Walter Riester (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Walter Riester
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Fliesenlegermeister, Bundesminister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Göppingen
Landeslistenplatz
10, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.11.07. Ich habe großes Verständnis für Ihre Sorgen im Zusammenhang mit dem Thema der Vorratsdatenspeicherung. Vor allem auch deshalb, weil diese Frage natürlich auch intensive Diskussionen unter den Abgeordneten und in den Fraktionen ausgelöst hat. Sie dürfen davon ausgehen, dass in diesen Diskussionen auch Abwägungsprozesse vorgenommen wurden, die viel differenzierter waren als das blanke Ja oder Nein einer Abstimmung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Walter Riester
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Frage zum Thema Soziales
30.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Riester!

Ich lese interessiert Ihre Beitrage.
Gestatten Sie mir zu fragen, warum Sie bestimmte Fragen nicht beantworten?

Frau Maurer fragt Sie, wo den die 5 Euro beim ALG II Satz abgezwickt werden sollten, die Sie zur Finanzierung eines "Riestervertrags" vorschlagen? Kann es nicht sein, dass jemand der 347 Euro bekommt bzw. den reduzierten Satz über 275 Euro( bis 25 Jahre) bekommt, ums nackte überleben kämpfen muss? Frau Maurer fragt zudem, warum nur etwas mehr als 20 Euro für den Strom im Satz vorgesehen sind?
Jeder weiß doch, dass das niemanden reicht. Ich kenne jedenfalls niemanden, der davon seine Wohnung von den Stadtwerken beleuchtet bekommt.

Herr Riester, es ist immer schwierig, wenn man auf eine prekäre Lage nach dem Krieg verweist. Wissen Sie wie sich das "BIP" gesteigert hat?
Ist es nicht so, dass wenn der Kuchen wächst, auch mehr zum verteilen da ist?

Mir fällt es auf, dass Sie sehr abweichende Antworten geben, bzw. Dinge schreiben, die gar nicht gefragt wurden. Und andererseits gestellte Fragen nicht beantworten.

Hochachtungsvoll

Antwort von Walter Riester
bisher keineEmpfehlungen
06.05.2008
Walter Riester
Sehr geehrter Herr Müller,

Sie schreiben mir, dass Sie interessiert meine Beiträge lesen und fragen, warum ich bestimmte Fragen nicht beantworte. Bezogen auf den Brief von Frau Maurer kann ich natürlich gerne bestätigen, dass der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes II keine gesonderte Position für die Riester-Rente beinhaltet. Ich unterstelle aber, dass dies Frau Maurer selbst weiß, es kann auch nicht meine Aufgabe sein, Frau Maurer Sparvorschläge zu machen und es bleibt letztendlich ihre eigene Beurteilung und Entscheidung, ob sie in der Lage und willens ist, zur Erreichung der Zulagen die monatlichen 5€ einzusetzen. Ich habe darauf hingewiesen, dass dies nach Auskunft der zentralen Zulagenstelle zumindest über 2 Millionen Menschen mit sehr geringem Einkommen machen.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Riester,
entschuldigung, aber das verstehe ich nicht, was Sie uns hier erzählen wollen: Frau Maurer "riestert" zum Minimalbetrag, erreicht nicht einmal die Grundsicherung und bekommt das, was sie angespart hat darauf angerechnet; abzüglich der Kosten, die die Privatvorsorge kostet.
Wo ist dann der Gewinn von Frau Maurer und der anderen zwei Millionen EInzahler auf 5€ Basis?
Antwort von Walter Riester
1Empfehlung
08.05.2008
Walter Riester
Sehr geehrte Frau ,

zu der Grundsatzfrage, ob sich ergänzendes Altersvorsorgesparen für Geringverdienende lohnt, habe ich Ausführungen auf der Startseite meiner Homepage ( www.walter-riester.de ) gemacht. Ich möchte Sie bitten, diesen Beitrag zur Kenntnis zu nehmen.

Im Übrigen möchte ich auch darauf hinweisen, dass ein Bezug von Grundsicherung aufgrund von Arbeitslosigkeit im Regelfall nicht die Dauersituation ist und es wenige Menschen gibt, die mit 20, 30, 40 oder 50 Jahren mit Sicherheit davon ausgehen können, mit 65 Jahren wegen Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Grundsicherung im Alter zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
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Frage zum Thema Familie
07.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Riester,

bei jedem neuen Rentenauszug, den ich bekomme, sind vormals angerechnete
Zeiten gestrichen und nun ist auch das Rentenalter erhoeht worden. Das
heisst, je aelter ich werde, desto weniger Rentenanspruch habe ich. Wie,
bitte, soll man da noch planen?

Ich habe drei wunderbare Kinder grossgezogen, die seit geraumer Zeit
hochqualifizierte Steuerzahler sind. Laut meinem letzten Auszug bekomme
ich dafuer pro Kind 1 Jahr auf die Rente angerechnet.

