Ute Granold (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ute Granold
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwältin
Wahlkreis
Mainz
Landeslistenplatz
9, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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Frage zum Thema Kampf gegen Piraten
13.05.2009
Von:
von

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Granold,
Sie haben für den Kampf gegen die Piraten gestimmt, würden Sie das in diesem Zusammenhang auch für eine Grundgesetzänderung tun, damit deutsche Einsatzkräfte deutsche Schiffe befreien können?

Der Einsatz von Bundeswehr oder GSG 9 zeigt sich bisher wohl rechtlich als problematisch, da die Schiffe, welche uns als "deutsche Schiffe" in der Presse kolportiert wurden, in Wirklichkeit unter fremder Flagge fahren (z. B. Trinidad u. Tobago ). Die deutschen Reeder tun dies mit Grund, denn es geht um Steuern und Sozialversicherungen etc. die man hierzulande sparen will.

Somit haben wir als deutscher Staat eigentlich kein Mandat zu handeln, denn es handelt sich bei diesen "deutschen" Schiffen um ausländisches Territorium.
Die Frage, die sich damit stellt, lautet: Warum will man angesichts des offensichtlichen Verzichts auf staatlichen Schutz unserer Bundesrepublik seitens der Reedereien, Schiffe und damit auch der deutschen Schiffsoffiziere diesen Schutz zu unseren Lasten dennoch bieten?

Unser Land liefe damit Gefahr, plötzlich als Angreifer auf fremdes Territorium nach internationalem Recht - nicht nur auf Somalia dazustehen - Grundgesetz hin oder her.
. Tritt die CDU bei strukturell schwachen Ländern nun für eine Wildwest-Politik ein?

Verhöhnen wir damit nicht unsere deutschen Soldaten und Sicherheitskräfte? Diese riskieren ihre Unversehrtheit also für das Geld der Schiffseigner, welche zuvor unser soziales Netzwerk absichtlich umgangen haben. Steuersparmodelle für Schiffsfonds können wohl auch nicht gerade Grund zum Eingreifen sein.
Wohlgemerkt, es geht bisher nur um Geld. Wieviele deutsche Schiffe sind bisher tatsächlich betroffen?

Welche Staatsräson zum Allgemeinwohl soll hier durchgesetzt werden? soll.
Besten Gruß

v.
Antwort von Ute Granold
bisher keineEmpfehlungen
12.06.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr von ,

vielen Dank für die Fragen zum Thema "Pirateriebekämpfung", die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Deutschland ist als Exportnation von offenen und sicheren Seewegen abhängig. Deshalb engagieren wir uns im Rahmen der EU-Mission Atalanta im Kampf gegen die Piraterie vor der Küste Somalias. Das bedeutet, dass die eingesetzten Streitkräfte grundsätzlich allen Schiffen in Not beistehen, unabhängig davon, unter welcher Flagge diese fahren.

Völkerrechtliche Grundlage des Einsatzes im Operationsgebiet ist auf der Hohen See das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) aus dem Jahr 1982. Für die Bekämpfung der Piraterie auch innerhalb der Territorialgewässer Somalias sind die völkerrechtlichen Grundlagen des Einsatzes die Resolutionen des Sicherheitsrats 1814 (2008), 1816 (2008) sowie die Resolution 1838 (2008) und 1846 (2008). Soweit der Auftrag der Pirateriebekämpfung in Drittstaaten erfüllt werden soll, zum Beispiel in der Eskortierung von Schiffen des Welternährungsprogramms (WEP) beginnend in Kenia, geschieht dies mit Zustimmung dieser Staaten. Das von Ihnen beschriebene völkerrechtliche Problem einer Souveränitätsverletzung beim Zugriff auf ein von Piraten gekapertes Schiff, das sich zwar in deutschem Besitz befindet aber unter fremder Flagge fährt, sehe ich folglich in dieser Form nicht.

