Sehr geehrte Frau

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vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Februar 2012. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte.
Eine Lernförderung im Rahmen der Bildungspaketes wird gewährt, wenn sie geeignet und erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen - beispielsweise wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe gefährdet ist. Inwieweit eine Lernförderung geeignet oder erforderlich ist, richtet sich nach den schulrechtlichen Bestimmen der jeweiligen Länder, da diese die wesentlichen Lernziele in den Schulen festlegen. Es ist auch Aufgabe der Länder zu entscheiden, wie die unbestimmten Rechtsbegriffe (Geeignetheit und Erforderlichkeit) im Rahmen der Lernförderung auszufüllen sind. (Vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion "Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes"; Drucksache 17/8732; Siehe unter:
dip21.bundestag.de )
Nicht nur Kinder und Jugendliche im SGB-II-Bezug bekommen das Bildungs- und Teilhabepaket, sondern auch die Kinder von Geringverdienerinnen und Geringverdienern. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den Verhandlungen erreicht, dass auch die Kinder von Kinderzuschlags- und Wohngeldempfängern die Bildungs- und Teilhabeleistungen in vollem Umfang erhalten. Davon profitieren insgesamt 500.000 Kinder mehr als ursprünglich von Schwarz-Gelb vorgesehen.
Die unbestimmten Rechtsbegriffe der Geeignetheit und Erforderlichkeit führen dazu, dass es keine Festlegung auf ein bestimmtes Alter des zu fördernden Kindes gibt (d. h. ab der ersten Klasse ist grundsätzlich eine Lernförderung möglich) oder gar, dass "die Kinder erst wirklich in den Brunnen gefallen sein müssen" wie Sie schreiben. Vielmehr kommt es auf die wesentlichen Lernziele des jeweiligen Bundeslandes an. Wird der Erwerb dieser gefährdet - und Legasthenie trägt dazu wohl bei - kann ein Kind auch eine Lernförderung erhalten. Ein Lehrer muss bestätigen, dass die Lernziele nicht erreicht werden und mit dieser Bestätigung müssen die Eltern die Lernförderung bei ihrer zuständigen Behörde beantragen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass der Bund finanzielle Mittel für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter zur Verfügung stellt, damit die Bildungsleistungen auch überhaupt bei den Kindern ankommen. Sie kennen die Interessen und Begabungen der Kinder und tragen dazu bei, Eltern und Kinder über die Bildungsangebote zu informieren.
Die Umsetzungsempfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. v. informieren im Übrigen sehr gut im Detail über das Bildungs- und Teilhabepaket:
www.deutscher-verein.de
Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase