Ute Granold (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ute Granold
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwältin
Wahlkreis
Mainz
Landeslistenplatz
9, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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(...) Mit diesem Gesetz geht es nicht darum, eine umfassende Internetzensur zu schaffen. Es ist klar ausschließlich auf die Erschwerung des Zugangs zur Kinderpornografie im Internet ausgelegt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

sie schreiben in Ihrer Antwort vom 12.6.09 an Herrn Thomas:

"Im Übrigen enthält der Gesetzentwurf – so wie ich es bereits in meiner Antwort vom 5.5.09 erläutert habe - bereits die Regelung, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgen soll. In bin überzeugt davon, dass sich dann erneut bestätigen wird, dass die heute geäußerten Bedenken unbegründet waren."

Wäre es dann nicht angezeigt, die Evaluierung sofort ab Verabschiedung des Gesetzes zu starten ?

Sie wünschen sich eine Versachlichung der Diskussion. Wäre es dann nicht sinnvoll, wenn vor allem die Methodik der Evaluation unter Teilnahme der Netzgemeinde entwickelt wird ?

Eine geschönte Gefälligkeits-Evaluierung nützt letztlich niemandem.

Wie stehen sie zu einer schnellstmöglichen Vergabe der Evaluierung an eine unabhängige Institution (z.B: Humboldt-Uni Berlin) ?

Wird die Evaluierung öffentlich ausgeschrieben ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ute Granold
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09.07.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte", die Sie mir mit Bezug auf meine Antwort auf die Fragen von Herrn Thomas über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Vor dem Hintergrund der Einrichtung eines fünfköpfigen Expertengremiums, das die Sperrkiste des BKAs jederzeit einsehen kann, ist die gefundene Lösung zur Evaluierung in meinen Augen angemessen.

Artikel 3 des Gesetzes macht dazu folgende Vorgaben: "Die Bundesregierung erstattet dem Bundestag innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten Bericht über die Anwendung dieses Gesetzes." Eine von Ihnen befürchtete "Gefälligkeitsevaluierung" ist dabei schon alleine deshalb nicht zu erwarten, da in diesem Zusammenhang die Erfahrungen dieses Expertengremiums mit einbezogen werden müssen.

Die Organisation der Evaluierung obliegt der Bundesregierung, sprich dem federführend zuständigen Ministerium.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

zunächst möchte ich mich für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage bedanken.
Anmerken möchte ich, dass ich mich keinesfalls gegen jeden Eingriff in das Internet wehre. Ich wehre mich lediglich gegen ein Vorhaben, welches in meinen Augen weitgehend nutzlos und gleichzeit völlig untransparent ist. Ferner mchte ich darauf hinweisen, dass es keine vielzitierte "Netzgemeinde" oder "Community" gibt. Es handelt sich vielmehr um eine heterogene Gruppe, zu der, wie ich selbst, auch viele junge Akademiker zählen.

Meine neue Frage bezieht sich auf die Datenlage zum Gesetztesvorhaben. Zum einen würde mich interessieren, warum Frau von der Leyen das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung, welches in weiten Teilen mit den Kritikpunkten der Gegner des Gesetzes übereinstimmt, offenbar nicht ernst nimmt und einfach mit dem Adjektiv "unterirdisch" bezeichnet hat? Müsste ein aus Steuergeldern finanziertes Expertengutachten nicht zu einem Überdenken des Gesetzesvorhabens führen?
Weiters stellt sich mir die Frage, auf welche Datenlage das Familienministerium die Behauptungen von Frau von der Leyen stützt, dass beispielsweise viele Server mit kinderpornographischen Inhalten in Ländern zu finden seien oder über die Verbreitungswege von Kinderpornographie? Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion bekam diese unlängst von der Bundesregierung eine Antwort, in welcher es klar heißt, dass der Bundesregierung zu diesen und vielen anderen Punkten gar keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. Kann es angehen, dass ein Gesetzesvorhaben mit dieser Tragweite ohne gesicherte Erkenntnisse angegangen wird?
Kann es angehen, dass eine Bundesministerin der Presse gegenüber Dinge behauptet, die gar nicht ausreichend belegt sind?
Was ist von den Äußerungen Ihres Fraktionskollegen Herrn Strobl zu halten, der hier bei Abgeordnetenwatch bereits laut über eines Ausweitung der Netzsperre nachdenkt?

