Volker Schneider (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Volker Schneider
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Dipl . Sozialarbeiter
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
1, Saarland
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DIE LINKE steht für eine gebührenfreie Bildung, von der Vorschule bis zur Weiterbildung - dies schließt also auch das Studium ein, Studiengebühren sind sozial- und bildungspolitischer Unsinn und gehören abgeschafft. Da durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Januar 2005 dem Bund untersagt wurde ein einheitliches Gebührenverbot zu regeln, hat der Bundestag dort nur wenig Einfluss, im Wesentlichen muss sich unsere Politik darauf beschränken die Bundesregierung aufzufordern auf die Länder einzuwirken Studiengebühren wieder abzuschaffen bzw. die abschreckende Wirkung von Studiengebühren durch Untersuchungen nachzuweisen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
30.12.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schneider,
ich habe eine Frage bezüglich der Hinzuverdienstgrenze als Rentner unter 65 Jahren. Ich möchte gerne als Dozent an einer Schule Bildungskurse abhalten. Dabei kann es vorkommen, dass die Hinzuverdienstgrenze von 400,- Euro monatlich überschritten wird,da der Kurs ununterbrochen bis zum Ende desselben durchgeführt werden muß.
Gibt es da eine Sonderregelung, dass diese Grenze von 400,-- Euro überschritten werden darf, um nicht 1/3 der Rente zu verlieren? Es kann doch aus logischen Gesichtspunkten nicht sein, dass man jährlich insgesamt 4.800,- Euro dazuverdienen kann, und der Betrag zweimal im Jahr um jeweils 400,- Euro überschritten werden darf und beim Monatseinkommen unbedingt diese Grenze einhalten muss.

Bei einer Dozententätigkeit, die kursmäßig abgehalten wird, kann man nicht einfach Kurse ausfallen lassen, nur um monatlich nicht über die 400,- Euro-Grenze zu gelangen.

Oder heißt dieses, dass Rentner bei einer hochbezahlten Nebentätigkeit in der Ausübung ihrer Freiheit dermaßen diskriminiert werden können und eine Dozententätigkeit aufgrund dieser Verdienstgrenze nicht auszuüben wäre.

Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass es für Kursleiter eine Ausnahmeregelung gibt.

Abschliessend möchte ich noch besonders darauf hinweisen, dass es für mich bei der nächsten Bundestagswahl nur eine Partei gibt, die ich aufgrund ihrer vernünftigen und dringend notwendigen Parteiprogramme wählen werde; nämlich die Linkspartei.

Eine andere Partei zu wählen, wäre vollkommen dumm, denn diese haben uns in den letzten Jahren total belogen und betrogen. Zu diesen Parteien, ob CDU, SPD, FDP, GRÜNEN kann man keinerlei Vertrauen mehr aufbringen, und Rechtsparteien haben auf der Welt nichts zu suchen.

Viele Grüsse
Antwort von Volker Schneider
2Empfehlungen
06.03.2009
Volker Schneider
Sehr geehrter Herr ,

außer den von Ihnen angesprochene Möglichkeit die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 400 Euro - wobei diese Grenze einheitlich in den alten und den neuen Bundesländern gilt - zweimal im Jahr zu überschreiten, gibt es keine weiteren Sonderregelungen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Hinzuverdienstgrenzen des § 34 im SGB VI nur für Altersrenten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gelten. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres (ab 2012 bis 2029 auf 67 Jahre ansteigend) können sie unbeschränkt hinzuverdienen, ohne dass Sie Ihren Rentenanspruch verlieren.

Bei der Hinzuverdienstgrenze handelt es sich um eine so genannte negative Anspruchsvoraussetzung. Mit der Hinzuverdienstgrenze wird also der Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen der Bezug einer Rente wegen Alters (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) neben einem vor allem durch Erwerbstätigkeit erzielten Einkommen sozialpolitisch (noch) für vertretbar angesehen wird.

