Ute Koczy (GRÜNE)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Ute Koczy
Geburtstag
-
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
-
Wahlkreis
Lippe I
Ergebnis
6,7%
Landeslistenplatz
7, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Unserer Meinung nach kann die Integration der Türkei diese Idee nachhaltig unterstützen. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Ute Koczy hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
Fragen an Ute Koczy
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
02.08.2009
Von:

Hallo,

ich möchte einfach mal die Gelegenheit nutzen und mir ein direktes Meinungsbild machen, wie sie persönlich das derzeit stark diskutierte "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" beurteilen, also ob sie es befürworten oder ablehnen und aus welchem Grund sie diese Meinung vertreten und ob sie sich generell stärker mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben/sich dafür interessieren!
Antwort von Ute Koczy
bisher keineEmpfehlungen
27.08.2009
Lieber ,

ich danke Ihnen für die Frage. Und vorne weg: ich habe im Deutschen Bundestag gegen das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" gestimmt.

Ich möchte Ihnen das gerne erläutern: Für mich ist sexueller Missbrauch und die sexualisierte Gewalt und Ausbeutung von Kindern strikt zu verhindern. Seit Jahren kämpfen wir Grüne dafür, dass sich in Deutschland endlich etwas wirksam verändert und Kinderpornographie im Internet strafrechtlich verfolgt wird.

Die Diskussion über einen geeigneten Weg für ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Kinderpornografie schlägt immer noch hohe Wellen. Eine beeindruckende Petition von über 130.000 Menschen protestiert gegen das Projekt der Bundesregierung. Anders als die Bundesregierung sind wir Grüne davon überzeugt, dass eine Bekämpfung mit rechtsstaatlichen Mitteln möglich ist. Auch nach seiner Überarbeitung wird der von der großen Koalition vorgelegte Gesetzentwurf diesem Anspruch nicht gerecht. Er fällt auch in seiner jetzigen Fassung durch den Rechtsstaat-TÜV.

Das neue Gesetz wirft eine ganze Reihe weiterer schwerwiegender Fragen auf, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen, die das Internet nutzen. So führt die jetzt vorgeschlagene Lösung nicht etwa zu einer Löschung der kinderpornografischen Seiten. Faktisch geht es um eine Umleitung der Benutzer auf ein Stoppschild -- die Kinderpornografieseite selbst bleibt im Netz und mit einigen einfachen Tricks auch weiterhin auffindbar. Das Bundeskriminalamt (BKA) geht davon aus, dass mit einem solchen Stoppschild rund 80 Prozent Gelegenheits- oder Zufallskonsumenten von entsprechenden Seiten ferngehalten werden können.

Die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes stimmen an keiner Stelle. Der Bund ist für diese Gesetzgebung nicht zuständig und das BKA ist für die Umsetzung der Aufgaben nicht die geeignete Institution. Es überschreitet seine Funktion als Zentralstelle und schafft eine ständige Beschlagnahmemöglichkeit für die Polizei, ohne richterliche Kontrolle. Das passt nicht in unser Rechtssystem. Das BKA ist eine Behörde, die dem Bundesinnenminister untersteht. Es soll sich in Zukunft praktisch selbst bevollmächtigen. Hier muss man sich die Frage stellen: Wer ist der Gesetzgeber, das BKA oder der Deutsche Bundestag? Diese präventive Polizeitätigkeit als "Recht der Wirtschaft" zu verkaufen, ist ein verfassungsrechtlicher Etikettenschwindel.

Es ist auch ein Unding, wenn der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gesetzlich verpflichtet wird, ein Kontrollgremium zu ernennen. Diese Einrichtung ist offenkundig eine Staffage und stellt keine wirkliche Aufgabenkontrolle des BKA dar. Eine richterliche Anordnung ist dem gegenüber nicht vorgesehen. So geht die große Koalition mit dem Rechtsstaat um.

Ich bin offen für jede Diskussion über die wirksame Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Dieses Gesetz bietet dafür aber keine geeignete Grundlage. Deswegen habe ich es abgelehnt.

Und noch etwas: zu einer wirklichen Bekämpfung des Problems Kinderpornografie gehört meiner Ansicht nach die Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung in internationaler Zusammenarbeit. Dafür bedarf es natürlich einer besseren personellen und organisatorischen Ausstattung der zuständigen Behörden sowie der Bereitschaft zu international verbindlichen Vereinbarungen. Außerdem sind Aufklärung in der Sozialarbeit, in Bildungseinrichtungen und in der Familienbetreuung sowie zusätzliche Betreuungsangebote für Betroffene notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Koczy MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzpolitik
09.08.2009
Von:
-

Viele Großbanken bzw. Geldinstitute zahlen an ihre Manager exorbitante Gehälter und Provisionen, auch solche Banken, die durch Staatshilfen am Leben erhalten werden (müssen).
Es ist nicht zu verstehen, warum die Gewährung von Staatshilfen nicht auch von der Reduzierung dieser Gehälter/Provisionen abhängig gemacht wird. Denn ohne diese wären die Banken pleite und die Manager gingen völlig leer aus (abgesehen von Ansprüchen nach dem Insolvenzrecht).
Wie stehen Sie persönlich bzw. speziell Ihre Partei zu diesem Problem?
Antwort von Ute Koczy
bisher keineEmpfehlungen
17.08.2009
Sehr geehrter Herr Bockel,

in der Tat ist die Politik der Bundesregierung höchst ärgerlich. Denn sie bedeutet: Für die Banken(-managerInnen) Bonuszahlungen und Milliarden-Rettungsschirme. Für die einfachen BürgerInnen Ärger, Geldverluste und schlechte Aussichten für die Haushaltskasse. Das darf und das kann nicht sein.

