Walter Riester (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Walter Riester
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Fliesenlegermeister, Bundesminister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Göppingen
Landeslistenplatz
10, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Ein abschlagsfreier Zugang zur Erwerbsminderungsrente ist ab dem 63. Lebensjahr möglich. Bezieht ein Versicherter vor Vollendung des 63. Lebensjahres eine Erwerbsminderungsrente, so muss er für jeden Monat einen Abschlag in Höhe von 0,3 % in Kauf nehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Walter Riester
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Finanzen
08.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Riester,

belassen wir die Förderung bei 154€. Wie Sie selbst erwähnen werden die Kosten über 10 Jahre verteilt und der angesparten Rente " entnommen"

Kann ich dann den vollen Zinses-Zins Effekt für mich verbuchen? Warum soll ich mich die nächsten Jahrzehnte,dass es sich für mich lohnen könnte, an solch einen Plan binden?

Warum kann nicht einfach mit Aktienfonds gespart werden oder sonstigen Wertpapieren, die ab dem nächsten Jahr unverhältnismässig hoch besteuert werden? Ein Depot bei einer Direktbank gibt es kostenlos,viele Fondssparpläne gibt es ohne Aufgeld, so dass nur die Management Fee anfallen würde.

Warum muss es die "Riester Rente" mit einer, auch von mir bezahlten Zulage i.H von 154€ p.a sein? Warum gerade 154€? Warum werden dann Dividendenzahlung besteuert? da kommt für mich etwas mehr heraus als 154€ Die Finanzindustrie verdient da auf jeden Fall ganz gut sonst hätte der Vertreter der DB mir bestimmt nicht so etwas "aufzwängen" wollen, weil ich gar nicht Riester-fähig bin.

Ich verstehe den Sinn und Zweck nicht.

mit freundlichem Gruss
Antwort von Walter Riester
bisher keineEmpfehlungen
28.05.2008
Walter Riester
Sehr geehrter Herr ,

bevor Sie mich noch verdächtigen, dass ich Sie zum Abschluss eines Riester-Vertrages bewegen möchte, sollten wir die Korrespondenz nun langsam beenden. Ich möchte Sie nicht davon abhalten - wie Sie es offensichtlich wünschen - mit einen Aktienfond zu sparen oder sonstige Wertpapiere zu kaufen. Tun Sie es, wenn Sie es gerne wollen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
08.05.2008
Von:

Mal ganz ehrlich - wieviel an Honorar für Beraterverträge und Vorträge haben sie nach Einführung der Riesterrente von der Versicherungswirtschaft und den Banken insgesamt erhalten?

Wie hoch ist der Schaden für Deutschland der dadurch entsteht, dass das Einkommen nicht zeitnah solidarisch durch die ursprüngliche Rentenregelung mit älteren geteilt wird und damit auch der Inlandsnachfrage zu gute kommt, sondern als sogenannte Eigenvorsorge ins internationale Finanzsystem gepumpt wird und somit z.B. dem Aufbau unserer Konkurrenz in Asien zugute kommt?

Muss der Steuerzahler für die Riesterrente haften, wenn sich die Banken, mehr noch als in der aktuellen Finanzkrise, verspektakulieren oder trägt der eifrige Rentenzahler selbst dieses Risiko?

Vielen Dank!
Antwort von Walter Riester
1Empfehlung
28.05.2008
Walter Riester
Sehr geehrter Herr ,

sofern ich bei Veranstaltungen ein Honorar beziehe, wird dies dem Deutschen Bundestag mitgeteilt und im Übrigen auch nach den Vorgaben des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Ich hoffe Sie haben Verständnis dafür, dass ich Ihnen gegenüber nicht rechenschaftspflichtig bin.

Weder der Bundesrepublik Deutschland noch der Rentenversicherung sind durch Reformen, an denen ich mitgewirkt habe, Schaden entstanden. Vom Gegenteil - nämlich einer nachhaltigen Stärkung der Rentenversicherung - können Sie sich überzeugen, sofern Sie sich die Mühe machen, meinen Artikel zur Rentenreform 2001 auf meiner Homepage zu lesen.

Ob und in welcher Form Sie gegebenenfalls zusätzliche Altersvorsorge betreiben bleibt einzig Ihnen überlassen. Sofern Sie ein Finanzinstitut (Sparkasse, Bank oder Versicherung) nicht damit beauftragen möchten, da Sie die Sorge haben, dass damit die Konkurrenz in Asien begünstigt wird, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit des Sparens mit dem Sparstrumpf unter Ihrem Kopfkissen.

