Uwe Barth (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Uwe Barth
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplom Physiker, Abteilungsleiter, Staatliches Umweltamt Erfurt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Thüringen
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(...) Infolge der demografischen Entwicklung wird dieser in Zukunft weiter sinken. Dem können wir mit einem Wahlrecht von Geburt an begegnen und damit die gesellschaftliche Bedeutung der Familien und Kinder erhöhen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
11.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Barth,

Sie haben zusammen mit 5 weiteren Fraktionskollegen der FDP gegen eine Verlängerung des ISAF-Mandats gestimmt.
Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach gegen eine Verlängerung des Einsatzes?

Mit freundlichen Grüßen,

O.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Barth,

(eigentlich wollte ich "Hallo Uwe" schreiben, aber das wäre wohl hier zu informell)

bezüglich des geplanten "Gesetz(es) zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" habe ich ein paar Fragen an Sie:

Wie beurteilen Sie die Verhältnismäßigkeit der geplanten Zensurmaßnahmen in Bezug zum Grundgesetz Artikel 5 (eine Zensur findet nicht statt) - den Absatz 2 kenne ich?
Insbesondere
  • wenn man bedenkt, daß die Sperrliste vom BKA gepflegt werden soll, dessen Mitarbeiter schon mal als agent provocateur agieren und vor Gericht lügen (Quelle: annalist.noblogs.org )
  • wenn die Sperrliste keinerlei öffentlichen Kontrolle zugänglich ist
  • mit dem Wissen, daß etwa die "Operation Himmel" mit ca. 12.000 des Konsums von Kinderpornographie Verdächtigten ein grandioser Fehlschlag war
  • mit dem Wissen, daß es deutlich effizientere Wege mit deutlich weniger "Kollateralschäden" gibt - nachgewiesenermaßen funktioniert das Abschalten einschlägiger Seiten recht gut (Quelle: www.carechild.de )
  • und am Wichtigsten: mit dem Wissen darum, daß dieses Gesetz den Aufbau einer flächendeckenden Internetzensur ermöglichen soll, und es natürlich kein technisches Problem mehr darstellen wird, die Sperrlisten um beliebige weitere Einträge zu erweitern, etwa auf Wunsch der Musikindustrie (Stichwort Raubkopien), der staatlichen Lotterien (die sich durch Internet-Lotto gefährdet sehen) usw. usf.?

Also zusammengefaßt: Wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf? Wie werden Sie abstimmen?

mit freundlichen Grüßen,


PS: Dieselben Fragen gehen ebenso an Ihre Jenaer Kollegen Ramelow und Blumentritt
Antwort von Uwe Barth
5Empfehlungen
17.06.2009
Uwe Barth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie, zu der ich gerne Stellung nehme.

Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.

Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch regelmäßig zur Anzeige zu bringen.

Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, lehne ich ab.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.

Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.

Vor allem jedoch zweifle ich an, dass die geplanten Regelungen tatsächlich geeignet sind, an dem Missbrauch von Kindern und der Verbreitung von Kinderpornographie zu bekämpfen.

Nach meiner Kenntnis ist es so, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.

Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen.

Die Beratung findet in dieser Woche im Deutschen Bundestag statt. Die Bundesregierung hat kurzfristig einige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen, die jedoch leider die grundlegende Kritik nicht berücksichtigt. Deshalb habe ich mit der Beantwortung bis heute gewartet. Den von der FDP-Bundestagsfraktion in dieser Woche in den Deutschen Bundestag eingebrachten Entschließungsantrag finden Sie im Internet unter folgendem link: www.fdp-fraktion.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Uwe Barth, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Barth,

sicher wissen Sie bereits das am 11. Juli 2009 wieder ein NPD Konzert mit Kundgebung in Gera stattfinden wird.

Würden Sie an diesem Tag an der Spitze des Demonstrationszuges "Gera bunt- kein Platz für Nazis" mit laufen und im Vorfeld die Bevölkerung aufrufen, sich an der gewaltfreien Gegenaktion zu beteiligen?

Antwort von Uwe Barth
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20.05.2009
Uwe Barth
Sehr geehrte Frau ,

aufgrund eines schon länger geplanten Termins ist es mir leider nicht möglich, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Ich bedauere dies außerordentlich, da mir Ihr Anliegen auch sehr am Herzen liegt und ich mich der Verteidigung von Werten wie Freiheit und Toleranz verpflichtet fühle.

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Veranstaltung mit einer regen Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Barth
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Barth ,

mit Erschrecken musste ich letzte Woche feststellen, daß die Bundesregierung beschließen will, die Funsportart Paintball zu verbieten. Der Zusammenhang zwischen Amokläufen und Paintball entzieht sich meinem logischen Verständnis. Kein Amokläufer in der Vergangenheit war im Paintball-Sport tätig.

Müsste man nach dem Amoklauf nicht den Gebrauch und Zugang von tödlichen Waffen reglementieren? Oder will man es sich lieber nicht mit den Wählern aus der Waffenlobby verscherzen?

