Uta Zapf (SPD)

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.12.2007
Von:
uwe

Sehr geehrte Frau Zapf,

in ihrer antwort vom 27.11.2007 schreiben sie:

"Vorratsdatenspeicherung:
Die Novelle zum Telekommunikationsüberwachungsrecht, die der Deutsche Bundestag am 9. November beschlossen hat, setzt die EU-Richtlinie zur sog. "Vorratsdatenspeicherung" in deutsches Recht um. Da die aktuellen Regelungen mit diesem Jahr enden, musste eine neue Gesetzesgrundlage zum 1. Januar 2008 verabschiedet sein. Ziel der Novelle ist es, die verfassungsrechtlich gebotene effektive Strafverfolgung so grundrechtsschonend wie möglich zu gewährleisten."

gehe ich recht in der annahme, daß die bundesregierung für diese eu-richtlinie gestimmt hat und sogar schärfere bestimmungen einführen wollte?

mfg
u.n.
Antwort von Uta Zapf
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18.12.2007
Uta Zapf
Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Dezember 2007 zur Vorratsdatenspeicherung.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat im Namen der Bundesregierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) im Februar 2006 schlussendlich zugestimmt. Der Verabschiedung der Richtlinie sind lange und zähe Verhandlungen auf europäischer Ebene vorausgegangen, in deren Verlauf es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen ist, möglichst grundrechtsschonende Regelungen zu vereinbaren. So ist die Mindestspeicherdauer schließlich auf 6 Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt worden. Auch bei der Frage, welche Daten gespeichert werden, hat sich Deutschland mit seiner restriktiven Linie durchgesetzt. So sind zum Beispiel keine Angaben über aufgerufene Internetseiten zu speichern.

Aktuell ist vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage Irlands anhängig, dass die Richtlinie nicht für die richtige Grundlage hält. Ob diese Klageerhebung zum Schutz von Bürgerrechten erfolgte, darf bezweifelt werden, denn Irland hat derzeit bereits eine Vorratsdatenspeicherfrist von 36 Monaten.

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Uta Zapf, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zapf,

in der Politik, selbst auf höchster Ebene und besonders kurz vor den Wahlen in Hessen, wurde sehr ausführlich über "politische Kultur" und respektvolles, faires miteinander Umgehen geredet.

Entspricht es der heutigen politischen Kultur und den Prinzipien der Fairnis und des Respekts dem Anderen gegenüber, wenn höflich gestellte Fragen einfach ignoriert werden ?
Entspricht es der heutigen politischen Kultur, wenn auf Fragen die Gesetzesänderungen betreffen und u.U. sogar Grundgesetze tangieren ( siehe meine Mail vom 27.11.2007 ), für die man selbst durch eigene Zustimmung Verantwortung übernommen hat, einfach nicht eingegangen wird, während auf andere ( später gestellte ) Fragen ausführlichst geantwortet wird ?

Wie sehen Sie den Stellenwert solcher, besonders in der Politik, viel gerühmter Werte, im Hinblick auf Vorbildfunktion und vertrauenbildende Maßnahmen ?

Könnte nicht gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass es mit ziemlicher Sicherheit, aufgrund der Pattsituation in Hessen, Neuwahlen ( Wahlwiederholung ) geben wird, die Einhaltung solcher Werte, so manchen Wähler beeinflussen.

Mit freundlichen Grüßen

N.N.
Antwort von Uta Zapf
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04.02.2008
Uta Zapf
Sehr geehrter Herr ,

Vielleicht sollten Sie sich auch selber die Frage nach "Kultur" und "Respekt" stellen?! Ich pflege höflich gestellte Fragen nicht zu ignorieren. Ich beantworte aber lieber Fragen, die direkt und mit vollständiger Anschrift des Absenders an mich gestellt werden, besonders, wenn sie aus dem Wahlkreis kommen.

Im November/Dezember 2007 gab es eine merkwürdige Häufung von Anfragen verschiedener Herren über Abgeordnetenwatch zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Es hängt wohl auch damit zusammen, dass Ihre Frage nicht umgehend mit den anderen gemeinsam beantwortet wurde.

