Winfried Mack (CDU)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
06.08.1965
Berufliche Qualifikation
Studium der Verwaltungswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Aalen , über Wahlkreis eingezogen
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(...) Entscheidend ist: Wenn Stuttgart 21 nicht kommt, müsste das Land über 1,5 Mrd. Euro Schadenersatz zahlen und hätte einen alten, sanierungsbedürftigen Bahnhof. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Mack,

Ich kenne mich mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht sonderlich aus, aber kann es sein, dass man trotz mehrmonatigen Auslandsaufenthalt, man sich nicht von den Rundfunkgebühren befreien lassen kann, obwohl der eigene Haushalt für diese Zeit geschlossen (aufgegeben) ist.

mir wurde mitgeteilt, dass Ich soll alle meine Rundfunkempfangsgeräte aus meinem Haushalt in einen anderen Haushalt welcher Rundfunkgebühren bezahlt deponieren...

Ich frage mich was soll das?

Erbitte Rat, und Klärung
Antwort von Winfried Mack
bisher keineEmpfehlungen
17.10.2011
Winfried Mack
Sehr geehrter Herr ,

grundsätzlich gilt, dass nur bei einem eindeutig begründeten längeren Auslands- oder Inlandsaufenthalt, der Besitzer von Rundfunk- und Fernsehgeräten von der GEZ-Pflicht befreit werden kann. Das bedeutet konkret: Liegt eine ausländische Studienbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung, Attest etc. vor oder Gleichwertiges, das den längeren Aufenthalt in einem anderen Bundesland deutlich darlegt, sieht die GEZ in der Regel davon ab, für den Zeitraum der Abwesenheit Gebühren einzuziehen. Es liegt aber in ihrem Ermessungsspielraum, ob die Geräte für diesen Zeitraum abgemeldet und erst nach der Rückkehr wieder angemeldet werden. Die GEZ kann nämlich davon ausgehen, dass die Wohnung in der Zwischenzeit anderweitig genutzt wird (Zwischenvermietung, etc.) und somit Rundfunk- und Fernsehgeräte genutzt werden. Deshalb ist der detaillierte Nachweis der Nichtbenutzung der Wohnung in der Zeit der Abwesenheit so wichtig. Ansonsten müssen die Gebühren weiter bezahlt werden.

Die angesprochene "Ausquartierung" der Geräte bei einem Nachbarn ist im Übrigen ein gangbarer und nicht seltener Weg, eine Unterbrechung der Gebührenzahlung zu erreichen. Sind keine Geräte in der Wohnung, können auch keine Programme empfangen werden. Und da für Zweitgeräte gilt, dass sie von der Rundfunkgebühr befreit sind, hat der Nachbar, der die Geräte annimmt, keine finanziellen Folgen zu befürchten.

Generell ist aber immer ein Gespräch mit der GEZ zu empfehlen und dabei die Gründe für eine längere Abmeldung der Geräte präzise darzulegen. Rückfragen haben bestätigt, dass dann die GEZ einsichtig ist und Befreiungen anerkennt. Es gilt aber immer die Einzelfallbetrachtung.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Mack
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
17.10.2011
Von:
und

Sehr geehrter Herr Mack

In den Printmedien ist immer wieder von den Befürwortern, u.a. auch von Ihnen, von Stuttgart 21 zu lesen, dass S21 für die Region Aalen Vorteile bieten würde.
Wir haben zu S21 folgende Fragen an Sie:
1.) Welche wirtschaftlichen Vorteile soll S21 konkret für die Region bringen?
2.) Wäre ein halbstündlicher Takt außerhalb der Hauptverkehrszeiten nicht auch heute schon möglich falls das Land diese bestellen würde?
3.) Wie stehen Sie dazu, dass die funktionierende Vertaktung der Bahnstrecken am Bahnhof Aalen durch den Bau von S21 verloren gehen wird (nachzulesen im SMA-Gutachten zum Stresstest)?
4.) Was bringt eine zukünftige Durchbindung durch S21 von Aalen nach Ulm, wenn schon heute eine kürzere Fahrzeit von Aalen direkt nach Ulm möglich ist?
5.) Wann wird die Brenzbahn von Aalen nach Ulm zweigleisig ausgebaut bzw. elektrifiziert? Wird dies nicht eher durch S21 verzögert (siehe Gäubahn und Südbahn, kein Geld im Bundeswegeplan bis mindestens 2015)?
6.) Ist Ihnen bewusst, dass bei S21 der TGV nicht nach Ulm bzw. München/Wien/Bratislava/Budapest weiterfahren kann, da die Steigung im Bahnhof Stuttgart 21 bzw. Albaufstiegstunnel nicht bewältigt werden kann?
7.) Durch die Doppelbelegung der Gleise im Bahnhof S21 (wie im Stresstest beschrieben) speziell der Züge in der Hauptverkehrszeit aus Aalen müssen die Züge kürzer gehalten werden (auch bei Doppelstockwagen) und können dadurch nicht mehr die Pendler ohne Qualitätseinbußen (fehlende Sitzplätze) befördern. Wie wollen Sie das in Zukunft vermeiden?
8.) Wie stehen Sie zu der Aussage, dass der Regionalverband Stuttgart zwar die Ergebnisse des Stresstestes begrüßt, aber den im Stresstest zwingend vorgeschriebenen Linientausch der S-Bahnen ablehnt? Ohne den Linientausch der S-Bahnen funktioniert aber der Stresstest für S21 nicht.

