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Sehr geehrter Herr Schneider,
ich habe eine Frage bezüglich der Hinzuverdienstgrenze als Rentner unter 65 Jahren. Ich möchte gerne als Dozent an einer Schule Bildungskurse abhalten. Dabei kann es vorkommen, dass die Hinzuverdienstgrenze von 400,- Euro monatlich überschritten wird,da der Kurs ununterbrochen bis zum Ende desselben durchgeführt werden muß.
Gibt es da eine Sonderregelung, dass diese Grenze von 400,-- Euro überschritten werden darf, um nicht 1/3 der Rente zu verlieren? Es kann doch aus logischen Gesichtspunkten nicht sein, dass man jährlich insgesamt 4.800,- Euro dazuverdienen kann, und der Betrag zweimal im Jahr um jeweils 400,- Euro überschritten werden darf und beim Monatseinkommen unbedingt diese Grenze einhalten muss.
Bei einer Dozententätigkeit, die kursmäßig abgehalten wird, kann man nicht einfach Kurse ausfallen lassen, nur um monatlich nicht über die 400,- Euro-Grenze zu gelangen.
Oder heißt dieses, dass Rentner bei einer hochbezahlten Nebentätigkeit in der Ausübung ihrer Freiheit dermaßen diskriminiert werden können und eine Dozententätigkeit aufgrund dieser Verdienstgrenze nicht auszuüben wäre.
Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass es für Kursleiter eine Ausnahmeregelung gibt.
Abschliessend möchte ich noch besonders darauf hinweisen, dass es für mich bei der nächsten Bundestagswahl nur eine Partei gibt, die ich aufgrund ihrer vernünftigen und dringend notwendigen Parteiprogramme wählen werde; nämlich die Linkspartei.
Eine andere Partei zu wählen, wäre vollkommen dumm, denn diese haben uns in den letzten Jahren total belogen und betrogen. Zu diesen Parteien, ob CDU, SPD, FDP, GRÜNEN kann man keinerlei Vertrauen mehr aufbringen, und Rechtsparteien haben auf der Welt nichts zu suchen.
Viele Grüsse
