Uta Zapf (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Uta Zapf
Jahrgang
1941
Berufliche Qualifikation
Studium der Germanistik und Anglistik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Offenbach
Landeslistenplatz
6, über Liste eingezogen, Hessen
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(...) Dieselbe Konstellation spiegelte sich im Unterausschuss für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung wieder, wobei Grüne und FDP für eine generelle Ächtung sind und zwischen den Koalitionspartnern eine über den Antrag hinausgehende Lösung nicht erreichbar ist. Die SPD ist mehrheitlich für eine vollständige Ächtung der Streumunition. Folglich hat die Bundesregierung in Lima das vom Parlament beschlossene Konzept vertreten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zapf,

Ihre Antwort entspricht meinen Erwartungen, nichtssagend und ausweichend. Von den Anforderungen des § 1 Abs. 2 , Parteiengesetzes: … die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern …. ist wenig zu spüren. Ist die politische Bildung des Bürgers wegen der oft divergierenden Ansprüche der Parteien nicht erwünscht?

Natürlich habe ich mich vor meinem Schreiben an Sie auch kundig gemacht. Die Aussagen im Abgeordnetengesetz sind von Beamten für Beamte, nicht aber für normale Bürger geschrieben.
Dort steht: Hat ein Mitglied des Bundestages neben der Abgeordnetenentschädigung nach § 11 Anspruch auf Einkommen aus einem Amtsverhältnis oder aus der Verwendung im öffentlichen Dienst, so wird die Abgeordnetenentschädigung nach § 11 um fünfzig vom Hundert gekürzt; der Kürzungsbetrag darf jedoch dreißig vom Hundert des Einkommens nicht übersteigen. Was ist nun das für die Kürzung maßgebliche Einkommen? Nur das Ministergehalt oder das Ministergehalt plus Zulagen plus Abgeordnetenentschädigung?

An anderer Stelle steht, dass von diesen Regelungen die Kostenpauschalen nicht berührt werden. Bedeutet das, dass Minister und Kanzler die Kostenpauschale der Abgeordneten neben ihrer Dienstzulage erhalten?
Es wäre für Sie ein Einfaches gewesen, mit kurzen Worten die Kürzung oder Aussetzung jedem verständlich zu machen. Doch das vermeiden Sie bewusst mit dem Verweis auf das Abgeordnetengesetz. Meine Frage bezog sich auf die Gesamtbezüge, also auch auf die Kostenpauschale.

Ihre Bemerkung, dass ich diese Frage ja bereits einmal an verschiedene Abgeordnete, u. a. Herrn Binding, gestellt hätte, ist richtig, und zwar an alle Abgeordnete, also auch an Sie und sie blieb von allen Abgeordneten einschließlich Ihnen unbeantwortet. Passt die Frage nicht ins politische Umfeld, in dem man Anspruchsdenken von Rentnern und Arbeitslosen geißelt, das eigene Anspruchsdenken dabei allerdings völlig außen vor lässt?

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.03.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zapf,

nachdem nun Frau Metzger dem massiven Druck der SPD-Parteizentrale und aus den eigenen Reihen ausgesetzt war, ihr Mandat niederzulegen, mehren sich nun die Stimmen, die dieses Vorgehen als Mobbing und verfassungswidrig ansehen ( Guido Westerwelle ).
Selbst der ehemalige Karlsruher Richter Hans-Joachim Jentsch, nannte dieses Vorgehen, einen Anschlag auf den Rechtsstaat.
Für Hartmut Koschyk ( CSU ) ist es, so wörtlich :
Ein Skandal und zeugt von fehlendem Respekt gegenüber der grundgesetzlich geschützten Gewissensfreiheit demokratisch gewählter Abgeordneter.

Sieht die SPD es als legitim an, um jeden Preis die Machtergreifung in Hessen zu fossieren, selbst wenn dabei Wahlversprechen gebrochen werden müssen und gewählten Volksvertretern ( Frau Metzger ) nahegelegt wird, ihr Gewissen abzuschalten, oder ihr Mandat niederzulegen ?
Sehen sie nicht auch, wenn sie das Ganze mal aus der Sicht eines "normalen Bürger" sehen, solch eine Vorgehensweise als Schlag ins Gesicht des Wählers an ?
Wäre es in Ihren Augen vermessen, oder doch eher gerecht, wenn man in Zukunft den Bruch von Wahlversprechen, als Straftatbestand einstufen und dementsprechend unter Strafe stellen würde ?
Diese Fragen werde ich selbstverständlich auch anderen Politikern stellen und man darf gespannt sein, wer das Rückrad hat, überhaupt zu antworten, ohne Phrasen zu dreschen, sondern offen und ehrlich seine Meinung vertritt.

