Ute Granold (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Ute Granold
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwältin
Wahlkreis
Mainz
Landeslistenplatz
9, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
(...) Vor dem Hintergrund der Einrichtung eines fünfköpfigen Expertengremiums, das die Sperrkiste des BKAs jederzeit einsehen kann, ist die gefundene Lösung zur Evaluierung in meinen Augen angemessen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ute Granold
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Kinder und Jugend
12.03.2009
Von:

Hallo,

dies ist keine direkte Frage, ich möchte nur einmal wissen was denn die Politik zu meinem Vorschlag hält.
Es geht um den erst kürzlich geschehenen Amoklauf. Immer öfter passiert es das Jugendliche an die Schusswaffen ihrer Eltern kommen, so auch am 11.03.2009. Die Schuld wird natürlich wieder auf "Killerspiele" geschoben, ich bin selbst Jugendlicher der des öfteren solche Spiele spielt. Ich behaupte das so etwas, wenn überhaupt, erst dann ausschlaggebend ist wenn man in einem schlechten sozialen Umfeld aufwächst oder geistlich verwirrt ist.
Für Haushalte mit Kindern, wo ein Elternteil Schusswaffen besitzt, finde ich sollten statt den Standart-Waffenschränken Waffenschränke mit Fingerabdruckscan eingeführt werden. Es sollte den Fingerabdruck desjenigen, der die Waffen besitzt, gespeichert haben. So können die Kinder nicht mehr unbefugt an die Waffen heran.

MfG
Antwort von Ute Granold
1Empfehlung
18.03.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu den möglichen politischen Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden, die Sie mir am 12. März über Abgeordnetenwatch gestellt haben. In diesem Zusammenhang bitten Sie mich um eine Bewertung Ihres Vorschlages, zukünftig Waffenschränke mit Fingerabdruckscannern vorzuschreiben, um Jugendlichen den Zugriff auf die Schusswaffen ihrer Eltern zu erschweren.

Auch eine bessere Sicherung der Waffenschränke hätte die Tragödie in Winnenden nicht verhindern können. So lag die Tatwaffe hier offenbar unverschlossen im Schlafzimmer der Eltern und war für den Jugendlichen leicht zugänglich.

Wir müssen an zwei Punkten ansetzen, um solche Ereignisse besser verhindern zu können: So muss es ein Ziel sein, die Anzahl der Waffen, die im Umlauf sind, deutlich zu reduzieren. Und zum anderen müssen wir konsequent durchsetzen, dass Waffen und Munition nur noch getrennt voneinander gelagert werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

in Ihrer Antwort an Herrn Matthäus zur Frage nach möglichen politischen Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden schreiben Sie:
"Wir müssen an zwei Punkten ansetzen, um solche Ereignisse besser verhindern zu können: So muss es ein Ziel sein, die Anzahl der Waffen, die im Umlauf sind, deutlich zu reduzieren. Und zum anderen müssen wir konsequent durchsetzen, dass Waffen und Munition nur noch getrennt voneinander gelagert werden dürfen."
Diese Aussage ist eher unpräzise. Steckt darin der Ansatz, die Anzahl von Waffen pro berechtigter Person (weiter) zu begrenzen oder geht es grundsätzlich um die Reduzierung der Zahl von Waffenbesitzern? Für die Aufbewahrung von Munition gibt es bereits Vorgaben, so dass ich Ihre Äusserungen in Richtung "Zentralverwahrung" deute.
Es wäre nett, wenn Sie etwas detaillierter auf Ihre Aussage eingehen könnten. Im Rahmen der naheliegenden Interpretationen sehe ich eine inhaltliche Nähe zu anderen Parteien, die ich so von der CDU nicht erwartet hätte.

Mit freundlichen Grüssen

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 2 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
15.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

ihre Parteikollegin, Familienministerin Ursula von der Leyen, setzt sich zur Zeit stark für die Einrichtung von Internetsperrungen bzgl. Kinder-Porno Seiten ein.

