Volker Blumentritt (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Volker Blumentritt
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Koch, Ortsbürgermeister Jena Neu-Lobeda
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis
Landeslistenplatz
7, Thüringen
weitere Profile
(...) Es müssen Mindeststandards dort gesetzt werden, wo diese notwendig sind. Mindestlöhne schützen Arbeitnehmer vor Ausbeutung, sie schützen aber auch Arbeitgeber und zwar gerade kleine Arbeitgeber vor einem Vernichtungswettbewerb durch Mitbewerber, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. Die Höhe sollte aber nicht von der Politik per Gesetz festgelegt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Volker Blumentritt
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2009
Von:

Sehr geehrte Damen und Herren.

Beim recherchieren in Büchern, Internetberichten und diversen weiteren öffentlich zugänglichen Quellen (wie Gesetzestexten u.ä.), sowie im Austausch mit Bekannten, Verwandten und Freunden, bin ich in letzter Zeit immer wieder auf Themen gestoßen, welche mein persönliches Rechtsempfinden sehr beunruhigen und mich stark zum Nachdenken anregen!

Aus diesem Grund schreibe ich Ihnen jetzt (gleichzeitig auch vielen weiteren pol. Kollegen von Ihnen), in der Hoffnung, dass Sie mir bei folgendem Punkt weiter helfen können?

Ich habe einmal gelernt, dass unser "Grundgesetz für die BRD", das höchste deutsche Gesetz ist und sich dieses nur dem Völkerrecht unterordnet (GG Art. 25). Doch folgende Tatsache irritiert mich ein wenig.

Auf welcher völkerrechtlich-verbindlichen Grundlage basiert unser Grundgesetz da eigentlich genau und WO (in welchen Bundesländern, Landesteilen) findet es seine Gültigkeit, WENN seit dem "2+4 Vertrag" vom 12.09.1990, der Artikel 23 (Gültigkeitsbereich) in der jetzigen, aktuellen Fassung geändert wurde und dieser sich nun auf die "Europäische Union" bezieht, welche aber noch GAR NICHT völkerrechtlich legitimiert und verfasst wurde (durch fehlende Verfassung etc.)?

Und wenn nun KEIN völkerrechtsverbindlicher Gültigkeitssbereich nachgewiesen werden kann, dadurch jegliche Legimitation fehlt, welchen Wert und Nutzen hat dann noch das "Grundgesetz für die BRD" für UNS, die steuerzahlenden Bürger und Wähler???

Insbesondere die Artikel (aus dem GG):

  • 1, 2, 3, 4, 5, ... ff (Grundrechte)
  • 25 (Völkerrecht vor Bundesrecht)
  • 54, 56, 58 (Bundespräsident, Amtseid, Gegenzeichnung)
  • 70, 71, ... ff (Gesetzgebung)
  • 83, 84, ... ff (Ausführung Gesetze)
  • 116 ...(Begriff "Deutscher") usw. ???


In der Hoffnung auf klärende, exakte Antworten von Ihnen und ihren Kollegen, verbleibe ich erwartungsvoll und

mit freundlichem Gruß

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 2 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
24.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Blumentritt,

wie stehen Sie zum BGE wie es von Götz Werner und dem Netzwerk Grundeinkommen u a vorgeschlagen wird, als Instrument, die Wirtschaft in Bewegung zu bringen ?

MfG
Antwort von Volker Blumentritt
5Empfehlungen
07.05.2009
Volker Blumentritt
Sehr geehrte Frau ,

ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) gilt als sozialpolitisches Modell, nachdem jede/r Bürger/in, unabhängig davon ob Vermögen oder Einkommen vorhanden ist oder nicht, vom Staat die gleiche finanzielle Zuwendung (Transferleistung) erhalten soll.

Zur Umsetzung des Modells nach Götz Werner bedarf es einer Neuordnung des bisherigen Steuersystems. Da nach seiner Theorie Einkommen - im Gegensatz zu heute - nicht mehr besteuert werden sollen. Einnahmen aus Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Vermögensteuer würden wegfallen. Das bedingungslose Grundeineinkommen (BGE) nach Werner soll einzig aus der Besteuerung von Waren und Dienstleistungen (Konsumsteuer) finanziert werden. Dieser Steuersatz für den Konsum wäre gegenüber heute enorm hoch, da nur noch anhand dieser Steuer, staatliche Einnahmen/Ausgaben getätigt werden würden. Woher soll das Geld für die Auszahlungen des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) kommen, wenn jegliche Steuereinnahmen außer genannter Konsumsteuer, als Einnahmequelle wegfallen? Gegenüber heute, würden die Lebenshaltungskosten um ein vielfaches ansteigen.

