Ursula Heinen-Esser (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ursula Heinen-Esser
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.10.1965
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Staatssekretärin im Bundesumweltministerium
Wohnort
Köln
Wahlkreis
Köln I
Ergebnis
33,6%
Landeslistenplatz
3, Nordrhein-Westfalen
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(...) Gewissheit hierüber wird allerdings erst nach Vorliegen der Steuerschätzung für 2012 bestehen. Vorhandene Spielräume sollen dann im Sinne des notwendigen Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur genutzt werden, sodass das letzte Wort beim Etat für den Fahrradverkehr noch nicht gesprochen ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.11.2011
Von:

Hallo,

warum ist Ihre Cdu Partei im 21 Jahrhundert gegen ein Existenzrecht- Strom
In Alg Regelsätze werden Stromkosten nicht berücksichtigt .
  • Lernen mit Kerze u Kochen an Feuerstelle ?

Mfg
Antwort von Ursula Heinen-Esser
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21.12.2011
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift bei abgeordnetenwatch.de, in der Sie mich fragen, warum Stromkosten in Arbeitslosengeld-Regelsätzen keine Berücksichtigung finden. Bei der Festsetzung des Regelbedarfs eines Leistungsbeziehers werden die Stromkosten sehr wohl im Regelsatz berücksichtigt. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link: www.arbeitsagentur.de .  

Mit freundlichen Grüßen
 
Ursula Heinen-Esser
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen-Esser,

Nachdem ich nun so oft vom ESM Rettungsfond höre und auch ständig von Erhöhungen die Rede ist, frage ich mich schon wie sie dazu stehen?
Ist Ihnen bekannt was das alles beinhaltet? Sind sie Demokrat und der Demokratie verpflichtet?

Ich kopiere Ihnen einmal einen interessanten Link in mein Schreiben da ich ja weiß, dass man nicht über alles informiert sein kann über das man so abstimmt.

www.youtube.com

Ist das noch Verfassungskonform und ist das noch demokratisch?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Ursula Heinen-Esser
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20.02.2012
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben über Abgeordnetenwatch, in dem Sie Kritik am vorgesehenen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) äußern und sich dafür aussprechen, dem ESM im Deutschen Bundestag nicht zuzustimmen.

Ich versichere Ihnen, dass ich die weit verbreitete Sorge über die Entwicklung in einigen Ländern der Eurozone sehr gut nachvollziehen kann. Es ist für alle offensichtlich geworden, dass die Währungsunion in der Form, wie sie in den ersten Jahren ihrer Existenz aufgestellt war, nicht dauerhaft existieren kann. Wir arbeiten daher konsequent an einer verbesserten Stabilitätsarchitektur für Europa, zu der der ESM einen wesentlichen Beitrag leisten wird. Ich werde dem ESM daher im Bundestag zustimmen und möchte Ihnen meine Gründe dazu gerne erläutern.

Der auf europäischer Ebene beschlossene und unterschriebene ESM-Vertrag setzt aus meiner Sicht ein deutliches Signal für nachhaltige Stabilität innerhalb Europas. Denn es können Situationen auftreten, in denen akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder kurzfristig von ihren Partner unterstützt werden müssen. Denn ein im Falle des Nichthandelns möglicher Flächenbrand hätte unabsehbare Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte. Ziel aller jetzigen und zukünftigen Maßnahmen darf aber nur die kurzfristige zielgerichtete Krisenhilfe sein, ganz ausdrücklich nicht die dauerhafte Alimentierung von Staaten.

