Wolfgang Neskovic (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Neskovic
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter am Bundesgerichtshof a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Cottbus - Spree-Neiße
Landeslistenplatz
4, Brandenburg
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(...) Ich bevorzuge klar die traditionelle Form des Wählens mit Stift und Stimmzettel. Hierbei ist eine Überprüfung des Wahlergebnisses durch einfaches Nachzählen für jede Bürgerin und für jeden Bürger gewährleistet. Der Umstand des schnelleren Ergebnisses rechtfertigt aus meiner Sicht nicht die damit verbundenen Risiken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
08.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

zuerst meine Frage:

was gedenken Sie bzw. Die Linke wegen der Stiefkindproblematik im Rahmen des § 9 Absatz 2 SGB II zu tun? Wie kann man dieses Gesetz rückgängig machen?

Hintergrund:
Seit dem 01.08.06 werden erwerbstätige Stiefeltern im Rahmen des o. gen. Paragraphen zwangsverpflichtet, für ihre Stiefkinder, die im selben Haushalt leben, aufzukommen, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt/zahlen will.
Die Stiefeltern werden falls notwendig bis auf Hartz IV Niveau heruntergerechnet, damit ihr Gehalt auch für die Stiefkinder reicht. Die Freibeträge für die Stiefeltern sind Hartz IV Niveau entsprechend, auch bei voller Erwerbstätigkeit. Familienunterhaltsrechtliche Freibeträge, wie sie die leiblichen, barunterhaltspflichtigen, nicht betreuenden Elternteile erhalten gibt es nicht.

Leibliche Kinder der Stiefeltern, die mit im gleichen Haushalt leben werden automatisch auch auf Hartz IV Niveau gerechnet, damit das Geld für alle reicht. Es kann kein abzugsfähiger, titulierter Unterhaltsanspruch seitens der im gleichen Haushalt lebenden leiblichen Kinder erwirkt werden.

Es gibt nicht mehr die Möglichkeit der Unterhaltsvermutung wie in § 9 Absatz 5 SGB II oder auch im früheren Sozialhilferecht mit erhöhten Freibeträgen und der Absetzbarkeit von zusätzlichen Versicherungen und anderweitigen Verpflichtungen.
Natürlich freut das diejenigen, die keinen bzw. nur durch Druck Unterhalt für ihre leiblichen Kinder zahlen wollen. Man hat ja einen "Dummen" gefunden.
Ich und viele andere Betroffene hoffen darauf, dass diese Gesetzesänderung gekippt wird, aber für viele dauert es zu lange bis es wegen der Normenkontrolle vors Bundesverfassungsgericht kommt. Was in der Zwischenzeit aus den Familien wird - ob man sich trennen muss, weil es finanziell einfach nicht mehr tragbar ist, das interessiert offensichtlich niemanden.

MfG
Antwort von Wolfgang Neskovic
8Empfehlungen
28.06.2007
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Fraktion DIE LINKE ist sich der Bedeutung des Themas durchaus bewusst. Momentan prüfen wir verschiedene Aspekte von Hartz IV hinsichtlich ihrer verfassungsmäßigen Konformität.

Wir wollen Hartz IV überwinden, da dieses Gesetz in großem Maße unsozial und ökonomisch kontraproduktiv ist. Wir treten ein für eine armutsfeste und repressionsfreie, bedarfsorientierte soziale Grundsicherung. Unter dem Titel "Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit – Strategie zur Überwindung von Hartz IV" haben wir unsere Vorschläge unterbreitet. Leider gibt es dafür zurzeit keine parlamentarische Mehrheit.

Es gibt allerdings erste Urteile, nachdem die von Ihnen angesprochene Regelung hinsichtlich der "Stiefkindproblematik" verfassungswidrig ist (Vgl. Sozialgericht Berlin Az. S 103 AS 10869/06 ER). Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Daher bleibt Ihnen vorläufig nichts weiter übrig, als den juristischen Weg zu wählen solange es für unsere Position keine parlamentarischen Mehrheiten gibt.

Wir werden weiterhin parlamentarisch und auch außerparlamentarisch alles dafür tun, eine Revision von Hartz IV zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

ich habe ein paar Fragen in Bezug auf den Verfassungsschutz und die Tätigkeit des PKGr.

Nach einem Urteil des LG Cottbus in 2004 ist der Verfassungsschutz in seiner Möglichkeit der Führung von V-Leuten in der Art eingeschränkt, dass er sich nicht auf den §86 III StGB berufen kann. Was ist dann jedoch unter "Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen" zu verstehen, was nicht unter unter die anderen Fälle des §86III StGB zu stufen ist?

