Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gern beantworten möchte.
Grundsätzlich sprechen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für einen Wechsel des Rundfunkgebührensystems aus. Nach der neuen Regelung zahlt jeder Haushalt die gleiche Gebühr, egal wie viele und welche Geräte vorhanden sind. Das beseitigt das Durcheinander, ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto oder ein PC im Arbeitszimmer angemeldet werden muss. Die jetzige Rundfunkgebühr hat ein Akzeptanzproblem, weil immer neue rundfunkfähige Geräte, wie z.B. Smartphones, für die gezahlt werden muss. Das Modell anhand der Gebühr wird also den technischen Entwicklungen nicht gerecht. Das jetzige Modell der Rundfunkgebühr kommt unserem ursprünglichen Vorschlag sehr nahe.
Wir Grüne haben schon bei den bestehenden Rundfunkgebühren die problematischen Vorgehensweisen und Datenverarbeitungspraktiken bei der von den Rundfunkanstalten beauftragten GEZ mit im Blick gehabt. Unser Ziel war und ist, durch den Wechsel von der Rundfunkgebühr zur Haushaltsgebühr weniger Daten als zuvor zu erheben, denn mit dem Datenschutz steht und fällt unserer Ansicht nach auch die Akzeptanz der GEZ.
Durch den neuen Rundfunkbeitrag ändert sich ein ganz wichtiger Datenschutzaspekt zum Positiven: Die Mitarbeiter der GEZ müssen nicht mehr in die Wohnungen und müssen nicht mehr nach einzelnen Geräten fahnden. Das ist auf jeden Fall eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Gebühr. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat aber während des Verhandlungsprozesses zum neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag den immer noch mangelhaften Datenschutz immer wieder kritisiert. Unsere Kritik bezog sich darauf, dass durch den vorliegenden Rundfunkstaatsvertrag neben der Zulässigkeit des Zugriffes auf die Meldedaten kumulativ Daten angesammelt werden können, die nicht dem Erforderlichkeitsgrundsatz entsprechen. Das bedeutet: Die GEZ darf nicht nur die Daten von den Meldeämtern benutzen, sondern auch noch bei den Vermietern nachfragen, bei anderen Rundfunkanstalten und durfte ursprünglich auch Firmen des Adresshandels aufsuchen.
Im Konkreten haben wir am Entwurf vom Herbst 2010 des Rundfunkänderungsstaatsvertrag kritisiert, dass Erstens die beim Datenabgleich zwischen Meldeämtern und Rundfunkanstalten bzw. GEZ ausgetauschten Daten nur sehr kurz gespeichert werden (anstatt ein Jahr)(§ 11 Abs. 4). Zweitens soll die GEZ lediglich auf die Daten der Meldeämter zugreifen dürfen, nicht aber auf nichtöffentliche Stellen (§ 11 Abs. 4). Drittens sollen die Rundfunkanstalten ihre Daten nicht untereinander austauschen dürfen, denn sie können ja bereits auf die Daten der Meldeämter zurückgreifen (§ 11 Abs. 3). Und viertens haben wir bemängelt, dass die Auskunftspflicht (§ 9 Abs. 1) der Wohnungseigentümer, Mitbewohner etc. eingeschränkt werden müsste.
Wir haben schon im vergangenen Jahr kritisiert, dass die Vermieter Informationen über ihre Mieter an die GEZ weitergeben dürfen und dass Bürgerinnen und Bürger beim Aus- oder Umzug der GEZ Gründe dafür nennen müssen. Jedoch hatten wir zum damaligen Zeitpunkt ohne eine/n grüne/n Ministerpräsiden-ten/in am Verhandlungstisch so gut wie keinen Einfluss auf die Beratungen zum Rundfunkstaatsvertrag. Der grünen Fraktion in Bremen ist es immerhin gelungen, die beiden Ersten der oben genannten Punkte beim Datenschutz durchzusetzen. Denn uns war besonders wichtig, dass die GEZ nicht mehr private Adresseinkäufer nutzen darf und die Datensätze der Meldeämter nicht monatelang bei der GEZ liegen dürfen.
In Hessen hat die grüne Fraktion dem neuen Rundfunkstaatsvertrag zugestimmt, weil wir das neue Modell einer Gebühr bzw. eines Beitrags pro Haushalt grundsätzlich für das Richtige halten. Jedoch haben die Grünen stets auf den mangelhaften Datenschutz hingewiesen und werden sich bei der Überarbeitung des Vertrags auch für weitere Verbesserungen einsetzen. Beim Datenschutz wird es trotzdem sehr darauf ankommen, dass wir alle wachsam bleiben, um maximale Datensicherheit zu erreichen.
Zu Ihrer Information haben auch CDU, FDP und SPD dem Staatsvertrag im letzten Plenum im August zugestimmt, sodass er vom Hessischen Landtag verabschiedet wurde.
Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Fragen beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Hammann