Ute Granold (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ute Granold
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwältin
Wahlkreis
Mainz
Landeslistenplatz
9, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
(...) Um die Streitkräfte uneingeschränkt zur Piratenbekämpfung einsetzen zu können, müsse folglich das Grundgesetz im Hinblick auf den so genannten "Bundeswehreinsatz im Inneren" an die neuen Bedrohungslagen angepasst werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwältin, selbständig, Mainz, Mandant 01, Oktober 2005, bis 7.000 Euro

Mandant 02, November 2005, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 03, Dezember 2005, bis 7.000 Euro

Mandant 04, Januar 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 05, Januar 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 06, Februar 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 07, Februar 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 08, März 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 09, April 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 10, 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 11, Juli 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 12, August 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 13, August 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 14, August 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 15, September 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 16, Oktober 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 17, November 2006, bis 7.000 Euro

Mandant 18, Dezember 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 19, Dezember 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 20, Dezember 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 21, Dezember 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 22, August 2006, bis 7.000 Euro

Mandant 23, August 2006, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 24, Januar 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 25, Januar 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 26, Februar 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 27, April 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 28, April 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 29, April 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 30, April 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 31, Mai 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 32, Mai 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 33, Juli 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 34, September 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 35, September 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 36, Oktober 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 37, November 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 38, November 2007, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 39, Januar 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 40, Juni 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 41, Juni 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 42, Juni 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 43, Juli 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 44, Juli 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 45, Juli 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 46, August 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 47, September 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 48, November 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 49, Dezember 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 50, Dezember 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 51, Dezember 2008, bis 7.000 Euro

Mandant 52, Dezember 2008, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 53, Januar 2009, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 54, April 2009, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 55, April 2009, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 56, April 2009, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 57, April 2009, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 58, April 2009, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 59, Mai 2009, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 60, Mai 2009, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 61, Mai 2009, 1.000 bis 3.500 Euro

Mandant 62, Juni 2009, 1.000 bis 3.500 Euro

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Mainz-Bingen, Ingelheim, Mitglied des Kreistages

Ortsgemeinde Klein-Winternheim der

Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Klein-Winterheim, Ortsbürgermeisterin, ehrenamtlich, monatlich, 1.000 bis 3.500 Euro

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsches Institut für Menschenrechte e.V., Berlin, Mitglied des Kuratoriums

Fridtjof-Nansen-Akademie für politische Bildung, im Weiterbildungszentrum Ingelheim, Ingelheim, Mitglied des Kuratoriums

SOLWODI e.V., Boppard-Hirzenach, Mitglied des Stiftungsbeirates

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Ute Granold
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Frage zum Thema Soziales
28.08.2009
Von:

Gibt es einen Anspruch auf Existenzminimum auch für unterhaltspflichtige Zahlväter?

Sehr geehrte Frau Granold,

Ich bin 50 Jahre alt und EU-Rentner und erhalte 595,- € Rente. Aus privater Vorsorge bekomme ich noch BU-Rente von 1.100,- €. Aus kleiner Nebentätigkeit erhalte ich noch 100,- € mtl. Damit habe ich gesamt fast 1.800,- €! Allerdings bin ich gegenüber 3 Kindern unterhaltsverpflichtet. Gemäß der D´dorfer Tabelle zahle ich so nach Stufe 2 mtl. ges. 788,- €. (verbleiben somit ca. 1.000,- €)
Ausgaben mtl.: Miete 530,-€ warm, GEZ, Steuerberater, Medikamente, Arzt, Strom, GEZ usw. ergeben zus. ca. 190,- €. Aufgrund meiner ländlichen Wohnlage habe ich einen 11 Jahre alten VW Golf-Diesel, der mich mtl. ca. 200,- € bei 2.000,- km mtl. (Diesel, Versich. Steuern, ohne Rep.) kostet. Ohne Fahrzeug kann ich weder einkaufen, noch Kinder besuche oder die Nebentätigkeit ausüben. Öffentl. Verkehrsmittel sind bei uns kaum vorhanden und würden auch ca. 250,- € pro Monat kosten.
Es bleiben mir also noch ca. 80,- € mtl. übrig, mit denen ich leben muss! Meine Kinder zu besuchen oder etwas kleines zu kaufen, ist nicht möglich. Zusätzlich habe ich noch mtl. 320,- € Schulden abzutragen, die vor 7 Jahren entstanden sind. Somit fehlen mir schon jeden Monat 240,- €. Gemäß dem Jugendamt werden weder meine Nebentätigkeit, noch meine Schulden anerkannt. Man teilte mir mit, ich als Rentner hätte nur einen Bedarf von 770,- € mtl. und meine Miete dürfe max. 360,- € warm betragen.

Ist dies soziale Gerechtigkeit, dass ich schlechter gestellt bin, als ein Grundsicherungsrentner, denn hier hätte ich 1.020,-€ und davon 359,- € für Eigenbedarf. (Vom Amt bezahlte 3-ZKB-Whg. wegen Besuchsrecht der Kinder und Befreiung von GEZ, Arzt, Medikamenten und Steuern). Hartz4 wäre für mich noch besser, da ich als Arbeitssuchender Anspruch auf 1.150,- € zzgl. Auto hätte, ebenfalls unterhaltsfrei wäre und ca. 450,-€ zu meiner Verfügung mit einem kleinen Nebenjob hätte.
Soll ich ein Sozialfall werden?
Antwort von Ute Granold
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Eingabe an Abgeordnetenwatch.

Für die Union genießt das Kindeswohl absolute Priorität. Wir haben daher mit der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform bewusst die unterhaltsberechtigten Kinder bessergestellt. In diesem Sinne haben wir erstmals einen gesetzlichen Mindestunterhalt definiert und die Kinder gegenüber anderen Unterhaltsberechtigten privilegiert. So stellen wir sicher, dass weniger Kinder wegen fehlender Zahlungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils zum Sozialfall werden.

Die Barunterhaltspflicht ist dabei durch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen begrenzt. Die Pflicht zur Unterhaltszahlung endet also dort, wo dem Unterhaltspflichtigen nicht mehr die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf verbleiben und er durch die Unterhaltsleistung seinerseits sozialhilfebedürftig werden würde. Die Rechtsprechung hat diese Grenze gegenüber minderjährigen und volljährigen privilegierten Kindern für erwerbstätige Unterhaltspflichtige bei ca. 900,- € und für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtigen bei monatlich 770,-€ gezogen.

Maßgeblich für die Berechnung des Unterhalts ist das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Schulden können unter Umständen die Leistungsfähigkeit herabsetzen und sind in diesem Fall vom einzusetzenden Einkommen abzuziehen. Ebenso kann unter bestimmten Voraussetzungen der Selbstbehalt erhöht werden - so auch, wenn die Warmmiete erheblich über den in den Unterhaltsleitlinien veranschlagten 360,- € liegt. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall konkret darlegen und nachweisen können, dass diese höheren Mietkosten nach den Umständen dieses Einzelfalles nicht vermeidbar sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann also der Selbstbehalt wegen einer Erwerbstätigkeit und der zu zahlenden Miete zu erhöhen sein. Zudem können Schulden einkommensmindernd berücksichtigt werden. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen. Ich schlage daher vor, dass Sie einen Rechtsanwalt konsultieren und diese Fragen prüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
07.09.2009
Von:

Sehr geehrter Frau Granold,

es ist mir durchaus bewusst, dass Bildungspolitik nicht in Ihren Schwerpunktbereich fällt. Grundsätzlich interessiert mich aber Ihre Einstellung zur Tatsache, dass Bildungspolitik in Deutschland hauptsächlich Aufgabe der Länder und nicht des Bundes ist.

