Volker Blumentritt (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Volker Blumentritt
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Koch, Ortsbürgermeister Jena Neu-Lobeda
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis
Landeslistenplatz
7, Thüringen
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
09.12.2006
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Blumentritt,

Werden Sie für die Gesundheitsreform stimmen, die die gesundheitliche Versorgung der Menschen teurer und bürokratischer machen wird und von den meisten Experten im Gesundheitswesen abgelehnt wird?
Werden Sie für die Gesundheitsreform stimmen, die tausende Arbeitsplätze im Krankenhaus und in den Arztpraxen zerstören wird?

Mit freundlichen Grüssen

Dr. P.
Antwort von Volker Blumentritt
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01.02.2007
Volker Blumentritt
Sehr geehrter Herr Pro. Dr. P. ,

entschuldigen Sie, dass ich Sie mit der Antwort habe warten lassen, aber die Verhandlungen über Nachbesserungen zur Gesundheitsreform liefen noch und solange es keine Eindeutigkeit gab, wollte ich keine vorschnelle Antwort geben.

Aufgrund der Wahlentscheidungen und den Diskussionen, die in der großen Koalition auch immer wieder auftreten, ist es notwendig tragbare Kompromisse zu finden.

Ja, ich werde morgen für die überarbeitete Gesundheitsreform stimmen und werde Ihnen das auch begründen.

Volker Blumentritt wird morgen dem überarbeiteten Gesetzpaket der Koalitionspartner im Bundestag für die Gesundheitsreform aus folgenden Gründen zustimmen:

*Die wichtigsten Vorteile des GKV-WSG für die neuen Länder*

1. Hundertprozentiger Einkommensausgleich im Gesundheitsfonds.

Nach Einführung des Gesundheitsfonds spielt es keine Rolle mehr, wie das Einkommensgefälle zwischen Regionen oder zwischen Ost und West ist, wie viele Geringverdiener, oder auch wie viele Rentner oder Arbeitslose bei einer Kasse versichert sind.
Vorteil für Ostkassen: Sie bekommen jetzt für jeden Versicherten den gleichen (Grund-) Betrag wie die Westkassen.

2. Verbesserter RSA im Gesundheitsfond.

Bessere Abbildung der tatsächlichen Krankheiten, da die 50 - 80 häufigsten Krankheiten einbezogen werden. Vorteil für die Ostkassen: Sie bekommen tendenziell mehr Geld haben als bisher, da sie (wegen der Altersstruktur) relativ mehr chronisch Kranke haben

3. Harmonisierung der Arzthonorare. *Durch Abschaffung der Budgetierung, Verlagerung der Krankheitsrisikos von den Ärzten zu den Kassen
Vorteil Ost: Höhere und gerechtere Honorierung der ärztlichen Leistung.

4. Verbesserung der Versorgungssicherstellung (I). Ab 2010 werden für unterversorgte Regionen (hauptsächlich im Osten) generell Zuschläge vereinbart werden können.

5. Verbesserung der Versorgungssicherstellung (II). In 2007 bis 2009 mehr und flexiblere Anreize bei unterversorgten Regionen durch Sicherstellungszuschläge. Dazu werden Sicherstellungszuschläge künftig:
  • nicht mehr hälftig zu lasten der Arzthonorare, sondern zu 100 % durch die Kassen finanziert
  • nicht mehr durch eine Begrenzungsregelung gedeckelt (bisher 1 v. H. der Gesamtvergütung)
  • auch an Ärzte gezahlt, die bereits im betroffenen Gebiet tätig sind
  • schon bei absehbar drohender Unterversorgung gewährt
Vorteil Ost: Mehr Anreize zur Tätigkeit und Niederlassung durch höhere Honorare

6. Verbesserung der Versorgungssicherstellung (III). Die Öffnung der Krankenhäuser für spezialisierte ambulante Leistungen und seltene Krankheiten verbessert die Gesundheitsversorgung gerade in entsprechend strukturschwachen Regionen erheblich.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blumentritt, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.12.2006
Von:

