Volker Blumentritt (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Volker Blumentritt
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Koch, Ortsbürgermeister Jena Neu-Lobeda
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis
Landeslistenplatz
7, Thüringen
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(...) In Anbetracht der nicht beherrschbaren Risiken der Atomkraft, der Endlichkeit fossiler Brennstoffe- und Energieträger und vor dem Hintergrund der globalen Erderwärmung muss es gelingen eine nachhaltige Energiepolitik umzusetzen und zu fördern. Eine generelle Maßnahmen sehe ich im Sparen von Energie. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
28.10.2008
Von:

Wieso wieso wird der Konsum von Tabakware nur für Leute 18< vorbehalten?
Antwort von Volker Blumentritt
4Empfehlungen
31.10.2008
Volker Blumentritt
Sehr geehrter Herr ,

Suchtbekämpfung und Suchtprävention sind zentrale gesundheitspolitische Themen der Deutschen Bundesregierung. Unabhängig davon, ob es sich um legale "Alltagsdrogen" (Alkohol und Tabak) oder illegale harte Drogen handelt, liegen die Suchtzahlen besorgniserregend hoch. Mitunter nehmen die Zahlen - hier insbesondere der Alkoholkonsum jugendlicher Menschen - im drastischen Ausmaß zu. Die Anzahl der durch Alkoholmissbrauch bedingten Todesfälle beläuft sich in Deutschland auf mindestens 42.000 Menschen im Jahr. An den direkten Folgen des Rauchens beispielsweise durch eine Krebs-, Herz- oder Gefäßkrankheit sterben in Deutschland etwa 140.000 Menschen jährlich (siehe dazu auch den Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung).
Die genannten Zahlen verdeutlichen das gesundheitspolitische Ziel einer Reduzierung des Alkohol- und Tabakkonsums in Deutschland. Dies schließt auch einen möglichst umfassenden Schutz für Nichtraucher vor den Gefahren des gesundheitsschädlichen Passivrauchens mit ein. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen gab bekannt, dass das Einstiegsalter für Tabakkonsum bei 11,6 Jahren liegt. Dies ist ein besorgniserregend frühes Alter, denn es bedeutet, dass immer mehr Kinder zur Zigarette greifen. Je früher mit dem Konsum begonnen wird, desto größer ist auch das Risiko einer Suchterkrankung und eines früheren Todes. Erst nach 15 Jahren "Rauchabstinenz" sinkt bei einem ehemaligen Raucher das Risiko, an einer Krankheit mit tödlichem Verlauf zu erkranken, auf das Maß eines Nichtrauchers. Wegen der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen und der Suchtgefahr des Tabakkonsums müssen Kindern und Jugendlichen besonders geschützt werden. Diese Gründe veranlassten die deutsche Bundesregierung zu dem von Ihnen angesprochenen Verbot der Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren. Das Gesetz untersagt der Altersgruppe der unter 18-jährigen das Rauchen in der Öffentlichkeit. Zudem wird Kindern und Jugendlichen ohne Volljährigkeit der Kauf von Zigaretten, auch an Zigarettenautomaten, verwehrt. Noch gilt dafür eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2008. Ab 1. Januar 2009 sind die Zigarettenautomaten bundesweit umgestellt.
Mit diesen Maßnahmen soll es für Kinder und Jugendliche unter 18
Jahren nicht mehr möglich sein, Zigaretten an einem Automaten oder in
einem Laden zu kaufen. Zum Schutz vor übermäßigem Alkoholkonsum sind
Maßnahmen zum Verbot von "Flatrate-Partys" und die Besteuerung der
"Alkopops" zu nennen.
In allen Maßnahmen sehe ich jedoch lediglich einen Anfang einer effektiven Suchtprävention. Gesellschaftlich und individuell bleibt viel zu tun, um das (Passiv-)Rauchen zu reduzieren. Aus diesem Grund werden weitere präventive und strukturelle Maßnahmen erarbeitet, die den Tabakkonsum – nicht nur bei Jugendlichen – weiter reduzieren und verantwortlichen Umgang mit alkoholischen Getränken fördern sollen.

