Wolfgang Gehrcke-Reymann (DIE LINKE)
Kandidat Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsangestellter / Journalist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Brandenburgischen Landtags
Wohnort
-
Wahlkreis
Frankfurt am Main II
Ergebnis
4,7%
Landeslistenplatz
1, Hessen
weitere Profile
Wenn Sie Herrn Gehrcke-Reymann eine Frage stellen möchten, nutzen Sie ganz einfach das Frageformular auf dieser Seite. abgeordnetenwatch.de wird Ihre Frage für Sie an Herrn Gehrcke-Reymann zur Beantwortung weiterleiten. Die beantworteten Fragen erscheinen dann hier im Profil.
Fragen an Wolfgang Gehrcke-Reymann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Verkehr
09.09.2005
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Gehrcke,
am kommenden Montag wird die FRAport AG am Frankfurter Flughafen damit beginnen, Bannwald zu roden, um die A380-Halle zu bauen. Finden Sie es richtig, dass Alternativen auf dem Gelände des Flughafens oder auch der AirBase nicht wirklich geprüft wurden und so nun Bannwald gerodet wird, der seinem Namen und dem Schutzstatus nach, gar nicht gerodet werden dürfte?

Wie stehen Sie persönlich zur geplanten Erweiterung des Flughafen? In wiefern werden Sie sich als potentieller Direktkandidat zu diesem Thema engagieren?

Mit freundlichen Grüßen!
Jan
Antwort von Wolfgang Gehrcke-Reymann
bisher keineEmpfehlungen
15.09.2005
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Sehr geehrter Herr ,

ich lehne die Erweiterung des Flughafens ab und habe die Mitglieder und Freunde meiner Partei auch aufgerufen, sich an den Protestaktionen gegen die Rodung des Bannwaldes zu beteiligen.

Derzeit ist es ja so, dass jede Stadt (bzw. auch Region) mit den gleichen Argumenten auf den Ausbau vorhandener Flughäfen setzt, statt ernsthaft auch verkehrliche Alternativen zu prüfen. Die künftige Linkspartei-Fraktion wird diese Fragen im Deutschen Bundestag selbstverständlich thematisieren.

Viele Grüße
Wolfgang Gehrcke
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Frauen
11.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Wolfgang Gehrcke-Reymann

In diverse Gleichberechtigungs-Foren im Internet wurde eine Diskriminierungsliste erstellt und festgestellt, dass es wohlgemerkt betont "Gesetzliche Diskriminierungen" nur noch gegen "Männer" gibt.

Einige belegbare Fakten

1.Allgemeine Wehrpflicht: Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Militärdienst geeignet sind.

2. SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Legt fest, dass Kindererziehungszeiten für die Pension automatisch der Mutter zugerechnet wird. Eine Aenderung ist möglich, erfordert allerdings eine übereinstimmende Erklärung des Vaters mit der Mutter. Damit die Mutter die Erziehungszeit angerechnet bekommt ist keine derartig Erklärung nötig.

3.Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher immer nur eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine ensprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B bei Pflegebrufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...)

4. SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.

5. Ein umfangreicher Gesundheitsbericht wurde nur für Frauen erstellt

6. GirlsDay: Hier haben Mädchen die Möglichkeit einen Einblick in typische Männerberufe zu bekommen. Jungen wird kein Einblick in typische Frauenberufe gewährt und müssen in der Schule verbleiben

7. Frauen werden bezüglich der Vorschriften zur Haartracht bei der Bundeswehr bevorzugt. Frauen dürfen im Gegensatz zu Männern lange Haare tragen.

8.Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für Väter
nichtehelicher Kinder: Spricht Kindern aus nichtehelichen Beziehungen generell den Müttern zu, und Widerspricht damit der Gleichwertigkeit beider Elternteile
usw
Antwort von Wolfgang Gehrcke-Reymann
bisher keineEmpfehlungen
15.09.2005
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Sehr geehrter Herr ,

auch wenn ich nicht wirklich eine Frage herauslesen kann, möchte ich Ihnen doch auf Ihre Meinungsäußerung antworten. Ihre Fakten sind ja sachlich erst einmal richtig, werfen aber wohl die Frage nach Ihrer Definition von "Diskriminierung" auf. Regelungen, Frauen gleichen Zugang zu verschiedenen Berufsrichtungen zu gewähren, die aus altem Rollenverständnis männerdominiert sind, halte ich für die Schaffung von mehr Geschlechtergerechtigkeit in dieser Gesellschaft für gut. Dazu gehört allerdings auch, Frauen und Männern, die die gleiche Arbeit leisten, auch den gleichen Lohn zu zahlen. Das ist, im Durchschnitt gesehen, noch nicht der Fall. Das ist nur einer der Gründe, warum ich sage, die tatsächliche Diskriminierung in dieser Gesellschaft richtet sich noch immer und zumeist gegen die Frauen. Wenn Sie jetzt (theoretisch?) eine Männerquote in frauendominierten Berufsgruppen fordern, ist das eigentlich logisch. Nur müssten Sie sich dann darauf einstellen, geringer entlohnte Arbeiten – die deshalb nicht weniger wichtig für die Gesellschaft als Ganzes sind – anzunehmen. Denn auch das ist ja statistisch belegt: die Bezahlung in sogenannten "Frauenberufen" liegt teilweise deutlich unter dem Niveau der "Männerberufe".

Und bitte denken Sie auch daran, dass Frauen in einer sehr wichtigen Frage, nämlich dem Recht, selbstbestimmt über ihren eigenen Körper zu entscheiden, noch immer gesetzlich diskriminiert werden.

Insgesamt (das ist dann aber schon wieder ein Thema für abendfüllende Diskussionen) ist Geschlechtergerechtigkeit sehr eng verknüpft mit dem Wandel der Gesellschaft und vor allem der Arbeitswelt. Darüber sollten wir ernsthafter nachdenken und diskutieren, sonst bleibt das politische Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in der Realität ein sehr fernes, vielleicht nie erreichbares Ziel.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gehrcke
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Frauen
17.09.2005
Von:

Würden sie diesen Teil vielleicht einmal etwas näher erläutern?

"Und bitte denken Sie auch daran, dass Frauen in einer sehr wichtigen Frage, nämlich dem Recht, selbstbestimmt über ihren eigenen Körper zu entscheiden, noch immer gesetzlich diskriminiert werden."

Ich wüßte nämlich nicht wo Fraun in sachen Selbstbestimmung über ihren Körper gesetzlich diskriminiert werden!
Antwort von Wolfgang Gehrcke-Reymann
bisher keineEmpfehlungen
19.09.2005
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Sehr geehrter Herr Packmohr,

solange der Paragraph 218 in Kraft ist, wird Frauen das Recht, selbstbestimmt über ihren Körper zu entscheiden, verwehrt.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gehrcke
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Wolfgang Gehrcke-Reymann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.