Sehrgeehrter herr Blumentritt !
ich hätte gerne auskunft darüber wie weit das längst überfällige Gesetzgebungsverfahren in Sachen Opferrente für zu Unrecht Verurteilte des SED-Regimes.Nach erfolgter Rentennachzahlungen für ihre Peiniger wäre höchste Zeit für unsere Volksvertreter dieses Verfahren zu beschleunigen. Wie ist Ihr personlicher Standpunkt in dieser Angelegenheit und wie können Sie hier zur Beschleunigng beitragen.
mit freundlichen Grüssen
Antwort von Volker Blumentritt
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15.03.2007
Volker Blumentritt
Sehr geehrter Herr Wenzel,

vielen Dank für Ihr Schreiben zu den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegten Eckpunkten für ein 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Da uns in den letzten Tagen viele gleichlautende Briefe erreicht haben, erlaube ich mir, Ihnen mit diesem Schreiben auch für meine Kolleginnen und Kollegen zu antworten.

Wie Sie sicher wissen, hat der Deutsche Bundestag nun am 1. März 2007 einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit Eckpunkten für ein 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz beschlossen. Viele Vertreter von Opferverbänden haben die Bundestagsdebatte im Reichstagsgebäude übrigens auf unsere Einladung direkt verfolgen können.

Gerne erläutere ich Ihnen die Beweggründe, warum CDU/CSU und SPD gemeinsam die nun beschlossenen Eckpunkte vorgelegt haben. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich dabei nicht auf alle vorgetragenen Bedenken eingehen kann, möchte aber doch gerne die wesentlichen Erwägungen nennen. Ich habe den Text des Beschlusses in der Anlage beigefügt, so dass Sie die Regelungen direkt nachlesen können.

Sie können sicher sein, dass uns das Unrecht, das Sie und viele andere Menschen während der SED-Diktatur erleiden mussten, sehr bewusst ist. Es waren nicht zuletzt auch Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die in den Gefängnissen und Lagern der zweiten deutschen Diktatur zu leiden hatten. Es ist unsere feste Überzeugung, dass Widerstand gegen jegliche Form von Diktatur, das Eintreten für Freiheit und Recht zu den Grundlagen unseres Staatswesens gehören. Denen, die für ihren Widerstand und ihr freiheitliches Verhalten unter der SED-Diktatur Opfer bringen mussten, ist unsere Gesellschaft Dank schuldig. Der Staat sollte auch erlittene Nachteile, soweit möglich, ausgleichen.

Sie kritisieren, dass die von den Fraktionen von SPD und CDU/CSU gemeinsam vorgesehene Opferpension nicht ausreichend sei. Wie Sie sicher wissen, steht das geplante 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, um das es zurzeit geht, nicht allein. Es ergänzt und erweitert vielmehr zwei weitere Gesetze aus den Jahren 1992 und 1994, in denen die strafrechtliche, die berufliche und die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung von Opfern der SED-Diktatur geregelt wird. Darin wurde beispielsweise die Haftentschädigung festgelegt, ebenso auch die rentenrechtliche Behandlung von Haft- bzw. Verfolgungszeiten. Damit ist auch die Differenzierung, die Sie zu Recht fordern, gewährleistet. Hinzu kamen weitere Gesetze zur Verbesserung der Situation der Opfer in den Jahren 1997, 1999 und 2003. Ich kann verstehen, wenn Betroffene sagen, dass die dort festgelegten Leistungen nicht ausreichen. Allerdings kann man meines Erachtens auch nicht sagen, dass in den seit der Wiedervereinigung verstrichenen Jahren nichts getan worden wäre. Insbesondere möchte ich daran erinnern, dass von der SPD-geführten Bundesregierung unter Gerhard Schröder im Jahre 1999 die Kapitalentschädigung pro Haftmonat auf damals 600 DM erhöht worden ist.

Von Seiten der Opferverbände wurde in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass niemand auf Grund erlittener Haft und nachfolgender beruflicher Schikanen in der DDR im Alter Armut leiden dürfe. Diese Forderung versucht die vorgeschlagene Regelung zu befriedigen. Die vorgesehene Höhe der Opferrente von 250 Euro pro Monat entspricht immerhin etwa 10 Rentenpunkten. Ich bin sicher, dass wir damit vielen Betroffenen helfen werden. Betroffenen, die derzeit in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Für diese Menschen wäre die vorgesehene Opferpension nicht nur eine symbolische Anerkennung ihres Eintretens für Demokratie und Freiheit, sondern würde darüber hinaus vor allem auch deren materielle Not lindern helfen.