Mit freundlich Grüßen

Antwort von Ute Granold
1Empfehlung
14.07.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

hinsichtlich Ihrer Frage zur Datenlage des Bundesfamilienministeriums bzw. der Bewertung dieser Daten verweise ich auf das Bundesfamilienministerium.

Was die von Ihnen angesprochenen Äußerungen meines Fraktionskollegen Strobl betrifft, kann ich Ihnen versichern, dass ich eine Ausweitung der Netzsperre auf andere Inhalte ausdrücklich ablehne.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

welcher Grund ist dafür verantwortlich, daß Sie sich gegen den Kinderschutz einsetzen? Wieso stimmen sie für ein Gesetz, das für das Fortgesetzte Leid mißbrauchter Kinder sorgt?
Wieso stimmen Sie für ein Gesetz, das gleichzeitig die Grundrechte unterläuft?
Wieso leisten Sie dem Aufbau eines Polizeistaates weiter Vorschub?

Mit tiefer Enttäuschung
Antwort von Ute Granold
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23.07.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich klarstellen, dass es sich bei der von Ihnen kritisierten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet-Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internetseiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, hätte ich den Gesetzentwurf nicht unterstützt.

Es ist in der Tat schwer, konkret zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Die Experten haben jedoch überzeugend dargelegt, dass Internetsperren im Kampf gegen Kinderpornografie ein grundsätzlich geeignetes Instrument darstellen. Dies zeigen auch die Erfahrungen in Skandinavien und Italien. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Das ist nicht perfekt, aber besser, als tatenlos zuzusehen.

Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, unsere Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

leider muss ich Sie schon wieder mit einer Frage behelligen.
Die Zeit zitiert heute in ihrer Online-Ausgabe, wohl vorab, das Wahlprogramm der CDU. Dort soll es zum Thema Datenschutz heißen "Deshalb darf die Weitergabe von Kundendaten nur mit seiner Zustimmung erfolgen."
Sollte dies zutreffen, so frage ich mich, wie es denn angehen kann, dass sich die CDU diese hehre Absicht ins Wahlprogramm schreibt, obwohl sich doch die CDU-Fraktion aktuell dafür eingesetzt hat, dass eine solche Regelung aus dem Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes entfernt wird? Die Aussagen im Wahlprogramm wären dann in meinen Augen pure Heuchelei.
Es schließt sich hier direkt die Frage an, warum sich sich die CDU überhaupt gegen diesen richtigen Ansatz wehrt.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ute Granold
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14.07.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer weiteren Frage, die Sie zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte" über Abgeordnetenwatch gestellt haben, verweise ich auf unser Wahlprogramm:

"CDU und CSU sind für Datenschutz mit Augenmaß. "Schwarzhandel" mit Adressen, Diebstahl von Daten bis hin zu illegalen Kontoabbuchungen sind die negativen Begleiterscheinungen der legalen Nutzung von Kundendaten. Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass seine Daten vor Missbrauch geschützt sind."

Durch die beschlossene Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes hat die Große Koalition mit der Erhöhung der Bußgelder, der Zustimmungsregelung für Verbraucher sowie mit der Modifizierung des Listenprivilegs die richtigen Antworten auf den massiven Anstieg des Datenhandels gegeben und den Datenschutz an die aktuellen Herausforderungen angepasst.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.07.2009
Von:

Sehr geehrter Frau Granold,

Verteidigungsminister und Wehrbeauftragter spielen "guter Cop-böser Cop" um die Dolchstoßlegende (fehlender Rückhalt an der Heimatfront) neu zu platzieren. Dabei sind 64% der Wähler ( de.statista.com ) gegen einen BW in Afghanistan. In anderen Themenbereichen ist es ähnlich. Haben die Analysten des Bundestages einen Zusammenhang zwischen der Politikverdrossenheit und der offensichtlichen Ignoranz im Abstimmungsverhalten unserer gewählten Volksvertreter herausgearbeitet ? Wird dieses Thema im Bundestag zur Kenntnis genommen oder überlässt man es den Parteien?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Ute Granold
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24.07.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch, in der Sie die wachsende Skepsis der Bürgerinnen und Bürger zum deutschen Engagement in Afghanistan thematisiert haben.

Deutschland hat als Mitglied der Staatengemeinschaft Rechte und Pflichten, auch gegenüber unseren Partnern in der Welt. Es ist Aufgabe der Politik, den Menschen zu vermitteln, warum wir uns deshalb auch außerhalb unseres Territoriums für Frieden, Freiheit und Sicherheit einsetzen müssen.
Lassen Sie mich Ihnen im Folgenden erläutern, warum der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan - trotz der Gefahren für unsere Soldatinnen und Soldaten - weiterhin notwendig ist.

