Walter Riester (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Walter Riester
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Fliesenlegermeister, Bundesminister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Göppingen
Landeslistenplatz
10, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Zu Ihrer dritten Frage: Es gibt weder in der Fraktion, noch in der SPD eine geschlossene Auffassung zur zukünftigen Behandlung der Pendlerpauschale. Gegenwärtig gibt es nur eine Mehrheitsmeinung, die der Auffassung ist, die Überprüfung des Verfassungsgerichtes abzuwarten, um dann gesicherter eine Lösung zu treffen, die auch allen verfassungsrechtlichen Einwänden gerecht wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
29.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Riester,

in dem Erwerbsminderungsurteil vom 16.05.2006 wurden für Versicherte, die das 60. Lebensjahr nicht vollendet haben, die Abschläge für rechtswidrig erklärt.

In der Gesamten Historie des §77 SGB VI ist nirgends die Rede von Abschlägen in Höhe von 10,8 % für Versicherte, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - so auch das BSG.

In welchen Gesetzblättern und Protokollen kann ich die Vorgehensweise und die gewollten Abschläge(10,8%) des Parlaments nachlesen?


Ich habe mich darüber hinaus mit der Frage befasst, ob das Parlament bei einer Auslegung der §§ 253 a und 264c SGB VI und § 77SGB VI nach Sinn und Zweck, die aktuelle Verwaltungspraxis bei Erwerbsminderungsrenten der Rentenversicherungsträger abgesehen hat.

Hiermit sind das Zusammenspiel der Zurechnungszeit mit den Abschlägen gemeint.

Und warum hat der Gesetzgeber nicht direkt in den §77 II SGB VI geschrieben, dass die Erwerbsminderungsrenten bei vor Vollendung des 63. Lebensjahres maximial um 10,8 % gekürzt werden? Und nicht wie formuliert: um 0,003 niedriger als 1,0?

Damit wäre klar gewesen, dass der Gesetzgeber Abschläge in Höhe von 10,8% auch für Versicherte, die noch nicht 60 Jahre alt sind, vorgesehen hat.

Aufgrund dieser Aspekte und weiterer kann man durchaus die Gesetzesauslegung des BSG vom 16.05.2006 nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Walter Riester
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29.11.2007
Walter Riester
Sehr geehrte Frau ,

zuerst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage etwas mehr Zeit in Anspruch genommen hat. Mir war es jedoch wichtig, bei dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt und Ihren Fragen, die Expertise des zuständigen Ministeriums einzuholen. Die Rückmeldung, die mir nun aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorliegt, teile ich Ihnen gerne mit:

Ein abschlagsfreier Zugang zur Erwerbsminderungsrente ist ab dem 63. Lebensjahr möglich. Bezieht ein Versicherter vor Vollendung des 63. Lebensjahres eine Erwerbsminderungsrente, so muss er für jeden Monat einen Abschlag in Höhe von 0,3 % in Kauf nehmen. Um sicherzustellen, dass der Abschlag nicht mehr als 10,8 % beträgt, ist für die Berechnung des Abschlags als untere Altersgrenze das 60. Lebensjahr bestimmt worden. Dabei ist im Gesetzestext zur Berechnung des sog. Zugangsfaktors - ausgehend vom Wert 1,0 bei Rentenzugang im für den Versicherten maßgebenden Rentenalter - die mathematisch korrekte Formulierung " pro Monat um 0,003 niedriger als 1,0" bei früherem Rentenzugang gewählt worden. In der amtlichen Gesetzesbegründung ist dies dann zum besseren Verständnis, wie von Ihnen vorgeschlagen, in Prozentzahlen ausgedrückt worden: "Der Zugangsfaktor wird für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr um 0,3 %,höchstens um 10,8 % gemindert." (Bundestags-Drucksache 14/4230, S.26, zu Nummer 22).

Jüngere Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen zwar ebenfalls den Abschlag von 10,8 % in Kauf nehmen, dieser wird aber in der Regel durch die gleichzeitig vorgenommene Ausweitung der Zurechnungszeit weitgehend kompensiert. Betroffene Versicherte werden dadurch bei der Berechnung der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum vollendeten 60. Lebensjahr Rentenbeiträge mit einem individuellen Durchschnittswert gezahlt. Vor der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde die Zeit zwischen dem 55. und dem 60. Lebensjahr dagegen nur zu einem Drittel berücksichtigt. Die Verlängerung bis zum 60. Lebensjahr diente nach der Begründung des Gesetzentwurfs (a.a.O, zu Nummer 16) gerade dazu, bei jüngeren Versicherten die Auswirkungen der Abschläge abzumildern. Auch werden in der allgemeinen Gesetzesbegründung die konkreten Auswirkungen der Abschläge auf die Rentenhöhe bei Personen dargestellt, die einen Rentenfall der verminderten Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres haben (aaO, S.24 oben.)

Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) vom 20. April 2007 bringt in seiner Begründung zur Regelung über die Abschläge in § 77 SGB VI (Bundestags-Drucksache 16/3794) nochmals die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten auch dann wirken zu lassen, wenn die Rente in jungen Jahren in Anspruch genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
18.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Riester,

sie haben der fast 10 % igen Diätenerhöhung im Deutschen Bundestag zugestimmt. In Anbetracht der von Ihnen erzielten und veröffentlichten Nebeneinkünfte ( allein rund 18 x über 7000,00 Euro sowie weiterer unter 7000,00 Euro in 2007 ) kann ich ihr Abstimmungsverhalten nicht nachvollziehen. Allein die Höhe der jetzigen Diätenerhöhungen entspricht in ihrer Summe im Durchschnitt in etwa einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbsbeschäftigung von rund 24 Jahren um einen solchen Rentenanspruch monatlich netto zu erwirtschaften.
Können Sie sich meiner Meinung anschließen, daß alle Nebeneinkünfte die Abgeordnete erhalten ( keine Aufwandsentschädigungen ) grundsätzlich auf die Diäten angerechnet werden bzw. alternativ in einen Sicherungsfonds für Abgeordnetenpensionen einfließen sollten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Walter Riester
2Empfehlungen
19.11.2007
Walter Riester
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Anfrage beinhaltet drei Themenkomplexe. Auf alle drei möchte ich eingehen. Ihre erste Frage bezieht sich auf die Erhöhung der Diäten in zwei Schritten auf dann 7668 € im Jahr 2009. Ich bin mir nicht sicher, ob Ihnen bekannt ist, dass somit erst 2009 die Diäten der Abgeordneten dem Grundeinkommen von Bürgermeistern mittelgroßer Städte Deutschlands entsprechen. Auch der Bürgermeister bekleidet ein öffentliches Wahlamt, insofern halte ich die Vergütung von Abgeordneten – was die Diäten betrifft – keineswegs zu hoch und habe deshalb zugestimmt.

Ein Problem sehe ich, wie Sie und viele andere Bürger, in der Altersvorsorge von Abgeordneten. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass Abgeordnete bezüglich der Besteuerung und der Absatzfähigkeit ihrer sonstigen Aufwendungen, aber auch was die Einzahlung in Sozialversicherungssysteme anbelangt, den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten gleichgestellt werden sollten. Dieser Teil des Beschlusses entspricht nur teilweise meiner Auffassung. Richtig empfand ich in dem Beschluss, wie bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die abschlagsfreie Altersvorsorgezahlung schrittweise an das 67. Lebensjahr anzupassen. Ein erster – aber nicht ausreichender Schritt – ist die Minderung der Rentenansprüche von 3 auf 2,5% pro Jahr der Abgeordnetentätigkeit.

Des Weiteren schlagen Sie vor, Nebeneinkünfte von Abgeordneten mit den Diäten zu verrechnen oder in einen Sicherungsfond für Abgeordnetenpensionen einfließen zu lassen. Diese Überlegung unterstellt, dass dies Einnahmen seien, die aus der Tätigkeit als Abgeordneter entstehen. Im Regelfall wird dies bei Abgeordneten nicht so sein – in meinem konkreten Fall zumindest nicht. Die Vereinbarung, die Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu veröffentlichen, traf meine volle Zustimmung. Ich halte mich auch strikt daran, da ich sichergestellt wissen will, dass durch Nebentätigkeiten und ihre Entlohnung gerade keine Auswirkungen auf die Entscheidungsfreiheit als Abgeordneter resultieren.

Persönlich bedauere ich, dass dieser Punkt der Transparenz, der für mich der einzig wichtige ist, in der öffentlichen Debatte eine zu geringe Rolle spielt. Dazu trägt leider auch die Art der Veröffentlichlungen der Nebeneinkünfte im Internet bei, da aus ihnen mögliche Abhängigkeiten nicht bzw. nur unwesentlich erkenntlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Riester
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
21.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Riester,

ich nehme Bezug auf die Frage von Hr. Schmitz bezüglich der Höhe Ihrer Bezüge und Ihrer Erwiderung vom 19.11.07, worin Sie erklärten, dass Sie diese Nebenbeikünfte nicht in Ihrer Eigenschaft als Abgeordneter erworben haben. Muß ich diese Antwort so verstehen, dass Sie diese Einkünfte nicht in Ihrer Abgeortnetentätigkeit zu ordnen, sondern Ihrer ehemalige beruflichen Tätigkeit als Fliesenlegermeister?

Mit freundlichen Gruß
Antwort von Walter Riester
4Empfehlungen
26.11.2007
Walter Riester
Sehr geehrter Herr ,

gerne teile ich Ihnen mit, dass meine Antwort auf die Frage von Herrn Schmitz nicht so zu verstehen ist, als hätte ich Nebeneinkünfte aus Tätigkeiten als Fliesenlegermeister. Dies können Sie aber auch unschwer den von mir gemachten Angaben entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Riester
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
28.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Riester,

habe Sie vielen Dank für die rasche Beantwortung meiner Frage vom 18.11.07 bezüglich der beschlossenen Diätenerhöhungen . Ich würde gerne eine ergänzende Frage an Sie richten wollen.
Sie schreiben in ihrer Antwort: " Die Vereinbarung, die Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu veröffentlichen, traf meine volle Zustimmung."