Die Koalitionsparteien wollen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen die Lebensleistung der vielen mutigen Menschen in der DDR würdigen, die sich gegen das Regime gestellt haben und Opfer von Verfolgung und Unterdrückung waren. Dies ist eine ganz wichtige Aufgabe für das demokratische Deutschland. Wir sind uns vermutlich darin einig, das dies eine sehr umfassende Aufgabe ist, die vielfältige Aspekte hat. Sie ist sicher nicht allein durch finanzielle Zuwendungen zu lösen. Denn kein Geld der Welt kann das erlittene Unrecht wiedergutmachen. Wir haben uns jedoch bemüht, Nachteile auszugleichen und für Genugtuung zu sorgen.

Das jetzt geplante Gesetz ist übrigens auch nicht auf die "Opferrente" beschränkt. Zwei weitere wichtige Vorhaben kommen hinzu: zum einen sollen die Fristen für die Antragstellung nach den Rehabilitierungsgesetzen verlängert werden. Und zum anderen werden die finanziellen Mittel der Häftlingshilfestiftung in Bonn verdoppelt. Damit können weitere, bisher nicht betroffene Opfer der SED-Diktatur gefördert werden.

Ich verstehe im Übrigen sehr gut, dass manche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Rentenansprüchen von SED-Kadern auf Unverständnis stößt. Aber wie Sie sicher auch wissen, hat der Deutsche Bundestag jeweils versucht, entsprechende Zahlungen zu verhindern. Milliardenzahlungen an ehemalige Stasimitarbeiter hat es dabei übrigens, anders als manche Medienberichte glauben machen wollen, nicht gegeben. Es gibt keinen Stasigeneral, der eine Generalspension bekäme. Die Renten der ehemaligen Mitarbeiter des MfS/ANS sind auf den Durchschnittswert Ost gekappt worden. Diese Kappung ist auch vom Bundesverfassungsgericht als gerechtfertigt anerkannt worden.

Die immer wieder genannte Zahl von etwa 2,5 Milliarden Euro jährlich für Zusatz- und Sonderversorgungen beruht auf einer technischen Entscheidung im Einigungsvertrag, grundsätzlich alle Rentenansprüche aus der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Es gab insgesamt ca. 30 Zusatz- und Sonderversorgungssysteme. Das reicht vom Bergmann unter Tage bis zum Lehrer oder Arzt. Jeder, der mehr als die Bemessungsgrenze, das waren 600 Mark, verdient hat, konnte bzw. musste sich zudem freiwillig zusatzversichern. Auch hier hat es ursprünglich Kappungen gegeben, die vor allem gutverdienende Angestellte in den Ministerien und in der Leitung der Betriebe betrafen. Diese sind leider vom Bundesverfassungsgericht als nicht im Einklang mit der Verfassung stehend angesehen worden, woraufhin das Gesetz geändert werden musste. Nach wie vor sind aber Personen, die gegen die Menschenrechte verstoßen haben bzw. in genau definierten leitenden Positionen tätig waren, das reicht bis zum Sekretär einer Kreisleitung der SED, von den Leistungen ausgenommen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen die Hintergründe der Eckpunkte und die Vorstellungen von SPD und CDU/CSU erläutern können. Nachdem nunmehr der Deutsche Bundestag die Eckpunkte zu einem 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz beschlossen hat, wird im weiteren Verfahren die Bundesregierung anhand dieser Eckpunkte einen konkreten Gesetzentwurf für die Regierungsfraktionen formulieren. Dieser Entwurf wird dann im Frühsommer vom Deutschen Bundestag als Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen eingebracht, beraten und – nach meiner Vorstellung – vor dem 17. Juni beschlossen werden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung des dann konkret vorliegenden Gesetzes werden wir natürlich auch weiter das Gespräch mit den Verbänden von Betroffenen suchen.

Ich würde mich freuen, wenn wir dabei die konstruktive Zusammenarbeit mit den Opferverbänden fortsetzen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blumentritt
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Frage zum Thema Gesundheit
27.02.2007
Von:

Wir, die Beschäftigten im Rettungsdienst einschließlich der Feuerwehr, brauchen dringend eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes.

