Von:


Gibt es einen Anspruch auf Existenzminimum auch für unterhaltspflichtige Zahlväter?
Sehr geehrte Frau Granold,
Ich bin 50 Jahre alt und EU-Rentner und erhalte 595,- € Rente. Aus privater Vorsorge bekomme ich noch BU-Rente von 1.100,- €. Aus kleiner Nebentätigkeit erhalte ich noch 100,- € mtl. Damit habe ich gesamt fast 1.800,- €! Allerdings bin ich gegenüber 3 Kindern unterhaltsverpflichtet. Gemäß der D´dorfer Tabelle zahle ich so nach Stufe 2 mtl. ges. 788,- €. (verbleiben somit ca. 1.000,- €)
Ausgaben mtl.: Miete 530,-€ warm, GEZ, Steuerberater, Medikamente, Arzt, Strom, GEZ usw. ergeben zus. ca. 190,- €. Aufgrund meiner ländlichen Wohnlage habe ich einen 11 Jahre alten VW Golf-Diesel, der mich mtl. ca. 200,- € bei 2.000,- km mtl. (Diesel, Versich. Steuern, ohne Rep.) kostet. Ohne Fahrzeug kann ich weder einkaufen, noch Kinder besuche oder die Nebentätigkeit ausüben. Öffentl. Verkehrsmittel sind bei uns kaum vorhanden und würden auch ca. 250,- € pro Monat kosten.
Es bleiben mir also noch ca. 80,- € mtl. übrig, mit denen ich leben muss! Meine Kinder zu besuchen oder etwas kleines zu kaufen, ist nicht möglich. Zusätzlich habe ich noch mtl. 320,- € Schulden abzutragen, die vor 7 Jahren entstanden sind. Somit fehlen mir schon jeden Monat 240,- €. Gemäß dem Jugendamt werden weder meine Nebentätigkeit, noch meine Schulden anerkannt. Man teilte mir mit, ich als Rentner hätte nur einen Bedarf von 770,- € mtl. und meine Miete dürfe max. 360,- € warm betragen.
Ist dies soziale Gerechtigkeit, dass ich schlechter gestellt bin, als ein Grundsicherungsrentner, denn hier hätte ich 1.020,-€ und davon 359,- € für Eigenbedarf. (Vom Amt bezahlte 3-ZKB-Whg. wegen Besuchsrecht der Kinder und Befreiung von GEZ, Arzt, Medikamenten und Steuern). Hartz4 wäre für mich noch besser, da ich als Arbeitssuchender Anspruch auf 1.150,- € zzgl. Auto hätte, ebenfalls unterhaltsfrei wäre und ca. 450,-€ zu meiner Verfügung mit einem kleinen Nebenjob hätte.
Soll ich ein Sozialfall werden?