Vielen Dank + beste Grüße


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Frage zum Thema Diätenerhöhung
06.05.2008
Von:

Hallo Frau Zapf, wie ich der Tagespresse entnehmen konnte gibt es Planungen, die Diäten erneut anzuheben, obgleich sie erst im November erhöht wurden.
Werden Sie zustimmen?
Ich bin geneigt zu glauben, dass viele Politiker wirklich Berufspolitiker sind mit verloren gegangenem Realitätsbezug. Ich erhalte seit 6 Jahren das gleiche Gehalt - nämlich 2.100 brutto pro Monat - und jetzt ist meine Firma insolvent und das Arbeitsamt möchte mich in eine Stelle vermitteln, die 20% geringer bezahlt wird.
Wenn ich dann lese, dass Abgeordnete sich innerhalb weniger Monate zum zweiten Mal ihre Diäten erhöhen fehlt es mir an jeglichem Verständnis dafür. Matthias Kurth begründete früher seine Zustimmung zur Diätenerhöhung im Landtag immer mit dem erforderlichen Inflationsausgleich.
Frau Zapf, die Bürger hätten wahrlich auch gerne mal einen Inflationsausgleich.
Freundliche Grüße
Antwort von Uta Zapf
4Empfehlungen
08.05.2008
Uta Zapf
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. Mai 2008.

Ich kann Ihre Aufregung anlässlich der Anpassung der Abgeordnetendiäten aufgrund der letzten Tariferhöhung im öffentlichen Dienst nachvollziehen. Daher möchte ich Ihnen im Folgenden die Sachlage darstellen und das Dilemma erläutern, in dem wir uns als Abgeordnete befinden. Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diät"). Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die "Entschädigung" der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung.

Was angemessen ist, ist in der Öffentlichkeit ein kontrovers diskutiertes Thema. Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Bürger in ihrem Wahlkreis repräsentieren und vertreten sollen? Was ist angemessen für Abgeordnete, die die Auslandseinsätze deutscher Soldaten zu beschließen (Kosovo, Afghanistan) oder abzulehnen haben (Irak)? Was ist angemessen für Abgeordnete, die über die Zukunft unserer sozialen Sicherungssysteme zu entscheiden haben? Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen Staatsverschuldung und Haushaltskonsolidierung zu entscheiden haben? Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden.

Selbst über die Höhe des eigenen Einkommens zu entscheiden, ist nicht einfach. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben. Das Ergebnis dieser Nullrunden ist eine relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten. Dies kann auch nicht richtig sein. Der Bundestag hat daher schon im Jahr 1993 festgelegt, dass die Diäten schrittweise auf die Besoldungshöhe B6 bzw. R6 angeglichen werden soll. Dies wurde 2007 bei der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung bestätigt. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6.

Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6. Um die Abgeordnetenentschädigung auf diese Vergütung anzuheben wurde entschieden, die Entschädigung in zwei Schritten anzuheben: Zum 1. Januar 2008 wurde die Abgeordnetenentschädigung um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Das entspricht dem Stand von R6 im Jahr 2007. Zugleich wurde die Steigerungsrate für die Altersversorgung von 3 auf 2,5 Prozent pro Mandatsjahr abgesenkt. Während früher ein Abgeordneter nach 8 Mandatsjahren bereits 35 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersversorgung erhielt, waren es nach 1995 nur 24 Prozent, seit 2008 sind es nur noch 20 Prozent.

Nun haben die Tarifpartner im April 2008 einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter im öffentlichen Dienst in 2008 um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent und in 2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Diese Erhöhung ist gerechtfertigt, denn nach Jahren der Lohnzurückhaltung können damit endlich auch die Arbeitnehmer an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Es ist daher auch richtig, dass der Tarifabschluss auf die Beamten und Pensionäre des Bundes übertragen und damit deren Bezüge entsprechend erhöht werden. Damit kommt es nun aber zum ersten Mal zu einer Anpassung, wie sie in 2007 bei der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung vorgesehen wurde. Denn mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten steigt auch die Besoldung eines Bürgermeisters einer kleinen Stadt mit B6 bzw. die Besoldung eines einfachen Bundesrichters mit R6. Die jetzt vorgesehene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vollzieht dieses Ergebnis nach. Damit steigt die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2009 um weitere 278 Euro (3,63 Prozent) auf 7.946 Euro und zum 1. Januar 2010 um 213 Euro (2,68 Prozent) auf 8.159 Euro. Das entspricht dem Tarifabschluss von Verdi für den öffentlichen Dienst. Im Ergebnis wird die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2010 genau dem dann erhöhten Niveau von B6 bzw. R6 entsprechen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Allerdings: Die Anpassung erfolgt zeitlich versetzt um ein Jahr später als bei den Beamten. Auch wird die von Verdi für 2009 erreichte Einmalzahlung von 225 Euro nicht berücksichtigt.