Für mich ist es nicht ersichtlich, dass das Modell des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) nach Götz Werner ein Instrument ist, um die Wirtschaft oder die Bürger/innen "in Bewegung" zu bringen. Ich stehe diesem Modell, wie anderen Modellen zum bedingungslosen Grundeinkommen auch, sehr skeptisch gegenüber. Das Modell nach Götz Werner berücksichtigt in nicht ausreichender Form die reale Dynamik unserer Volkswirtschaft. Denn die gesellschaftliche Wertschöpfungskette baut darauf auf, dass Geld von Unternehmen (in Form von z.B. Lohn- und Kapitalkosten) an diejenigen fließt, die in den Produktionsprozess eingebunden sind, indem sie durch ihre mitunter harte Arbeit Leistung erbringen. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) nach Werner ist es vorstellbar, dass Arbeit tendenziell reduziert wird. Auch die Grundlage für persönliches und berufliches Fortkommen könnte durch ein bedingungsloses Grundeinkommen gegenstandslos werden.

Ich stehe für eine sozial- und bedarfsgerechte Grundsicherung und nicht für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE). Ich halte das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) weder für finanzierbar noch für sozial gerecht. Würde ein bedingungsloses Grundeinkommen existieren, würde dies allen Gesellschaftsmitgliedern zustehen. Damit würden auch Personen deren Existenz bereits gesichert ist zu Empfängern dieser Transferzahlung. Weiterhin wären nach dem Modell von Götz Werner die Säulen des Sozialstaats und die staatlichen Fürsorgesysteme nicht mehr finanzierbar.

Mit einer zielgerichteten Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Wirtschaftspolitik lässt sich weitaus besser und auch nachhaltiger dafür sorgen, dass weitere Arbeitsplätze entstehen. Dies erreichen wir nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen welches nach dem Gießkannenprinzip verteilt wird.

Weitere Gedanken zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen können sie auch meiner Antwort vom 27.11. 2008 an Herr Scherzer bei abgeordnetenwatch.de entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Volker Blumentritt
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Blumentritt,

meine Frage :" Warum dürfen Waffenmessen durchgeführt werde?"

Unverständlich ist mir, dass es Waffenmessen gibt, wie die kürzlich in Nürnberg
und Computerspiele verboten werden sollen....Computerspiele töten nicht, aber Waffen.

Das ist nicht nachvollziehbar

Vielen Dank, für die Bantwortung meiner Frage.

Mit freundlichem Gruss

.
Antwort von Volker Blumentritt
2Empfehlungen
15.05.2009
Volker Blumentritt
Sehr geehrte Frau ,

nach dem Amoklauf eines 18-jährigen in einer Schule in Winnenden ist eine erneute öffentliche Debatte über Schusswaffen und Computerspiele entbrannt.