Für mich und meine Partei gilt: Keine Staatshilfe ohne Gegenleistung. Keine Sozialisierung von Verlusten und der Privatisierung von Gewinnen. Es kann nicht sein, dass die Banken Staatsgeld bekommen, der Staat sich aber bei der Geschäftspolitik -- siehe Commerzbank -- heraushält. Deswegen sind wir auch für (Teil-) Verstaatlichungen. Nur wenn der Staat die Bank ganz oder teilweise übernimmt, erhält er mit dem späteren Verkaufserlös eine Gegenleistung für seine Rettungsmaßnahmen und kann auf die Geschäftspolitik der Banken Einfluss nehmen. Darunter fällen natürlich auch die Gehaltsstrukturen der MangerInnen und die Regelungen der Boni-Zahlungen

Doch das ist noch nicht alles.. Momentan sind beispielsweise die ManagerInnengehälter steuerlich absetzbar. Das wollen wir ändern und fordern deswegen eine Deckelung der steuerlichen Absetzbarkeit. Darüber hinaus müssen die Gehaltsstrukturen und Zusatzleistungen für Vorstände und Aufsichtsräte an den Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinneninteressen sowie den Gemeinwohlinteressen ausgerichtet werden. Zu einer Reform der ManagerInnengehälter gehört auch, dass sie transparenter für die AktionärInnen festgelegt werden. Und sie müssen sich an den langfristigen Unternehmenserfolg orientieren, sodass sich schnelle Profitgier für die Manager nicht mehr lohnt.

Kein Land, kein Finanzprodukt und kein Markt darf unbeaufsichtigt bleiben. Dieser Leitsatz gilt für die Grüne Finanzmarktpolitik. Schlechte Politik hat zu einer Kultur des Wegschauens geführt, in der sich ManagerInnen und AnlegerInnen hemmungslos bereichern konnten. Die Zeche dafür zahlen nun alle SteuerzahlerInnen. Das darf sich nicht wiederholen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre

Ute Koczy MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Außenpolitik
22.09.2009
Von:

Hallo Frau Koczy,

viele Themen Ihre Partei sprechen mich an, aber das Sie unbedingt die Türkei in der EU haben möchten finde ich nicht richtig. Die Türkei ist zwar nach außen hin demokratisch aber sie wird von vielen fanatischen Gruppen unterlaufen. Wie wollen Sie uns wenn die Türkei in der EU ist vor sollchen Gruppen schützen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ute Koczy
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Liebe ,

wir Grünen betrachten die EU als politisches Projekt für Frieden und Wohlstand auf der Grundlage gemeinsamer Werte. Unserer Meinung nach kann die Integration der Türkei diese Idee nachhaltig unterstützen. Denn ein EU-Mitglied Türkei kann ein stabilisierender Anker in der krisengeschüttelten Region sein, der mit Rechtsstaatlichkeit und Demokratie auch zum Leuchtturm für Länder mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung werden kann. Eine in die EU integrierte Türkei kann weit mehr zur Stabilisierung der Lage im Nahen Osten oder im Kaukasus beitragen als eine weitgehend selbständig agierende Regionalmacht. Die Türkei könnte zwischen der arabisch-islamischen und der westlichen Staatengemeinschaft vermitteln.

Deswegen begrüßen und unterstützen wir die Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei seit Jahren. Wer eine moderne und demokratische Türkei will, in der Bürgerrechte, Rechte der Frauen, ethnische Minderheiten, religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften respektiert werden, muss für ehrliche und faire Verhandlungen mit dem Ziel der Vollmitgliedschaft eintreten.

Dass die Türkei derzeit noch nicht alle Kriterien für einen Beitritt für die EU erfüllt ist offensichtlich. Deshalb müssen die Reformen in der Türkei nach dem Ende der schwierigen innenpolitischen Lage des vergangenen Jahres endlich weitergehen. Dies gilt etwa für die Staatsreform, die Abschaffung des Paragrafen 301 des Strafgesetzbuches, der die Meinungsfreiheit einschränkt, sowie die Stärkung von Minderheiten und Frauenrechten.

Solange fanatische Gruppen Ansätze einer Demokratie und eines Rechtsstaats unterlaufen können, ist die Türkei noch nicht bereit, Mitglied der EU zu werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ute Koczy
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ute Koczy
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.