Wolfgang Gehrcke-Reymann (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Geburtstag
08.09.1943
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsangestellter
Ausgeübte Tätigkeit
Abgeordneter
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Frankfurt am Main II
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
2, Hessen
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Für die Freilassung des israelischen Soldaten Gilad Shalit habe ich mich immer eingesetzt und werde das auch weiterhin tun. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
11.02.2013
Von:

Ist Ihnen bekannt, dass die Metzger- und Konditoreninnung ihre Mitgliedsbetriebe verpflichtet nur das jodierte Speisesalz für ihre Produkte zu verwenden?
Dieses Salz ist raffiniert worden um für chemische Prozesse, z.B. Kunststoffherstellung geeignet zu sein. Es ist kein Salz im Sinne des Lebensmittelrechts, es ist höchst toxisch, es ist ein sehr starkes Konservierungsmittel und wird zum Selbstschutz vom Körper mit Hilfe tierischen Eiweises zur HARNSÄURE umgewandelt. Es ist die Hauptursache für die Volkskrankheit "Rheuma und Gicht".
Das künstlich beigefügte JOD dient als Katalysator, um aus "Nitrat-Bomben" (konventionell gedüngtes Gemüse) die höchst krebserregenden Nitrosamine zu erzeugen - Volkskrankheit Nummer eins!!!

Entsprechende Literatur-Hinweise Forschungsergebnisse der Wissenschaft "Bio-Physik" dazu:
"Wasser & Salz", Hendel, Dr. B./Peter Ferreira, INA Verlags GmbH, Herrsching, 2001
ISBN 3-00-008233-6
Antwort von Wolfgang Gehrcke-Reymann
bisher keineEmpfehlungen
19.02.2013
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Sehr geehrter Herr ,

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihre Informationen stimmen. Es gibt auf dem Markt auch weiterhin Produkte, die ausgewiesen kein Jodsalz enthalten. Kochsalz ist in der Regel raffiniert, es gibt aber auch unraffiniertes Steinsalz und Meersalz.
Als Konservierungsmittel wird Salz schon seit Jahrhunderten benutzt, zum Beispiel zur Herstellung von Sauerkraut, Pökelfleisch, Salami und Salzhering.
Ob die Jodierung nun sinnvoll ist oder nicht, darüber streiten sich die Geister. In Gegenden mit Jodmangel ist es m.E. sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gehrcke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.03.2013
Von:

Guten Tag Herr Gehrcke-Reymann,
kann es sein, dass der Verfassungsschutz inzwischen über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheidet? Das war letztes Jahr im Gespräch und scheint nun umgesetzt worden zu sein.

Jedenfalls: Der altehrwürdige Frauenverein Courage wurde letztes Jahr vom Verfassungsschutz als "extremistische Vereinigung" eingestuft - kein Witz! - worauf das Finanzamt Wuppertal dem Verein zum Jahreswechsel die Gemeinnützigkeit entzog.
Hier mehr: www.fvcourage.de

Und hier die Petition zur Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit:
www.change.org

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Wolfgang Gehrcke-Reymann
1Empfehlung
13.05.2013
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Sehr geehrte Frau ,

Der Verfassungsschutz hat rein juristisch nicht das Recht, über die Gemeinnützigkeit von Vereinen zu entscheiden. Er kann es aber faktisch beeinflussen, wie das von Ihnen geschilderte Beispiel des Frauenvereins Courage deutlich macht. Die Nennung eines Vereins im Verfassungsschutzbericht wird von den Finanzämtern (die die Inhaber des Rechtes auf Feststellung der Gemeinnützigkeit sind) oft genutzt, um die Gemeinnützigkeit abzusprechen. Dies hat Folgen für die Besteuerung von evtl. Gewinnen, aber auch für die Förderfähigkeit, die oft Gemeinnützigkeit voraussetzt. Durch die Vorgehensweise der Finanzämter wird damit dem Verfassungsschutz im Rückschluss das Recht zuerkannt, über die Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit einer Organisation zu entscheiden. Das hat er aber nach unseren Verfassungen auf keinen Fall.

Gegen die Entscheidungen des Finanzamtes muss man Widerspruch einlegen, wenn dieser abgelehnt wird, muss man Klage einreichen. Dahinter steht aber ein politisches Problem: Linke Organisationen werden in unserem Land von Staats wegen bekämpft. Zentral sind dabei die Ämter für Verfassungsschutz, die von Anfang an mit der Ideologie des Kalten Krieges gegründet wurden zur Beobachtung, Einschüchterung und Verfolgung von Linken in der Bundesrepublik Deutschland. Gegründet mit alten Nazis, die im Nazifaschismus hohe Funktionen in den Verfolgungsorganen hatten. Auf dem rechten Auge sind die Herrschaften blind, schlimmer noch: die NSU-Affäre und die Gladio-Aktivitäten legen den Verdacht nahe, dass die Ämter den rechten Terrorismus und die rechte Szene insgesamt fördern. Sachsen ist da ein herausragendes Beispiel. Das ist alles sehr gefährlich für unsere Demokratie, die durch verschiedene politische Aktivitäten unter Beschuss steht: Rettungsschirme, Schuldenbremse, Kriegseinsätze und die Aktivitäten der rechten Szene, die Unterstützung durch die Ämter nachweislich erfahren haben. Dagegen muss man politisch kämpfen, insofern habe Sie recht mit der Petition. Aber ehrlich gesagt, ist das ein sehr schwaches Mittel.

Ich wünschen dem Frauenverein, dass er erfolgreich im Zurückkämpfen der
Benachteiligung ist!

Herzliche Grüße

Wolfgang Gehrcke
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