Die von Ihnen angesprochene Debatte über einen eventuell bestehenden rechtlichen Regelungsbedarf für den Fall einer gewaltsamen Geiselbefreiung ist in erster Linie eine Frage über die Zuständigkeit der deutschen Sicherheitskräfte. Die einen argumentieren, dass die Piratenbekämpfung als "Kriminalitätsbekämpfung" in den Zuständigkeitsbereich der Polizei und nicht der Marine falle. Um die Streitkräfte uneingeschränkt zur Piratenbekämpfung einsetzen zu können, müsse folglich das Grundgesetz im Hinblick auf den so genannten "Bundeswehreinsatz im Inneren" an die neuen Bedrohungslagen angepasst werden. Die anderen sagen, dass die Marine in den Fällen, in denen die Bundespolizei nicht über die notwendige technische Ausrüstung verfüge, bereits heute im Rahmen der Nothilfe eingesetzt werden könne.

Wir leben in einer Zeit, in der die Grenzen der inneren und äußeren Sicherheit immer weiter verschwimmen. Wir könnten in diesem Zusammenhang an einen Punkt kommen, an dem die derzeitigen Zuständigkeiten der einzelnen Behörden dieser Entwicklung nicht mehr gerecht werden. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist hier allerdings in meinen Augen ungleich größer als die durch die Piraterie.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Granold
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

Wer oder was ist "ASSIK"?
Wie ist Ausbildung und Bewaffnung?
Ist ein Einsatz im Inland, z.B. bei sozialen Unruhen, definitiv auszuschliessen?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Ute Granold
1Empfehlung
29.05.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19. Mai.

Der Arbeitsstab Schutzaufgaben in Krisengebieten (ASSIK) der Bundespolizei hat die Aufgabe, für die Sicherheit der deutschen Botschafter und weiterer Schutzpersonen in den deutschen Auslandsvertretungen zu sorgen. Zu den Einsatzmitteln gehören geschützte Fahrzeuge sowie die auch von der GSG 9 üblicherweise verwendete persönliche Ausstattung (siehe Details unter: Weisswange in Strategie&Technik, Mai 2009, S. 73ff.).

Es ist nicht vorgesehen, diese Einheit auch im Inland einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Granold
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Frage zum Thema Umwelt
28.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

Wie stehen Sie zum Bau von Kohlekraftwerken in der Rhein-Main-Region? Die Proteste dagegen und der Absprung eines Großinvestors haben doch gezeigt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung dagegen ist bzw. Risiken sieht.
Wäre es in Zeiten der Wirtschaftskrise nicht sinnvoller, Geld in erneuerbare Energien und die entsprechenden Techniken zu investieren? Die Firma Schott-Solar aus Mainz zeigt beispielsweise, wie neue Technologien Arbeitsplätze schaffen können.
Sind Investitionen in CCS und Laufzeitverlängerung angesichts der hohen Verschuldung des Staates nicht Geldverschwendung, zumal die angebliche Versorgungslücke laut Umweltbundesamt (UBA) nicht besteht.
Mit freundlichen Grüßen,


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

nicht zuletzt durch den Verkauf von 2800 Wohnungen der Wohnbau Mainz an Wiesbaden entsteht der Eindruck, daß sich Mainz nun entgültig aus AKK verabschiedet.

Wie stehen Sie persönlich zu dem Anliegen der (nach Umfragen ca. 60%) AKK Bewohner, welche lieber wieder zu Mainz gehören möchten.

Können Sie, als Mainzer Abgeordnete, diesen Wunsch in Berlin zum Thema machen und unterstützen?

Wie ist hier der offizielle Standpunkt der CDU in dieser Frage?

Inwieweit haben Sie Kontakt zu Herrn Beutel, der im Verein "Vereintes Mainz" aktiv ist?

Besteht Kontakt zu den anderen Mainzer Bundestagsabgeordneten, bzw. hatten Sie Gelegenheit, dieses Thema mit diesen zu erörtern?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort

Mit freundlichem Gruß




PS: Ich stelle die selbe Frage auch Herrn Hartmann und Herrn Brüderle, in der Hoffnung, daß Sie gemeinsam in Berlin diese Frage zum Thema machen können.
Antwort von Ute Granold
2Empfehlungen
22.06.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema "AKK", die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.
Ich unterstütze das Anliegen der großen Mehrheit der Bewohner der drei ehemaligen Mainzer Stadtteile nach einer Rückkehr nach Mainz mit Nachdruck.
Wir – d.h. die drei Wahlkreisabgeordneten Michael Hartmann, Rainer Brüderle und ich - haben diesen Wunsch gemeinsam mit Oberbürgermeister Jens Beutel bereits im Oktober 2006 in Berlin den Fraktionsvorsitzenden Peter Struck (SPD), Dr. Guido Westerwelle (FDP), Dr. Gregor Gysi (Die LINKE) sowie dem Vorsitzenden der Landesgruppe Rheinland-Pfalz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Hörster, vorgetragen.
Unsere Gesprächspartner haben sich für das Anliegen sehr aufgeschlossen gezeigt. Allerdings haben sie zugleich übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass der aktuelle Zeitpunkt für eine Gesetzesinitiative nicht günstig ist. Uns wurde empfohlen, die begonnene Informationspolitik fortzusetzen und die Rechtsfrage dann unter veränderten Rahmenbedingungen erneut aufzurufen.
In einem gemeinsamen Schreiben an unsere Fraktionsspitzen haben wir im Anschluss an die Gespräche noch einmal unterstrichen, dass wir an unserem gemeinsamen Engagement zur Lösung der AKK-Frage festhalten.
Weitere Schritte müssen allerdings zum richtigen Zeitpunkt geschehen, damit die Aktivitäten Erfolg haben können. Sonst hätte die Sache keine Zukunft. Deshalb sind wir uns darin einig, dass wir die Frage offen halten und bei unseren Kolleginnen und Kollegen weiter für unser Ziel werben.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Granold
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Thomas zum Thema Internetsperren haben Sie unter anderem folgendes geschrieben:

"Mit diesem Gesetz geht es nicht darum, eine umfassende Internetzensur zu schaffen. Es ist klar ausschließlich auf die Erschwerung des Zugangs zur Kinderpornografie im Internet ausgelegt."

Sie haben in insofern Recht, als sich das aktuelle Gesetzesvorhaben lediglich auf Kinderpornographie bezieht. Die Infrastruktur, die zu diesem Zweck aufgebaut werden soll, lässt sich jedoch zur Sperrung beliebiger Inhalte verwenden und bereits jetzt werden unter anderem aus Ihrer Partei Forderungen nach einer Ausweitung der Sperrmaßnahmen laut.

Die hessische Landesregierung würde gerne Glücksspielseiten sperren ( www.focus.de ), Bildungsministerin Schavan ruft nach Sperren von gewalthaltigen Internetangeboten ( www.focus.de ), Ihr Parteikollege und MdP Herr Stobl will die Sperren zur Bekämfpung von sog. Killerspielen heranziehen ( www.spiegel.de ) und Herr Bosbach wird zitiert mit "Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät” ( www.tagesspiegel.de ), d.h. er will offenbar lediglich aus taktischen Erwägungen zunächst nicht über weitere Maßnahmen reden.

Wie wollen Sie angesichts dieser Fülle von Begehrlichkeiten dauerhaft sicherstellen, dass das angedachte Gesetz nicht den Weg für eine breit angelegte Sperrung von unliebsamen Inhalten bereitet ?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Ute Granold
1Empfehlung
09.07.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Internetsperren, die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Darin zitieren Sie einige Forderungen nach einer Ausdehnung von Internetsperren auf andere Inhalte und fragen, wie vor diesem Hintergrund dauerhaft sichergestellt werden kann, dass das Gesetz nicht den Weg für eine breit angelegte Sperrung von Websites bereitet.

Wir haben im Rahmen der Beratungen über den Gesetzentwurf noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.

Darüber hinaus wird ein Expertengremium eingerichtet. Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.

Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung des Gesetzes durch die Bundesregierung stattfinden. Dabei sind dann die Erfahrungen dieses Expertengremiums mit einzubeziehen. Ein Jahr später wird das Gesetz in dieser Form außer Kraft treten und kann dann auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden.

Sowohl die vorgesehenen Kontrollmechanismen als auch der klare politische Wille in allen Parteien des Bundestages schließen es aus, dass die im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten aufgebaute Infrastruktur zur Sperrung beliebiger Inhalte verwendet werden wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
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