Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. August 2009, die sich mit "externen" Mitarbeitern in Ministerien oder nachgeordneten Behörden des Bundes und der damit im Zusammenhang stehenden Einflussnahme bei der Gesetzgebung befassen.
Das Thema Lobbyismus ist kein Novum und so befasst sich u.a. der Bundesrechnungshof bereits seit einigen Jahren damit. Angestoßen durch die öffentliche Diskussion in den letzten Jahren, trat durch das Bundesministerium des Innern am 17. Juli 2008 eine Verwaltungsrichtlinie ("Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung") in Kraft, die die Dauer und Einsatzbereiche von externen Mitarbeitern einschränkt. Seitdem ist die Zahl der Vertreter z. B. von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden rückläufig. Dies wird auch deutlich aus den Berichten des Bundesinnenministeriums, die Rechenschaft über den Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung seit 2008 ablegen.
Grundsätzlich befürworte ich es, wenn ein Erfahrungs- und Wissensaustausch mit Vertretern von Vereinen, Verbänden und anderen Gruppen erfolgt, denn dieser hilft beispielsweise den Abgeordneten bei öffentlichen Anhörungen im Laufe eines Gesetzgebungsprozesses, das nötige Hintergrundwissen und die unterschiedlichen Haltungen zu einem Gesetzesentwurf zu erfahren und so eine informierte Entscheidung treffen zu können. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf hinweisen, -- dies können Sie auch aus meiner Antwort an die von Herrn Klaus

zum Thema Lobbyismus gestellte Frage vom 29.7.2009 entnehmen -- dass ich mir meine Meinung durchaus unabhängig bilde und mich nicht von Lobbyisten "vor den Karren spannen" lasse.
Ich halte es für selbstverständlich nicht in Ordnung, wenn Vertreter aus der Wirtschaft am Schreiben von Gesetzentwürfen unmittelbar beteiligt sind oder an der Vergabe von Aufträgen beteiligt werden. Gleiches gilt für die Übernahme von Leitungspositionen in den Ministerien bzw. in nachgeordneten Behörden. Ob man die derzeit bestehenden Vorschriften zum Beispiel durch die Formulierung eines Verhaltenskondex präzisieren sollte, bleibt dahingestellt. Jedoch sollte sichergestellt werden, dass externe Mitarbeiter keine Entscheidungsbefugnisse besitzen dürfen.
Des Weiteren sollte die Bundesregierung den Bundestag regelmäßig darüber unterrichten, wie viele externe Mitarbeiter in den Ministerien und Behörden des Bundes tätig sind und welche Aufgaben diese jeweils wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase MdB