Werner Simmling (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Werner Simmling
Geburtstag
27.09.1944
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hohenstadt
Wahlkreis
Göppingen
Ergebnis
10,3%
Landeslistenplatz
14, Baden-Württemberg
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(...) Die FDP-Bundestagsfraktion befürwortet die Einführung von Wechselkennzeichen. Unser Ziel ist es, die für die Einführung von Wechselkennzeichen erforderlichen rechtlichen Änderungen abzuklären, so dass im Laufe des Jahres 2011 die ersten Wechselkennzeichen ausgegeben werden können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
06.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Simmling,

Bei der Durchsetzung des Bahnprojekts Stuttgart 21 und der damit verbundenen Neubaustrecke Wendlingen-Ulm wurde der Stuttgarter Zeitung zufolge der Bundestag von Vertretern der Bahn und der Landesregierung getäuscht: "Ziel des Konzerns war es demnach, sicherzustellen, dass die geplante Neubautrasse im Bundesverkehrswegeplan in die Kategorie vordringlicher Bedarf eingestuft wird. Dieser Plan wurde 2003 vom Parlament ... auf der Basis der offiziellen Kalkulation von 1,35 Milliarden Euro beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt ... hatten die Projektplaner des Konzerns intern die Baukosten für die Schnellbahnstrecke aber bereits auf 2,6 Milliarden Euro veranschlagt. Diese Berechnungen wurden dem Bundestag nach den Recherchen der StZ wissentlich vorenthalten, um die für den geplanten Bau von Stuttgart 21 zwingend notwendige Schnellbahnstrecke, die zu großen Teilen vom Bund finanziert wird, nicht zu gefährden. Das zeigt ein Gesprächsprotokoll eines Treffens zwischen DB-Verantwortlichen und Vertretern der damaligen Landesregierung vom Juni 2003. Bei dem Treffen gab Eckart Fricke, seinerzeit in leitender Funktion bei der Bahntochter DB Netz tätig, die Losung aus, bis zur Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans keine neuen Baukosten zu kommunizieren, um "keine unzeitgemäße Diskussion auszulösen". Fricke ... bestätigte die Aussage gegenüber der StZ, wollte dies aber nicht als Täuschung des Parlaments verstanden wissen." www.stuttgarter-zeitung.de

Meine Fragen: Was werden Sie tun, um diese ungeheuerliche Missachtung des Parlaments zu sanktionieren? Werden Sie dafür sorgen, dass ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, um diese Täuschung der Abgeordneten aufzuklären? Werden Sie dafür sorgen, dass sich endlich auch die Strafverfolgungsbehörden mit diesem Vorgang befassen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Werner Simmling
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17.08.2011
Werner Simmling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zu den Kosten von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm.
Die DB AG hat bereits klargestellt, dass die von Ihnen zitierten Behauptungen unwahr sind. Für sachliche Fragen rund um das Bahnprojekt stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Werner L. Simmling
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
23.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Simmling,

in einem Interview in der Südwestpresse ezeitung vom 23.07.2011 stellen Sie u.a. fest ""Es wurde eine öffentliche Fakten-Schlichtung und der Stresstest nach den Vorgaben der Projektgegner durchgeführt...".

Mich interessiert, wie Sie zu der Erkenntnis kommen, der sog. "Stresstest" sei nach den Vorgaben des Aktionsbündnisses durchgeführt worden. Den Medienberichten zufolge steigt das Aktionsbündnis doch gerade des Gegenteils wegen aus, weil sie eben NICHT beteiligt wurden.

Über eine Antwort freut sich

S.
Antwort von Werner Simmling
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17.08.2011
Werner Simmling
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für ihre Frage, auf die ich sehr gern antworte. Im Rahmen der Fakten-Schlichtung, an der das Aktionsbündnis beteiligt war, wurden nicht nur die Durchführung eines Stresstestes sondern auch der durchführende Gutachter sowie die Parameter für den Stresstest vereinbart. Die Firma SMA ist vom Aktionsbündnis selbst vorgeschlagen worden und es ist ebenso vereinbart worden und im Schlichterspruch vom 30.11.2010 nachlesbar, dass der Stresstest öffentlich präsentiert und diskutiert wird. Daran haben sich alle Seiten gehalten. Ich habe die erstmalige Absage der Teilnahme des Aktionsbündnisses an der Präsentation des Stresstestes als nicht richtig empfunden und habe es umso mehr begrüßt, dass sie dann doch teilgenommen haben.