Welche Möglichkeiten haben sie als Mitglied des PKGr Einfluss auf eine Gesetzesänderung einzuwirken?
Ist aus ihrer Sicht eine Gesetzesänderung notwendig, um den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes Handlungssicherheit zu geben?
Sehen sie die Aufgaben des Verfassungsschutzes noch als durchführbar, wenn dieser keine V-Leute mehr führen darf, die mehr als nur Randpersonen darstellen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Antwort von Wolfgang Neskovic
7Empfehlungen
25.06.2007
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie das LG Cottbus in seinem Urteil ausgeführt hat, soll der § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) "nicht allein der Abwehr einer Wiederbelebung verbotener Organisationen und ihrer verfassungswidriger Bestrebungen [gelten]. Vielmehr soll auch der politische Frieden gewahrt werden, indem ein jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung vermieden wird."

Das scheint mir auch richtig, da auch der äußere Eindruck, die Bundesrepublik dulde eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung, vermieden werden muss. Eine andere Frage ist, ob angesichts dessen auf Basis des geltenden § 86 Abs. 3 StGB überhaupt der Einsatz von V-Leuten gewährleistet werden kann. Dies ist sicherlich nur in sehr engen Grenzen der Fall. Dagegen habe ich aber nichts einzuwenden, da ich dem Einsatz von V-Leuten generell skeptisch gegenüber stehe. Der Versuch, die NPD durch das Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen, ist daran gescheitert ist, dass die NPD von V-Leuten unterwandert war. Auch außerhalb von Parteistrukturen spricht gegen den Einsatz von V-Leuten, dass sie das Problem des Rechtsextremismus nicht lösen, sondern selbst regelmäßig zum Teil des Problems werden können. Dies zeigen gerade so genannte milieutypische Straftaten wie in dem Fall, der der von Ihnen angeführten Entscheidung zugrunde lag. Der beste Verfassungsschutz sind aktive Demokratinnen und Demokraten. Deshalb sind Bildungsarbeit für ein starkes gesellschaftliches Engagement und eine Sozialpolitik, die den Namen verdient, staatlichen Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich vorzuziehen. Handlungsbedarf für den Gesetzgeber für einen erleichterten Einsatz von V-Leuten sehe ich deshalb nicht.

Als Mitglied der PKGr habe ich keine besonderen Möglichkeiten auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Vielmehr stehen mir die üblichen Möglichkeiten eines Abgeordneten zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Umwelt
07.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

mit Erstaunen nehme ich die Positionierung ihrer Partei zum einzigen Brandenburger Rohstoff, der Braunkohle, und damit dem einzigen großen Industriezweig im Süden Brandenburgs, dem Abbau und der Verstromung eben dieser Braunkohle auf.

Ist es nicht scheinheilig im Bundestag einem vermuteten Zeitgeist zu folgen und "daheim" business as usual zu betreiben? Würde eine ebenso offene Positionierung im Süden Brandenburgs nicht erst recht Integrität und Substanz verleihend?

Ihr im Bundestag zitiertes Gutachten ist zum einen ein Auftragswerk, was es zwar nicht per se entwertet aber doch zumindest Bedenken aufwirft und zum anderen erstellt von einem erklärten Gegner der Braunkohle, einem, wie er selber ausdrückt, "Betroffenen des Braunkohleabbaus".

Und so zweifele ich die Seriösität ihrer Forderung an, ließe mich aber durch Konsequenz eines Besseren belehren, der Konsequenz auch in der Lausitz für den Ausstieg zu werben.

MfG,
Antwort von Wolfgang Neskovic
6Empfehlungen
19.07.2007
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Die Fraktion DIE LINKE. hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Frage der künftigen Energieversorgung beschäftigt. Dabei spielt sowohl die Braunkohle, als auch die Steinkohle eine Rolle. Die einstimmig beschlossene Position unserer Fraktion, die in den Medien oftmals verkürzt wiedergeben wurde, können sie hier nachlesen. Allerdings folgen wir weder dem Zeitgeist, noch vergeben wir Auftragswerke. Die von Ihnen vermutlich gemeinte Studie "Zur Zukunft der Lausitzer Braunkohle" enthält ausschließlich offizielles Zahlenmaterial und sämtliche in dem Papier angegebenen Zahlen und Fakten sind durch Quellen belegt. Für uns hängen die ökologischen und die sozialen Fragen zusammen. Niemand verlangt daher einen sofortigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Vielmehr wollen wir Arbeitplätze langfristig sichern und zukunftsfähig gestalten. Daher plädieren wir für einen sozialverträglichen Ausstieg aus der Braunkohle bis 2040/2050. In jedem Fall lehnen wir Neuaufschlüsse von Tagebauen ab. Der oft beschworene Strukturwandel steht in der Lausitz noch immer aus.