Als mit der Materie bewandtem Bürger, bekommt man es mit der Angst zu tun, wenn man sieht, wie wenig Politiker Ihre Aufgaben recherchieren müssen. Ich spiele seit vielen Jahren begeistert und regelmäßig Paintball. Der Vorwurf, es würde sich bei diesem Funsport um eine menschenverachtende Handlung oder gar eine Tötungssimulation handeln, ist absolut haltlos und kann nur von Menschen ausgesprochen werden, die sich nicht im geringsten mit dem Thema befasst haben. Das wir Spieler als unbescholtene Bürger nun auf einmal in die Illegalität getrieben werden sollen, ist für uns alle ein großer Schock. Besonders hart trifft es die Ladengeschäfte, Onlineshops und Spielfelder. Hier haben sich aufrichtige Bürger und Steuerzahler legal eine Existenz aufgebaut, von der sie leben können. Die Paintballgemeinde kenne ich als sehr friedlich und familiär. Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten haben hier ihren Spaß zusammen, ohne Bezug zu Gewalttaten.

Einen Verbotsbefürworter, der keine Zeit hat, sich ein paar Hintergrundinformationen zu beschaffen, könnte man trotzdem nach dem internationalen Vergleich fragen: Warum ist Paintball in den anderen Ländern unumstritten als Funsportart akzeptiert und in Deutschland nicht? Irren sich in diesem Falle alle, bis auf die Bundesregierung?

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Bergmann
Antwort von Uwe Barth
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15.05.2009
Uwe Barth
Sehr geehrter Herr Bergmann,

für Ihre Anfrage zum Verbot des Spiels "Paintball" danke ich Ihnen.

Die Planung der großen Koalition aus CDU, CSU und SPD zum Verbot von Kampfspielen wie Paintball lehne ich, wie im Übrigen auch die gesamte FDP ab.

Schon jetzt ist das Spiel in der Öffentlichkeit untersagt und die ´Markierer´ können nur von Volljährigen erworben werden. Ein ursächlicher Zusammenhang derartiger Spiele mit dem Anlass des Verbots, nämlich Amokläufen wie jüngst etwa dem von Winnenden, ist bisher nicht nachgewiesen worden.

Ein solches Verbot wäre wieder einmal ein Paradebeispiel für wirkungslose Symbolpolitik, wie sie bei CDU/CSU und SPD leider an der Tagesordnung ist. Statt die eigentlichen Ursachen von Gewaltkriminalität anzugehen, werden Nebenschauplätze eröffnet, die vom Versagen der Koalition bei der Bekämpfung der eigentlichen Probleme ablenken sollen.

Statt solcher Ablenkungsmanöver muss Gewalt- und Kriminalprävention einen höheren Stellenwert bekommen. Es muss früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei insbesondere jungen Menschen ist eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung, auch und gerade vor Ort.

Wer ernsthaft glaubt, dass Spiele wie Paintball ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität sind, der müsste auch olympische Sportarten wie Fechten und Boxen, aber auch Völkerball verbieten.

Die FDP steht für eine solche Scheinpolitik nicht zur Verfügung. Wir hoffen, dass die Wahlen des Jahres 2009 auch in Thüringen dazu führen, dass die FDP in einer Regierungskoalition die fehlgeleitete Verbotspolitik der Regierung verhindern und ihre sachorientierte Position durchsetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Uwe Barth, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Barth,

mit Sorge beobachte ich das Vorhaben der Bundesregierung, den freien Zugang zum Internet durch die Einführung von zur willkürlichen Zensur geeigneten Sperrmaßnahmen einzuschränken.

Diejenigen, die dieses Vorhaben unterstützen, betonen permanent, dass hiermit KEINE allgemeine Internet-Zensur in Deutschland eingeführt werden soll und dass sich die Maßnahmen definitiv nur gegen die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten richten.

Mich würde Ihre Meinung zu diesem wichtigen Thema interessieren.

Speziell habe ich folgende Fragen an Sie:

1. Warum ist die in einem Rechtsstaat selbstverständlich notwendige Prüfung der zu sperrenden Inhalte durch eine unabhängige Instanz (Richter) in diesem konkreten Fall nicht vorgesehen?

2. Wie soll verhindert werden, dass das BKA (quasi als "Allmachtsbehörde") beliebige andere Inhalte auf die Sperrliste setzt, wenn es keinerlei unabhängige Prüfung geben soll?

3. Warum soll das Instrument nicht auch zum Sperren anderer krimineller, illegaler Inhalte genutzt werden?

4. Wie würden Sie abstimmen, wenn das Gesetz in der jetzt vorliegenden, allen rechtsstaatlichen Prinzipien zuwider laufenden Form zur Abstimmung vorgelegt wird?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Uwe Barth
5Empfehlungen
02.07.2009
Uwe Barth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie, zu der ich gerne Stellung nehme. Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.
Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die erfolgreiche Arbeit der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich muss fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch zur Anzeige zu bringen.
Das von den Koalitionsfraktionen beschlossene Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, hat die FDP-Bundestagsfraktion von Anfang an abgelehnt. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.
Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.
Das Gesetz wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist.
Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel. Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend. Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte in den zurückliegenden Beratungen ihre Bedenken sachlich und kritisch vorgetragen. Leider haben die Koalitionsfraktionen unsere Bedenken nicht berücksichtigt und das Gesetz mit ihrer Mehrheit im Deutschen Bundestag verabschiedet. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte zu dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag mit der Drucksachennummer 16/13469 in den Deutschen Bundestag eingebracht, den im Internet unter folgendem link finden:
www.fdp-fraktion.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Uwe Barth MdB
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