Umso bedauerlicher finde ich nun die Forderung der Projektgegner, dass sie den Stresstest nicht akzeptieren wollen. Der Bahnhof hat den Stresstest bestanden, das hat auch die grün-rote Landesregierung bestätigt. Damit ist die in der Schlichtung vereinbarte Voraussetzung gegeben, dass die Deutsche Bahn AG nun mit dem Bau beginnen kann. Nach dem langen, offenen und transparenten Schlichtungsverfahren jetzt erneut das Baurecht der Deutschen Bahn in Frage zu stellen und eine vollständige Neuplanung, die wenigstens zehn bis fünfzehn Jahre in Anspruch nehmen würde, zu verlangen, wäre kein Kompromiss sondern eine Kapitulation. Für einen Rechtsstaat kann das keine akzeptable Lösung sein.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Werner L. Simmling
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
12.09.2011
Von:

Hallo,

wie werden Sie sich bei der Abstimmung Ende September im Bundestag (Erweiterung Euro-Rettungsschirm) verhalten?

Stimmen Sie dafür? Falls ja was sind Ihre Beweggründe?

Und können sie Ihr Verhalten, falls Sie mit JA stimmen, überhaupt mit Ihrem auf die Verfassung geleisteten EID in Einklang bringen?

Besten Dank
Antwort von Werner Simmling
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27.09.2011
Werner Simmling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Ertüchtigung und weiteren Flexibilisierung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Im Folgenden lege ich meine Position hierzu dar und begründe meine Entscheidung.

Bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen am 29. September 2011, der die Ausweitung der deutschen Beteiligung am Euro-Stabilisierungsfonds EFSF vorsieht, werde ich nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess mit "Ja" stimmen.

Der Gesetzentwurf schafft die Grundlagen für die Umsetzung der Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs der Eurozone vom 11. März 2011 und der Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Eurozone und der EU-Organe vom 21. Juli 2011 zur Ertüchtigung und weiteren Flexibilisierung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Die neuen gesetzlichen Grundlagen ermöglichen einerseits die vereinbarte Bereitstellung der maximalen Darlehnskapazität von 440 Mrd. Euro durch die EFSF, indem eine Aufstockung des Garantierahmens, den Deutschland zur Verfügung stellt, von 123 Milliarden Euro auf 211,0459 Milliarden Euro erfolgt. Darüber hinaus wird die EFSF in die Lage versetzt, den konkreten Gefahren für die Stabilität unserer gemeinsamen Währung und der Eurozone insgesamt noch besser auch vorbeugend entgegenwirken zu können. So werden neben der bereits bestehenden Möglichkeit einer Kreditvergabe an Mitgliedsstaaten nun auch der Kauf von Staatsanleihen am Primär- und Sekundärmarkt, sowie vorsorgliche Kredite und Darlehen an Staaten zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten bereitgestellt. Alle Hilfsmaßnahmen der EFSF werden auch in Zukunft unter strikten Auflagen vergeben. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Die Verantwortung der nationalen Regierungen für ihre jeweiligen Finanzen ist die Handlungsgrundlage der Europäischen Union. Die betroffenen Mitgliedstaaten müssen deshalb den Weg der Haushaltskonsolidierung und wirtschaftlichen Strukturreformen eigenständig gehen.

Mit dem Gesetzentwurf ist es den Koalitionsfraktionen gelungen, einen umfassenden Parlamentsvorbehalt zu errichten, der sämtliche maßgebliche, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages berührende, Entscheidungen von einer vorherigen Zustimmung des Deutschen Bundestages abhängig macht. Überdies erfüllt der Gesetzentwurf die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. September 2011 aufgestellten Anforderungen einer Parlamentsbeteiligung. Entgegen der in diesem Urteil ausdrücklich gebilligten Möglichkeit einer erst nachträglichen Unterrichtung des Haushaltsausschusses in Eilfällen, macht das Gesetz auch für Fälle von besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit eine vorherige Zustimmung durch Mitglieder des Haushaltsausschusses erforderlich.
Ohne die erweiterte Europäische Finanzstabilisierungsfazilität drohen unkalkulierbare Folgen für die Europäische Union und die gemeinsame Währung. Insbesondere vor dem Hintergrund der starken Stellung der deutschen Wirtschaft und einer vernetzten Weltwirtschaft gibt es allen Grund, gerade jetzt Europa entschlossen nach vorne zu tragen. Die deutsche Wirtschaft lebt vom grenzüberschreitenden Austausch von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Ideen. Über 60 Prozent der deutschen Exporte gehen in die Europäische Union und über 40 Prozent in den Euroraum. Wir alle profitieren von der gemeinsamen europäischen Währung.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Werner L. Simmling, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
05.02.2013
Von:
Tim

Guten Tag Herr Simmling,

halten Sie das Projekt "Stuttgart 21" trotz der derzeitigen geschätzten Kosten von knapp 7 Milliarden Euro immer noch für wirtschaftlich? Wenn ja, gibt es für Sie ein Kostenszenario, das einen Ausstieg rechtfertigen würde? Sehen Sie eigentlich weitere Kostenrisiken für Bund, Land und/oder Bahn?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Werner Simmling
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27.02.2013
Werner Simmling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen.