Ich finde es erstaunlich, wie mit Muettern bezueglich der Rente umgegangen
wird.
Kinderlose Frauen, die sich voll ihrem Beruf widmen konnten und damit auch
ungehindert einzahlen konnten, erhalten volle Rente. Muetter, die NICHT
voll arbeiten konnten wegen der Kindererziehung, koennen schauen wo sie
bleiben und sich mit "verschaemter Altersarmut" auseinandersetzen.
Die genannten Punkte treffen wahrscheinlich auch auf erziehende Vaeter
zu.
Ohne unsere Kinder gaebe es keine staatlichen Renten. Fuer niemanden.

Nun zu meinen Fragen: Welchen Stellenwert haben zur Zeit Muetter/Vaeter
und Erziehungsarbeit in der Rentenversicherung und wie drueckt sich dieser
genau aus? Welche Aenderungen sind in den naechsten 5 Jahren
diesbezueglich
zu erwarten?

Mit freundlichen Gruessen

Antwort von Walter Riester
bisher keineEmpfehlungen
08.05.2008
Walter Riester
Sehr geehrte Frau ,

was für die nächsten fünf Jahre für die Rentenversicherung geplant ist, kann ich Ihnen gegenwärtig nicht beantworten. Beantworten kann ich Ihnen allerdings, wie ich in der zu von mir zu vertretenen Rentenreform 2001 den Stellenwert von Müttern/Vätern und Erziehungsarbeiten in der Rentenversicherung bewertet habe. Anders wie bei den von Ihnen aufgezogenen drei Kindern gilt nun, dass Mütter für Kinder die ab 1992 geboren wurden, rentenrechtlich der Anspruch von drei Jahren Verdienst angerechnet wird.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass für die Erziehungsarbeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes ein im Regelfall geringerer Verdienst rentenrechtlich um 50% höher bewertet wird. Sofern zwei Kinder gleichzeitig erzogen werden, erfolgt eine vergleichbare Bewertung bei dem jeweiligen Ehepartner auch ohne Erwerbseinkommen.

Ich konnte damals in der Rentenreform durchsetzen, dass seit dem Jahr 2000 die Rentenversicherung allein für diese Kindererziehungszeiten jährlich 11,5 Mrd. aus dem Bundeshaushalt € erhält.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
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Frage zum Thema Soziales
07.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Riester,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Diese wirft allerdings eine dringende Nachfrage auf,welche Sie mir bitte gestatten mögen.
Ihr Hinweis auf Herrn Raffelhüschens widersprüchliche Argumentation impliziert die Voraussetzung, daß Herr Raffelhüschen in einer der beiden Varianten die Unwahrheit sagt.
Insbesondere bezüglich der Aussagen über Kürzungen der Rente.
Nehmen wir an Herr Raffelhüschen sagt die Wahrheit für die Fernsehjournalisten und die Rente ist tatsächlich nicht gekürzt worden. Warum sollte Herr Raffelhüschen dann aber ausgerechnet vor Vertretern der Versicherungen die Lüge verbreiten, es habe die größte Rentenkürzung in der Geschichte der BRD gegeben, und das müßten die Vertreter den Leuten jetzt klarmachen? Die Aussagen sind ja eindeutig.
Warum sollte Herr Raffelhüschen das jetzt tun? Vor allem wenn man daran denkt, daß es auch und vor allem Herr Raffelhüschen war, neben Herrn Miegel, Herrn Rürup, Herrn Sinn, Herrn Börsch-Supan und auch Ihnen, der immer wieder in der Öffentlichkeit die immer gleichen Argumente und Behauptungen bezüglich der gesetzlichen/kapitalgedeckten Rente aufgestellt und geäußert hat.
Und warum sollte der SR eine Kampagne fahren, obwohl das Interesse einiger der Genannten an einer Kampagne erkennbar wäre, während ich nach einem solchen Interesse beim SR vergeblich suche. Worin sollte das bestehen? Was die Motivation zur Kampagne betrifft, sehe ich beispielsweise bei Herrn Raffelhüschen, dessen Beziehungen zur Versicherungswirtschaft bekannt sind,deutlich mehr Potential.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Walter Riester
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08.05.2008
Walter Riester
Sehr geehrter Herr ,

ich werde mich auch weiterhin über tatsächliche oder vermeintliche Motive von Herrn Raffelhüschen nicht öffentlich äußern. Ich kann Sie nur erneut auf meine Darstellung der Rentenreform 2001 hinweisen. Alle dort gemachten Angaben sind jederzeit nachprüfbar und sie werden Ihnen unzweideutig belegen, dass die Reform zu keiner Verschlechterung des Zustandes der Rentenversicherung geführt hat.

Bezüglich der Motive des Saarländischen Rundfunks will ich auch nicht mutmaßen. Freie Meinungsäußerung beinhaltet natürlich, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. Dies muss ich selbst dann hinnehmen, wenn die vertretenen Meinungen ganz offensichtlich mit tatsächlichen Fakten nicht übereinstimmen. Ich hatte schon im Herbst letzten Jahres den Redakteur der Sendung auf entsprechende Fakten hingewiesen, aber schon damals den Eindruck, dass diese Fakten nicht in die ganz offensichtlich von der Redaktion geplante Botschaft hineinpassen. Damit muss ich leider leben.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
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Frage zum Thema Finanzen
07.05.2008
Von:

Meine Frage betrifft die Riester Rente.

