Sehr geehrter Herr

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Sie sprechen ein Problem an, dessen wir uns sehr bewusst sind. Informationen, nach denen Lobbyisten direkt an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen beteiligt sind, haben uns gerade in jüngster Vergangenheit des Öfteren erreicht. Das ist nicht akzeptabel.
Meine Fraktion hat eine Transparenzinitiative gestartet, die unter anderem die Einführung eines Lobbyregisters beinhaltet. Schon im Juli 2011 hatten wir einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/6442), der zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen wurde - und dort hängen geblieben ist. Mithilfe des Lobbyregisters soll deutlich werden, in wessen Namen Lobbyisten handeln. Zudem müssen sie ihre Finanzierung offenlegen. Nur wer sich dieser Transparenz unterwirft, hat dann Zugang zum Deutschen Bundestag, etwa zu den Anhörungen der Ausschüsse.
Wir haben außerdem einen Antrag für mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen vorgelegt (BT-Drs. 17/5230) und wollen so u.a. erreichen, dass bei jedem Gesetzentwurf durch die "legislative Fußspur" klar wird, ob und gegebenenfalls welche Personen Beiträge erbracht haben. Der federführende Innenausschuss hat Ende April 2013 die Ablehnung dieses Antrages empfohlen. Die abschließende Beratung im Deutschen Bundestag steht noch aus - bei den herrschenden Mehrheitsverhältnissen können wir aber leider nicht davon ausgehen, dass dieser gegen die Beschlussempfehlung stimmen wird.
Inhalt unserer Transparenzinitiative sind darüber hinaus ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Abgeordnetenbestechung, ein Antrag zur Karenzzeit für den "Umstieg" von MinisterInnen oder Staatssekretärinnen in die Wirtschaft (der im Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt wurde), unser Antrag zur Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent (auch der wurde mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt) und die Forderung nach einer Höchstgrenze für Parteispenden.
Wir sehen die Gefahren und wir wollen sie begrenzen. Dennoch ist die Partizipation der Betroffenen (gegebenenfalls auch von betroffenen Unternehmen) nicht per se verwerflich. So halte ich die Anhörung der Sozialverbände beispielsweise in Gesetzgebungsverfahren für außerordentlich wichtig. Auswüchse wie die von Ihnen geschilderten gilt es aber künftig zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf