch keine Einigung erlangt.

Die Fraktion DIE LINKE. wird sich auch weiterhin für eine gerechte Reform des Unterhaltsrechts einsetzen. Den Schwerpunkt unsere Bemühungen legen wir dabei auf die Bekämpfung der Kinderarmut, die oftmals die Folge von nicht gezahltem Unterhalt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

mit dieser Frage greife ich eine Anregung aus dem Forum von www.heise.de auf. Hierbei geht es um die Diskussionen der sogenannten "Killerspiele", des "Bundestrojaners" und Überwachung bzw. Generalverdächtigung jedes Einzelnen im allgemeinen. Sehr viele der Beiträge auf www.heise.de und anderen Foren drücken Entsetzen darüber aus, dass einige Politiker immer wieder aktuelle Einzeltaten als einen willkommen Aufhänger für Gesetzesdiskussionen benutzen, um einschneidende Verbote und die Überwachungen und Generalverdächtigung jedes Einzelnen zu fordern und evt. auch durchzusetzen.

Meiner Meinung nach hat ein Staat nur dann Verbote und Gesetze zu erlassen wenn es erwiesen ist, das durch die Handlungen einen mündigen, geistig reifen Bürgers anderen Bürgern Schaden zugefügt werden kann. Es ist meiner Meinung nach weiterhin erwiesen, dass fast alle Gewalttaten bzw. Verbrechen im Allgemein auf wachsende Zahl der sogenannten sozial Benachteiligten und sozial Inkompetenten zurückzuführen ist. Wann hat schon mal ein zufriedener Familienvater mit einen guten Job und Hobby einen Amoklauf begannen? Soll er trotzdem ausspioniert und bestraft werden wenn er gerne zum Beispiel Warcraft spielt?

Ich denke, dass das Geld welches wir jetzt und zukünftig in die Bekämpfung der Wirkung (Gesetze und Überwachung gegen Gewalt) nach dem Willen einiger Politiker stecken sollten, viel besser in Schulen, Freizeiteinrichtung etc. angelegt ist (das wäre dann die Ursachenbekämpfung). Das würde uns auch dann davor bewahren in einem Überwachungsstaat zu enden, wie es SF Romane voraussagen und ich es auch befürchte.

Bitte lesen Sie Beiträge bei www.heise.de mit grünen Ranking zu diesen Themen argumentieren Sie im Bundestag für die Prävention gegen Gewalt und Verbrechen, aber nicht durch Verbote die uns alle bestrafen sondern durch ein gutes Beispiel.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Wolfgang Neskovic
8Empfehlungen
22.02.2007
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme auf abgeordnetenwatch.de.

Sie können sicher sein, dass insbesondere meine Person, aber auch die gesamte Fraktion DIE LINKE. sich gegen das Verbot von so genanten "Killerspielen" stellen wird. Aus meiner Sicht geht die, vor allem von konservativen Politikern, geführte Verbotsdebatte an den Ursachen für Gewalt und den tatsächlichen Problemen der Menschen vorbei. Zudem verkennt sie die Realitäten, da durch die Verbreitungsmöglichkeiten des Internets die Verbote kaum durchsetzbar wären.

Nur weil jemand einen Joint raucht, wird er nicht drogensüchtig. Ebenso wenig wird der DOOM III Spieler automatisch zum Gewalttäter.

M. E. sind Ursachen für Gewalt und mangelnden respektvollen Umgang eher in der sich immer stärker entsolidarisierenden Gesellschaft zu suchen. Die Menschen werden mit ihren Problemen mehr und mehr allein gelassen. Der Staat nimmt seine, durch die Verfassung übertragenen Aufgaben, immer weniger wahr. Eigenverantwortung statt Sozialstaat lautet die Parole der Neoliberalen. Wir müssen also vielmehr Themen wie beispielsweise die zunehmende Vereinsamung oder die wachsenden sozialen Differenzen in der Gesellschaft diskutieren. Hier sehe ich als Abgeordneter auch meine Verantwortung und einen richtigen Ansatz zur Ursachenbekämpfung von Gewalt. Denn ein starker Sozialstaat ist die beste Prävention. Verbote helfen hier nicht!

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic
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