Wir möchten Sie bitten uns diese Fragen zur Entscheidungsfindung noch vor dem Volksentscheid bis Mitte November zu beantworten.
Antwort von Winfried Mack
bisher keineEmpfehlungen
03.11.2011
Winfried Mack
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen. Entscheidend ist: Wenn Stuttgart 21 nicht kommt, müsste das Land über 1,5 Mrd. Euro Schadenersatz zahlen und hätte einen alten, sanierungsbedürftigen Bahnhof. Deshalb: Nein zum Kündigungsgesetz am 27. November 2011!

Zu Ihren Fragen:

1.) Durch die verbesserten Schienenwege in Baden-Württemberg würde die Region Ostwürttemberg stark profitieren. Die beabsichtigte Fernverkehrslinie Nürnberg – Zürich bringt Aalen und unserer Region den direkten Anschluss nach Messe/Flughafen. Außerdem werden die Anschlüsse in Stuttgart z.B. nach Frankfurt/Main deutlich verbessert. Bisher erreichen wir mit dem IC Nürnberg-Stuttgart diese Züge Richtung Norden in Stuttgart nicht.

2.) Grundsätzlich ja, aber das Land würde diese Züge niemals bestellen, weil es mit Subventionsgeldern sparsam umgehen muss. Dieser Halbstundentakt zwischen Aalen und Stuttgart, der mit Stuttgart 21 kommt, ist nur sinnvoll, wenn beide Linien in Stuttgart durchgebunden werden. Damit bekommt Ostwürttemberg mit S21 einen S-Bahn-ähnlichen Takt nach Stuttgart.

3.) Deshalb muss die Remsbahn mit Neigetechnik ausgestattet werden.

4.) Siehe auch Antwort 2 Frage 2. Diese Linie verbindet das Remstal direkt mit Esslingen/Plochingen und dem Filstal, ein stark industrialisiertes Gebiet.

5.) Die Rot-Grüne Bundesregierung hat 2002 bei der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplans weder eine Elektrifizierung noch einen zweigleisigen Ausbau der Brenzbahn (auch nicht im weiteren Bedarf) vorgesehen und damit quasi ein Planungsverbot bis 2015 verhängt. Eine Elektrifizierung der Strecke wäre durchaus sinnvoll. Die früheren rot-grünen Beschlüsse müssten dazu aber verändert werden.

6.) Die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems "Infrastruktur" des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (Amtsblatt der Europäischen Union vom 19. März 2008, L 77/1 ff.) lässt Neigungen bis zu 35 Promille auf bis zu 6 km Länge zu, wenn die mittlere Neigung auf 10 km Länge 25 Promille nicht überschreitet. Diese Werte sind eingehalten. Alle Varianten des TGV entsprechen den Vorgaben der TSI. Damit sind die TGV in der Lage, den genannten Abschnitt bis Ulm zu bewältigen. Die Schnellfahrstrecken in Frankreich weisen bereits heute Neigungen bis zu 35 Promille nach TSI auf.

7.) Heute verkehren in der Relation nach Aalen Doppelstockzüge mit 6 Wagen und einer Zuglänge von 178 m. Für den Stresstest zu S21 wurde mit dem Land und der NVBW grundsätzlich vereinbart, einheitliche Zugcharakteristika zu verwenden. Für einen Zug mit Doppelstockwagen wurde ein Triebfahrzeug der Baureihe 146 und 5 Wagen mit einer Gesamtlänge von 151 m im System hinterlegt. Die Bahnsteiglänge, die einem Zug bei Doppelbelegung im neuen Tiefbahnhof zur Verfügung steht, liegt bei ca. 205 m. Damit ist auch künftig trotz Doppelbelegung die heutige Zugkonfiguration möglich.

8.) Der Stresstest für S21 sollte die Kapazität des neuen Tiefbahnhofs anhand eines Fahrplans überprüfen. Für die zwischen dem Land und der Bahn ausgearbeitete Fahrplanvariante im Stresstest wurde die Option des sogenannten Linientausches bei der S-Bahn unterstellt. Für eine Fahrplanvariante ohne Linientausch müssten Anpassungen am Fahrplankonzept vorgenommen werden. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Kapazität des neuen Tiefbahnhofs und auf das Gesamtergebnis des Stresstestes.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Mack
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