Die Höhe des Grenzwertes ist davon abhängig, ob die Rente als Voll- oder Teilrente gezahlt wird. Halten sie dagegen die Hinzuverdienstgrenzen nicht ein, führt dies nicht immer zum Wegfall des Rentenanspruchs. Denn es besteht dann ein Anspruch auf eine (niedrigere) Teilrente.

Jetzt lässt sich natürlich vortrefflich darüber streiten, was "sozialpolitisch noch für vertretbar angesehen wird". So hat die Höhe der Verdienstgrenze bei vielen Rentnerinnen und Rentner immer wieder zu Verwirrungen geführt, weil davon ausgegangen wurde, die Hinzuverdienstgrenze sei mit der 400 Euro-Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) gleichzusetzen. Dies war aber nicht der Fall. Viele Betroffenen mussten deshalb teilweise erheblichen Rentenrückzahlungen leisten. Ich hatte deshalb im Februar 2008 mehrere Fragen an die Bundesregierung zu dieser Problematik gestellt. Die Bundesregierung blieb bzw. bleibt bei ihrer Auffassung, dass nach geltendem Recht bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze lediglich ein Anspruch auf Teilrente besteht. Die Hinzuverdienstgrenze wurde dennoch durch das "Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderen Gesetze" rückwirkend zum 1. Januar 2008 auf die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro für eine vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommene Vollrente geändert. Somit können nun wenigstens die Missverständnisse zwischen Hinzuverdienstgrenze (vor dem 1. Januar 2008 355 Euro) und der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro ausgeschlossen werden.

Für mich stellt sich dagegen nach wie vor die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre - unter bestimmten Voraussetzungen - die Hinzuverdienstgrenze ganz abzuschaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Schneider
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schneider,

koennen Sie mir bitte erklaeren wie es zu dem aktuellen Gesetzesentwurf bezueglich des Waffengesetzes kommt?
Ich bin selbst kein Sportschuetze oder Jaeger, aber ich spiele Paintball.
Wenn es im privaten Bereich erhebliche Maengel bezueglich der Lagerung und Zugaenglichkeit von Schusswaffen gibt, so ist es sicher nur sinnvoll und richtig die bestehenden Gesetze zu erweitern oder zu veraendern.
Was aber hat eine im Wettkampf gespielte Teamsportart damit zu tun?
Ich denke, die fuer den Gesetzesentwurf Verantwortlichen haben ein voellig falsches Bild von Paintball.
Paintball ist eine Teamsportart bei der es darum geht, das gegnerische Team durch "markieren" aus dem Spiel zu werfen. Ein Vergleich mit Voelkerball ist wohl am treffensten.
Paintball wird in Deutschland in Ligen gespielt (Bundesliga, Regionalliga etc.). Viele Spielfeldbetreiber leben von Spielern, die etwa als Betriebsausflug "Paintball spielen gehen". Durch das notwendige Spielen im Team wird das Miteinander gefoerdert und man hat zusammen einfach Spass. Ich selbst habe mit etwa 15 meiner Arbeitskollegen schon einen solchen Ausflug veranstaltet und bis auf Wenige, wollen die Meisten beim nachsten mal wieder dabei sein.
Ich will jetzt gar nicht weiter auf die in den Medien genannten Gruende zum Paintball spielen eingehen (simuliertes Toeten, militaerisches Training etc.) Diese Behauptungen entsprechen in keinster Weise den Tatsachen.
Ich bin mir sicher, Sie werden sich Ihre eigene Meinung ueber Paintball bilden. Vllt besuchen SIe ja mal ein Spielfeld und ueberzeugen sich selbst von der Harmlosigkeit des Paintballsports.

mit freundlichem Gruß

O.
Antwort von Volker Schneider
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24.09.2009
Volker Schneider
Sehr geehrter Herr ,

ich bin ganz Ihrer Ansicht, dass die von der Bundesregierung angedachte Verschärfung des Waffenrechts nicht dazu führen darf, in die Freizeitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes einzugreifen. Zum Glück hat dies auch die Fraktionen von CDU und SPD erkannt und das Paintball-Verbot aus dem Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts herausgestrichen. Dennoch erlaube ich mir, Ihren Enthusiasmus gegenüber dieser Sportart nicht zu teilen, da nicht umsonst darf dieses Spiel erst ab 18 Jahren ausgeübt werden.