Unsere Forderungen und Vorstellungen decken sich auch mit denen unserer Landtagsfraktion in Potsdam. Natürlich kann es immer sein, dass einzelne Parteimitglieder andere Auffassungen haben und diese auch nach außen vertreten. Wir führen die Debatte sowohl im Bund und Land, aber auch vor Ort in der Lausitz. Daher findet am 29.09. und 30.09.2007 eine energiepolitische Konferenz in Cottbus statt. Hier sollen die unterschiedlichen Sichtweisen zur Sprache kommen und in eine gemeinsame Positionierung münden. Gern schickt Ihnen mein Wahlkreisbüro in Cottbus eine Einladung zu.

Mit freundichen Grüßen

Wolfgang Neskovic
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Neskovic,

Ich hätte gern Infos über den Standpunkt Ihrer Partei zur l.F. sowie zur Architektur der Tötungsdelikte - sofern hier überhaupt eine einheitliche Position herrscht. Die Verhängung der l.F. beschränkt sich fast ausschließlich auf Taten nach § 211. Dass dieser nationalsoz. Unrechts-P. untragbar ist in einem Staat, der für sich in Anspruch nimmt ein freih.-dem. Rechtsstaat zu sein, muss ich nicht näher ausführen. Selbst die Kohl-R. hat eine Notwendigkeit zur Neuregelung der Tötungsdelikte offen eingestanden. Geschehen ist bis heute nichts - sicher, weil dieser Staat die Mordmerkmale ebenso gut gebrauchen zu können scheint wie seinerzeit die Nationalsozialisten, die sie 1941 aus für sie guten Gründen eingeführt haben (Herrschaftsfunktion des § 211 usw.). Die mehrfach geäußerte Behauptung, es gebe bislang keinen Reformvorschlag, ist schlichtweg falsch. Mir ist zumindest Esers Entwurf sowie der darauf basierende Vorschlag von Weber bekannt.

Der Fall Armin Meiwes hat übrigens gezeigt, dass neben einer Neuregelung der §§ 211 ff. auch die Einführung eines zusätzlichen Privilegierungstatbestandes "Tötung mit Einwilligung" vonnöten ist, der jene Fälle abdeckt, bei denen der Täter das Opfer mit dessen Einverständnis oder gar auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin tötet, ohne dass sie deshalb unter § 216 subsumierbar sind. Wie ist lautet hier Ihre Position?

Argumente gegen die l.F. gibt es unzählige: Die durch sie verursachte Bestrafungsungerechtigkeit sei nur anhand folgenden Beispiels dargelegt: Der Täter A, der im Rahmen 5 eigenständiger H. 5 Menschen tötet, ohne dass ihm in mindestens in einem dieser Fälle ein Mordmerkmal zugeschrieben werden kann, wird zu einer Gesamtstrafe von bis zu 15 J. verurteilt, selbst wenn jede der 5 Einzelstrafen eine F. von 15 J. ist. Der Täter B, der tateinheitlich "nur" 2 Menschen tötet, wird höchstwahrscheinlich gemäß § 212 II mit l.F. bestraft - und mit Sicherheit, wenn es sich um 5 Opfer handelt.

MfG

S.
Antwort von Wolfgang Neskovic
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13.08.2007
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre Fragen. Zu meinem Bedauern muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die von Ihnen aufgeworfenen Fragen innerhalb der Linkspartei und der Bundestagsfraktion zurzeit nicht diskutiert werden.

Demgemäß gibt es auch noch keine Überlegungen zur Änderung der bestehenden Gesetzeslage im Bereich der Tötungsdelikte.

Z.B. unter dem folgenden Link finden Sie das rechtspolitische Grundsatzprogramm unserer Fraktion.
www.dagmar-enkelmann.de

Zurzeit versuchen wir, dieses Grundsatzprogramm zu konkretisieren. Dabei stehen insbesondere Fragen der sozialen Gerechtigkeit (Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips; Formulierung von sozialen Grundrechten) im Mittelpunkt unserer rechtspolitischen Anstrengungen. Eine Reform der - wie Sie es nennen - Architektur der Tötungsdelikte steht bislang nicht im Fokus unserer Überlegungen.