Dinge die verkauft werden können, dürfen auch auf Messen beworben werden. Allein das Produkt "Waffe" tötet nicht. Ein Gegenstand wird erst in Verbindung mit einer Person, die Gewalt ausübt, zu einer tödlichen Waffe. Die Gewaltbereitschaft einer Person, kann der Gesetzgeber – auch mit Verboten bestimmter Gegenstände – nicht kontrollieren. (Von den ungeklärten verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsfragen solcher Verbote abgesehen.) Bei einer Gewalttat wie bspw. einem Amoklauf, handelt es sich um ein gesellschaftliches und komplexes Problem. Unsere Lösungen müssen bei den Kindern und Jugendlichen ansetzen. Zu ihrer Frage. Computerspiele können auf Grundlage des §131 deutsches Strafgesetzbuch (StGB) verboten werden. Dieser Paragraph regelt die Darstellung von Gewalt. Demnach ist es möglich, das Computerspiele (unabhängig ob diese online oder offline gespielt werden) wegen der Darstellung grausamer und menschenverachtender Gewalttätigkeiten beschlagnahmt oder verboten werden. Nach einer Gesetzesinitiative zum Verbot von Killerspielen (im Jahr 2006/ 2007) ist das Gesetz um § 131a, erweitert wurden. Zudem wird Kindern und Jugendlichen der Zugang zu Gewalt darstellenden und verherrlichenden Werken durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) eingeschränkt.
Waffenmessen können verboten werden, dies ist allerdings Sache des jeweiligen Landes (in dem eine Waffenmesse stattfinden soll). Nach den Ereignissen in Erfurt und auch Winnenden sind verschiedentlich Waffenbörsen – z.B. in Dortmund, Leipzig, Berlin, Potsdam und Mannheim – nicht genehmigt wurden. Jedes Bundesland bestimmt selbst, ob rechtliche Beschränkungen dafür sorgen, dass nur Personen mit einer Waffenbesitzkarte und mit Altersbeschränkung Zutritt zu einer Waffenmesse haben.
Gesetzlich ist der Waffenbesitz für Personen unter 21 Jahren nicht erlaubt. Die Altersgrenze ist im April 2003, nach den schrecklichen Ereignissen in Erfurt, auf 21 Jahre angehoben worden. Auch für jugendliche Sportschützen gilt, schießen ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen innerhalb der Vereine erlaubt. Waffenbesitz ohne entsprechenden Waffenschein und waffenrechtliche Erlaubnis ist illegal. Trotzdem gibt es allein in Deutschland leider zahlreiche Personen die sich eine Schusswaffe auf illegalem Weg beschafft haben und diese illegal besitzen. Die Frage ist (und bleibt damit) ob sich in Folge weiterer gesetzgeberischer Verbotsmaßnamen der illegale Waffenbesitz verringern würde.

Mir erscheint ein funktionierendes Netzwerk, in dem Kinder und Jugendliche neben Kraft und Halt auch Antworten auf ihre Fragen und Hilfe bei Ängsten und Zweifeln finden, sinnvoller als etwaige Verbote. Kinder und Jugendliche müssen von ihren Eltern, von Pädagogen und ihren Freunden anerkannt und dazu befähigt werden, so stark zu sein, um in den Rollenmustern, wie sie Computerspiele mit der Darstellung gewalttätiger Helden "die bekommen was sie wollen", keine Vorbilder mehr zu finden. Kinder und Jugendliche dürfen nicht dazu animiert werden Gewalt auch im Alltag als probates Mittel zur Lösung ihrer Probleme anzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Blumentritt
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Blumentritt,

bezüglich des geplanten "Gesetz(es) zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" habe ich ein paar Fragen an Sie:

Wie beurteilen Sie die Verhältnismäßigkeit der geplanten Zensurmaßnahmen in Bezug zum Grundgesetz Artikel 5 (eine Zensur findet nicht statt) - den Absatz 2 kenne ich?
Insbesondere
  • wenn man bedenkt, daß die Sperrliste vom BKA gepflegt werden soll, dessen Mitarbeiter schon mal als agent provocateur agieren und vor Gericht lügen (Quelle: annalist.noblogs.org )
  • wenn die Sperrliste keinerlei öffentlichen Kontrolle zugänglich ist
  • mit dem Wissen, daß etwa die "Operation Himmel" mit ca. 12.000 des Konsums von Kinderpornographie Verdächtigten ein grandioser Fehlschlag war
  • mit dem Wissen, daß es deutlich effizientere Wege mit deutlich weniger "Kollateralschäden" gibt - nachgewiesenermaßen funktioniert das Abschalten einschlägiger Seiten recht gut (Quelle: www.carechild.de )
  • und am Wichtigsten: mit dem Wissen darum, daß dieses Gesetz den Aufbau einer flächendeckenden Internetzensur ermöglichen soll, und es natürlich kein technisches Problem mehr darstellen wird, die Sperrlisten um beliebige weitere Einträge zu erweitern, etwa auf Wunsch der Musikindustrie (Stichwort Raubkopien), der staatlichen Lotterien (die sich durch Internet-Lotto gefährdet sehen) usw. usf.?