Zu allererst frage ich sie, ob sie dieses Vorhaben gutheisen und mittragen.
Falls ja, interessiert mich, welche Schutzmechanismen gegen Mißbrauch vorgesehen sind.

Als IT Experte weiß ich, dass solche Sperren - wie sie auch technisch realisiert werden mögen - sehr einfach zu umgehen sind. Durch Erfahrungen im Ausland wo offensichtlich auch Internetsperren benutzt werden (z.B. für Regimekritische Seiten), weiß ich, dass solche Sperren durchaus von Technisch unbedarften Nutzen auf einfachstem Wege umgangen werden können.

Mir scheint der Nutzen solcher Sperren wesentlich geringer zu sein, als die Risken. Wer kein Interesse an solchem Material hat, wird entsprechende Seiten verlassen und sie melden. Wer echtes Interesse hat und bereit ist für entsprechendes verachtenswertes Material zu zahlen, wird auch die Energie haben, entsprechende Sperren zu umgehen.

Vielmehr befürchte ich, dass das Problem durch solche Sperren aus der allgemeinen Öffentlichkeit verschwinden würde, die wahren Probleme, nämlich die entsprechenden Mißbrauchstaten, aber keineswegs eingedämmt würden.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ute Granold
1Empfehlung
05.05.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu den im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in den Kommunikationsnetzen geplanten Schutzmechanismen, die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Die Bundesregierung hat am 22.04.2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen verabschiedet und damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte umgesetzt. Dieser Gesetzentwurf wird in dieser Woche im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich - wie in den Eckpunkten festgelegt - auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.

Damit schlägt Deutschland nun einen Weg ein, der bereits v.a. in Skandinavien von Norwegen und Dänemark mit Erfolg gegangen wird.

Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle).

Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf will - im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet - die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergänzen.

Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:
  • Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren;
  • Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird
  • Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
  • Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.

Der Bundesregierung ist bewusst, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Deshalb befürworte ich ausdrücklich den bereits im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschlag, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgen soll.

Der Volltext des Gesetzentwurfes ist über die Website des Bundeswirtschaftsministeriums verfügbar: www.bmwi.de

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

als Abgeordnete meines Wahlkreises und als Mitglied der Ausschüsse Recht und Menschenrechte, wende ich mich an Sie -
es geht um das geplante PAINTBALLVERBOT.

Sehen Sie, wie Ihr Parteikollege Bosbacher, in dem Spiel einen "Unwertgehalt, den der Rechtsstaat nicht erlauben müsse" oder würden Sie sich gar der Meinung von Frau Fograscher (SPD) anschließen wollen, die in diesem Spiel die Menschenwürde verletzt sieht?
Dort treffen Menschen freiwillig aufeinander, die sich eben mit Farbkugeln beschießen. Wenn man Paintball "wegen der Menschenrechte" verbieten möchte, könnte man auch Wert von Sado-Maso-Spiel hinterfragen. Wenn es um die "Tötungssimulation" geht, müssten konsequenter Weise auch Wasserpistolen verboten und "Räuber & Gendarm"-Spiele geächtet werden.
Dabei hat der Amoklauf von Winnenden/ der Täter nichts mit Paintball zu tun!

Warum also verbieten?

Mittlerweile sehe ich mich mehr und mehr in meinen Rechten beschnitten, für die ich erst einmal 18 werden musste. Es werden zunehmend Sachen verboten, anstatt bestehende Gesetze einzuhalten (z.B. Alcopopsteuer & Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen trotz JugSchG). Und ein Verbot von "Killerspielen" - ganz gleich, ob am PC oder auf der grünen Wiese - wird die Welt nicht sicherer machen. Sie sind weder die Auslöser, noch die geeigneten Mittel, um solche Taten durchzuführen.

Nun auch noch das Besuchsrecht für die Waffenbehörde, was damit §13 GG aushebelt!

Sicherlich ist es wichtig und richtig, dass man dafür sorgt, dass Waffen nur von Berechtigten benutzt werden können und sicher verwahrt sind. Aber gleich die Lizenz zu versagen, weil man dem Kontrolleur den Zutritt verweigert (weil man gerade auf dem Weg zur Arbeit/ einem Termin ist, Besuch erwartet, noch nicht angezogen ist, etc.), schießt meines Erachtens weit über das Ziel hinaus.

Wie positionieren Sie sich angesichts der Beschneidungen dieser Rechte, insb. GG?


Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
H.
Antwort von Ute Granold
1Empfehlung
20.05.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre beiden Fragen, die Sie mir im Zusammenhang mit der laufenden Debatte zur Novelle des Waffenrechts über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Der Vorschlag der Innenpolitiker von CDU/CSU und SPD, Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen zukünftig bußgeldbewehrt zu verbieten, ist in der großen Koalition nicht mehrheitsfähig und wird in dieser Legislaturperiode folglich auch nicht beschlossen werden. Stattdessen erwägen beide Fraktionen zurzeit einen Entschließungsantrag, der eine genauere Prüfung dieser Spiele – also auch von Paintball - vorsieht.

Auch nach den vorliegenden Vorschlägen zur Novelle des Waffengesetzes wird die bestehende Gesetzeslage hinsichtlich der Kontrolle bei Gefahr im Verzug beibehalten. Neu ist die im Gesetz normierte Pflicht des Waffenbesitzers, der Behörde die sichere Aufbewahrung nachzuweisen und dazu auch den Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen aufbewahrt werden. In der Gesetzesbegründung zu § 36 Abs. 3 WaffG-/Neu, werden wir unmissverständlich klarstellen, dass dieser Zutritt zu den Räumen nur im Einverständnis mit dem Wohnungsinhaber möglich ist. Die Verwaltung wird dazu angehalten werden (auch in Abstimmung mit den zuständigen Landesinnenministern), diese Nachschau nicht zur Unzeit und nicht unter belastenden Rahmenbedingungen zu durchzuführen. Insbesondere muss die Verwaltung bei einem unpassenden Besuch mit dem Wohnungsinhaber einen alternativen Termin vereinbaren. Erst bei wiederholter und nachhaltiger Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung darf die Behörde (gemäß des unverändert geltenden § 5a Abs.2 Nr. 5 WaffG) wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben. Nach meiner festen Überzeugung haben wir damit ein Verwaltungsverfahren geschaffen, welches das berechtigte Interesse des Staates zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen einerseits und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung andererseits in Einklang bringen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Granold,

ich beziehe mich auf Ihre Ausführungen zum Thema Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt.
Wie von Menk bereits ausführlich dagelegt, bezweifeln viele Experten den Nutzen eines solchen Gesetzes. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem Gutachten zu dem Schluß, dass ein solches Gesetz in der Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie weitgehend wirkungslos bleiben wird, während es auf der anderen Seite eine ernstzunehmende Gefahr für die Meinungsfreiheit darstellt.

Weiterhin haben mittlerweile diverse Expertenkreise wie Ermittler und Anwälte verlauten lassen, dass das Gesetz von falschen Voraussetzungen ausgeht. Kinderpornographie, ist entgegen den Behauptungen von Frau von der Leyen, nicht im öffentlichen Netz statt. Vielmehr werden die Materialien in geschlossenen Chaträumen oder postalisch innerhalb eines Täterzirkels ausgetauscht, welcher keine kommerziellen Interessen verfolgt.

Durch ein solches Gesetz wird kein einziger Mißbrauch eines Kindes verhindert.
Vielmehr müssten, Sie erwähnten es selbst bereits, Server abgeschaltet werden. Die gesetzlichen Instrumentarien hierfür existieren bereits.
Im übrigen ist dies einer Kinderschutzorganisation namens ChildCare bereits gelungen, indem diese einfach Internet-Provider anschrieb, auf deren Rechnern kinderpornographisches Material zu finden war. Innerhalb von 24 Stunden waren die meisten der Inhalte aus dem Internet verschwunden.
Hier stellt sich mir die Frage, warum mit einem praktisch wirkungslosen Gesetz massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen und damit weniger erreicht wird, als ein Kinderschutzverein mit wenigen E-Mails zu erreichen in der Lage ist.