Als ehemaliges Mitglied einer Schwurgerichtskammer weiß ich jedoch, dass hier "Ungereimtheiten" vorhanden sind, die bislang auch von der Rechtsprechung nicht befriedigend gelöst worden sind.

Ich lade Sie daher recht herzlich ein, an unserer Diskussion teilzunehmen und sie durch eigene Vorschläge anzureichern.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.08.2007
Von:

hallo und einen schönen tag!
wollte einmal wissen ob der herr bundespräsident schon das gesetz für die sed opfferrente unterzeichnet hat und wann dieses gesetz in kraft tritt und wohin ich mich als ehemals verfolgter wenden muss um diese geld zu bekommen.
vielen dank und ein angenehmes wochenende wünscht e.
Antwort von Wolfgang Neskovic
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03.09.2007
Wolfgang Neskovic
Sehr geehrter Herr Jahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Am 29. August 2007 ist das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in Kraft getreten. Für Betroffene wird damit eine zusätzliche Leistung, die so genannte SED-Opferrente, eingeführt.

Als Haftopfer nach gerichtlicher Rehabilitierung wenden Sie sich bitte an den Präsidenten des Landgerichtes Cottbus, Gerichtsstraße. 3/4 in 03046 Cottbus, wenn in dessen Zuständigkeitsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist. Das Landgericht erreichen Sie telefonisch unter 0355/6371-0.

Sollten Sie Inhaber einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes sein, wenden Sie sich bitte an das:
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Landesvertriebenen- und Aussiedleramt
Lipezker Str. 45
Haus 5
03048 Cottbus

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Peuke (Dezernatsleiterin)
Tel. 03 55/2 89 38 53
E-Mail: helga.peuke@lasv.brandenburg.de

Die Entschädigung wird auf Antrag monatlich gewährt. Anspruch auf Erhalt der Opferrente in Höhe von 250 Euro haben alle politischen Häftlinge, die zwischen dem 08.05.1945 und dem 02.10.1990 rechtsstaatswidrig insgesamt mindestens sechs Monate inhaftiert waren. Voraussetzung ist die nachgewiesene wirtschaftliche Bedürftigkeit, die angenommen wird, wenn Alleinstehende weniger als 1035, Verheiratete weniger als 1380 Euro Einkommen haben. Renten, rentenähnliche Zahlungen und Sozialleistungen werden auf das Einkommen nicht angerechnet, ebenso wenig das Einkommen des Partners.

Die Fraktion DIE LINKE ist sich Ihre Verantwortung gegenüber Menschen, die Opfer von politischer Verfolgung und Unterdrückung in der DDR waren, bewusst. Auch die Linkspartei.PDS - jetzt Partei DIE LINKE - hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass sie eine Opferrente ausdrücklich unterstützt.

Allerdings lehnt DIE LINKE die bestehende Bedürftigkeitsprüfung, wonach nur diejenigen Leistungen erhalten sollen, die in wirtschaftlich schwieriger Lage sind, strikt ab. Aus der von sämtlichen Sachverständigen anlässlich einer Anhörung des Rechtsausschusses am 07. Mai geäußerten Kritik an dem Gesetzentwurf, hat die Bundesregierung so gut wie keine Konsequenzen gezogen. Zwar wird nun auf die alle sechs Monate durchzuführende und für viele Betroffene als besonders demütigend empfundenen Bedürftigkeitsprüfung verzichtet, an der faktischen Ausrichtung der Opferrente an der "besonderen wirtschaftlich schwierigen Lage" der Betroffenen wird dennoch festgehalten. Ich bin der Auffassung, dass eine Opferrente, die nur bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit der Betroffenen gezahlt wird, keine Entschädigung für verfolgungsbedingte Schäden oder gar eine Anerkennung des erlittenen Unrechts darstellen kann.

DIE LINKE verlangt, dass alle politisch Verfolgten pauschal ohne Bedürftigkeitsprüfung 511 Euro monatliche Opferrente ab dem ersten Hafttag erhalten und nicht, wie von der Großen Koalition beschlossen, erst nach sechs Monaten Inhaftierung. Des Weiteren fordert meine Fraktion alle Verfolgtengruppen einzubeziehen, die bisher von den gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen oder durch diese benachteiligt wurden: wie Zivildeportierte, verfolgte Schülerinnen und Schüler und Opfer von Zersetzungsmaßnahmen.


Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an mein Wahlkreisbüro in Cottbus wenden.

Freundliche Grüße

Wolfgang Neskovic
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