Als Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion des Projekts Stuttgart 21 ist mir bewusst, dass die Fortsetzung von Stuttgart 21 wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen wirtschaftlich nicht mit dem Ergebnis realisierbar ist, das ursprünglich geplant war. Ein Weiterbau ist aber keineswegs unwirtschaftlich. Denn es muss angesichts der fortgeschrittenen Projektphase eine vergleichende Betrachtung mit den Kosten eines Ausstiegs vorgenommen werden. Diese Vergleichsrechnung zeigt: ein Ausstieg würde rund 2 Milliarden Euro kosten und damit die Deutsche Bahn deutlich stärker belasten, als eine Fortsetzung des Projekts. Das gilt umso mehr, als die Verteilung der Mehrkosten auf die Projektpartner noch aussteht.

Da ausschließlich die Deutsche Bahn, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart Projektbeteiligte sind, hat der Bund keine Mehrkosten zu befürchten. Die drei Projektpartner haben sich in einer "Sprechklausel" darauf verständigt, im Falle von Mehrkosten neu zu verhandeln. Diese Sprechklausel beinhaltet Verhandlungen zwischen den Projektpartnern über die Verteilung eventuell anfallender Mehrkosten. Zwei der drei Projektpartner (das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart) erklären sich aktuell aber trotz Sprechklausel nicht bereit, die Mehrkosten zu übernehmen.
Erhebliche Teile der Mehrkosten sind leider durch Zeitverzögerungen und Sonderwünsche entstanden, die vom Land Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart verursacht wurden. Als S21-Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion erwarte ich von der Bahn, diese Mehrkosten gegenüber Land und Stadt geltend zu machen, notfalls auch gerichtlich.

Ich hoffe mit diesen Ausführungen Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Bei Anmerkungen und Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen,
Werner L. Simmling
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
14.02.2013
Von:

Guten Tag Herr Simmling,

zu Ihrer Aussage im Bundestag am 17.12.2009 bezüglich Stuttgart 21 wie folgt:

Sie haben damals im Bundestag gesagt, dass sich alle Projektpartner auf einen belastbaren Kostenrahmen geeinigt hätten, der solide und verantwortungsvoll gerechnet wurde.

Nun wissen wir, dass dem nicht so ist! Sie sagten damals auch, dass bis 4,759 Mrd. Euro die Wirtschaftlichkeit gegeben sei. Ein Aufschub des Projektes (wie von den Grünen damals gefordert) wäre für Sie damals mit ein "fahrlässiger Umgang mit Steuergeldern" verbunden gewesen.

Frage:

1. Sehen Sie das heute auch noch so?

2. Wenn sich das Projekt wirtschaftlich nicht rechnet, wer soll dann die Mehrkosten bezahlen, wenn das Land, Bund und Region diese nicht übernehmen?

3. Finden Sie es nicht eher fahrlässig, wenn das ganze Projekt nicht in Frage gestellt wird?

Freundliche Grüße

Antwort von Werner Simmling
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27.02.2013
Werner Simmling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Beauftragter der FDP-Bundestagsfraktion für das Projekt Stuttgart 21 bin ich im Dezember 2009 von denen der Öffentlichkeit damals bekannten Zahlen ausgegangen.
Über die derzeitige Kostenentwicklung bin auch ich nicht erfreut. Sechs bis sechseinhalb Milliarden Euro stellen eine erhebliche Kostensteigerung des Projektes dar und sind wirtschaftlich nicht mit dem Ergebnis realisierbar, das ursprünglich geplant war. Der Weiterbau ist aber deswegen keineswegs unwirtschaftlich. Angesichts der fortgeschrittenen Projektphase ist eine vergleichende Betrachtung mit den Kosten eines Ausstiegs unverzichtbar. Diese Vergleichsrechnung zeigt: ein Ausstieg würde rund 2 Milliarden Euro kosten und damit die Deutsche Bahn stärker belasten, als eine Fortsetzung des Projekts.

Da ausschließlich die Deutsche Bahn AG, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart alleinige Projektpartner sind, hat der Bund keine Mehrkosten zu tragen. Die drei Partner haben sich in einer sogenannten "Sprechklausel" darauf geeinigt, im Falle von Mehrkosten neu zu verhandeln. Die Verteilung der Mehrkosten auf die Projektpartner steht allerdings noch aus. Trotz Sprechklausel haben sich das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart bisher nicht bereit erklärt, Mehrkosten zu übernehmen, obwohl sie sich dazu vertraglich verpflichtet haben.

Für weitere Anmerkungen und Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen,

Werner L. Simmling
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