Zugleich aber liegt Ihrer Frage, warum Abgeordnete von der Telekommunikationsüberwachung ausgeschlossen sind, eine unzutreffende Unterstellung zugrunde. Die Speicherung von Daten richtet sich nach §§100g in Verbindung mit 113a des Entwurfs des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes (TKG-E). Gemäß dieser Vorschriften ist eine Ausnahme für Abgeordnete nicht vorgesehen, d.h. auch die Daten von Abgeordneten werden erhoben und gespeichert.

Von der Frage Erhebung und Speicherung von Daten ist allerdings die Frage zu unterscheiden, inwieweit diese gespeicherten Daten dann auch verwendet werden dürfen. Die Zulässigkeit der Verwendung richtet sich nach §113 b TKG-E. Abgeordnete stellen hier aufgrund ihrer besonderen Stellung einen Sonderfall dar; die Verwendung ihrer Daten berührt die Frage der Immunität gemäß Art. 46 des Grundgesetzes.

Über die Entscheidung der Immunität entscheidet der Bundestag nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 107 in Verbindung mit Anlage 6 der Geschäftsordnung des Bundestags). In den letzten Legislaturperioden hat sich als gängige Praxis weitgehend durchgesetzt, dass der Bundestag jeweils zu Beginn einer Wahlperiode die generelle Ermächtigung zur Verfolgung von Straftaten gegen alle seine Mitglieder erteilt bzw. den Immunitätsausschuss zu Vorentscheidungen wegen Verkehrsdelikten ermächtigt, die dann grundsätzlich als Entscheidungen des Parlaments gelten. Diese Praxis hat sich deshalb durchgesetzt, weil nach allgemeiner Ansicht die Sonderregelung der Immunität die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichheit und Gewaltenteilung zumindest berührt.

Zum besseren Verständnis der Regelung des Immunitätsrechts für Abgeordnete nach Artikel 46 des Deutschen Grundgesetzes füge ich Ihnen eine Erläuterung vom 14.12.2005 an, die den Abgeordneten vom Vorsitzenden des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Verfügung gestellt wurde. Darin sind die grundsätzlichen Bedingungen der Immunität und der Möglichkeit ihrer Aufhebung erklärt.

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Uta Zapf
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Frage zum Thema Wirtschaft
20.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zapf,

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte in ihrer schönen Aufschwungrede vor dem Bundestag, dass der Aufschwung nun auch endlich "unten", bei dem Bürger angekommen sei.
Was heftigst, als gute Nachricht beklatscht wurde.

Die Statistik sagt jedoch etwas ganz anderes:

Durchschnittlich hat der Bundesbürger 3,1% Reallohnverlust in den letzten drei Jahren, was meines Wissens nach einzigartig ( schlecht ) ist in der EU.
Die Steuereinnahmen stiegen im selben Zeitraum um 19% , was nicht falsch ist, doch wer zahlt das mal wieder letztendlich scheinbar nur ?
Und die Gehälter des gehobenen Managements stiegen dagegen um satte 44% !!
( Diese Zahlen können Sie jederzeit nachprüfen, z.B. Frontal21 /ZDF vom 19.02.2008 ).

Wie sehen Sie angesichts solcher Diskrepanzen und der eindeutigen "Realitätsferne" die Vertrauenslage des Bürgers zur derzeitigen Bundesregierung ?

Wie sehen Sie die lohnpolitische Lage und was könnte man eventuell besser machen ?

Empfinden Sie in diesem Zusammenhang die derzeitige 8% Forderung von verdi als gerechtfertigt, oder überzogen ?

Vielen Dank + beste Grüße

Antwort von Uta Zapf
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21.02.2008
Uta Zapf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.02. Um Missverständnissen vorzubeugen, weise ich darauf hin, dass die Verhandlungen der Tarifparteien nicht von der Regierung und nicht vom Parlament gesteuert werden.