Die Anforderungen an unseren Beruf sind gestiegen und es müssen zur Erhalt der Qualität des Rettungsdienstes für die Ausbildung vergleichbare Voraussetzungen wie für andere Fachberufe geschaffen werden.

Dazu hat es eine erste Debatte im Bundestag gegeben.

Ich frage Sie als Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises

Wie stehen Sie zu den Vorschlägen der Ständigen Konferenz Rettungsdienst (Eck-punktepapier)
Insbesondere
• einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren
• Zahlung einer Ausbildungsvergütung
• Anhebung der Qualifikation der Ausbilder
• Schaffung eines eigenständigen Berufsbildes?
Antwort von Volker Blumentritt
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14.03.2007
Volker Blumentritt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage,

bisher gibt es im Bundestag zum Thema der Regelung von Gesundheitsfachberufen, in dem der Rettungsassistent enthalten ist, nur Gesetzentwürfe.

Da ich nicht in dieser Arbeitsgemeinschaft bin, ist es für mich schwer da Stellung zu beziehen, da jeder Abgeordnete viele Aufgabenbereiche hat aber aufgrund der Vielzahl von Themen nur in bestimmten Ausschüssen und Arbeitskreisen vertreten sein kann.

Ich werde Ihre Anfrage in die Arbeitskreise weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blumentritt
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Frage zum Thema Arbeit
27.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Blumentritt,

Sie wurden direkt von den Wählerinnen und Wählern des Wahlkreises in den Bundestag gewählt.
In den letzten Wochen fanden auch in "Ihrem" Wahlkreis wiederholt öffentliche Proteste gegen die Einführung der von EX-SPD Chef Müntefering konzipierten Rente mit 67 statt. Meinungsumfragen beweisen, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung diese Pläne klar ablehnt, da es zu einer faktischen Rentenkürzung kommt - oder kennen Sie 66-jährige Dachdecker, Lehrer, Bergleute, bzw. solche, die es in diesem Alter noch sein wollen?
Meine Fragen:
Wie stehen Sie zur beabsichtigten Rente mit 67?
Wieviel ist Ihnen die Meinung der Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis bei dieser Richtungsentscheidung wert?
Gilt hier die von dem Vorsitzenden Ihrer Fraktion erneut eingeforderte Fraktionsdisziplin mehr, als die Meinung vieler Experten und der übergroßen Mehrheit der Betroffenen:
Es gibt kaum berufliche Perspektiven für Leute bis 65 Jahren, geschweige denn bis 67!

Ich hoffe, dass direkt gewählte Abgeordnete sich in besonderem Maße verpflichtet fühlen, eine Politik im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung zu befördern. Diese Erwartung wurde mit Ihrer Zustimmung zur sogenannten Gesundheitsreform nicht erfüllt. Umso mehr wird Ihre Abstimmung zur Rente mit 67 zum Gradmesser Ihres Politikverständnisses.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Volker Blumentritt
2Empfehlungen
15.03.2007
Volker Blumentritt
Sehr geehrter Herr ,

ich habe aus gesundheitlich bedingten Gründen nicht an der Abstimmung zur Rente mit 67 teilnehmen können.

Aber auch Ihnen kann ich nur antworten, was ich auch an anderen Stellen auf diese Frage sage oder wie auf diesem Weg schreibe

Der Plan Rente mit 67 klingt sicher in manchem Einzelfall erst einmal relativ hart, ist aber gesamtpolitisch betrachtet die einzige Möglichkeit, Rente überhaupt noch finanzierbar machen zu können.

Wird die Rente erst mit 67 in Anspruch genommen, spart das zwei Jahre Rentenzahlungen und bringt – bei weiterhin versicherungspflichtiger Beschäftigung – zwei Jahre längere Beitragszahlungen in die Rentenkasse. Damit soll der Beitragssatzanstieg gedämpft und der Beitragssatz bis 2020 bei 20 Prozent, bis 2030 bei 22 Prozent gehalten werden. Je mehr Arbeitnehmer bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, desto besser wird das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern. Dies führt allerdings durch den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel auch zu stärkeren Rentenerhöhungen – entsprechende Lohnentwicklungen vorausgesetzt.

