Ute Granold (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ute Granold
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwältin
Wahlkreis
Mainz
Landeslistenplatz
9, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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(...) Wir haben die parlamentarische Sommerpause dazu genutzt, uns eingehend mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Unterhaltsrecht zu befassen – insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der jetzt anstehenden Reform. Nach unionsinternen Abstimmungsgesprächen werden sich Anfang Oktober die zuständigen Vertreter der Koalitionsfraktionen zu einem weiteren Gespräch treffen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.09.2007
Von:

Sehr geehrte Frau MdB Granold,

ich möchte Sie höflich anfragen als zuständige Berichterstatterin der CDU im Rechtsauschuß für den Bereich des Reformvorhabens "Unterhaltsänderungsgesetz".
Meines Wissens hat die CDU/CSU nach dem überraschenden Urteil des BverfG vom Mai 2007 sich noch einmal Gedenkzeit erbeten, um den bisherigen "Kauder/Zypries/Struck-Kompromiss" noch einmal durch einen unahängigen Experten überprüfen zu lassen.
Ist die parlamentarische Sommerpause genutzt worden, um das für notwendig erachtete Gutachten zwischenzeitlich angefordert worden?

Falls ja,liegt das Gutachten inzwischen vor bzw. welche Frist haben Sie für die Erstellung gesetzt?
Wie würde der Zeitplan der parlamentarischen Bearbeitung aussehen?
Millionen Menschen warten inständig darauf, daß das alte nunmehr 30-jährige Recht aktualisiert wird; denn so wichtig Maßnahmen wie mehr KiTas und Betreungsgeld zur Erhöhung der Kinderzahl auch sein mögen, so ist der bisher vorliegende Entwurf des Unterhaltsänderungsgesetzes ein wichtiger beitrag, den Mut zum Kind in Deutschland zu erhöhen.
Viele Zweitehen können zu Recht das finanzielle Risko von Kindern nicht eingehen
Für Ihre bemühungen vielen Dank im voraus.

MfG

martin falk
Antwort von Ute Granold
1Empfehlung
20.09.2007
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Stand der Unterhaltsrechtsreform, die Sie mir am 14. September über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Wir haben die parlamentarische Sommerpause dazu genutzt, uns eingehend mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Unterhaltsrecht zu befassen – insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der jetzt anstehenden Reform. Nach unionsinternen Abstimmungsgesprächen werden sich Anfang Oktober die zuständigen Vertreter der Koalitionsfraktionen zu einem weiteren Gespräch treffen. Ich hoffe, daß die 2. und 3. Lesung dann zeitnah stattfinden und das Gesetz zum 01.01.2007 in Kraft treten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Granold MdB
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Frage zum Thema Soziales
01.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

ich habe mal eine Frage bezüglich der von Ihnen offengelegten Einkünfte.

Ist es nicht so, dass Sie auch als ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin eine Entschädigung erhalten. Meines Wissens nach ist diese so hoch, dass davon in der Regel eine Familie mit einem Einkommen weniger hat. Was sagen Sie denn dazu?
Sind das etwas keine Nebeneinkünfte?

Für eine ehrliche Antort wäre ich Ihnen sehr dankbar

Mit freundlcihen Grüßen
Bär
Antwort von Ute Granold
3Empfehlungen
10.10.2007
Ute Granold
Sehr geehrte Frau "Bär",

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch vom 1. Oktober 2007, mit der Sie nach den von mir offen gelegten Einkünften – konkret nach der Aufwandsentschädigung für meine ehrenamtliche Tätigkeit als Ortsbürgermeisterin meiner Heimatgemeinde Klein-Winternheim - fragen.

Wie Sie meinen über die Website des Deutschen Bundestages veröffentlichten Angaben über meine Einkünfte unschwer entnehmen können – Sie haben sich ja informiert - ( www.bundestag.de ), erhalte ich für meine Arbeit als Ortsbürgermeisterin eine Aufwandsentschädigung, die von Ihrer Höhe in die Stufe 1 (1000 bis 3500 Euro) der veröffentlichungspflichtigen Einnahmen fällt.

Die Tätigkeit als Ortsbürgermeisterin gilt nach der Gemeindeordnung als ehrenamtliche Tätigkeit. So heißt es darin: "Ehrenamtliche Bürgermeister erhalten eine Aufwandsentschädigung; ehrenamtliche Beigeordnete und Ortsvorsteher sowie Bürger, die ein anderes Ehrenamt ausüben, können eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das Nähere, insbesondere die Voraussetzungen und die Höhe, bestimmt die Hauptsatzung im Rahmen von Richtlinien, die das fachlich zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung erlässt."

Ich hoffe, damit Ihre Frage soweit beantwortet zu haben. Allerdings finde ich es etwas irritierend, dass jemand, der anderen indirekt Unehrlichkeit unterstellt, mir offenbar nicht unter seinem tatsächlichen Namen schreibt.

