Walter Heiler (SPD)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
28.05.1954
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Bürgermeister der Stadt Waghäusel
Wohnort
Waghäusel
Wahlkreis
Bruchsal
Wenn Sie Herrn Heiler eine Frage stellen möchten, nutzen Sie ganz einfach das Frageformular auf dieser Seite. abgeordnetenwatch.de wird Ihre Frage für Sie an Herrn Heiler zur Beantwortung weiterleiten. Die beantworteten Fragen erscheinen dann hier im Profil.
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Walter Heiler
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
05.10.2011
Von:

Hallo Herr Heiler,
ich habe mal ein paar Fragen an sie.

Wie stehen sie zu Stuttgart 21, sind sie für oder gegen das Projekt ?
Wenn sie für das Projekt sein sollten, welches sind ihre Argumente ?

Was sagen sie zu den heutigen Aussagen ihres Parteikollegen Herr Schmiedel ?
Wie stehen sie zum Grundrecht der Demonstartionsfreiheit ?


www.bild.de


Mit freundlichen Grüßen

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Heiler,

ich wende mich mit meiner Frage an Sie als SPD-Abgeordneten aus dem Landkreis Karlsruhe.

Angenommen bei der Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz stimmt eine Mehrheit der Abstimmenden mit Ja, das Quorum von einem Drittel der Stimmberechtigten wird jedoch verfehlt. Würden Sie und Ihre Fraktionskollegen dann dem Gesetz zustimmen, wenn es erneut in den Landtag eingebracht würde?

Im Falle des hier angenommenen Ausgangs der Volksabstimmung ließe sich auf diese Weise dem Willen der Bevölkerungsmehrheit noch gerecht werden.

Der Hintergrund dieser Frage ist, dass ihre Partei ja das bestehende Zustimmungsquorum bei Volksabstimmungen mit Recht als undemokratisch ablehnt und auch schon den – leider gescheiterten – Versuch unternommen hat, es durch eine Verfassungsänderung zumindest herabzusetzen.

Nur weil es in der öffentlichen Debatte derzeit etwas Verwirrung in diesem Punkt gibt, weise ich noch darauf hin, dass es selbstverständlich ebenso legitim wie verfassungsgemäß ist, eine zu einem früheren Zeitpunkt vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage erneut in den Landtag einzubringen und zu beschließen, wenn man zwischenzeitlich neue Erkenntnisse gewonnen hat. Die neue Erkenntnis würde in dem angenommenen Fall darin bestehen, dass eine Mehrheit im Volk die Inkraftsetzung des Gesetzes befürwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Walter Heiler
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.