Im Übrigen haftet nicht der Steuerzahler für die Riester-Rente. Ich möchte Ihnen aber gerne die Dimension der Steuermittel, die in den letzten fünf Jahren in die Rentenversicherung einerseits und in Form von Zulagen in die Riester-Förderung andererseits eingeflossen sind, mitteilen. In den letzten fünf Jahren war dies ein Betrag von 384 Mrd. Euro für die Rentenversicherung und 2,3 Mrd. Euro für die Riester-Zulagenförderung.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
09.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Riester,

wir verfolgen momentan mit großem Interesse die Diskussion und Entwicklung um die Rentenvorschläge des NRW-Ministerpräsidenten Rüttgers.
Wir freuen uns, dass die CDU nach anfänglichem Zaudern auf die vernünftigen Vorschläge Herrn Rüttgers eingegangen ist.
Wie Sie wissen, werden Millionen Niedrig- bis Mittelverdiener im gesetzlichen Rentenversicherungssystem einen Rentenanspruch unterhalb von Sozialhilfe haben, wenn die Berechnungsformel der Rente nicht um einen Grundrentenfaktor erweitert wird - oder eine gesetzliche Mindestrente mittels Steuerzuschüssen realisiert wird.
Sie wissen ja selbst, dass die Rentenbeiträge auch aus dem Existenzminimum der SV-Pflichtigen erhoben werden - insofern ist der derzeitige Zustand schon äußerst paradox, dass die gesetzliche Rente dem SV-Beitrags-Einzahler weniger Rente zahlt, als einem z.B. Selbständigen,der in seinem Leben niemals SV-Beiträge aus seinem Existenzminimum abgeführt hat, aber als Senior auf die Grundsicherung im Alter angewiesen ist.

Sehr geehrter Herr Riester, wie sehen Sie als ehemals zuständiger SPD-Bundesminister diese Problematik?
Und erweiternd könnte man auch fragen, ob es überhaupt verfassungskonform ist, SV-Beiträge auch aus dem Existenzminimum der SV-Pflichtigen zu schöpfen (wenn daraus eher Nachteile als Vorteile erwachsen)?

Auf unserer "Verfassungsbeschwerden-Internetseite" dokumentieren wir die Antworten maßgeblicher Vertreter der politischen Parteien auf diese Fragen, um die verfassungsjuristische Problematik ausreichend zu beleuchten und mit Vertretern der Legislative zu diskutieren - und ggf. Verfassungsbeschwerde gegen diese Systematik einzulegen.

Wir danken Ihnen vielmals für eine Stellungnahme und verbleiben mit freundlichen Grüßen,

Geschäftsführer der UWP
Antwort von Walter Riester
6Empfehlungen
28.05.2008
Walter Riester
Sehr geehrter Herr ,

Sie fragen mich nach meiner Sicht. Als erstes trenne ich ganz bewusst zwischen dem Eigentumsanspruch, der sich aufgrund von Zahlungen in die Rentenversicherungen ergibt und der Sozialhilfeunterstützung, die hilfebedürftige Menschen im Alter bei Bedürftigkeit bekommen.

Der Anspruch auf eine Altersrente ergibt sich aus der zuvor eingezahlten Beitragshöhe. Dieses Prinzip möchte ich nicht ändern, weil Rentenleistungen eben keine Almosen sind und auch kein Anspruch, der sich allein daraus ergibt, dass im Leben zuvor gearbeitet worden ist. Diesen letzten Aspekt teilen Sie ganz offensichtlich mit dem Hinweis auf Selbständige, die nie in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Insofern ist der von dem NRW-Ministerpräsidenten Rüttgers immer wieder mit Beifall aufgenommene Satz "Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss eine Rente erhalten, die oberhalb der Sozialhilfe liegt" nicht korrekt. Er muss eben auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, die diese Höhe rechtfertigen.

Etwas völlig anderes ist die Absicherung von hilfebedürftigen Menschen, die aus eigenem Einkommen, oder aus Zuwendungen von zur Unterstützung verpflichteter Dritter, ihre Grundbedürfnisse nicht finanzieren können. Sie erhalten aus Steuermitteln eine Grundsicherung im Alter. Dass beides immer wieder vermischt wird und darauf der eine oder andere Populist sein Süppchen kocht, führt nicht zu mehr Klarheit, sondern eher zu mehr Verwirrung bei den Menschen.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
09.05.2008
Von:

Hallo Herr Riester,

auf Ihrer HP weisen Sie auf eine Rentenberatung hin.
Wollen so die "Berater" Kunden gewinnen? Ist das für einen Politiker nicht etwas zuviel Werbung für ein Produkt?

LG

Antwort von Walter Riester
1Empfehlung
28.05.2008
Walter Riester
Sehr geehrter Herr Müller,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Offensichtlich haben Sie das Angebot auf meiner Homepage missverstanden. Es geht dabei nicht um die Werbung für ein Produkt, sondern um die öffentliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis zu Fragen der Sozialversicherungsrente, die sie bewegen.