Die wachsende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugszeit und damit den Wert der gesamten Rentenleistung. Frauen bezogen im Jahr 1981 durchschnittlich über 14,1 Jahre ihre Rente, 2003 waren es bereits 18,8 Jahre; bei Männern entwickelte sich der Rentenbezug im gleichen Zeitraum von im Durchschnitt 11,1 auf 14,8 Jahre. Das bedeutet eine Steigerung um jeweils 25 Prozent oder rund 1,2 Prozent pro Jahr. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge und das Statistische Bundesamt gehen in ihren Prognosen von einer Steigerung der ferneren Lebenserwartung der 60- Jährigen von ca. 1,5 Monaten pro Jahr im Vergleich zum vorhergehenden Jahrgang aus. Bis zur vollen Wirksamkeit der Anhebung des Regelrentenalters im Jahr 2029 bedeutet dies eine durchschnittliche Verlängerung der Lebenserwartung und damit der Rentenbezugszeit um rund 2,7 Jahre. Damit wäre die Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre auf 67, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rentenzahlungen, mehr als kompensiert.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blumentritt
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Frage zum Thema Rente mit 67
02.03.2007
Von:

Ich frage Sie, Herr Blumentritt, wie können Sie Ihr Abstimmungsverhalten im Bundestag Ihren Hartz IV-Betroffenen-Wählern und Rentnern erklären?

JA zur Gesundheitsreform
JA zur Mehrwertsteuererhöhung
Stimmenthaltung bei: Anpassung und Veränderung von Hartz IV

Wie werden Sie abstimmen bei: "Rente mit 67" ??

Vergessen Sie nicht, Sie sind den Menschen verpflichtet und nicht der Partei ! Die Mehrheit der Bevölkerung will die "Rente mit 67" nicht ! !

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Volker Blumentritt
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14.03.2007
Volker Blumentritt
Sehr geehrte Frau ,

ich habe aus gesundheitlich bedingten Gründen nicht an der Abstimmung zur Rente mit 67 teilnehmen können.

Trotzdem möchte ich Ihnen meine Meinung dazu schildern.

Der Plan Rente mit 67 klingt sicher in manchem Einzelfall erst einmal relativ hart, ist aber gesamtpolitisch betrachtet die einzige Möglichkeit, Rente überhaupt noch finanzierbar machen zu können Die Regelung zur Rente mit 67 schaffen die Rahmenbedingungen um die Früchte einer solchen Arbeitsmarktentwicklung für die Rentenversicherung nutzbar zu machen.

Wird die Rente erst mit 67 in Anspruch genommen, spart das zwei Jahre Rentenzahlungen und bringt – bei weiterhin versicherungspflichtiger Beschäftigung – zwei Jahre längere Beitragszahlungen in die Rentenkasse. Damit soll der Beitragssatzanstieg gedämpft und der Beitragssatz bis 2020 bei 20 Prozent, bis 2030 bei 22 Prozent gehalten werden. Je mehr Arbeitnehmer bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, desto besser wird das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern. Dies führt allerdings durch den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel auch zu stärkeren Rentenerhöhungen – entsprechende Lohnentwicklungen vorausgesetzt.

Die wachsende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugszeit und damit den Wert der gesamten Rentenleistung. Frauen bezogen im Jahr 1981 durchschnittlich über 14,1 Jahre ihre Rente, 2003 waren es bereits 18,8 Jahre; bei Männern entwickelte sich der Rentenbezug im gleichen Zeitraum von im Durchschnitt 11,1 auf 14,8 Jahre. Das bedeutet eine Steigerung um jeweils 25 Prozent oder rund 1,2 Prozent pro Jahr. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge und das Statistische Bundesamt gehen in ihren Prognosen von einer Steigerung der ferneren Lebenserwartung der 60- Jährigen von ca. 1,5 Monaten pro Jahr im Vergleich zum vorhergehenden Jahrgang aus. Bis zur vollen Wirksamkeit der Anhebung des Regelrentenalters im Jahr 2029 bedeutet dies eine durchschnittliche Verlängerung der Lebenserwartung und damit der Rentenbezugszeit um rund 2,7 Jahre. Damit wäre die Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre auf 67, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rentenzahlungen, mehr als kompensiert.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blumentritt
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