Sehr geehrter Herr

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gerne antworte ich auf Ihre Anfrage, denn die Frage die ergänzende Riester-Rente im Rahmen der Rentenversicherungen durchzuführen, haben wir während des Gesetzgebungsverfahren auf Nachfrage natürlich auch mit den Rentenversicherern besprochen. Von den Rentenversicherungen und der sie tragenden Selbstverwaltung wurde nach Prüfung diese Überlegung abgelehnt. Diese Ablehnung war für mich auch durchaus nachvollziehbar.
Die gegenwärtige Aufgabe der Rentenversicherung vollzieht sich im Rahmen eines Pflichtversicherungssystems, für die im Übrigen die Pflichtbeiträge durch die Krankenversicherungen erhoben werden. Kein Mitglied muss geworben werden und obwohl die Rentenversicherung viele gute Informationsbroschüren herausgibt und im Rahmen ehrenamtlicher Rentenberater auch Auskünfte erteilt, ist sie eben nicht dazu gezwungen, Menschen vom freiwilligen Altersvorsorgesparen zu überzeugen.
Außer einer Schwankungsreserve, von gegenwärtig etwas unter einem Monat Rentenzahlung, ist eine Kapitalanlagepolitik, wie sie die Finanzwirtschaft leisten muss, im Rahmen des Umlagesystems nicht erforderlich.
Der gleichzeitige Aufbau eines zweiten riesigen Kapitalstocks bei den Rentenversicherungen wurde aber auch von Sozialpolitikern in der Vergangenheit abgelehnt. Die Ablehnung liegt vor allem darin begründet, dass die Rentenversicherungen gegenwärtig aus dem Bundeshaushalt ca. 80 Mrd. Euro Bundeszuschuss erhalten, die ergänzend zur Altersvorsorge der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erbracht werden. Unterstellt man nun einen hohen Kapitalstock der sich neben dem der gesetzlichen Rentenversicherung durch zusätzliche Sparleistungen aufbaut, sind die Bedenken nicht unbegründet, dass bei ständig klammen Haushaltskassen der Bundeszuschuss vermindert wird. Dieser Bundeszuschuss, darauf möchte ich noch hinweisen, ist gerade durch Entscheidungen in den Jahren 1999-2002, in denen ich die Verantwortung für diesen Bereich getragen habe, von ehemals 44 Mrd. € auf gegenwärtig 80 Mrd. € angestiegen.
Es gab aber auch rechtliche und nicht zuletzt europarechtliche Gesichtspunkte, die bei der Debatte im Jahre 2000 zu einem Verzicht auf die Anlage in den Rentenversicherungen geführt haben.
Der Einwand, die ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge hätte auch verpflichtend eingeführt werden können - sowie ich dies auch ursprünglich wollte - ist an einem breiten Widerstand, der mit dem Begriff der Zwangsrente verbunden wurde und der letztendlich dazu geführt hat, dass eine parlamentarische Mehrheit für diesen Weg nicht mehr zu erreichen war, gescheitert.
Ich glaube, dass die angeführten Punkte Ihnen deutlich machen, dass ich mich sehr ausführlich mit der von Ihnen gewünschten Option auseinandergesetzt habe. Ihren Vorwurf, der Staat mache sich zum Büttel der Versicherungskonzerne, möchte ich aus diesem Grunde entschieden zurückweisen.
Ich vermute, dass der gleiche Gedanke im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung der privaten Haftpflichtversicherung oder der Lebensversicherung bei Ihnen nicht auftritt.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester