Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Fragen. Entscheidend ist: Wenn Stuttgart 21 nicht kommt, müsste das Land über 1,5 Mrd. Euro Schadenersatz zahlen und hätte einen alten, sanierungsbedürftigen Bahnhof. Deshalb: Nein zum Kündigungsgesetz am 27. November 2011!
Zu Ihren Fragen:
1.) Durch die verbesserten Schienenwege in Baden-Württemberg würde die Region Ostwürttemberg stark profitieren. Die beabsichtigte Fernverkehrslinie Nürnberg – Zürich bringt Aalen und unserer Region den direkten Anschluss nach Messe/Flughafen. Außerdem werden die Anschlüsse in Stuttgart z.B. nach Frankfurt/Main deutlich verbessert. Bisher erreichen wir mit dem IC Nürnberg-Stuttgart diese Züge Richtung Norden in Stuttgart nicht.
2.) Grundsätzlich ja, aber das Land würde diese Züge niemals bestellen, weil es mit Subventionsgeldern sparsam umgehen muss. Dieser Halbstundentakt zwischen Aalen und Stuttgart, der mit Stuttgart 21 kommt, ist nur sinnvoll, wenn beide Linien in Stuttgart durchgebunden werden. Damit bekommt Ostwürttemberg mit S21 einen S-Bahn-ähnlichen Takt nach Stuttgart.
3.) Deshalb muss die Remsbahn mit Neigetechnik ausgestattet werden.
4.) Siehe auch Antwort 2 Frage 2. Diese Linie verbindet das Remstal direkt mit Esslingen/Plochingen und dem Filstal, ein stark industrialisiertes Gebiet.
5.) Die Rot-Grüne Bundesregierung hat 2002 bei der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplans weder eine Elektrifizierung noch einen zweigleisigen Ausbau der Brenzbahn (auch nicht im weiteren Bedarf) vorgesehen und damit quasi ein Planungsverbot bis 2015 verhängt. Eine Elektrifizierung der Strecke wäre durchaus sinnvoll. Die früheren rot-grünen Beschlüsse müssten dazu aber verändert werden.
6.) Die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems "Infrastruktur" des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (Amtsblatt der Europäischen Union vom 19. März 2008, L 77/1 ff.) lässt Neigungen bis zu 35 Promille auf bis zu 6 km Länge zu, wenn die mittlere Neigung auf 10 km Länge 25 Promille nicht überschreitet. Diese Werte sind eingehalten. Alle Varianten des TGV entsprechen den Vorgaben der TSI. Damit sind die TGV in der Lage, den genannten Abschnitt bis Ulm zu bewältigen. Die Schnellfahrstrecken in Frankreich weisen bereits heute Neigungen bis zu 35 Promille nach TSI auf.
7.) Heute verkehren in der Relation nach Aalen Doppelstockzüge mit 6 Wagen und einer Zuglänge von 178 m. Für den Stresstest zu S21 wurde mit dem Land und der NVBW grundsätzlich vereinbart, einheitliche Zugcharakteristika zu verwenden. Für einen Zug mit Doppelstockwagen wurde ein Triebfahrzeug der Baureihe 146 und 5 Wagen mit einer Gesamtlänge von 151 m im System hinterlegt. Die Bahnsteiglänge, die einem Zug bei Doppelbelegung im neuen Tiefbahnhof zur Verfügung steht, liegt bei ca. 205 m. Damit ist auch künftig trotz Doppelbelegung die heutige Zugkonfiguration möglich.
8.) Der Stresstest für S21 sollte die Kapazität des neuen Tiefbahnhofs anhand eines Fahrplans überprüfen. Für die zwischen dem Land und der Bahn ausgearbeitete Fahrplanvariante im Stresstest wurde die Option des sogenannten Linientausches bei der S-Bahn unterstellt. Für eine Fahrplanvariante ohne Linientausch müssten Anpassungen am Fahrplankonzept vorgenommen werden. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Kapazität des neuen Tiefbahnhofs und auf das Gesamtergebnis des Stresstestes.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Mack