Ursula Heinen-Esser (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ursula Heinen-Esser
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirtin, Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wahlkreis
Köln I
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Bundesregierung setzt sich zudem aktiv für den Fairen Handel ein, denn dieser garantiert eine Herstellung ohne ausbeuterische Arbeit und eine gerechte Entlohnung der Produzentinnen und Produzenten in Entwicklungsländern, so dass diese ihre Kinder zur Schule schicken und ein Leben ohne Armut führen können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ursula Heinen-Esser
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.05.2007
Von:

bei dem neuen gesetz fuer eine opferrente wird es da auch aenderungen geben was die gesundheitlichen schaeden anbetrifft,die man sich in politischer haft zugezogen hat.ich selber war 88 monate in politischer haft die auch anerkannt wurde,aber bis heute tut man sich schwehr die gesundheitlichen schaeden anzuerkennen.ich wurde am 23.04.1981 aus der stasihaft honschoenhausen nach berlin-west ent lassen,mit netzhautblutungen und abloesung an beiden augen.ich bin 80% schwehrbeschaedigt bekomme keine rente weil ich im ausland lebe.die einzige und neue hoffnug ist die opferrente,ich hoffe,das die politiker auch einmal die opfer anhoeren.ich bedanke mich im voraus fuer ihre antwort hochachtungsvol und familie santa fe argentinien.
Antwort von Ursula Heinen-Esser
4Empfehlungen
06.06.2007
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr Jakob,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Mai 2007.

Im Rahmen der Opferrente gibt es keine speziellen Entschädigungen für in der Haft erlittene gesundheitliche Schäden. Diese sollen über das Rehabilitationsgesetz abgegolten werden. Zu diesem Zwecke wird das bestehende Gesetz überarbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen
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Frage zum Thema Gesundheit
19.05.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen,
In der örtlichen Zeitung las ich einen Artikel in dem Sie gesagt haben " Dass auf Naschzeug nur sieben Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden, ist nicht nachvollziehbar."
Was mich aber viel mehr bewegt und was ich noch viel weniger nachvollziehen kann ist, warum auf Verschreibungspflichte Medikamente, 19% Mehrwertsteuer erhoben wird, aber auf Tiermedizin nur sieben Prozent.
Ich finde bevor man sich ueberlegt ob man auf Süßes die Mehrwert erhöht, sollte man sich um wirklich für die Menschen wichtige Dinge kümmern, denn Medizin nimmt wohl keiner aus reiner Freude. Ähnlich verhält es sich doch auch mit den Energiekosten für die Heizung und Strom für den Privatbedarf wieso sind dafür 19% Mwst fällig, daß sind doch Grundbedürfnisse. Oder sehe ich das falsch.
Gerne würde ich hierzu Ihre Meinung hören.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Ursula Heinen-Esser
bisher keineEmpfehlungen
23.05.2007
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20. Mai 2007. Ich stimme Ihnen grundsätzlich zu, ich halte unser System der ermäßigten bzw. vollen Mehrwertsteuersätze für schlicht nicht nachvollziehbar. Daher halte ich eine Durchforstung unserer jetzigen Steuersätze für dringend geboten. Auf dieses Ungleichgewicht habe ich in meinen Äußerungen versucht, das Augenmerk zu lenken.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen
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Frage zum Thema Finanzen
21.05.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen,

im "Kölner Stadt-Anzeiger" ,Ausgabe 14.05.2007, begründen Sie eine angedachte Mehrwertsteuererhöhung für Süßigkeiten damit, dass " es schwer erklärbar ist, dass Süssigkeiten mit nur 7 % besteuert werden, Mineralwasser, Babywindeln und Babynahrung hingegen mit 19 %". Dazu folgende Anmerkungen/Fragen:
1. Diese Regelung besteht schon seit etlichen Jahren ohne dass sich bislang ein Bürger/Wähler darüber aufgeregt hat. Warum auch; das jetzt von Ihnen angestrebte Ergebnis führt letztlich sowieso zu einer zusätzlichen Belastung. Warum soll das jetzt geändert werden?
2. Glauben Sie allen Ernstes, dass sich eine Familie freut, wenn Sie zukünftig neben den Babywindeln und der Babynahrung auch die Süßigkeiten mit 19 % versteuern muss?
3. Warum geht die Regierung nicht ausnahmsweise mal den anderen Weg, nämlich Absenkung der Steuern auf o.a. Artikel auf ebenfalls 7 %? Das wäre mal was anderes.