Der ESM darf daher nicht isoliert von den anderen, ebenso wichtigen Bausteinen für eine dauerhaft stabile Währungsunion betrachtet werden. Eine Währungsunion kann nur funktionieren, wenn jedes Mitgliedsland aus eigener Kraft solide wirtschaftet und wettbewerbsfähig ist. Ein fundamentaler Baustein im neuen Regelungsgefüge Europa ist neben dem ESM daher auch der am 30. Januar von den Staats- und Regierungschefs fast aller Mitgliedstaaten beschlossene Fiskalvertrag. Die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild in allen anderen Euro-Staaten, die mit diesem Vertrag verpflichtend sein wird, ist eine entscheidende Weichenstellung für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Im Vertrag sind auch Maßnahmen zu einer verbesserten wirtschaftspolitischen Koordinierung sowie für mehr Konvergenz enthalten. Nicht zuletzt verbessern wir mit der Schärfung des Stabilitätspakts und der Einführung des Euro-Plus-Pakts die Rahmenbedingungen für eine stabile und wettbewerbs­fähige Währungsunion noch weiter.

Um eine enge Verzahnung der Aspekte kurzfristige Krisenhilfe und mittel- bis langfristige Solidität der Empfängerländer zu gewährleisten, fußt der ESM auf dem Grundsatz, dass Solidarität nur bei entsprechender fiskalpolitischer Solidität gewährt werden kann. Leistungen des ESM dürfen daher auch nur von Staaten beansprucht werden, die die Vorgaben des Fiskal-Vertrages umsetzen – insbesondere die der nationalen Schuldenbremsen.

Es ist in keiner Weise so, dass wir mit dem ESM unsere Verpflichtung für einen verantwortungsvollen Umgang mit deutschen Steuergeldern aus der Hand geben. Der Deutsche Bundestag wird seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM in vollem Umfang wahrnehmen. Etwas anderes würde auch das Bundesverfassungsgericht nicht zulassen. Der Deutsche Bundestag muss nicht nur den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen. Der Deutsche Bundestag oder seine Gremien werden auch danach bei allen Entscheidungen einbezogen, wenn dies die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages erfordert. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen, einem in Not geratenen Euro-Mitgliedstaat eine Finanzhilfe zu gewähren. Die konkreten Beteiligungsrechte werden in einem Gesetz zur Umsetzung des ESM-Vertrags geregelt, das derzeit vorbereitet wird.

Insgesamt bin ich von der Notwendigkeit des ESM als Teil einer verbessertet Stabilitätsarchitektur in Europa fest überzeugt und setze mich daher ausdrücklich für die Zustimmung zum ESM im Deutschen Bundestag ein.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen-Esser
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Frage zum Thema Umwelt
19.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen-Esser,

im Beitrag des Kölner Stadtanzeigers vom 16.02.12 ( www.ksta.de ) ist zum Thema ´Verteidigungsminister de Maizière bietet seinem kanadischen Kollegen den Flughafen Köln/Bonn zum Drehkreuz für die kanadischen Streitkräfte zu machen an´ zu lesen:

"Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Ursula Heinen (CDU), hat ebenfalls "enorme Bauchschmerzen, wenn es zusätzliche Nachtflüge geben sollte. Flüge zwischen zwölf und fünf Uhr sollte die kanadische Armee unterlassen." Sie äußerte allerdings ansonsten Verständnis für den Plan. Es gehe ja offensichtlich auch darum, den Abzug aus Afghanistan abzuwickeln. Das sei ein zeitlich befristetes Unterfangen. Und es liege nahe, dies über Europa zu tun."

Es ist bekannt, dass Militärflieger besonders viel Lärm verursachen. Deswegen frage ich Sie, wie Sie die Bevölkerung im Ballungsraum Köln vor diesem zusätzlichen Flugrärm unter folgenden Prämissen schützen wollen:

1. Ist damit zu rechnen, dass die Flüge des kanadischen Militärs in erster Linie nachts stattfinden werden - Köln/Bonn ist ja bekannt für seine Nutzungsmöglichkeit rund um die Uhr?
2. Wie wollen Sie sicherstellen lassen, dass die Kanadier nur "Flüsterflugzeuge" einsetzen werden, falls das Angebot des Herrn Bundesverteidigungsminister an seinen kanadischen Kollegen zum Tragen kommt?
3. Sind Ihnen die wissenschaftlichen Studien bekannt, die insbesondere die gesundheitlichen Auswirkungen durch nächtlichen Fluglärm beschreiben?
4. Kennen Sie überhaupt noch - obwohl Sie ja als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium tätig sind - die Probleme des Ballungsraumes Köln in Bezug auf Umgebungslärm?
5. Ist Ihnen die Richtlinie 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm bekannt? Wie stehen Sie zu ihr?