Die von Ihnen zitierte Vereinbarung - die ja ihre volle Zustimmung gefunden hat - läßt aber nur ein eingeschränkte Transparenz über die Nebeneinkünfte unserer Abgeordneten zu da Einkünfte, die die Obergrenze von 7000,-- Euro übersteigen , eben nur bis zu diesem Betrag angegeben werden müssen. Darüber hinaus gehende Beträge bleiben der Öffentlichkeit unbekannt !

Und wie Sie richtigerweise ausführen, mögliche Abhängigkeiten bei unseren Abgeordneten auszuschließen, können Sie sich meiner Meinung anschließen das grundsätzlich alle Nebeneinkünfte unserer Abgeordneten in ihrer jeweiligen Höhe veröffentlicht werden sollten und sind Sie bereit hier als gutes Beispiel voran zu gehen ?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Walter Riester
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30.11.2007
Walter Riester
Sehr geehrter Herr ,

gerne möchte ich nochmals auf Ihre Frage antworten, um meine Position bezüglich der Veröffentlichung von Nebentätigkeiten zu erläutern. Ich war und bin für die Veröffentlichungspflicht aus einem entscheidenden Grund: Sie soll zur Herstellung von Transparenz bezüglich der Frage dienen, ob eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter aufgrund seiner Nebentätigkeiten in seinem Abstimmungsverhalten als Gesetzgeber beeinflusst wird. Meiner Ansicht nach muss Transparenz hergestellt werden, wenn Mitglieder des Deutschen Bundestages in einem Unternehmen oder einer Branche tätig sind, die durch Lobby-Arbeit Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Ich stimme Ihnen zu, dass diese Transparenz durch die momentane Form der Veröffentlichung von Nebeneinkünften nicht - bzw. nur unzureichend – gewährleistet ist.

Jedoch auch eine Veröffentlichung der exakten Beträge – wie Sie es fordern – würde das Problem der fehlenden Transparenz nicht lösen.

Im Übrigen melde ich natürlich alle Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten jeweils mit den exakten Beträgen dem Bundestagspräsidenten. Aus der oben angeführten Kritik, die deutlich macht, warum ich nicht die Zuverdiensthöhe sondern die Art der Tätigkeit als die entscheidende Voraussetzung für Transparenz ansehe, sehe ich keine weitere Notwendigkeit für zusätzliche Informationen bezüglich der Höhe der Einkünfte.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
30.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Riester,

ich freue mich sehr, dass sie hier geduldig auf die an sie gestellten Fragen antworten. Dafür herzlichen Dank.

Ich kann als mündiger Bürger jedoch nicht verstehen wie der Bundestag, einem so heiklem Thema wie der Vorratsdatenspeicherung in so großer Mehrheit zustimmen konnten. Eine Umfrage bei Spiegel Online hat ergaben, dass von nahezu 12000 Teilnehmern über 98% dagegen waren. www.spiegel.de
Die Volksvertreter entscheiden sich hier ausdrücklich gegen den Willen der Bürger.

Haben wir denn nichts gelernt durch Stasi und Gestapo? Gerade in Deutschland hätte ich mehr Widerstand gegen ein solches Vorhaben erwartet. Ich kann nur hoffen das ein solches Gesetz noch rechtzeitig vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird.

Man muss sich fragen in was für einer Gesellschaft wir leben wollen. Es geht niemanden etwas an mit wem ich wann und wo telefoniere oder E-Mails austausche. Ist die Bedrohung durch den Terror denn so groß das wir anfangen an der Grundlage unserer Demokratie zu sägen?

Mit freundlichen Grüßen,
René

P.S.: Ich finde es sehr traurig, dass sich mehr Bürger über höhere Abgeordnetengehälter beschweren als über die Beschneidung ihrer Grundrechte! Im Vergleich zu anderen Entscheidungsträgern in der Wirtschaft und Co. verdienen Abgeordnete ja geradezu wenig.
Antwort von Walter Riester
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04.12.2007
Walter Riester
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.11.07. Ich habe großes Verständnis für Ihre Sorgen im Zusammenhang mit dem Thema der Vorratsdatenspeicherung. Vor allem auch deshalb, weil diese Frage natürlich auch intensive Diskussionen unter den Abgeordneten und in den Fraktionen ausgelöst hat. Sie dürfen davon ausgehen, dass in diesen Diskussionen auch Abwägungsprozesse vorgenommen wurden, die viel differenzierter waren als das blanke Ja oder Nein einer Abstimmung. Nur letztendlich steht dann für den Abgeordneten die Entscheidung an. Da Sie aus Göppingen kommen, möchte ich Ihnen gerne anbieten, mich in einer meiner regelmäßig stattfindenden Bürgersprechstunden zu besuchen, um Ihnen diese Frage differenzierter zu erläutern. Die nächste Bürgersprechstunde findet am 08.12.07 zwischen 09.00 und 12.00 Uhr in meinem Wahlkreisbüro in Göppingen statt. Die folgenden Sprechstunden können Sie meiner Homepage entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
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