Ute Vogt (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ute Vogt
© spdfraktion.de
Geburtstag
03.10.1964
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Stuttgart
Wahlkreis
Stuttgart I
Ergebnis
18,0%
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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Den Unterzeichnern der Finanzierungsverträge zum Bahnprojekt Stuttgart-Ulm (4. April 2009) war durchaus bekannt, dass die Entwurfsplanung noch nicht abgeschlossen war und womöglich eine Erhöhung der Gesamtkosten auftreten könne. Im Vertragstext wird dieser Sachverhalt bereits auf der zweiten Seite explizit aufgeführt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Rechtsanwältin, Pforzheim
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Rechtsanwältin, selbständig, Stuttgart
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), Bad Nenndorf, Vizepräsidentin
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Vogt,

mit Entsetzen habe ich in der gestrigen Süddeutschen Zeitung gelesen, dass die Fraktionen planen, das Rederecht zu beschränken, vor allem für Abgeordnete, die eine ander als die von der Fraktion vertretene Meinung haben.
Im Grundgesetz Art. 38 Abs. 1 heißt es jedoch:
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Hier ist nicht einmal die Rede von "Fraktionszwang". Geschweige denn davon, dass die Abgeordneten zugunsten der Fraktion auf ihr Grundrecht der freien Meinungsäußerung verzichten müssten.
In meinen Augen ist dieses Vorhaben ein Versuch, unsere Parlamentarische Demokratie auszuhebeln. Wie stehen Sie zu diesen Plänen und wie kommt es, dass die SPD, die Sozial-"Demokraten" dieses Vorhaben auch noch unterstützt?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ute Vogt
bisher keineEmpfehlungen
23.04.2012
Ute Vogt
Sehr geehrter Frau ,

auch ich habe über die Presse erfahren, dass eine Einschränkung des Rederechts geplant sein soll. Einer Einschränkung der Abgeordnetenrechte oder gar Aushebelung parlamentarischen Demokratie hätten weder ich, noch die Mehrheit meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen zugestimmt, dessen können Sie sicher sein. Geplant war im Übrigen wohl ursprünglich eher eine Klarstellung, d.h. überhaupt eine Regelung zu treffen, und nicht eine Beschränkung.

Herzliche Grüße
Ute Vogt
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
22.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Vogt,

ich suche für meine Tochter einen Platz im Kita Im Chausseefeld in Plieningen, die Leiterin hat uns zwei mal abgesagt, und hat mir empfohlen Politiker zu Fragen.

Jetzt frage ich Sie was können Sie für uns (ohne Bürokratie) tun?

Unser Kind ist unser Projekt , ziel ist: richtig starten in Deutschland.

Trotz alle Verhinderungen, die ich, am Anfang vom Agentur für Arbeit-Stuttgart getroffen habe, habe es geschaft, genauso will ich machen und bereit (auch) mehr Geld zu bezahlen für meine Tochter dass sie richtig sich integriert, viele Kinder, die dort angemeldet sind leben vom Sozialgeld.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kollegen alles Gute und viel Erfolg


Mit freundlichen Grüssen

Dipl.Ing.

Daimler Mitarbeiter (externe)
Antwort von Ute Vogt
bisher keineEmpfehlungen
25.04.2012
Ute Vogt
Sehr geehrter Herr ,

da sich auch eine Bundestagsabgeordnete an Recht und Gesetz zu halten hat, kann ich Ihnen nicht einfach einen Kita-Platz an allen anderen vorbei "ohne Bürokratie" besorgen. Gerne können wir aber Ihren persönlichen Fall besprechen, den ich ohne weitere Informationen so nicht beurteilen kann. Vielleicht findet sich ja eine Lösung in einer anderen Einrichtung oder es gibt weitere Möglichkeiten einer Betreuung. Falls Sie das möchten, dann setzen Sie sich bitte mit meinem Wahlkreisbüro unter der Telefonnummer 0711/518890-10 in Verbindung, um alles weitere zu besprechen.

Politisch zeigt übrigens auch Ihr Beispiel, wie leider bei vielen Familien in Stuttgart, dass das Geld beim Ausbau der Kita-Plätze sehr viel besser aufgehoben wäre, anstatt es, wie von CDU/CSU und FDP geplant, für eine Fernhalteprämie einzusetzen. Denn Städte und Gemeinden sind zwar zuständig für die Bereitstellung von Kita-Plätzen, aber sie brauchen dazu auch die finanzielle Unterstützung des Bundes.

Herzliche Grüße

Ute Vogt
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