Mit freundlichen Gruß,

Volker Schneider
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Frage zum Thema Familie
02.06.2009
Von:

Hallo Herr Schneider,

im Bezug auf die sog. Internetsperren (DNS Access Blocking) kenne ich die Positionen verschiedener Politiker aus der Regierung und der Opposition. Die Thematik dürfte auch Ihnen nicht entgangen sein.
Interessant finde ich ganz nebenbei, dass sich die Politiker einer Fraktion zur jeweiligen Position ihrer Alpha- Tiere bekennen und selbst diese Meinung vertreten. Teilweise verwenden sie sogar gleiche bis identische Statements, was mich stutzig macht. Dass die geplante Methode, Kindesmissbrauch in der Onlinewelt zu bekämpfen, kaum effektiv sein kann, wurde ja inzwischen von verschiedenen IT- Experten nachgewiesen. Dennoch verteidigen die Schöpfer des misslungen Gesetzesentwurfes ihr sinnfreies Vorhaben.
Ist es eigentlich so, dass in diesem Fall Fraktionszwang besteht oder bilde ich mir das nur ein ?
Kann es sein, dass Politiker, die offensichtlich nicht das nötige Know How besitzen, um ein solch technisches Thema beurteilen zu können, einfach dem Mainstream folgen, um gerade im Wahlkampf eine gute Position zu erlangen ?

Wie hat sich die Linke im Saarland in dieser Frage positioniert und weicht Ihre persönliche Haltung davon ab und wenn, inwiefern ?

Gruß,
Antwort von Volker Schneider
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24.09.2009
Volker Schneider
Sehr geehrter Herr ,

ich kann ihre Entrüstung gut nachvollziehen. Sich eines Eingriffs in die Grundrechte zu bedienen, um ein zugegebener Maßen wichtiges Ziel zu erreichen, kann und darf in diesem Land nicht geduldet werden. Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, dass die Ausmaße der Kinderpornographie im Internet nicht durch irgendwelche Sperren verhindert wird. Vielmehr muss das Problem an der Wurzel gepackt werden, damit solche Bilder und Videos erst gar nicht entstehen. Daher habe ich und die Abgeordneten meiner Fraktion im Bundestag auch gegen diesen Entwurf gestimmt. Auch die LINKE im Saarland hat sich dementsprechend positioniert. Und das aus guten Grund!

Mit gesunden Menschenverstand haben diese gesetzlichen Internetsperren nichts zu tun. Es war wohl für die Bundesregierung das schnellste und billigste Mittel sich einen Erfolg beim Kampf gegen die Kinderpornographie auf die Fahnen zu schreiben. Dass diese Sperren nicht nur für diesen Umstand gedacht sind, zeigen die Forderungen von CDU und FDP direkt nach der Verabschiedung des Gesetzes, nun auch Killerspiele etc. mit diesen Sperroptionen aus dem Internet zu verbannen. Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt!
Zu ihrer Frage hinsichtlich eines Fraktionszwanges kann ich nur sagen, dass laut Verfassung jede und jeder Abgeordnete ausschließlich seinem Gewissen verpflichtet ist und natürlich auch gegen die Parteilinie stimmen kann. In der Praxis sieht dies oft anders aus, da bei den Fraktionen das Prinzip der Arbeitsteilung gilt und die zuständigen Fachpolitiker Stimmempfehlungen für die Fraktionen abgeben, nach der sich in der Regel auch alle Abgeordneten einer Fraktion richten. Schaut man sich aber die namentliche Abstimmungen der Vergangenheit ein wenig genauer an, wird deutlich, dass auch einige Abgeordnete entgegen der Parteiempfehlungen gestimmt haben.