Natürlich bieten 16 Länder eine gute Grundlage für Reformen, weil nicht jeder von eventuellen Fehlschlägen betroffen ist. Würde nicht aber eine Bündelung der Kompetenzen vieles vereinfachen und mehr Transparenz schaffen?

Herzlichen Dank im Voraus, dass Sie sich die Zeit für eine Antwort genommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ute Granold
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Ute Granold
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Bildung und Forschung", die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Gerade in der heutigen Zeit, in der die Menschen immer mobiler werden und Bildungsabschlüsse möglichst international vergleichbar sein sollten, halte ich es für unglücklich, dass die Bundesländer im Rahmen der Förderalismusreform ihre Kompetenzen im Bildungsbereich noch ausbauen konnten. Eine bessere Verzahnung bzw. Koordination - etwa über die Kultusministerkonferenz - ist dringend notwendig.

Wir haben uns in unserem Wahlprogramm dafür ausgesprochen, dass Bildung zwar Ländersache bleibt, so wie es im Grundgesetz geregelt ist. Gleichzeitig ist aber die länderübergreifende Verantwortung und die Notwendigkeit gewachsen, in zentralen Handlungsfeldern nationale Ziele und abgestimmte Maßnahmen von Bund und Ländern zu verabreden. Dies gilt es in der nächsten Wahlperiode mit Leben zu füllen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
08.10.2009
Von:

Wir, eine Gruppe von Mainzer Studenten, sehen uns mit dem Problem konfrontiert, dass die Veranstaltungsform ‚Übung’ bald gestrichen werden soll – sie stellt als einzige eine echte Möglichkeit zur freien Diskussion, Vertiefung nach Bedarf statt nach Plan und zu spezielleren Themen ohne Leistungsdruck dar. Zudem ist unklar, ob wir unser Studium so rechtzeitig beenden können.
Für uns ergeben sich daher die Fragen:

1. Gerade der Bachelor ist von dem Einschnitt betroffen, da es dort solche Veranstaltungen nicht mehr geben wird.
a) Finden Sie, dass freies Denken, Spezialwissen etc. einem einheitlichen Studium weichen sollten?
b) Halten Sie freies Denken für ein universitäres Lernziel, oder eher Faktenwissen?

2. Die neue Regelung zur Uni-Finanzierung scheint so zu funktionieren, dass sich aus der Zahl angebotener Veranstaltungen die der im folgenden Semester aufzunehmenden Studenten ergibt – auf mehr Angebot folgt also organisatorische und logistische Mehrbelastung.
a) Stimmt das?
b) Wenn ja, ergibt das Ihrer Meinung nach Sinn?

3. Viele Studenten haben noch unter anderen Bedingungen begonnen zu studieren.
a) Sehen Sie ein Anrecht, das Studium auch so zu beenden?
b) Könnte ein solches Anrecht die Grundlage für eine Ausnahmeregelung in der Finanzierung bilden?

4. Viele sehen das Problem darin, dass unsere Hochschulen immer mehr nach Unternehmensmaßstäben gemessen werden; dazu gehöre ein erzwungener Wettbewerb, der (z.B. og.) Sparmaßnahmen nach sich ziehe, und die Koppelung von Staats- an Drittmittel.
a) Wie stehen Sie dazu?
b) Sollte Bildung Ihrer Meinung nach marktwirtschaftlichen Regeln unterliegen?

5. Es scheint, als werde zu wenig Geld für Bildung aufgewandt. Wie sehen die Entwürfe Ihrer Partei dazu aus?

Ich möchte Sie sehr bitten, auf die Fragen einzeln und präzise zu antworten. Die Antworten müssen nicht lang sein (wenn Sie der Nummerierung folgen, reichen wenige Worte) aber sollten sich bitte nicht in Verweisen auf Parteiprogramme o.ä. ergehen.

MfG,
F.

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