Wohl aber handelt es sich um politische Auseinandersetzungen, z.B. über die Frage, wer wie vom wirtschaftlichen Aufschwung profitiert und ob wichtige Entscheidungsträger in unserem Land den Vertrauensvorschuss, den sie als Manager und Vorstandsvorsitzende genießen, so zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen dürfen, wie sie es bisweilen tun. Deshalb haben auch unterschiedliche prominente Politiker der SPD, namentlich Minister Frank Walter Steinmeier und Ministerin Zypries im Januar erklärt, dass Arbeitnehmer in Wirtschaft und öffentlichem Dienst es verdient haben, in 2008 mit deutlichen Lohnerhöhungen ihren Anteil am Aufschwung zu erhalten, nachdem sie jahrelang eine zurückhaltende Tarifpolitik mitgetragen haben. Zugleich kritisiert die SPD nicht erst seit den Lohnforderungen der Gewerkschaften überzogene Managergehälter. Ich verweise auf die Rede des damaligen Bundesarbeitsministers Franz Müntefering auf dem Bundesparteitag der SPD im Oktober 2007.Den dort geäußerten Auffassungen kann ich mich anschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Uta Zapf
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
20.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zapf,

auf den Seiten des Bundestages wird ja in wohlgesetzten Worten beschrieben, warum und weshalb z. B. die steuerfreie Kostenpauschale (3.782 €) gezahlt wird. Auch findet man Sätze über die Anrechnung von mehreren Versorgungsbezügen.
Nichts hingegen ist darüber zu finden, das Regierungsmitglieder (fast alle) während ihrer Tätigkeit in der Regierung ihr Abgeordnetenmandat beibehalten, damit einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung begehen, weil sie zugleich für die Exekutive und für die Legislative tätig sind. Nichts steht auch darüber, dass die Beibehaltung des Mandats für die Regierungsmitglieder eine kleine interne Gehaltsaufbesserung bedeutet, also 7.339,00 € steuerpfl. Diät plus 3.782,00 € steuerfreie Kostenpauschale, neben dem Ministergehalt. Werden diese zusätzlichen Bezüge der Kanzlerin, der Minister und der Parl. Staatssekretäre gegeneinander aufgerechnet und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort von Uta Zapf
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26.02.2008
Uta Zapf
Sehr geehrter Herr ,

Bitte informieren Sie sich über die Verrechnung der Bezüge aus Minister- oder Staatssekretärsamt mit den Diäten der Abgeordneten im Abgeordnetengesetz. Dort ist im Abschnitt 7 §§ 29 die Frage der Aufrechnung mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen geregelt.

Sie finden den Text auf der Bundestags-Internetseite unter der Rubrik "Abgeordnete" als PDF-file eingestellt: www.bundestag.de

Zur allgemeinen Information über die Entschädigungen von Abgeordneten haben Sie sich ja bereits informiert. Ich habe auch im Internet gesehen, dass Sie über eine andere Website (www.mehr-demokratie-wagen.de) bereits 2004 dieselben Fragen an andere Abgeordnete, z.B. Herrn Binding von der SPD-Bundestagsfraktion, gestellt hatten.

Eine neuerliche Erklärung über die Angemessenheit der Bezüge ist deshalb sicherlich nicht notwendig. Auf der Website des Bundestages sind alle Argumente und die Referenzgrößen angegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Zapf
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Frage zum Thema Internationales
21.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zapf,

Ihrer Vita ist zu entnehmen, dass Sie im Ausschuss für Abrüstungsfragen sitzen. Welchen Sinn hat dieser Ausschuss, weist doch das Weißbuch von Herrn Jung eindeutig einen Trend zur massiven Aufrüstung und zum weltweiten Einsatz deutscher Soldaten aus, unter anderem Kampfeinsätze mit der Begründung der Sicherung der Energie-Ressourcen und Interessen. Auch in der EU ist eine permanente Aufrüstung im Verfassungsvertrag festgeschrieben. Da Sie, wie ersichtlich, auch für den verlängerten Einsatz in Afghanistan stimmten, finden Sie da nicht, dass Sie in einem Ausschuss, der militärische Mittel verringern soll, fehl am Platze sind?

Antwort von Uta Zapf
4Empfehlungen
28.02.2008
Uta Zapf
Sehr geehrter Herr ,

Ich verstehe Ihre Frage an mich so, dass Sie die politische Arbeit für Abrüstung und Rüstungskontrolle gerade dann für sinnlos halten, wenn die zunehmene internationale Bedrohungen und Aufrüstungen wieder zunimmt. Dieser Fatalismus widerspricht meiner politischen Überzeugung und ist sicherlich auch im Sinne des internationalen Friedensengagement der Bundesrepublik nicht sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Zapf
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