Mit freundlichen Grüßen,
Volker Blumentritt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Blumentritt,

wie ich aus der Abstimmungsliste des Deutschen Bundestages entnehmen konnte, haben Sie für das neue BKA-Gesetz gestimmt. Könnten Sie bitte kurz begründen warum? Was halten Sie von den kritischen Stimmen unter anderem aus der Branchenvereinigung Bitkom, dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands?

Da Sie dafür gestimmt haben, haben Sie sicher auch das entsprechende Hintergrundwissen zu Fragen wie der technischen Realisierung der sogenannten Online-Durchsuchung und vor allem der Frage: Über welche Zahl (absolut und relativ) an Steigerung der Aufklärungsquote reden wir eigentlich bei der Online-Durchsuchung und den anderen erweiterten Befugnissen des BKA? Rechtfertigt dies ggf. einen Eingriff in die Privatsphäre Unschuldiger? Sind die vorhandenen Mittel - wie die Hausdurchsuchung - wirklich nicht ausreichend?

Womit wir auch wieder bei der Frage nach der technischen Realisierung - hier vor allem der sogenannten Online-Durchsuchung - wären: Ist und wenn ja wie wird sichergestellt, dass es nur den gewünschten Ziel-Computer betrifft? Was passiert eigentlich mit Zielpersonen, deren Rechner nicht am Internet hängen?

Eine weitere Frage betrifft die Abstimmung und das Abstimmungsverhalten einiger SPD-Abgeordneter. Wie ist es möglich, dass 14 SPD-Abgeordnete in einer gemeinsamen Deklaration ihre Bedenken gegen das Gesetz zu Protokoll gaben, aber mit ja stimmten? Ich dachte, der Abgeordnete ist nur seinem Gewissen Rechenschaft schuldig und scheinbar haben diese 14 Abgeordnete ein Problem mit dem Gesetz. Da ich die Erklärung bis jetzt nicht öffentlich finden konnte, waren Sie einer dieser Abgeordneten?

Wie Sie sehen, Fragen über Fragen, bei denen ich hoffentlich nicht zu sehr ins polemische abgeschweift bin.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Volker Blumentritt
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20.01.2009
Volker Blumentritt
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Fragen vom 13. November 2008, zur Neufassung des BKA-Gesetzes (Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt) danke ich Ihnen. Da es sich bei der Neufassung des BKA-Gesetzes um einen bis Ende Dezember 2008 anhaltenden Prozess handelte, antworte ich ihnen erst zum jetzigen Zeitpunkt.

Am 12. November 2008 wurde das BKA-Gesetz vom Deutschen Bundestag mit der Mehrheit von CDU und SPD verabschiedet. Im Bundesrat fand das Gesetz am 28. November 2008 keine Mehrheit. Nachdem das Gesetz nach vorgenommenen Änderungen, den Vermittlungsausschuss passierte, akzeptierte der Bundesrat den geänderten Entwurf am 19. Dezember 2008. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Dem Gesetzentwurf zur Neufassung des BKA-Gesetzes habe ich nach Beratung mit Fachkollegen meiner Fraktion im November 2008 zugestimmt. Auch die erzielten Kompromisse der Nachverhandlungen (in denen wesentliche Forderungen der SPD, wie etwa die Sicherstellung einer besonders hohen Eingriffsschwelle oder die Einbeziehung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes) umgesetzt werden konnten, waren ausschlaggebend für meine Entscheidung. Wichtig erscheint mir die Ausgewogenheit zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und den Sicherheitsinteressen des Staates bei der Bekämpfung von Schwerstkriminalität. (Wir sprechen hier ausschließlich vom Terrorismus.) Die getroffenen neuen gesetzlichen Regelungen sind allein vor dem Hintergrund einer latenten Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu verstehen.