Also zusammengefaßt: Wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf? Wie werden Sie abstimmen?

mit freundlichen Grüßen,


PS: Dieselben Fragen gehen ebenso an Ihre Jenaer Kollegen Ramelow und Barth
Antwort von Volker Blumentritt
bisher keineEmpfehlungen
03.06.2009
Volker Blumentritt
Sehr geehrter Herr ,

für Ihren Beitrag vom 22.04.2009 zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen danke ich ihnen. Missbrauch von Kindern stellt eine abscheuliche Gewalttat dar. Neben den bisherigen Instrumenten der Strafverfolgung, auf die Herstellung, den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie, geht es nun darum neue Möglichkeiten zu finden, um die Kinder besser als bisher, vor sexuell motivierten Übergriffen zu schützen. Denn die Täter finden, gerade durch die Möglichkeit die ihnen das Internet als weltumspannendes Kommunikationsnetz bietet, immer neue Wege ihre kinderpornographischen Inhalte zu verbreiten.

Die Debatten zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet haben verdeutlicht, dass es rechtliche und inhaltlich ungeklärte Fragen gibt. Diese müssen in einem parlamentarischen aber für die Öffentlichkeit transparenten Verfahren, mit großer Sorgfalt erörtert und geklärt werden. Ich halte es durchaus für sinnvoll, schalten sich (wie mit der Online-Petition oder der Kampagne "Löschen statt sperren" bereits geschehen) auch Fachleute aus dem Bereich Internetkommunikation mit ihrem Wissen, in die politische Diskussion, ein.

Zu ihren Fragen. Das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt auf Grundlage des § 184b StGB (sexueller Missbrauch von Kindern) und unter Wahrung des Grundgesetztes vorgeschlagene Sperrlisten. Damit handelt es sich um rechtlich klar definierte Bereiche. Nur (auch außerhalb des Internets) strafbare Inhalte können vom Bundeskriminalamt (BKA) gesperrt werden. Dies bedeutet keine Zensur, sondern die Entfernung strafbarer (und für die Opfer demütigender) Inhalte aus dem Internet.

Zu Recht ist von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen worden, dass mögliche Zugangsperren für den versierten Nutzer technisch zu umgehen sind. Hier halte ich vor allem Folgendes für bedeutsam: Derartige Internetzugangsperren sind in anderen europäischen Staaten mit Erfolg eingeführt worden und haben Zugriffe auf Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten oft verhindern können. Dieses Ergebnis wiegt für mich schwerer, als das Argument, dass Internetsperren für technisch versierte User auch zu umgehen seien. Der Gesetzentwurf soll den Zugang im Internet auf kinderpornographische Inhalte, erschweren und verhindern. Der Schutz der Opfer steht im Vordergrund.

Die Sperrungen der Internetseiten sollen nicht als Ersatz für die Strafverfolgung der Täter außerhalb des virtuellen Raumes Internet fungieren, sondern nur eine Maßnahme im Gesamtpaket im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und seine Veröffentlichung im Internet. Wir sind uns einig, dass es für einen effektiven Kampf gegen Kinderpornographie, weitere und überlegte Schritte braucht. Wir als SPD-Fraktion haben dazu Anfang Mai, einen zehn Punkte Plan mit konkreten Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung vorgelegt. Im Weiteren werden wir im Gesetzgebungsverfahren prüfen, an welchen Stellen der geplante Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet in verfahrens- und datenschutzrechtlicher Hinsicht, verbessert werden kann. In der Hoffnung, Ihnen meinen Standpunkt dargelegt und ihre Fragen beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Volker Blumentritt
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.05.2009
Von:

Hallo Volker,

sicher weißt du bereits, dass am 11. Juli 2009 wieder ein NPD Konzert mit Kundgebung in Gera stattfinden wird.

Würdest Du an diesem Tag an der Spitze des Demonstrationszuges "Gera bunt- kein Platz für Nazis" mit laufen und im Vorfeld die Bevölkerung aufrufen, sich an der gewaltfreien Gegenaktion zu beteiligen?

Antwort von Volker Blumentritt
1Empfehlung
14.05.2009
Volker Blumentritt
Hallo ,

vielen Dank für die Information zur NPD-Veranstaltung mit Kundgebung in Gera. Du weißt, dass es mir ein dringendes Bedürfnis ist, im Kampf gegen Rechts Flagge zu zeigen. Aus diesem Grund ist es für mich selbstverständlich, dass ich bei der Gegenveranstaltung Präsenz zeigen werde. Gerne mache ich auch meinen Einfluss geltend, um möglichst viele andere Menschen für diese Aktion zu mobilisieren. Bitte haltet mich auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
von Volker Blumentritt
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Volker Blumentritt
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.