Mit freundlichen Gruß

Volker Schneider
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Frage zum Thema Soziales
19.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schneider

Ich habe auf der Seite abgeordnetenwatch.de von Herrn Gregor Gysi auf Seite 8 eine Frage an Herrn Gysi gestellt.
Herr Gysi wies in seiner Antwort darauf hin, dass er Sie gebeten habe, mir zu antworten, was bisher aber nicht geschehen ist, obwohl Herr Gysi ja die Frage, ob er seine Ausbildungs-und Arbeitszeit in der ehemaligen DDR im Gegensatz zu vielen anderen DDR-Flüchtlingen für seine Rente angerechnet bekommt, am besten selber beantworten kann.
Im Hinblick auf die Wahl am 27.9.09 wäre es doch sinnvoll und wichtig für die Linkspartei, wenn Fragen interessierter Sympathisanten auch beantwortet würden.

Mit freundlichem Gruß und ein reiches Wahlergebnis wünschend erwartet Ihre baldige Antwort
Antwort von Volker Schneider
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25.09.2009
Volker Schneider
Sehr geehrte Frau ,

bisher ist die Anfrage von Herrn Gysi in meinem Berliner Büro meines Wissens nicht eingegangen. Ich nehme mich Ihrer Sache aber gerne an (Ihre Anfrage an Herrn Gysi habe ich mir auf seiner abgeordnetenwatch.de-Seite bereits rausgesucht).

Sie haben selbstverständlich Anspruch auf eine ausführliche Antwort. Bitte haben sie aber Verständnis, dass ich mich so kurz vor der Bundestagswahl erst nächste Woche um Ihre Anfrage kümmern kann. Ich werde mich dann mit der zuständigen Fachpolitikerin, Frau Martina Bunge, umgehend in Verbindung setzten. Nicht zu letzt möchte ich Sie auf unsere 18 Anträge zur verschiedenen Problematiken der Rentenüberleitung Ost unter folgenden Link hinweisen: www.linksfraktion.de . Dort finden Sie auch einen Antrag (Drucksache 16/7026) zu Rentenrechtliche Anerkennung von zweiten Bildungswegen und Aspiranturen in der DDR. Ein zweiter Bildungsweg oder ergänzende Bildungsstufen wurden in der DDR auch absolviert, indem die Betreffenden zeitweilig aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Diese Zeiten wurden dennoch rentenwirksam, was aber nur übergangsweise maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt wurde. Wir hatten die Bundesregierung aufgefordert eine Regelung zu schaffen, die diese Zeiten als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit anerkennt. Allerdings wurde dieser und alle anderen Anträge von SPD/CDU FDP und Bündnis 90 /DIE GRÜNEN abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Volker Schneider
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
23.09.2009
Von:

Hallo Herr Schneider,

Ihr Kollege Lutze will sich für einen besseren Ausbau des ÖPNV einsetzen,ich frage mich allerdings,wem nützt das was, bei dem Preissystem hier im Saarland. Ich denke da an dieses Wabensystem. möchte dies mal an Beispielen festmachen.
Püttlingen,Krankenhaus nach Eiweiler = 3 Euro.
Etzenhofen nach Heusweiler-Saarbrückerstrasse = 3 Euro.
Püttlingen,Krankenhaus nach Völklingen Bahnhof = 2,70 Euro.
Ritterstrasse nach Fürstenhausen = 2,70 Euro.
Ich denke dies ist sehr ungerecht und macht mir als nicht mehr mobilen Rentner manche Fahrt unmöglich. Vielleicht hilft da auch mal ein Blick über die Landesgrenze, Beispiel NRW. Kosten dort für eine Monatskarte Ruhrgebiet und Umland: 42 Euro.

V.D.

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