Ich habe mir einmal solch einen ""Rister-Plan" bei der Deutschen Bank erstellen lassen um zu schauen inwieweit ich von der Finanzindustrie abgezockt werde,und siehe da,natürlich wurden die Kosten erst zum Schluss erwähnt,natürlich erst auf Nachfrage

Die Riester Rente sollte ja eine Rente für das Alter sein und meiner Meinung nach spielen die Kosten über einen langen Ansparzeitraum eine große Rolle

Meine Frage:

1.Warum begünstigt die Politik solch eine Pseudorente,bei der der Zinseszinslauf(z.b bei Fondssparen) erst nach der kompletten Kostendeckung für die Finanzindustrie beginnt?

Was dann wiederrum implizieren müsste dass der Zinseszinslauf,der erst nach 5-7 Jahren beginnt,nicht effektiv ist?

Und durch die ca.150€ Prämie des Staates(die ich sehr lächerlich finde) muss an anderer Stelle eingespart werden,wobei wir beim Thema Abgeltungssteuer wären. D.h.Wer effektiv und effizient mit Aktien(der günstigsten und effektivsten Form) spart, wird bestraft während ineffiziente Finanzprodukte,bei denen die Fonds-und Finanzindustrie das große Geld macht, begünstigt wird?

nichts für ungut und mit freundlichem Gruss
Antwort von Walter Riester
1Empfehlung
08.05.2008
Walter Riester
Sehr geehrter Herr ,

ich gebe den Menschen ungern Ratschläge und schon gar nicht empfehle ich bestimmte Produkte oder Anbieter. Aber wenn ich Ihnen einen Tipp für Produktvergleiche geben darf, dann würde ich unabhängige Medien, wie beispielsweise Stiftung Warentest bzw. Finanztest empfehlen, die regelmäßig aus meiner Sicht sehr qualifizierte Produkt- und Anbietervergleiche machen.

Nun aber zu Ihre Frage: Bei der Riester-Rente habe ich entgegen Ihrer Unterstellung keine Begünstigung der Finanzindustrie vorgenommen. Sie können sich darüber gerne nochmals informieren. In der von mir ins Gesetz eingebrachten Fassung, waren die Finanzanbieter erstmals gezwungen, Kosten über 10 Jahre zu verteilen, damit die Einzahlung des Kunden möglichst schnell durch Kapitalerträge aufgebaut werden können. Bis zu dem Inkrafttreten dieses Gesetzes war es so, dass in der Versicherungswirtschaft über die so genannte Zillmerung mit den Sparbeiträgen des Kunden zuerst die eigenen Kostenstrukturen, wie Provisionen und ähnliches, ausgeglichen wurden. Wenn ein Kunde dann, aus welchen Gründen auch immer, nach zwei oder drei Jahren seinen Vertrag kündigte, bekam er die für ihn überraschende Mitteilung, dass keine Rückerstattung ansteht, da sein Konto immer noch im Minus ist. Exakt dies wollte ich mit der 10-Jahresverteilung aufheben. Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern, dass die Riester-Produkte über Jahre hinweg nicht verkauft wurden, weil der Vertrieb gerade aus diesen Gründen besser provisionierte Produkte, wie Lebensversicherungen verkaufte.

Nach meiner Ministertätigkeit hat der Gesetzgeber aus den 10 Jahren dann 5 Jahre gemacht und die Steuervergünstigung der Lebensversicherungen gemindert. Nicht zuletzt deshalb hat sich der Verkauf der Riester-Produkte beschleunigt. Aber auch mit diesen fünf Jahren, auf die die Kosten verteilt werden müssen, sind die Auflagen die der Gesetzgeber hier gemacht hat, höher als bei sonstigen Finanzprodukten.

Mir ist kein einziges Finanzprodukt bekannt, dass so hohe Auflagen an Transparenz sowie verbraucherfreundliche Sicherungen beinhaltet, wie das bei der Riester-Rente der Fall ist.

Im Übrigen ist bei der gegenwärtigen Ergänzung durch den "Wohn-Riester" vorgesehen, zukünftig beim Abschluss von Riester-Produkten die Provision in Euro-Beträgen auszuweisen. Eine Vorschrift, die bisher für kein anderes Produkt gilt und alles andere als Begeisterung bei den Anbietern auslöst.

Ihr Hinweis, dass 150 Euro Prämie lächerlich wenig seien, wird sich auch dann nicht ändern, wenn ich Ihnen sage, dass es 154 € sind. Aber vielleicht erfreut Sie der Hinweis, dass Sie für Ihren gesamten Sparbetrag plus der gesamten Prämie Sonderauslagen geltend machen können, die Sie über die Steuer zurückerstattet bekommen.

Bewusst hat der Gesetzgeber geförderte Alterssparprodukte von der Abgeltungssteuer frei gehalten, weil hier die nachgelagerte Besteuerung gilt. Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass diese Förderung auch durchaus Anlagemöglichkeiten bei börsedotierten Wertepaieren ermöglicht, beispielsweise bei Fonds.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
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Ihre Frage an Walter Riester
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