In entsprechenden Fällen - nämlich dann, wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass die Grenze zur Strafbarkeit bereits überschritten wurde – ermittelte das Bundeskriminalamt (BKA) bereits vor der Gesetzesänderung in der Praxis. In einem solchen Fall zieht die Bundesanwaltschaft den Fall an sich und beauftragt das Bundeskriminalamt (BKA) mit den Ermittlungen. Diesem "Hin und Her" der Kompetenzen bereitet das neue BKA-Gesetz ein Ende. Aus diesem Grund wurde mit der ersten Stufe der Förderalismusreform das Grundgesetz in Art. 73 Nr. 9 a GG geändert. Damit erhält der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz, um das Bundeskriminalamt (BKA) mit entsprechenden Rechten und präventiven Befugnissen der Länderpolizeien und Geheimdiensten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auszustatten. Neben der öffentlichen stark diskutierten Online-Durchsuchung betrifft dies unter anderem die Raster- und Schleierfahndung, den Einsatz verdeckter Ermittler, die Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung und sogenannte "Lauschangriffe". Anders als alt hergebrachte Ermittlungsmethoden stellt die Online-Durchsuchung natürlich ein Novum dar. Aus der Praxis des Bundesnachrichtendienst (BND) ist bekannt, dass bei auslandsbezogenen Ermittlungen über die Online-Durchsuchung wichtige Erfolge erzielt werden konnten. Die Kommunikation Terrorverdächtiger wird zunehmend konspirativer. Elektronische Kommunikation spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die herkömmliche Telefonüberwachung hilft hier nicht weiter.

Natürlich darf das Bundeskriminalamt (BKA) die Befugnisse nur unter strikter Beachtung unserer verfassungsrechtlichen Grundsätze in eng umgrenzten und zuvor definierten Fällen anwenden. Hierzu gehört auch, dass besonders eingriffsintensive Maßnahmen nur gegenüber dem Tatverdächtigen bzw. seiner Kontakt- und Begleitperson angeordnet werden dürfen. Der Kernbereich privater Lebenssphäre muss (und wird) für das Bundeskriminalamt (BKA) tabu bleiben. Das Bundeskriminalamt (BKA) und alle anderen Polizeidienststellen dürfen nicht wahllos abhören oder überwachen. Möglich ist die Überwachung auch nur dann, wenn die Unversehrtheit einer Person gewährleistet oder der Bestand des Staates gefährdet ist.

Im ersten Schritt der Ermittlungen, muss ein Richter die Online-Durchsuchung anordnen. Der weisungsunabhängige Datenschutzbeauftragte des Bundeskriminalamtes hat hier eine Schlüsselrolle. Denn nicht erst bei seinem begründeten Verdacht, sondern auch schon bei Zweifeln muss ein Richter hinzugezogen werden. Diese Regelung wurde auch durch den Bundesdatenschutzbeauftragten, Peter Schaar, für geeignet befunden. Werden die Daten eines Verdächtigen erhoben, überprüfen zwei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) und zusätzlich auch der Datenschutzbeauftragte des Bundeskriminalamts (BKA), ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt wurde. Die Verwendung von Informationen aus diesem Kernbereich ist grundsätzlich verfassungswidrig und nicht gestattet. Nur bei "Gefahr im Verzug" darf der Präsident des Bundeskriminalamts die Online-Durchsuchung auch ohne richterliche Genehmigung anordnen. Diese muss aber innerhalb von drei Tagen eingeholt werden. Der sogenannte "Bundestrojaner" mit dem der Computer eines Verdächtigen ausgespäht wird, muss per E-Mail oder über einen anderen technischen Weg installiert werden. Das Betreten einer Wohnung für diesen Zweck ist nicht zulässig.