Für Ihre Antwort darf ich mich bereits jetzt bedanken.

Freundliche Grüße

Antwort von Ursula Heinen-Esser
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24.04.2012
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de zur geplanten Verlagerung kanadischer Flüge an den Flughafen Köln/Bonn.

Die kanadischen Streitkräfte nutzen seit 2009 den Flugplatz Spangdahlem in der Eifel und seit 2008 in unregelmäßigen Abständen auch den Flughafen Köln/Bonn. Geplant ist nun, diese Nutzung nach Köln zu verlagern. Laut Aussagen von kanadischer Seite sind für die Deckung der Einsatzversorgung der kanadischen Streitkräfte künftig zwei bis vier Flüge pro Monat vom Flughafen Köln/Bonn nötig. Eingesetzt werden dabei überwiegend Transportflugzeuge des Typs C-17. Darüber hinaus können gegebenenfalls im Herbst 2012 noch bis zu 15 Flüge hinzukommen, die aber nicht zwingend in Köln, sondern auch von anderen Flughäfen abgewickelt werden können.

Gemeinsam mit meiner Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB habe ich mich beim Bundesverteidigungsministerium dafür eingesetzt, die Nacht - soweit möglich - von zusätzlichen Flügen freizuhalten. In Anbetracht der Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung freue ich mich daher sehr über die Aussage unserer kanadischen Verbündeten, ihre geplanten Flüge in der Regel tagsüber durchzuführen.

Denn schon jetzt ist die Nachtflugsituation am Flughafen Köln/Bonn angespannt und ich bin der Ansicht, dass wir die negativen Auswirkungen von nächtlichem Fluglärm auf die Gesundheit der Betroffenen viel stärker als bisher in den Fokus rücken müssen. Daher setze ich mich seit geraumer Zeit für einen fairen Interessensausgleich zwischen den wirtschaftlichen Belangen des Flughafens und der Fluggesellschaften und dem berechtigten Anliegen der von Fluglärm betroffenen Anwohner nach Lärmminderung in der Nacht ein.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen-Esser
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen-Esser,

am 26. April soll der Bundestag über die geplante Änderung der Geschäftsordnung abstimmen, die Änderungen hinsichtlich des Rederechtes der Abgeordnteten vorsieht.

In vielen Presseartiklen ist derzeit darüber zu lesen. ( www.spiegel.de )

Die große Empörung und die erheblichen Bedenken gegen die geplante Beschränkung der Redefreiheit mit Verweis auf den "Fraktionszwang" (den es ja lt. GG nicht geben darf), besteht meines Erachtens völlig zu Recht.

Als Abgeordnete für meinen Wahlkreis frage ich Sie:

Wie stehen Sie zu dem Entwurf des Geschäftsordnungsausschusses und werden Sie in dieser Frage abstimmen?

Freundliche Grüße!
Antwort von Ursula Heinen-Esser
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30.04.2012
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Diskussion um eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags.

In Ihrer E-Mail sprechen sie sich gegen eine angebliche Anweisung des Ältestenrats des Deutschen Bundestages aus, wonach der Bundestagspräsident künftig nur noch nach Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden Redner benennen dürfe. Nach der öffentlichen Berichterstattung zu diesem Thema habe ich Verständnis für Ihre Besorgnis. Es war jedoch keineswegs beabsichtigt, Rechte der Abgeordneten oder des Bundestagspräsidenten einzuschränken. Dies wäre nach unserer Verfassung schlichtweg unzulässig.