Meine zweite Frage bezieht sich auf den Umgang Ihrer Parteikollegen mit Kritikern: Finden Sie die Art und Weise wie sich unlängst Herr zu Guttenberg völlig undifferenziert über diese Kritiker gegenüber der Tagesschau äußerte akzeptabel?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ute Granold
1Empfehlung
12.06.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre beiden Fragen zum Thema "Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt", die Sie mir als Reaktion zu meiner Antwort vom 5.5.2009 über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Wie ich bereits in meiner damaligen Antwort erläutert habe, muss gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Der Gesetzentwurf will - im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet - die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergänzen.

Sperrungen können verhindern, dass durchschnittliche Nutzer auf kinderpornographische Daten zugreifen. Sie verhindern, dass die Schwellen im Zugriff immer niedriger werden und Kinderpornographie im Netz verharmlost wird.

Zugangssperren setzen ein deutliches gesamtgesellschaftliches Signal für das Netz: Stopp, hier geht es nicht weiter, hier wird der legale Raum verlassen! Somit wird mit der Anzeige der geplanten Stopp-Seite eine in kriminalpräventiver Hinsicht wesentliche Warnfunktion erfüllt. Der Nutzer, der versucht, auf eine gesperrte Seite zuzugreifen, bekommt die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nochmals vor Augen geführt, was jedenfalls durchaus eine abschreckende Wirkung haben wird.

Technisch versierte Internetnutzer werden immer Wege finden, die Zugangsperren zu umgehen. Selbst wenn man keine hundertprozentige Sperre erreichen wird, ist es jedoch unter präventiven Gesichtspunkten bereits als Erfolg zu werten, wenn der Zugang zu solchen Inhalten erschwert wird. Es ist davon auszugehen, dass dies bei den vorgesehenen Maßnahmen jedenfalls im Hinblick auf die Mehrzahl der Internetnutzer der Fall ist.

Der grundsätzliche Erfolg eines solchen Systems lässt sich an den positiven Erfahrungen anderer Länder, die bereits derartige Zugangssperren eingerichtet haben, belegen. So werden beispielsweise in Norwegen arbeitstäglich zwischen 15.000 und 18.000 Zugriffsversuche auf kinderpornografische Webseiten erfolgreich gesperrt.

Mit diesem Gesetz geht es nicht darum, eine umfassende Internetzensur zu schaffen. Es ist klar ausschließlich auf die Erschwerung des Zugangs zur Kinderpornografie im Internet ausgelegt. Im Übrigen enthält der Gesetzentwurf – so wie ich es bereits in meiner Antwort vom 5.5.09 erläutert habe - bereits die Regelung, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgen soll. In bin überzeugt davon, dass sich dann erneut bestätigen wird, dass die heute geäußerten Bedenken unbegründet waren.

Was Ihre zweite Frage betrifft: Ganz grundsätzlich ist das Internet juristisch gesehen ein neuer Raum, für den nach und nach gesetzliche Regelungen entwickelt werden müssen, um seinen Mehrwert für alle Nutzer dauerhaft erhalten und optimieren zu können. Wie in der realen müssen auch in der virtuellen Welt grundlegende Regeln gefunden werden, um die Nutzer vor Schaden zu bewahren. Viele Nutzer glauben an die Utopie, dass die Internet-Community aus sich heraus dazu in der Lage ist, diese Ordnung ohne eine Einmischung des Staates zu schaffen. Jeder Versuch des Staates, ordnend einzugreifen wird als Versuch staatlicher Zensur abgelehnt. Die entsprechenden Debatten werden sehr emotional geführt.

Ich kann vor diesem Hintergrund nur dazu appellieren, die Diskussion wieder zu versachlichen. Es ist wenig hilfreich, jeden Kritiker der Pläne der Bundesregierung zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt zum indirekten Unterstützer der Webseitenbetreiber zu erklären. Umgekehrt ist es aber auch überzogen, nach jeder gesetzlichen Regelung das Ende der Freiheit im Internet zu proklamieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Granold
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ute Granold
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.