Der Einsatz der Bundeswehr steht auf einer breiten internationalen, völkerrechtlich getragenen Basis. Der ISAF-Einsatz wurde vom UNO-Sicherheitsrat am 20. Dezember 2001 einstimmig als Reaktion auf die Anschläge des 11. September beschlossen; zwei Tage später beschloss der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit das Mandat zur deutschen Beteiligung an ISAF. Bereits im November 2001 fand die erste Afghanistan-Wiederaufbau-Konferenz auf dem Bonner Petersberg statt.

Entscheidend ist für mich jedoch ein anderer Punkt: Die Al-Qaida-Terroristen konnten Anschläge wie am 11. September durchführen, weil sie durch das radikal-islamische Talibanregime geschützt und gefördert wurden. Taliban und Al-Qaida sind in Afghanistan auch heute noch weiter aktiv, vor allem im Süden und in der Grenzregion zu Pakistan, und planen weitere Anschläge - auch gegen den Westen. Der Prozess gegen die sogenannte "Sauerland"-Gruppe hat dabei erneut die direkten Verbindungen zwischen Al-Qaida/Taliban sowie Terroristen in Deutschland und somit den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der politisch/militärischen Situation in Afghanistan und der Sicherheit in Deutschland gezeigt. Anders gesagt: Die Sicherheit und Stabilität Afghanistans wirken sich unmittelbar auf die Sicherheit in Deutschland aus.

Ein Abzug der Bundeswehr würde im Norden Afghanistans den Druck von den Terrorgruppen nehmen und dort alle der bisher hart erarbeiten Fortschritte für die afghanische Zivilbevölkerung wieder in Frage stellen. Die gemeinsamen Militäroperationen afghanischer und deutscher Verbände in den vergangenen Tagen dienen in diesem Zusammenhang v.a. der Stärkung der Autorität des Bundeswehrkontingentes, um die Taliban, die dem militärischen Druck in Südafghanistan ausgewichen sind, zurückzudrängen und vor weiteren Anschlägen auf die deutschen Feldlager abzuhalten. Darüber hinaus senden sie im Vorfeld der afghanischen Wahlen das Signal aus, dass der Aufbau der afghanischen Armee Fortschritte gemacht hat.

Ein einseitiger deutscher Abzug würde darüber hinaus sowohl den ISAF-Einsatz als auch den Zusammenhalt in der NATO gefährden. Damit würden wir unsere NATO-Partner, die mit ihrem Einsatz auch zu unserer Sicherheit beitragen, im Stich lassen und die transatlantische Sicherheitsarchitektur in Frage stellen.

Bevor wie unser Engagement in Afghanistan beenden können, sollten nach meiner Meinung unbedingt folgende Bedingungen erfüllt sein: Die afghanische Regierung muss in der Lage sein, die Sicherheit und Stabilität aus eigener Kraft zu garantieren. Es muss uns gelingen, Afghanistan so zu stabilisieren, dass die Menschen dort vom Wiederaufbau des Landes profitieren können. Nur dann wird sich die afghanische Regierung dauerhaft gegen die Taliban behaupten können. Je schneller dieses Ziel mit unserer Hilfe erreicht wird, desto eher kann der militärische Einsatz beendet werden.
Wir haben daher die Ausbildung von afghanischen Soldaten verdreifacht, den Aufbau der Polizei Afghanistans intensiviert und die internationale Wiederaufbauhilfe noch besser koordiniert. Ein Wiederaufbau des zerstörten Landes ist aber ohne den militärischen Schutz durch die ISAF-Soldaten nicht möglich.

Wir dürfen das Erreichte nicht aufs Spiel setzen. Unsere Soldaten haben zusammen mit den zahlreichen Hilfsorganisationen in den vergangenen Jahren Großes geleistet und viel erreicht. Das müssen wir nun sichern und ausbauen – sonst wären die Anstrengungen und die schmerzlichen Opfer umsonst gewesen.

Wir haben gemeinsam mit unseren Partnern eine Verantwortung für Afghanistan übernommen. Wir haben den Menschen in Afghanistan zugesagt, sie beim Wiederaufbau ihres Landes zu unterstützen. Dies verpflichtet uns jetzt, unser Engagement erst dann zu beenden, wenn die Afghanen frei und ohne Angst vor dem Terror der Taliban in Frieden leben können.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
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Ihre Frage an Ute Granold
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