In der Sache geht es um Folgendes:

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages werden bisher die Redezeiten zunächst zwischen allen Fraktionen abgestimmt. Die Gestaltung und Dauer von Plenardebatten wird sodann auf Vorschlag des Ältestenrates im Bundestag zu Beginn jeder Sitzung grundsätzlich einvernehmlich festgelegt. Die konkrete Redeordnung dient der Berechenbarkeit des Beratungsablaufs. In der Praxis ist die Vereinbarung der Redezeit von einem sehr kooperativen Umgang zwischen allen Fraktionen geprägt.

Eine ausdrückliche Regelung für die Handhabung von Ausnahmen von der Rednerreihenfolge kennt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bisher nicht. Diese Regelungslücke sollte geschlossen werden.

Die Wahrnehmung des Rederechts des Abgeordneten gehört zu den verfassungsrechtlich geschützten Kernelementen seiner Mandatsrechte. Es kommt allen Abgeordneten gleichermaßen zu, also auch den Mitgliedern von Fraktionen, die im Plenum von der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion abweichen wollen. Das Rederecht sollte weder beschnitten, noch sollte gegen Abgeordnete ein "Maulkorb" verhängt werden. Es sollte lediglich neu geregelt werden, dass der amtierende Präsident abweichend von der im Bundestag jeweils beschlossenen Redeordnung weiteren Rednern "im Benehmen mit den Fraktionen" das Wort für in der Regel drei Minuten erteilen kann. "Benehmen" bedeutet weder "Einvernehmen" noch "Zustimmung". Es sollte letztlich der amtierende Bundestagspräsident über die Zulassung, Platzierung und Dauer des Wortbeitrages eines Abgeordneten entscheiden.

Sinn und Zweck dieser Regelung sollte es sein, den Fraktionen in Kenntnis der zusätzlichen Wortbeiträge die Gelegenheit zu geben, die Rednerreihenfolge auch der von ihnen gemeldeten Rednerinnen und Redner noch einmal zu überdenken. Die Dauer des zusätzlichen Redebeitrages sollte begrenzt werden auf "in der Regel" drei Minuten. Eine darüber hinausgehende Verlängerung der Redezeit sollte möglich sein, wenn der Verhandlungsgegenstand und der Verlauf der Aussprache dies nahelegen. Dabei sollte z.B. auch eine Rolle spielen die Bedeutung der Debatte, aber auch die Anzahl der zusätzlichen beantragten Wortbeiträge im Verhältnis zu den anderen Kolleginnen und Kollegen und den Fraktionen. Es hätte also insgesamt keine starre zeitliche Vorgabe für einen Redner außerhalb der Rednerreihenfolge bestanden.

Eine transparente und – natürlich auch kontroverse – Diskussionskultur im politischen Meinungsbildungsprozess ist selbstverständlich notwendig und wünschenswert. Auch nach dem Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung war es keinesfalls beabsichtigt, das Rederecht von Abgeordneten in Frage zu stellen, insbesondere wenn sie eine von ihrer Fraktion abweichende Auffassung im Plenum vertreten wollten.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen-Esser
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Heinen-Esser,

am 26. April soll der Bundestag über die geplante Änderung der Geschäftsordnung abstimmen, die Änderungen hinsichtlich des Rederechtes der Abgeordnteten vorsieht.

In vielen Presseartiklen ist derzeit darüber zu lesen. ( www.spiegel.de )

Die große Empörung und die erheblichen Bedenken gegen die geplante Beschränkung der Redefreiheit mit Verweis auf den "Fraktionszwang" (den es ja lt. GG nicht geben darf), besteht meines Erachtens völlig zu Recht.

Als Abgeordneten in meinem Wahlkreis frage ich Sie:

Wie stehen Sie zu dem Entwurf des Geschäftsordnungsausschusses und werden Sie in dieser Frage abstimmen?