Auf Drängen der SPD wird die Online-Durchsuchung zunächst bis zum Jahr 2020 befristet. Befugnisse wie Rasterfahndung oder Online-Durchsuchung werden nach fünf Jahren von der Bundesregierung auf ihren Nutzen und ihre Ergebnisse hin evaluiert. Durch diese Hürden bleiben wichtige Bürgerrechte gewahrt und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes im Gesetz erfüllt. Das Gesetz zur Abwehr der Gefahren des Internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt ist ein rechtsstaatliches Polizeigesetz. Es hat seine Grundlage in einer Verfassungsänderung, die mit breiter Mehrheit im Bundestag und Bundesrat nach der Bundestagswahl 2005 verabschiedet wurde.

Festzuhalten bleibt, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland in einem Rechtsstaat leben. In keinem Land der Welt hat der Schutz der Grundrechte die Priorität wie in unserem Land. Nur in Deutschland existiert ein Gericht von der Bedeutung unseres Bundesverfassungsgerichts. Nur hier gibt es einen Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz, der es jedem Bürger ermöglicht, jede staatliche Maßnahme, die (gefühlt) in seine Grundrechte eingreift, durch ein unabhängiges Gericht überprüfen zu lassen. Wir leben in einem freien und sicheren Land. Unsere Sicherheitsarchitektur hat sich bewährt. Wir haben die Aufgabe diese mit Augenmaß auch aktuellen Ereignissen anzupassen und zu entwickeln.

Sie werden verstehen, dass ich Ihnen lediglich Gründe für mein Abstimmungsverhalten näher erläutern kann. Das Abstimmungsverhalten und die Beweggründe anderer Bundestagsabgeordneter entziehen sich aus nachvollziehbaren Gründen meinen Kenntnissen.

In der Hoffnung Ihnen mit meiner Antwort ihre Fragen beantwortet und Bedenken genommen zu haben, verbleibe ich mit

freundlichen Grüßen
Volker Blumentritt
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Frage zum Thema Gesundheit
28.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Blumentritt,

danke für umfangreiche und gute Antwort.

Sehr gut würde diese m. E. nach, so Sie genauer auf den Punkt der KOSTENEINSPARUNG genauer eingingen!


Welche Maßnahmen werden getroffen, um unrentable Zweige unserer Gesundheitsversorgung zu kappen?
Wie schaut es bspw. für die Pharmaindustrie und die Fülle der Präparate aus?
Welche Krankenhäuser oder REHA-Kliniken werden angehalten rentabel zu wirtschaften, damit diese nicht geschlossen werden müssen? Eine weitere Verwendung als Altersruhesitz, -heim oder -residenz ausdrücklich eingeschlossen!

In der Hoffnung auf ruhigere Sitzungswochen und einer schnellen Antwort, verbleibe ich

mit den besten Grüßen.


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Frage zum Thema Gesundheit
22.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Sie wollen bitte grundsätzlich davon ausgehen, dass nachfolgender Schriftsatz ausschließlich eine Frageab- sicht und n i c h t dem Zweck meiner Meinungsäußerung dienen soll.

Was unternehmen Sie persönlich, wenn eine Jenaer Bürgerin seit dem Jahr 2002, trotz vielfacher Bemühungen (3 Ordner Schriftwechsel) nicht mehr krankenversichert ist? Das Gesetz aber eine Versicherungspflicht beinhaltet und zum 01.01.2009 einen Basistarif inder PKV geben sollte, für den es aber bis heute, 22.01.2009, definitiv weder ein Antragsformular noch einen Tarif gibt.

Wiederholter Gesetzesbruch im Gesundheitssystem ???

Mit freundlichen Grüßen eine Antwort erwartend
Antwort von Volker Blumentritt
3Empfehlungen
27.01.2009
Volker Blumentritt
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 22. Januar 2009 zum Thema Krankenversicherung. Pauschal kann der von Ihnen geschilderte Fall nicht beurteilt werden. Aus ihrem Schreiben wird nicht ersichtlich warum die Versicherung in der PKV heute keinen Bestand mehr hat oder verlängert worden ist. Es gibt vielfältige Gründe weshalb eine bestehende Versicherung enden kann oder warum eine gesetzliche Krankenversicherung die Aufnahme zuvor Privatversicherter verweigert. Auch bestehen bezüglich der Krankenversicherungen verschiedene Härtefallregelungen.