Freundliche Grüße
H.
Antwort von Ursula Heinen-Esser
1Empfehlung
03.07.2007
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Mai 2007.

Bei der Beantwortung möchte ich zunächst einmal auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Andreas Witte hinweisen. Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass es mir nicht um zusätzliche Steuer auf Süßigkeiten geht. Ich finde es im Gegenteil nicht nachvollziehbar, warum auf Babyfertignahrung der volle Mehrwertsteuersatz erhoben wird. Daher werde ich mich für eine Überprüfung der Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen
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Frage zum Thema Gesundheit
08.06.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen,

ab 2009 besteht eine Pflichtversicherung im Gesundheitswesen. Vor diesem Hintergrund habe ich eine Frage zur Situation von Selbstständigen in der GKV. Als Selbstständiger besteht ein gesetzlich festgelegtes "Mindesteinkommen", d.h. unabhängig vom realen Einkommen wird ein fiktives (Mindest-) Einkommen seitens des Gesetzgeber definiert, auf dessen Grundlage der Beitrag zur GKV berechnet wird - diese Zahlungsverpflichtung bleibt auch bei einem niedrigeren Einkommen bestehen.

Besteht hier nicht eine Diskriminierung von Selbstständigen mit niedrigem Einkommen?
Mit welcher Begründung erfolgt diese Ungleichbehandlung (im Vergleich zu abhängig Beschäftigten)?
Wird diese Ungleichbehandlung im Rahmen der Pflichtversicherung aufgehoben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ursula Heinen-Esser
1Empfehlung
14.06.2007
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Juni 2007. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde die von Ihnen angesprochene Problematik aufgegriffen im § 240 des Sozialgesetzbuches 5 geregelt. Selbstständige können über die Offenlegung ihrer finanziellen Verhältnisse eine Reduzierung des Mindestsatzes erwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen
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Frage zum Thema Soziales
18.06.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen,

als ehemaliger Wahl Koelner ,nachdem ich als politischer Haeftling 1977 in die BRD entlassen wurde,sehe ich die Nachricht fur eine SED Opfer Rente mit Freuden,denn die ehemaligen Stasimitarbeiter kassieren dicke Renten,fuer was.Ich bin inder gluecklichen lage ,das vor 10 Jahren die Greencard in der Visalottery gewonnen habe,Ich habe zwar kein grosses Einkommen ca.1000$,aber ich bin gluecklich dami und ich brauche das Unrecht nicht jeden Tag anzusehen,Meine Frage ?,Wie und wo kann ich die Opferrent beantragen,Ich war 13 monate in Cottbus in Haft und habe alle Papiere dafuer,habe auch bereits HHG bekommen.
Fuer eine baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Antwort von Ursula Heinen-Esser
10Empfehlungen
19.06.2007
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Juni 2007. Wo Sie Ihre Opferrente beantragen können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden. Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 6. Juli 2007 das Gesetz abschließend verabschieden.

Danach nimmt der zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSUBundestagsfraktion, Arnold Vaatz MdB, Kontakt mit den Bundesländern auf, um die entsprechenden Stellen auf Länderebene einzurichten. Die Vergabe der Opferrente wird durch die Bundesländer durchgeführt.

Es besteht die Möglichkeit, bei Arnold Vaatz Ihre Adresse zu hinterlassen, damit Sie über die weiteren Schritte informiert werden können. Am Besten erreichen Sie Ihn per Email unter arnold.vaatz@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen
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Ihre Frage an Ursula Heinen-Esser
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