Freundliche Grüße!
Antwort von Ursula Heinen-Esser
bisher keineEmpfehlungen
30.04.2012
Ursula Heinen-Esser
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Diskussion um eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags.

In Ihrer E-Mail sprechen sie sich gegen eine angebliche Anweisung des Ältestenrats des Deutschen Bundestages aus, wonach der Bundestagspräsident künftig nur noch nach Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden Redner benennen dürfe. Nach der öffentlichen Berichterstattung zu diesem Thema habe ich Verständnis für Ihre Besorgnis. Es war jedoch keineswegs beabsichtigt, Rechte der Abgeordneten oder des Bundestagspräsidenten einzuschränken. Dies wäre nach unserer Verfassung schlichtweg unzulässig.

In der Sache geht es um Folgendes:

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages werden bisher die Redezeiten zunächst zwischen allen Fraktionen abgestimmt. Die Gestaltung und Dauer von Plenardebatten wird sodann auf Vorschlag des Ältestenrates im Bundestag zu Beginn jeder Sitzung grundsätzlich einvernehmlich festgelegt. Die konkrete Redeordnung dient der Berechenbarkeit des Beratungsablaufs. In der Praxis ist die Vereinbarung der Redezeit von einem sehr kooperativen Umgang zwischen allen Fraktionen geprägt.

Eine ausdrückliche Regelung für die Handhabung von Ausnahmen von der Rednerreihenfolge kennt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bisher nicht. Diese Regelungslücke sollte geschlossen werden.

Die Wahrnehmung des Rederechts des Abgeordneten gehört zu den verfassungsrechtlich geschützten Kernelementen seiner Mandatsrechte. Es kommt allen Abgeordneten gleichermaßen zu, also auch den Mitgliedern von Fraktionen, die im Plenum von der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion abweichen wollen. Das Rederecht sollte weder beschnitten, noch sollte gegen Abgeordnete ein "Maulkorb" verhängt werden. Es sollte lediglich neu geregelt werden, dass der amtierende Präsident abweichend von der im Bundestag jeweils beschlossenen Redeordnung weiteren Rednern "im Benehmen mit den Fraktionen" das Wort für in der Regel drei Minuten erteilen kann. "Benehmen" bedeutet weder "Einvernehmen" noch "Zustimmung". Es sollte letztlich der amtierende Bundestagspräsident über die Zulassung, Platzierung und Dauer des Wortbeitrages eines Abgeordneten entscheiden.

Sinn und Zweck dieser Regelung sollte es sein, den Fraktionen in Kenntnis der zusätzlichen Wortbeiträge die Gelegenheit zu geben, die Rednerreihenfolge auch der von ihnen gemeldeten Rednerinnen und Redner noch einmal zu überdenken. Die Dauer des zusätzlichen Redebeitrages sollte begrenzt werden auf "in der Regel" drei Minuten. Eine darüber hinausgehende Verlängerung der Redezeit sollte möglich sein, wenn der Verhandlungsgegenstand und der Verlauf der Aussprache dies nahelegen. Dabei sollte z.B. auch eine Rolle spielen die Bedeutung der Debatte, aber auch die Anzahl der zusätzlichen beantragten Wortbeiträge im Verhältnis zu den anderen Kolleginnen und Kollegen und den Fraktionen. Es hätte also insgesamt keine starre zeitliche Vorgabe für einen Redner außerhalb der Rednerreihenfolge bestanden.

Eine transparente und – natürlich auch kontroverse – Diskussionskultur im politischen Meinungsbildungsprozess ist selbstverständlich notwendig und wünschenswert. Auch nach dem Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung war es keinesfalls beabsichtigt, das Rederecht von Abgeordneten in Frage zu stellen, insbesondere wenn sie eine von ihrer Fraktion abweichende Auffassung im Plenum vertreten wollten.

Mit freundlichen Grüßen

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