Wolfgang Decker (SPD)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
22.09.1955
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Verwaltungsdirektor a. D.
Wohnort
-
Wahlkreis
Kassel-Stadt II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
38,3%
Landeslistenplatz
-
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Diese Regelung ist mir nicht bekannt. Ich gehe der Angelegenheit nach und melde mich bei Ihnen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
15.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Decker,

ueber einen hessischen Bediensteten habe ich von folgender Regelung erfahren:

Finanzbeamte, die ihren Lohnsteuerjahresausgleich elektronisch erstellen, erhalten 2 Std Zeitgutschrift.

Stimmt diese Aussage?
Das wueder doch heissen, das wir als Steuerzahler die Privataufgaben eines hessischen Beamten mitbezahlen?
Antwort von Wolfgang Decker
bisher keineEmpfehlungen
16.05.2011
Wolfgang Decker
Sehr geehrter Herr ,

diese Regelung ist mir nicht bekannt. Ich gehe der Angelegenheit nach und melde mich bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Decker
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Frage zum Thema Schulen
04.06.2011
Von:

Guten Tag Herr Decker,

welche Position nehmen Sie zur Schulpflicht ein?
Käme die Öffnung der hiesig sehr eng gefassten Schulpflicht in Angleichung an die Verhältnisse westlicher Nachbarländer als Gebetsanliegen für Sie in Frage?
Wenn Sie mir in Angelegenheit der Schulpflicht ansatzweise vergleichbar denken sollten: Würden Sie sich im Landtag für die Öffnung der Schulpflicht hin zu einer Bildungspflicht unter Aufsicht des Staates stark machen und versuchen zu helfen, auch auf Regierungsebene Ängste abzubauen, die insbesondere gegenüber jedweder Art von weltanschaulicher Minderheit bestehen? Wobei ich auch an dieser Stelle immer wieder betonen möchte, dass Schulpflichtablehnende mehrheitlich ihre Ablehnung keineswegs religiös begründen.
Stand die Schulpflicht denn schon einmal im hessischen Landtag zur Diskussion? Wenn ja, inwiefern?

Freundliche Grüße
Antwort von Wolfgang Decker
bisher keineEmpfehlungen
10.06.2011
Wolfgang Decker
Sehr geehrte Frau ,

In Art. 56 Abs. 1 der Hessischen Verfassung heißt es: "Es besteht allgemeine Schulpflicht. Das Schulwesen ist Sache des Staates."
Ich halte eine Reform des Bildungswesen für unverzichtbar, aber nicht in Hinsicht der allgemeinen Schulpflicht. Schulen sollten ein Ort gemeinsamen Lernens sein, in dem jedes Talent gefördert wird. Dafür benötigen die Schulen aber auch alle Talente. Eine soziale Separation, wie sie bei "Hausunterricht" erfolgt, wäre in dieser Hinsicht kontraproduktiv. Statt die Kinder aus der Schule zu nehmen, macht es für mich mehr Sinn, die Schulen so verändern zu wollen, dass sie für alle ein Ort werden, an dem man gern gemeinsam lernt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Decker
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Frage zum Thema Schulen
17.06.2011
Von:

Geehrter Herr Decker,

Ihr Kollege Herr Dr. Jürgens verwies mich auf § 60 II des hessischen Schulgesetzes, demnach "nur aus zwingenden Gründen" Unterricht außerhalb der Schule vom Schulamt genehmigt werden darf.
Nun wird diese Ausnahme sicher sehr strikt und eng interpretiert. Besser sollte man darunter jedoch auch die Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, wie sie im GG zu finden sind, verstehen.

Wie stehen Sie denn zu Genehmigungen außerschulischen Unterrichts bei Mobbingfällen und anderen schweren sozialen Diskrepanzen, die zu keiner Aussöhnung finden?
Dass schwerwiegende Mobbingsituationen krank machen können und dies regelmäßig geschieht, ist Ihnen sicher bekannt. Meinem Wissensstand nach interessiert sich dafür allerdings niemand.
In vielen Schulen wird kontinuierlich der staatliche Erziehungsauftrag mangelhaft bis ungenügend umgesetzt und damit auch die Aufsichtspflicht durch das verantwortliche Personal missachtet.
Die Rechtslage ist kaum zum Vorteil der geschädigten Personen zu wenden. Bei etwaigen Gerichtsverfahren, die leider viel zu selten zustande kommen, könnte man sich fragen, wo die vielen hilfsbereiten Mitschüler, die aufsichtspflichtigen Lehrer und zum Beistand verpflichteten Sozialarbeiter im Zeugenstand zu finden sind. Sie sind nämlich nicht da.

Was raten Sie Menschen, die unter Einfluss oder gar ausschließlich unter ihrer Schulsituation auf Zeit oder sogar bis zum Lebensende erkranken?
Müsste es nach unserem Rechtsstaatprinzip nicht sogar eine spezifische Entschädigung geben? Schließlich verordnet der Staat hier etwas unter Strafandrohung, was er in vielen Fällen nicht verwantworten kann, weil er entweder nicht willens oder in der Lage ist, die Würde junger Menschen zu wahren.

Sehen Sie eine Möglichkeit, Partizipation und Selbstbestimmung junger Menschen hinsichtlich ihrer Bildung zu fördern? Es wird immer nur von Elternrecht und Staatsrecht gesprochen, das über das Kind bestimmt.

Freundliche Grüße
hebr. / gr. Tobias

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Frage zum Thema Finanzen
05.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Decker,
sehr geehrte Frau ,
sehr geehrte Frau Schott,

unsere Abgeordneten

soeben höre ich im Rundfunk, dass in besonderen Banken Wetten laufen, die den Untergang des Euro zum Inhalt haben.
Demzufolge gibt es auch Bestrebungen in den Banken, den Wettgewinn eizustreichen.

Was tun Sie dagegen?

Ich gehe davon aus, dass eine Antwort wegen der Ferien binnen 3 Wochen erfolgen kann.
Mit freundlichem Gruß
R.

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