Wolfgang Bosbach (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Wolfgang Bosbach
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
staatl. Betriebswirt und Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt in der Sozietät Winter, Jansen und Lamsfuß in Bergisch Gladbach
Wahlkreis
Rheinisch - Bergischer Kreis
Landeslistenplatz
2, Nordrhein-Westfalen
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(...) In der Mehrheit der Fälle wird das in der Tat mildere Jugendstrafrecht verhängt und in einer Minderheit das dann härtere Erwachsenenstrafrecht. Ich glaube schon, dass der Gesetzgeber durch eine Klarstellung im Gesetz noch einmal deutlich machen soll, dass die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts Regel ist und das Jugendstrafrecht die besonders zu begründende Ausnahme ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Schulen
06.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bosbach,

als Klassenpflegschaftsvorsitzender einer 6. Klasse (Gymnasium Odenthal) weiß ich, dass viele Eltern verunsichert sind, in Bezug auf einige Aspekte der Verkürzung der gymnasialen Schulzeit (G8):

1. Was geschieht, wenn die ersten G8-Abiturienten und die letzten G9-Abiturienten gleichzeitig auf den Ausbildungs- und Berufsmarkt oder ins Studium drängen ?
Doppelte Anzahl Abiturienten in einem Jahr !!! Bisher habe ich seitens der Politik kein Wort darüber gehört, wie alle hiermit einhergehenden Probleme gehandhabt werden sollen oder welche Maßnahmen hierzu angedacht sind, um einen "GAU" zu vermeiden.

2. In den Info-Veranstaltungen und allgemein zugänglichen Berichten, die sich im Vorfeld mit der Schulreform beschäftigten, war immer von zwei Säulen die Rede, auf denen diese Reform gegründet sein sollte. Zum einen die - weitgehend als notwendig akzeptierte - Verkürzung der gymnasialien Schulzeit mit entsprechendem Mehraufwand für die Kinder, aber auch parallel die Entrümpelung, Anpassung, Modernisierung der Lehrinhalte. Leider haben viele Eltern den Eindruck, dass offenbar unter Zeit- und Pisa-Druck vergessen wurde, die zweite Säule zu errichten, was die Belastung der verbliebenen Säule unnötig ! weiter erhöht. Wird diese Anpassung der Lehrinhalte noch kommen und wann endlich ?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Soziales
06.02.2007
Von:
Kay -

Sehr geehrter Herr Bosbach,
in der Presse wurde kürzlich eine Rentenerhöhung i.H.v. 0,1-0,2% in Aussicht gestellt. Dazu unsere Frage:
Wurden oder werden Sie bzw. die MdB über die jeweils bei einer Rentenänderung anfallenden variablen Kosten informiert, z.B. Papier, Porti etc. ?
Mit freundlichem Gruß
Annelore und Kay Schmahl

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Frage zum Thema Soziales
08.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bosbach,

finden Sie es richtig, daß manche Kinder steuerfinanziert krankenversichert werden und andere Kinder nicht?
Ist es gerecht, dass z.B. nicht berufstätige kindererziehende Frauen von Freiberuflern im Gegensatz zu anderen nicht die staatliche Förderung zur priv. Altersvorsorge erhalten?
Warum gibt es im Rahmen der Diskussion über die Kosten im Sozial- und Gesundheitssystem nach meiner Kenntnis keine Hinweise und keine Offenlegung der Kosten und des Systems und Sinns der Versorgungsämter? Warum werden z.B. alle Anträge kostenfrei bearbeitet, warum werden finanzielle Vergünstigungen einkommensunabhängig bei entsprechender Behinderung gewährt?

Besten Dank,
mit freundlichem Gruss
Dr.

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Frage zum Thema Soziales
22.02.2007
Von:
Bee

Sehr geehrter Herr Bosbach,

2 Fragen:

1) Beantworten Sie die Fragen selber oder macht das jemand in Ihrem Abgeordnetenbüro oder irgendein Referent?

2) Finden Sie es nicht, dass eine solches Forum hier ad absurdum geführt wird, wenn Sie den Leuten dann lieber doch nur privat auf ganz allgemeine Fragen antworten wollen? (siehe Frage von Herrn Bakker).

Bitte beantworten (oder lassen beantworten, aber dann auch mit Hinweis von wem) Sie die Fragen auch hier, wo Sie gestellt werden.

Mit besten Grüßen
Bee
Antwort von Wolfgang Bosbach
bisher keineEmpfehlungen
28.02.2007
Wolfgang Bosbach
Sehr geehrter Herr Bee,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Februar 2007 zum Thema "Soziales", die mir von der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de übermittelt worden ist.

Die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises haben seit meinem ersten Einzug in den Deutschen Bundestag im Jahre 1994 immer die Möglichkeit, mit mir in Kontakt zu treten. Neben regelmäßigen Sprechstunden in den Städten und Gemeinden meines Wahlkreises besteht auch die Möglichkeit, mich über meine Büros in Bergisch Gladbach und Berlin zu erreichen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit vielen Jahren für mich tätig sind, leiten alle Gesprächswünsche an mich weiter. Auch auf postalischem Weg sowie über E-Mail erreichen mich Anfragen meiner Wählerinnen und Wähler. Zudem können alle Bürgerinnen und Bürger auch über meine Homepage www.wobo per E-Mail mit mir in Kontakt treten.

Die Empfänger meiner Antwortschreiben können mit meinen Antworten dabei umgehen, wie sie wollen. Das heißt: Selbstverständlich können die Bürgerinnen und Bürger meine Antwortschreiben auch veröffentlichen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Anschrift und Ihre E-Mailadresse zukommen lassen würden, da ich Ihnen gerne auf diesem Wege persönlich Ihre Frage beantworten würde.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach
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Frage zum Thema Gesundheitsreform
02.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bosbach,
Sie sind ein engagierter Befürworter der Gesundheitsreform 2007. Sie sind aber nach eigenem Bekunden in einer Talkshow auch freiwilliges Mitglied in einer GKV.
Gem. § 27 AbgG zahlen Sie - nur auf Ihre Diäten bezogen- bei einem allgemeinen Beitragssatz von 15 % und einem Arbeitgeberbeitrag (aus dem Steueraufkommen) von 50 Prozent sowie der Begrenzung durch die Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 3562,50 Euro) gerade einmal etwa 267 Euro Krankenkassenbeitrag. Das sind 3,8 Prozent des Ihrer Leistungsfähigkeit (§ 3 SGB V) entsprechenden Einkommens.
Dieses Privileg, das übrigens allen GKV-Versicherten zusteht, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, hat zur Folge, dass der effektive Beitragssatz umso niedriger ist, je mehr sie verdienen.
Damit wird nach meiner Rechtsauffassung das Solidargebot, das sich aus § 3 SGB V verbindlich für alle ergibt, verletzt.
Ebenso verstößt die Beitragsbemessungsgrenze aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts meiner Auffasung nach gegen Art. 3 GG.
Ein gegenteiliges Verfassungsgerichtsurteil ist m.W. noch nicht ergangen.
Sie sind Jurist.
Wie beurteilen Sie die Rechtslage?
Und ist Ihnen wohl dabei, von diesem Privileg zu profitieren, während andere, z.B. die Empfänger von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen mit Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, den vollen allgemeinen Beitragssatz von 15 Prozent zahlen müssen, also mehr als doppelt so viel wie Sie?
Für eine ehrliche Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Jacobsen

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