Drei ausgebildete Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung bieten diese Dienstleistung an, sie wird im Übrigen auch von der Bevölkerung sehr gut angenommen.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
09.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Riester,

ich habe drei verschiedene Fragen und hoffe, daß Ihnen das nichts ausmacht.

Die erste Frage:

Im Magazin "Kontrovers" auf BR kam letztens folgendes: 1 Euro-Jobber, Rehabilitanten, Menschen die Sozialgeld erhalten usw. würde man nicht in die Statistik mit reinrechnen.
So sei die Arbeitslosigkeit bei etwa 5-6 Mio.
Auch die "FAZ" berichtete, dass 3,2 Mio. Arbeitslose gar nicht in der Statistik erfasst werden.
Hinzu würde eine "stille Reserve" kommen. Zum Beispiel Frauen, die zwar arbeiten möchten, aber aufgrund der Aussichtslosigkeit auf einen Job, lieber vom Geld ihres Partners leben. Diese Zahl wird auf 2 Mio. geschätzt.

Kann man die Statistik nicht ändern? Wenigstens die 1 Euro-Jobber sollte man doch nicht herausrechnen. Das alles sieht etwas nach Schönfärberei aus.
Außerdem gab ein Institut in Halle bekannt, dass 1 Euro-Jobbs immer häufiger reguläre Jobs vernichten würden. Warum setzt man nun 1 Euro-Jobber in der Privatwirtschaft ein? Das war doch ursprünglich gar nicht vorgesehen.

2. Überschätzen Sie den demografischen Faktor nicht?
Denn Ihre Annahme, dass jeder einen Job hätte, der dem Arbeitsmarkt mehr zur Verfügung stünde, ist ja zunächst mal eine Annahme.
Heute früh musste ich bei den Frühstücksnachrichten via Radio schlucken. Die Bundesregierung lege den Migrationsbericht vor.
Und u.a. hat da eine Grünen-Politikerin mehr Zuwanderung aufgrund des demografischen Wandels gefordert.
Ich bin noch jung. 30 Jahre alt. Darf meinen Beruf nicht mehr ausüben und habe Fibromialgie. Kein schönes Leben, wenn man schon einige Zeit ohne Job ist.
Die konkrete Frage: Sollte der Arbeitsmarkt nicht nur für diejenigen geöffnet werden, die wir wirklich brauchen? Es werden nicht überall Professoren herkommen. Mir kommt es so vor, als ginge es in Wirklichkeit nur um Lohndumping.
Können Sie meine Angst etwas verstehen?

Die 3 Frage: Warum sperrt sich ausgerechnet die (ehemalige) Arbeiterpartei SPD, die Pendlerpauschale wieder einzuführen?

Ihnen alles Gute!

Gruß

Antwort von Walter Riester
bisher keineEmpfehlungen
28.05.2008
Walter Riester
Sehr geehrter Herr Moers,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Zu Ihrer ersten Frage: Natürlich ermöglichen alle statistischen Aussagen auch kritische Interpretationen. Die entscheidende Frage ist dabei immer, was einem die statistische Aussage an Einsicht bringen kann. Geht es dabei darum, die Unterbeschäftigung in Deutschland auszuweisen, dann teile ich Ihre kritische Sicht. Geht es aber darum aufzuzeigen, wer unmittelbar im ersten Arbeitsmarkt in der Vermittlung zur Verfügung steht, dann muss ich ein Ein-Euro-Jobber und Rehabilitanten etc. aus der Statistik heraus nehmen.

Natürlich können Statistiken geändert werden. Aber man wird auch bei einer Änderung nicht dahin umhin kommen, sich immer wieder Klarheit darüber zu verschaffen, welche Einsicht über eine Statistik gewonnen werden kann.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich halte hier Ihre Sorge für sehr begründet. Die Annahme, dass jeder einen Job hätte, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde ist gelinde gesprochen naiv. Im Gegenteil. Der erste Arbeitsmarkt verschließt sich zunehmend den Menschen, die den sich veränderten Anforderungen an Qualifikation, Flexibilität und Alter nicht entsprechen. Insofern kann ich auch Ihre Angst sehr gut verstehen.

Zu Ihrer dritten Frage: Es gibt weder in der Fraktion, noch in der SPD eine geschlossene Auffassung zur zukünftigen Behandlung der Pendlerpauschale. Gegenwärtig gibt es nur eine Mehrheitsmeinung, die der Auffassung ist, die Überprüfung des Verfassungsgerichtes abzuwarten, um dann gesicherter eine Lösung zu treffen, die auch allen verfassungsrechtlichen Einwänden gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Walter Riester
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.