Im Übrigen bin ich gerne bereit, Sie in einem persönlichen Gespräch jederzeit umfassend über meine Arbeit und deren Honorierung zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
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Frage zum Thema Familie
24.10.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

ich schreibe ihnen, da sie die Berichterstatterin der CDU/CSU zur Unterhaltsrechtsreform sind.
Wie ist der derzeitige Stand bei der Unterhaltsrechtsreform in ihrer Fraktion?
Finden immernoch fraktionsinterne Findungsprozesse in ihrer Fraktion statt?
Haben sie das beauftragte Gutachten schon ausgewertet?
Werden sie das Gutachten veröffentlichen?
Wann finden die nächsten Gespräche mit der SPD statt?
Wer führt die Gespräche mit der SPD?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ute Granold
5Empfehlungen
09.11.2007
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch vom 24. Oktober 2007, in der Sie sich nach dem aktuellen Stand zur Unterhaltsrechtsreform erkundigen.

Der Deutsche Bundestag hat heute mit großer Mehrheit das neue Unterhaltsrecht in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das Gesetz kann somit nach der noch ausstehenden Beratung im Bundesrat sowie der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten zum 01. Januar 2008 in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Granold, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

ich studiere Politikwissenschaften an der Universität in Mainz und habe einige allgemeine Fragen zu Ihrem Rollenverständnis als Abgeordnete, da ich zu diesem Thema ein Referat halten werden, es dazu allerdings kaum aktuelle Positionen gibt...

Wie sehen Sie sich und Ihre Rolle selbst?
Was halten sie von "imperativen" vs. "freiem" Mandat?
Verstehen Sie sich in erster Linie als Vertreterin Ihrer Wähler oder als Repräsentantin der Ziele Ihrer Partei?
Oder fühlen Sie sich niemandem besonders verpflichtet und handeln in erster Linie nach Ihrem persönlichen Ermessen?

Es wäre sehr nett, wenn Sie meine Fragen beantworten.
Vielen Dank, freundliche Grüße,
Antwort von Ute Granold
5Empfehlungen
16.11.2007
Ute Granold
Sehr geehrte Frau ,

Abgeordnetenwatch scheint mir als Online-Forum nicht der richtige Ort, um Informationen zur Vorbereitung eines Referates im Rahmen eines politikwissenschaftlichen Seminars auszutauschen.

Ich bitte Sie deshalb darum, sich direkt an mein Berliner Abgeordnetenbüro zu wenden:

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 227 71075
Fax: (030) 227 76511
E-Mail: ute.granold@bundestag.de

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
05.02.2008
Von:

Wird die CDU und werden vor allem Sie sich offensiv dafür einsetzen, daß die staatliche Kommunalaufsicht konsequent dafür sorgt, daß Gemeinderäte komplexe Beratungsunterlagen so früh in die Hände bekommen, daß sie sich sorgfältig auf die jeweilige Sitzung vorbereiten können?

Ich habe Kenntnis davon, daß sowohl z.B. in der Gemeinde Selzen (VG Nierstein-Oppenheim) als auch z.B. in der Gemeinde Schloßböckelheim (VG Rüdesheim/Nahe) zum Beschluß anstehende Windenergie-Vorrangzonen festlegende Bebauungspläne ohne Not als Tischvorlage bzw. äußerst kurzfristig in die betreffenden Sitzungen des Gemeindrates eingeführt werden sollten. Die Kommunalaufsicht habe das nach Auskunft von betroffenen Gemeinderäten nicht moniert, weil die Gemeindeordnung hierüber nichts aussage. Damit würde aber die mir (und inzwischen wohl auch den genannten Gemeindeverwaltungen) bekannte einschlägige Rechtsprechung ignoriert.
Antwort von Ute Granold
1Empfehlung
12.02.2008
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

in meiner 18-jährigen Amtszeit als Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Klein-Winternheim habe ich umfangreiche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den übergeordneten Verwaltungsbehörden, in meinem Fall einer Verbandsgemeindeverwaltung, sammeln können.

In der Regel ist es dabei so, dass Tischvorlagen rechtzeitig mit den Einladungen verschickt werden und den Gemeinderäten zur Vorbereitung der Ratssitzungen zur Verfügung stehen. In seltenen Fällen, in denen dies aber ausdrücklich nachvollziehbar begründet worden ist, sind bei komplexen Vorgängen auch kurzfristiger Beratungsunterlagen vorgelegt worden. Da die ehrenamtlich arbeitenden Gemeinderäte die Beratungsunterlagen zur sinnvollen Vorbereitung der Ratssitzung möglichst früh erhalten müssen, habe ich in kritischen Fällen nicht selten Ratsentscheidungen vertagt.

Zu den von Ihnen angesprochenen Vorgängen liegen mir keine näheren Informationen vor. Ich bin gerne dazu bereit, mir diese Fälle näher anzusehen und mit Ihnen gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Ich bitte Sie, sich in dieser Frage mit meinem Abgeordnetenbüro in Berlin ( ute.granold@bundestag.de ) in Verbindung zu setzen. Vielleicht kann es dabei auch Sinn machen, entweder Ihren Wahkreisabgeordneten (Wahlkreis 182 Main-Taunus) Dr. Heinz Riesenhuber oder meine Kollegin Julia Klöckner (die von Ihnen angesprochene Gemeinde Schloßböckelheim liegt in ihrem Wahlkreis 203) anzusprechen und diese hinzuzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
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