Ich würde Sie bitten, dass Sie zur Klärung der näheren Umstände ihrer Angelegenheit mit den entsprechenden Unterlagen zu einem Termin in mein Bürgerbüro kommen, oder sich direkt an das Bundesministerium für Gesundheit (Friedrichstraße 108 in 10117 Berlin)wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Volker Blumentritt
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
06.02.2009
Von:

Guten Tag Herr Blumentritt.

Meine Frage bezieht sich auf den ICE Halt in Jena. Durch die, meiner Meinung nach viel zu teuren Neubaustrecke über Erfurt, würde der Halt in Jena ja überflüssig werden. Dieser Halt ist nicht nur für mich persönlich interessant, sondern auch für die Universität, Unternehmer und Bürger. Deshalb würde ich gerne wissen wie Sie sich für Jena einsetzen wollen, das auch nach Fertigstellung der Strecke über Erfurt, weiterhin ICE Züge in Jena halten werden. Natürlich im ausreichenden Maße.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Gruß
Antwort von Volker Blumentritt
4Empfehlungen
12.02.2009
Volker Blumentritt
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 6. Februar 2009, zum ICE-Halt in der Stadt Jena. Ihr Unmut und ihre Fragen erscheinen nachvollziehbar.

Nicht nur als Bundestagsabgeordneter für Jena, Gera und den Saale-Holzland-Kreis, sondern auch als Thüringer Bürger, verfolge ich mit großem Interesse die Planungen der Deutschen Bahn AG zur zukünftigen Gestaltung der ICE-Strecke "Berlin-Erfurt-München". Alle Städte die an ein Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen sind oder in dessen Nähe liegen, profitieren davon. Hochwertige Verkehrssysteme und eine moderne Logistikdienstleistung macht Städte wie Jena und Gera als Wissenschafts- und Technologiestandort und Wirtschaftszentren attraktiv. Dies hat enorme Bedeutung für die (aufstrebende) Region Ostthüringen. Hinzu kommt, dass Reiseverkehr in unserer heutigen Zeit umweltverträglich bewältigt werden sollte. Die Streckenplanung der Deutschen Bahn AG, die in der Perspektive eine Abkopplung des ICE-Verkehrs aufgrund fehlender Haltepunkte der Bahn vorsieht, wäre mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die Region verbunden. Und nicht nur aus diesem Grund unhaltbar.

Am 20. Januar 2009 schrieb ich dem Vorstand der Deutschen Bahn AG, Herrn Hartmut Mehdorn. Ich bat ihn kurzfristig um einen Gesprächstermin zur Planung und Fertigstellung der Verkehrsinfrastruktur der Deutschen Bahn AG. Inzwischen ist ein Gespräch mit Herrn Mehdorn Anfang März in Berlin vereinbart. Zu diesem Termin habe ich auch die Oberbürgermeister der Stadt Jena und Gera, Herrn Dr. Albrecht Schröter und Herrn Dr. Vornehm, nach Berlin eingeladen.

Ich werde mich für einen schnellen (also auch mit wenigen Zwischenhalten) und häufigen Regionalverkehr in hoher Taktfrequenz zu den nächsten ICE-Halten in Erfurt und Leipzig einsetzen. Dies bedeutet Zuganbindungen, mindestens im Halbstundentakt an genannte Knotenpunkte. (Diese Leistung muss vom Land bestellt werden.)

Außerdem werde ich mich für ICE-Verbindungen in Tagesrandlagen einsetzen, so dass die Stadt weiterhin mindestens morgens, mittags und abends angebunden ist. Dies bietet Optionen für Pendler und Geschäftsreisende.

Bei weiteren Fragen und Vorschlägen wenden Sie sich bitte direkt an
mein Abgeordnetenbüro.

Mit freundlichen Grüßen,
Volker Blumentritt
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