Übrigens: Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung müssen die Abgeordneten ihre Diäten voll versteuern und die Abgeordneten erhalten auch keine jährlichen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt. Dabei wird es auch bleiben. Gleichwohl ist festzustellen: Dies ist eine ordentliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Die Anpassung orientiert sich jedoch an einem klaren, nachvollziehbarem Maßstab: Die Entschädigung steigt nur dann, wenn sich die Vergütung vergleichbarer Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Dies gilt übrigens für die Zukunft auch dann, wenn Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ausbleiben. Dann kann es selbstverständlich auch keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung geben. Ich habe die Hoffnung, dass es mit diesen Hinweisen zu einer Versachlichung der Debatte kommt. Die Erhöhung vollzieht also nur, was im 2007 beschlossenen Gesetz steht.

Am Schluss möchte ich Ihnen meine persönliche Stellungnahme mitteilen: Auch wenn hier nur ein Gesetz vollzogen wird, ist es politisch unklug und überflüssig, nach einer gerade erfolgten Anpassung eine zweite folgen zu lassen. Wir hätten bis 2010 warten und dann eine erneute Anpassung beraten können. Schließlich haben wir das schon 13-Mal getan!

Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
06.05.2008
Von:

Halten Sie eine erneute Erhöhung (Mai 2008) um 6% für dringend notwendig ? Könnte die SPD nicht damit warten bis die Bundestagswahl vorbei ist, oder gibt sie sich schon geschlagen?
Schoenen Gruß an den Herrn Beck : sozial reden und asozial handeln damit wird 2009 nichts zu erreichen sein. Das macht mich sehr betroffen.
Antwort von Uta Zapf
8Empfehlungen
08.05.2008
Uta Zapf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6.Mai 2008.

Ich kann Ihre Aufregung anlässlich der Anpassung der Abgeordnetendiäten aufgrund der letzten Tariferhöhung im öffentlichen Dienst nachvollziehen. Daher möchte ich Ihnen im Folgenden die Sachlage darstellen und das Dilemma erläutern, in dem wir uns als Abgeordnete befinden. Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diät"). Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die "Entschädigung" der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung.

Was angemessen ist, ist in der Öffentlichkeit ein kontrovers diskutiertes Thema. Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Bürger in ihrem Wahlkreis repräsentieren und vertreten sollen? Was ist angemessen für Abgeordnete, die die Auslandseinsätze deutscher Soldaten zu beschließen (Kosovo, Afghanistan) oder abzulehnen haben (Irak)? Was ist angemessen für Abgeordnete, die über die Zukunft unserer sozialen Sicherungssysteme zu entscheiden haben? Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen Staatsverschuldung und Haushaltskonsolidierung zu entscheiden haben? Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden.

Selbst über die Höhe des eigenen Einkommens zu entscheiden, ist nicht einfach. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben. Das Ergebnis dieser Nullrunden ist eine relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten. Dies kann auch nicht richtig sein. Der Bundestag hat daher schon im Jahr 1993 festgelegt, dass die Diäten schrittweise auf die Besoldungshöhe B6 bzw. R6 angeglichen werden soll. Dies wurde 2007 bei der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung bestätigt. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6.

Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6. Um die Abgeordnetenentschädigung auf diese Vergütung anzuheben wurde entschieden, die Entschädigung in zwei Schritten anzuheben: Zum 1. Januar 2008 wurde die Abgeordnetenentschädigung um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Das entspricht dem Stand von R6 im Jahr 2007. Zugleich wurde die Steigerungsrate für die Altersversorgung von 3 auf 2,5 Prozent pro Mandatsjahr abgesenkt. Während früher ein Abgeordneter nach 8 Mandatsjahren bereits 35 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersversorgung erhielt, waren es nach 1995 nur 24 Prozent, seit 2008 sind es nur noch 20 Prozent.

Nun haben die Tarifpartner im April 2008 einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter im öffentlichen Dienst in 2008 um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent und in 2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Diese Erhöhung ist gerechtfertigt, denn nach Jahren der Lohnzurückhaltung können damit endlich auch die Arbeitnehmer an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Es ist daher auch richtig, dass der Tarifabschluss auf die Beamten und Pensionäre des Bundes übertragen und damit deren Bezüge entsprechend erhöht werden. Damit kommt es nun aber zum ersten Mal zu einer Anpassung, wie sie in 2007 bei der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung vorgesehen wurde. Denn mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten steigt auch die Besoldung eines Bürgermeisters einer kleinen Stadt mit B6 bzw. die Besoldung eines einfachen Bundesrichters mit R6. Die jetzt vorgesehene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vollzieht dieses Ergebnis nach. Damit steigt die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2009 um weitere 278 Euro (3,63 Prozent) auf 7.946 Euro und zum 1. Januar 2010 um 213 Euro (2,68 Prozent) auf 8.159 Euro. Das entspricht dem Tarifabschluss von Verdi für den öffentlichen Dienst. Im Ergebnis wird die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2010 genau dem dann erhöhten Niveau von B6 bzw. R6 entsprechen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Allerdings: Die Anpassung erfolgt zeitlich versetzt um ein Jahr später als bei den Beamten. Auch wird die von Verdi für 2009 erreichte Einmalzahlung von 225 Euro nicht berücksichtigt.

Übrigens: Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung müssen die Abgeordneten ihre Diäten voll versteuern und die Abgeordneten erhalten auch keine jährlichen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt. Dabei wird es auch bleiben. Gleichwohl ist festzustellen: Dies ist eine ordentliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Die Anpassung orientiert sich jedoch an einem klaren, nachvollziehbarem Maßstab: Die Entschädigung steigt nur dann, wenn sich die Vergütung vergleichbarer Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Dies gilt übrigens für die Zukunft auch dann, wenn Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ausbleiben. Dann kann es selbstverständlich auch keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung geben. Ich habe die Hoffnung, dass es mit diesen Hinweisen zu einer Versachlichung der Debatte kommt. Die Erhöhung vollzieht also nur, was im 2007 beschlossenen Gesetz steht.

Am Schluss möchte ich Ihnen meine persönliche Stellungnahme mitteilen: Auch wenn hier nur ein Gesetz vollzogen wird, ist es politisch unklug und überflüssig, nach einer gerade erfolgten Anpassung eine zweite folgen zu lassen. Wir hätten bis 2010 warten und dann eine erneute Anpassung beraten können. Schließlich haben wir das schon 13-Mal getan!

Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf
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Frage zum Thema Finanzen
20.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zapf,

Sie beschreiben ganz normal, wie sehr die Abgeordneten in den letzten 30 Jahren auf Erhöhungen verzichtet haben. Wissen Sie, die Diäten alleine sind gar nicht das Problem, legen Sie mal offen dar, welche sonstigen Vorteile Sie als Abgeordnete so haben . In einer Zeit in der vom Wähler/Bürger Zurückhaltung bis zum letzten verlangt wird, bedienen sich angebliche Volksvertreter ohne Skrupel am Gemeinschaftsvermögen.

Rentner die Ihre Rente versteuern müssen ( ein Witz haben die doch schon einmal Steuern auf Ihre damaligen Bezüge gezahlt, das ist Abzocke), Milliardengewinne bei den Großkonzernen, und trotzdem Lohnverzicht für Arbeitnehmer und hohe Managergehältter auch wenn die nichts draufhaben. Was ist das für ein verlogenes Konstrukt? Wir Bürger werden abgezockt", und wer ist dafür verantwortlich? Sie als Politiker, und dann verkaufen Sie uns alles mögliche immer als gäbe es keine Alternativen.
Haben Sie Angst, das der Bürger zu selbstständig denkt? Ich weiß, das dann viele Entscheidungen wie die getarnte EU Verfassung ( auch als EU Vertrag von Lissabon bekannt), Diätenerhöhnung, Kindergartenplatzabbau, Lernmittelfreiheit, BW-Einsätze etc wieder im Sinne der Bürger vollzogen werden, und nicht nur für eine kleine Schicht von Menschen, die uns zur Zeit im Griff halten.

Also, warum fordern Politiker ständig neue Einkommensquellen? Und wer bezahlt die 1,2 Milliarden Mehraufwand für Beamte? Also wer soll die Rechnung zahlen? Wenn wir Steuerzahler, dann verlangen wir auch Mitspracherecht. Beamte haben schon soviele Sondergratifikationen wie KFZ-Versicherung günstiger ( Tarifgruppe B), bei Krankheit Lohnfortzahlunbg bis zur Rente mit 100%, zu wissen, bis zur Pension ein gesichtertes Einkommen, bei Pflegefall erhöhte Sätze und das obwohl die nicht einen Cent einzahlen in die Pflegekasse, also bitte was soll das? Schnell noch ein paar Wählerstimmen sichern, oder was?

MfG

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